# taz.de -- Rechte für Flugpassagiere: Fluggastrechte gerettet
> Wer mit dem Flugzeug reist und zu spät ankommt, erhält eine Entschädigung
> – auch künftig. Einige Details ändern sich dabei dennoch.
IMG Bild: Fluganbieter müssen künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen
dpa | Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU ist klar:
Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen.
Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten
Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und
EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt. Was geplant
ist:
## Das soll sich unter anderem ändern
• beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig
standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll Verbrauchern den
Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat. Der deutsche
Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärt dazu: „Das ändert
nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.“ Aber für
Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.
• bei Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten zufolge an
Bord mitnehmen dürfen. Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch
festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines
Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen,
zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht
durchsetzen.
• bei Gebühren: Kinder dürfen im Flugzeug [1][neben ihren Eltern sitzen],
ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften müssen
Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.
• bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen
EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich darüber informieren, was
ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Man lege außerdem
klare Fristen fest, bis wann sie darauf reagieren muss.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von
außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.
## Das soll bei Verspätungen gelten
Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten
wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden
Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.
Wenn die Einigung formell angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im
Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn
ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung
sind es
• 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung),
• 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung),
• 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden
hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche
Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist.
## Das sagt Deutschland dazu
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung. „Das
Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu
treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes
und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der
Luftverkehrswirtschaft herstellt“, teilte er mit. Deutschland hatte sich
dafür eingesetzt, dass Reisende bei Verspätungen weiter ab drei Stunden
eine Entschädigung bekommen und dazu Anfang Juni nach dpa-Informationen
zusammen mit Frankreich einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich ebenfalls zufrieden
und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucher:innen, etwa den
leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass
[2][die Höhe der Entschädigung] bei Verspätung nicht angetastet werde,
nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, teilte mit,
die Fluggastrechte seien damit weiter ein „positives Beispiel für
erfolgreiche EU-Verbraucherpolitik“. „Die deutsche Bundesregierung und das
Europäische Parlament haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das
Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleibt.“ Die EU
müsse als nächstes Individualreisende besser vor den Folgen von Insolvenzen
der Fluggesellschaften schützen, forderte Pop.
## Das sagen Abgeordnete
Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei „nicht die historische
Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte“, teilte Jens Gieseke
(CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu
mit. „Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor
allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten,
Passagierrechte abzubauen.“ Das Parlament habe „erfolgreich verhindert,
dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden“.
Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass
mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.
Auch der Verkehrspolitiker Oetjen (FDP) wies darauf hin, dass das Parlament
[3][einen Abbau von Passagierrechten] verhindert habe. Zugleich gebe es
unter anderem Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere
mit eingeschränkter Mobilität. „Und ein wichtiger Schritt in die richtige
Richtung ist, dass Airlines jetzt bei Verspätungen eine Nachricht an die
Passagiere schicken müssen, in denen genau erklärt wird, was ihre Rechte
sind und wie sie diese Rechte einfordern können.“
## So geht es weiter
Im Laufe des Montags werden die Vertreter der EU-Abgeordneten
voraussichtlich der Reform zustimmen. Die getroffene Einigung muss später
noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments
bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in
Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie
umzusetzen.
15 Jun 2026
## LINKS
DIR [1] /Antwort-auf-Verkehrsminister-Schnieder/!6166995
DIR [2] /Stornierungen-wegen-Corona/!5717940
DIR [3] /Entschaedigungen-fuer-Verspaetungen/!6088695
## TAGS
DIR Verbraucherrechte
DIR Fliegen
DIR Europaparlament
DIR Entschädigung
DIR Fluggesellschaften
DIR Flughafen
DIR Fliegen
DIR Luftfahrt
DIR Flugverkehr
DIR Verbraucherschutz
## ARTIKEL ZUM THEMA
DIR Fluggastrechte in der EU: Transparentere Preise und schnellere Entschädigungen
Voraussichtlich ab Mitte 2027 gelten in der Europäischen Union neue
Fluggastrechte. Diese sollen die Rechte von Verbrauchern weiter stärken.
DIR Internationale Luftfahrtausstellung ILA: Bundesregierung will hoch hinaus
Kanzler Merz hat bei der Luftverkehrsmesse ILA bei Berlin die neue
nationale Luftfahrtstrategie vorgestellt. Das Klima komme dabei zu kurz,
kritisieren Verbände.
DIR Deutscher Flugverkehr: Fast jede zweite Luftreise ist Kurzstreckenflug
Ein großer Teil der Flüge, die in Deutschland abheben, legt weniger als
1.000 Kilometer zurück. Das zeigen aktuelle Zahlen.
DIR BGH-Urteil zu Facebook: Entschädigung nach Datenklau – so geht’s
Betroffene eines Datenlecks bei Facebook haben Anspruch auf Schadenersatz.
Wie Nutzer:innen prüfen, ob sie dazugehören und worauf es dann ankommt.