URI: 
       # taz.de -- Rechte für Flugpassagiere: Fluggastrechte gerettet
       
       > Wer mit dem Flugzeug reist und zu spät ankommt, erhält eine Entschädigung
       > – auch künftig. Einige Details ändern sich dabei dennoch.
       
   IMG Bild: Fluganbieter müssen künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen
       
       dpa | Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU ist klar:
       Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen.
       Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten
       Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und
       EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt. Was geplant
       ist:
       
       ## Das soll sich unter anderem ändern
       
       • beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig
       standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll Verbrauchern den
       Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat. Der deutsche
       Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärt dazu: „Das ändert
       nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.“ Aber für
       Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.
       
       • bei Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten zufolge an
       Bord mitnehmen dürfen. Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch
       festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines
       Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen,
       zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht
       durchsetzen.
       
       • bei Gebühren: Kinder dürfen im Flugzeug [1][neben ihren Eltern sitzen],
       ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für
       Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften müssen
       Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.
       
       • bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen
       EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich darüber informieren, was
       ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Man lege außerdem
       klare Fristen fest, bis wann sie darauf reagieren muss.
       
       Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von
       außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.
       
       ## Das soll bei Verspätungen gelten
       
       Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten
       wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden
       Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.
       
       Wenn die Einigung formell angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im
       Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn
       ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung
       sind es
       
       • 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung),
       
       • 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung),
       
       • 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).
       
       Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden
       hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche
       Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist.
       
       ## Das sagt Deutschland dazu
       
       Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung. „Das
       Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu
       treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes
       und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der
       Luftverkehrswirtschaft herstellt“, teilte er mit. Deutschland hatte sich
       dafür eingesetzt, dass Reisende bei Verspätungen weiter ab drei Stunden
       eine Entschädigung bekommen und dazu Anfang Juni nach dpa-Informationen
       zusammen mit Frankreich einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht.
       
       Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich ebenfalls zufrieden
       und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucher:innen, etwa den
       leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass
       [2][die Höhe der Entschädigung] bei Verspätung nicht angetastet werde,
       nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.
       
       Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, teilte mit,
       die Fluggastrechte seien damit weiter ein „positives Beispiel für
       erfolgreiche EU-Verbraucherpolitik“. „Die deutsche Bundesregierung und das
       Europäische Parlament haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das
       Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleibt.“ Die EU
       müsse als nächstes Individualreisende besser vor den Folgen von Insolvenzen
       der Fluggesellschaften schützen, forderte Pop.
       
       ## Das sagen Abgeordnete
       
       Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei „nicht die historische
       Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte“, teilte Jens Gieseke
       (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu
       mit. „Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor
       allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten,
       Passagierrechte abzubauen.“ Das Parlament habe „erfolgreich verhindert,
       dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden“.
       Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass
       mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.
       
       Auch der Verkehrspolitiker Oetjen (FDP) wies darauf hin, dass das Parlament
       [3][einen Abbau von Passagierrechten] verhindert habe. Zugleich gebe es
       unter anderem Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere
       mit eingeschränkter Mobilität. „Und ein wichtiger Schritt in die richtige
       Richtung ist, dass Airlines jetzt bei Verspätungen eine Nachricht an die
       Passagiere schicken müssen, in denen genau erklärt wird, was ihre Rechte
       sind und wie sie diese Rechte einfordern können.“
       
       ## So geht es weiter
       
       Im Laufe des Montags werden die Vertreter der EU-Abgeordneten
       voraussichtlich der Reform zustimmen. Die getroffene Einigung muss später
       noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments
       bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in
       Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie
       umzusetzen.
       
       15 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Antwort-auf-Verkehrsminister-Schnieder/!6166995
   DIR [2] /Stornierungen-wegen-Corona/!5717940
   DIR [3] /Entschaedigungen-fuer-Verspaetungen/!6088695
       
       ## TAGS
       
   DIR Verbraucherrechte
   DIR Fliegen
   DIR Europaparlament
   DIR Entschädigung
   DIR Fluggesellschaften
   DIR Flughafen
   DIR Fliegen
   DIR Luftfahrt
   DIR Flugverkehr
   DIR Verbraucherschutz
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Fluggastrechte in der EU: Transparentere Preise und schnellere Entschädigungen
       
       Voraussichtlich ab Mitte 2027 gelten in der Europäischen Union neue
       Fluggastrechte. Diese sollen die Rechte von Verbrauchern weiter stärken.
       
   DIR Internationale Luftfahrtausstellung ILA: Bundesregierung will hoch hinaus
       
       Kanzler Merz hat bei der Luftverkehrsmesse ILA bei Berlin die neue
       nationale Luftfahrtstrategie vorgestellt. Das Klima komme dabei zu kurz,
       kritisieren Verbände.
       
   DIR Deutscher Flugverkehr: Fast jede zweite Luftreise ist Kurzstreckenflug
       
       Ein großer Teil der Flüge, die in Deutschland abheben, legt weniger als
       1.000 Kilometer zurück. Das zeigen aktuelle Zahlen.
       
   DIR BGH-Urteil zu Facebook: Entschädigung nach Datenklau – so geht’s
       
       Betroffene eines Datenlecks bei Facebook haben Anspruch auf Schadenersatz.
       Wie Nutzer:innen prüfen, ob sie dazugehören und worauf es dann ankommt.