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       # taz.de -- Ausgesetzter Familiennachzug: „Das ist ohne Herz“
       
       > Astana Qul aus Afghanistan kämpft dafür, seine Frau und Töchter nach
       > Deutschland zu holen. Der 15-jährige Syrer Taim Hasan fragt sich, wann er
       > seine Eltern wiedersieht.
       
       Es ist 6.17 Uhr, als an diesem Samstagmorgen im Juni Astana Quls Telefon
       klingelt. Die Töchter des 27-Jährigen hätten die Stimme ihres Vaters hören
       wollen, um sich nicht so allein zu fühlen, erzählt Qul später am Tag.
       Khadija, Aisha, Fatima und Ruqiya wohnen in einem Dorf der Region Faryab im
       Nordosten Afghanistans. Meistens sei zuerst die neunjährige Khadija am
       Apparat oder Aisha, mit acht Jahren die Zweitälteste. „Ich versuche, immer
       online zu sein, damit sie mich anrufen können, wenn sie Angst haben.“
       Astana Qul war Lehrer an einer Mädchenschule, bevor die Taliban Faryab
       eroberten. Quls jüngste Tochter Rukaja war da gerade mal ein Jahr alt. Die
       Taliban hatten ihn aber schon bedroht, lange bevor sie die Stadt einnahmen.
       Dass er Mädchen in Chemie und Naturwissenschaften unterrichtete, passte den
       Radikalislamisten nicht. Als sie im August 2021 die Macht übernahmen, floh
       Qul nach Deutschland.
       
       Über den Garagen im betonierten Hinterhof von Quls Wohnung im
       rheinland-pfälzischen Ludwigshafen hängen die Balkone wie Waben an den
       Häusern. Darauf stehen Pflanzen und viele Wäscheständer mit
       Kinderklamotten. Astana Qul hatte schon eine Wohnung für seine Familie
       angemietet, erzählt er, hoffend, dass sie bald wieder zusammen sein könnten
       und seine schwer leberkranke Frau in Deutschland eine bessere Behandlung
       bekommen würde; dass seine Töchter nicht mehr jede zweite Woche allein zu
       Hause wären wie jetzt in Faryab, wenn seine Frau zur Behandlung der
       Leberzirrhose im Krankenhaus sei. Qul würde dann für seine Kinder da sein
       können, wann immer seine Frau es nicht könne. Doch alles kam anders als
       geplant.
       
       Am 27. Juni 2025 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten
       Koalition, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte [1][zwei
       Jahre auszusetzen]. Knapp einen Monat später trat das Gesetz in Kraft. Die
       laufenden Verfahren wurden eingefroren. Nur Familien, deren Visa schon
       zugesagt worden waren, konnten sie noch abholen und einreisen. Wie viele
       Menschen von der Aussetzung betroffen sind, dazu gibt es keine
       verlässlichen Zahlen. Aber Expert*innen schätzen, dass es sich um
       Zehntausende handelt.
       
       Subsidiären Schutz erhalten in Deutschland vor allem Leute wie Astana Qul,
       die vor [2][Krieg oder unmenschlicher Behandlung] fliehen. Ende 2024 lebten
       knapp 300.000 subsidiär Schutzberechtigte aus Syrien in Deutschland, je
       rund 20.000 aus Afghanistan und dem Irak, weitere aus Somalia und Eritrea.
       Erwachsene können Ehepartner*in und Kinder nachholen, unbegleitete
       minderjährige Geflüchtete in den meisten Bundesländern nur ihre Eltern.
       
       ## Warten, immer nur warten
       
       2022 bekam Astana Qul den Status des subsidiär Schutzberechtigten
       zugesprochen. Nicht lange danach habe er bei der Post angefangen, Pakete
       zugestellt. „Mir war es immer wichtig, meinen Lebensunterhalt selbst zu
       verdienen und Verantwortung für meine Familie zu übernehmen“, sagt er. Am
       24. Oktober 2024 sprachen seine Frau und seine Töchter bei der Botschaft in
       Islamabad für den Familiennachzug vor, so geht es aus der Härtefallanzeige
       für den Familiennachzug hervor, die Qul bei der Internationalen
       Organisation für Migration gestellt hat. Seitdem wartet die Familie. Den
       Namen seiner Frau möchte Qul nicht nennen, aus Sicherheitsgründen.
       
       Schon bevor die schwarz-rote Koalition den Familiennachzug für subsidiär
       Schutzberechtigte aussetzte, dauerte es oft Jahre, bis die Familien wieder
       vereint waren. Im Jahr 2025 warteten Geflüchtete im Durchschnitt allein
       rund ein Jahr auf die Entscheidung über ihren Asylantrag. Viele
       unbegleitete Minderjährige warten zudem darauf, bis formal ihr Alter
       eingeschätzt wird. Hinzu kommen lange Wartezeiten für die Angehörigen im
       Ausland, um bei einer der deutschen Botschaften einen Termin zur
       Vorstellung zu bekommen. Wie lang die Familien ausharren müssen, variiert
       von Land zu Land. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine
       Anfrage der Linken geht hervor, dass zwischen Anfrage und Termin, etwa bei
       den Botschaften in Accra, Islamabad oder Dakar, derzeit über 52 Wochen
       vergehen. Über ein Jahr also.
       
       Und dann kam die Aussetzung. Für manche Familien bedeutet sie eine noch
       längere Trennung. Für andere, dass sie gar nicht mehr zusammenkommen.
       Jugendliche, die bis zum Stichtag 23. Juli 2027 volljährig werden, haben
       kaum noch Chancen, ihre Eltern nach Deutschland nachzuholen.
       
       „Das ist unmenschlich und ohne Herz“, findet Taim Hasan, 15 Jahre alt,
       Baggy Jeans und Sneakers. Er kam mit elf Jahren aus Deir ez-Zor in
       Ostsyrien über die Türkei nach Kiel – ohne seine Eltern. Vier Jahre später
       wartet er noch immer darauf, dass er endlich wieder mit Eltern und
       Geschwistern zusammen sein kann. Wenn er dem christdemokratischen
       Bundeskanzler Friedrich Merz und dem christsozialen Bundesinnenminister
       Alexander Dobrindt etwas sagen könnte, dann: „Sie verstehen nicht, was Ihre
       Entscheidung für uns bedeutet.“
       
       Es ist ein sonniger Tag im Mai. An der Kiellinie, der Uferpromenade an der
       Förde, zwischen Eiswagen und Sonnenbadenden, steht das Landeshaus Kiel,
       Sitz des schleswig-holsteinischen Landtags. Taim Hasan war schon mal drin
       im Parlament, erzählt er. Nächstes Jahr möchte er sein Berufspraktikum bei
       einer Abgeordneten machen. Und fürs Kieler Jugendparlament kandidieren.
       Seine Forderungen: getrennte Familien zusammenführen und Geld von Reichen
       an Arme umverteilen. Hier an die Kiellinie komme er öfter mit seinen
       Freunden aus der Klasse. Man kann schwimmen und muss keinen Eintritt zahlen
       wie im Schwimmbad.
       
       ## Wenn er weint, dann nur allein
       
       Mathe mag Taim Hasan in der Schule am liebsten, das Rechnen habe sein
       Großvater ihm beigebracht, als die Schulen in Deir ez-Zor während der
       Kämpfe zwischen dem sogenannten Islamischen Staat und der syrischen
       Regierungsarmee geschlossen waren. Erdkunde mag er auch. In Kiel wohnt
       Hasan bei seinem Onkel, der war schon früher nach Deutschland gekommen. „Er
       ist sehr nett. Aber wenn ich traurig oder glücklich bin, möchte ich einfach
       meine Eltern um mich herum haben“, sagt Hasan. „Ich glaube, für meine
       Mutter ist es am schwersten. Sie ruft mich jedes Mal an, wenn sie etwas
       gekocht hat, was ich besonders gern mag.“ Gefüllte Weinblätter zum
       Beispiel.
       
       Die ersten zwei Wochen, nachdem er von der Aussetzung des Familiennachzugs
       erfahren hatte, sei er „richtig traurig“ gewesen, sagt Hasan. „In der
       Schule konnte ich mich überhaupt nicht konzentrieren. Ich hab es den
       anderen aber nicht erzählt.“ Geweint habe er auch nur allein. Und dann hat
       er das Gesetz seinen Eltern erklärt. „Sie haben gesagt, dass sie mich
       niemals nach Deutschland geschickt hätten, wenn sie das alles gewusst
       hätten. Das ist schwer zu hören.“
       
       Als Hasan 2022 in Deutschland ankam, war er davon ausgegangen, seine
       Familie in spätestens zwei Jahren wiederzusehen, erzählt er. Sein Onkel
       stellte damals für ihn den Asylantrag, 2023 bekam er den Status des
       subsidiär Schutzberechtigten. Bei der deutschen Botschaft im benachbarten
       Libanon registrierten sich daraufhin Hasans Eltern und seine drei jüngeren
       Geschwister und setzten sich auf die Warteliste für einen Termin.
       
       In Schleswig-Holstein konnten unbegleitete Minderjährige mit subsidiärem
       Schutz damals noch ihre Geschwister nachholen. So zumindest die Theorie.
       Auf den Termin bei der Botschaft in Beirut wartet die Familie seitdem.
       „Jetzt bin ich fast vier Jahre da, und sie sind immer noch nicht hier“,
       sagt Taim Hasan. Wenn die Stichtagsregelung im Juli 2027 ausläuft, sind es
       nur noch ein paar Monate bis zu seinem 17. Geburtstag.
       
       Seine Familie ist in der Zwischenzeit aus Deir ez-Zor in die syrische
       Hauptstadt Damaskus umgezogen und kämpft darum, ihren Alltag zu bestreiten.
       Das Gehalt von Hasans Vater, er ist Busfahrer, reiche dafür kaum aus. In
       der Nähe der Wohnung komme es zudem immer wieder zu Schießereien. Doch in
       Deir ez-Zor rekrutierten kurdische Kräfte Jugendliche für den Wehrdienst.
       So geht es aus der Härtefallanzeige hervor, die der Verein Lifeline für
       Taim Hasan erstellt hat. Hasan heißt eigentlich anders, aber der
       Jugendliche und seine Eltern möchten nicht, dass sein Name in der Zeitung
       auftaucht.
       
       ## Druck von allen Seiten
       
       Lifeline unterstützt unbegleitete minderjährige Geflüchtete und
       ehrenamtliche Vormünder. Taim Hasan haben die Sozialarbeitenden dabei
       geholfen, die Härtefallanzeige bei der Botschaft in Beirut zu stellen.
       Manche Jugendliche leben wie Hasan mit Familienangehörigen, andere in
       Jugendhilfeeinrichtungen. Vielen fehlt außerhalb der Schule eine Struktur
       im Alltag, berichtet Hussam Alhlwani, der bei Lifeline einen Jugendtreff
       für unbegleitete Minderjährige leitet. „Da ist niemand, der sie fragt, was
       für ein Hobby sie gern machen wollen, oder mit ihnen in den Sommerferien in
       den Urlaub fährt.“ Also organisieren Alhlwani und eine Kollegin
       Gruppentreffen, jeden Montag- und Freitagabend; freitags wird Playstation
       gespielt.
       
       Im Kieler Ladenlokal von Lifeline stehen Sofas und ein Tischkicker,
       Gitarren gibt es auch. In den Sommerferien ist Alhlwani mit Jugendlichen
       schon nach München, Bremen und Berlin gereist.
       
       Für etwa 30 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen aus der Gruppe habe
       der Nachzug geklappt, bevor die Aussetzung 2025 kam, schätzt Alhlwani. „Das
       erste Treffen, nachdem das neue Gesetz verkündet wurde, war schlimm.“ Ob
       wahr sei, was sie aus den Medien mitbekommen haben, hätten viele gefragt.
       „Dann mussten wir ihnen sagen, dass es stimmt“, erinnert sich Alhlwani.
       Hasan, einer der Jüngsten, spürte die Verzweiflung der Älteren, für die der
       Familiennachzug nun endgültig vorbei ist. „Manche haben geweint oder sind
       ausgerastet, andere fressen den Frust in sich hinein“, erzählt Alhlwani.
       „Viele Jugendliche bekommen zusätzlich Druck von der Familie, die nicht
       versteht, wie das Nachzugsverfahren so lange dauern kann.“
       
       Manchmal schalteten sich Alhlwani und seine Kolleg*innen von Lifeline in
       den Telefongesprächen mit der Familie dazu, um zu erklären, dass es
       wirklich nicht an ihren Kindern liege. „Es ist ja auch kaum
       nachvollziehbar, warum es so lange dauert und sich die Regelungen ständig
       ändern.“ So seien viele Jugendliche hin- und hergerissen zwischen den
       Erwartungen der Familie und denen, die hier in Schule und Ämtern an sie und
       ihren Integrationswillen gestellt werden. Ähnliches berichtet die
       Beratungsstelle BBZ aus Berlin. „Hinzu kommt dann noch die Angst um Eltern
       und Geschwister, wenn die in einem Kriegsgebiet leben“, sagt eine
       Beraterin. „Es ist unglaublich schwer, hier anzukommen, wenn man sich gar
       nicht so richtig auf das Leben hier einlassen kann.“
       
       Den Familiennachzug für eine bestimmte Personengruppe komplett zu stoppen,
       ist verfassungswidrig. In der Gesetzesbegründung steht deswegen, dass
       Härtefälle von der Aussetzung unberührt blieben. Aufnahmen nach Paragraf 22
       des Aufenthaltsgesetzes seien weiterhin möglich. Dem Paragrafen zufolge
       könne „aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine
       Aufenthaltserlaubnis erteilt werden“. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es auf
       Anfrage der taz, dass mittlerweile zehn derartige Visa erteilt wurden.
       Zahlreiche Fälle befänden sich derzeit noch in vertiefter Prüfung.
       
       ## Noch nicht mal ein Kleinkind hat Ansprüche
       
       Kann es wirklich sein, dass auf der ganzen Welt innerhalb von knapp einem
       Jahr nur so wenige Menschen gut begründen können, warum sie aus dringenden
       humanitären Gründen zu ihren Verwandten mit subsidiärem Schutzstatus in
       Deutschland wollen?
       
       Darauf gibt das Auswärtige Amt keine Antwort. Aber eine mögliche Erklärung
       liegt in einer [3][internen Weisung, die die Rechercheplattform
       FragDenStaat] im September 2025 veröffentlicht hat und die wohl aus dem
       Auswärtigen Amt stammt. Darin gibt das Ministerium eine extrem restriktive
       Auslegung des Paragrafen 22 vor.
       
       Es unterscheidet zwischen Härtefällen aufgrund der Trennungsdauer und
       „klassischen“ Härtefällen. Damit die Trennungsdauer laut Weisung einen
       Härtefall begründet, müssen Kinder, die zum Zeitpunkt des Asylantrags
       jünger als drei Jahre waren, mindestens fünf Jahre von ihrem Elternteil
       getrennt sein, ältere Kinder oder Ehepartner mindestens zehn Jahre. In die
       zweite Kategorie fallen der Weisung zufolge Familien, deren Situation durch
       besondere Umstände deutlich schlimmer ist als die anderer Personen im Land
       und eine baldige Ausreise unerlässlich macht. Dazu gehörten etwa schwere,
       nur in Deutschland zu behandelnde Krankheiten oder der in Kürze
       bevorstehende Tod.
       
       Die Weisung stellt auch klar, was kein Härtefall sei: Ein unbegleitetes
       Kleinkind im Ausland, dessen Eltern in Deutschland sind, hat nicht per se
       Anspruch auf ein Visum.
       
       Fragen der taz zu dieser Weisung beantwortet das Auswärtige Amt nicht. Doch
       wenn die Visastellen den Paragrafen so auslegen wie durch die Weisung
       vorgegeben, würde das jedenfalls die niedrigen Bewilligungszahlen erklären.
       „Die Weisung ist darauf ausgelegt, dass die Familien die Voraussetzungen
       für den Nachzug nicht erfüllen können“, sagt die Rechtsanwältin Corinna
       Ujkašević, die von der Linken schon einmal als Sachverständige zum
       Familiennachzug in den Innenausschuss des Bundestags geladen wurde und beim
       International Refugee Assistance Project arbeitet. Knapp ein Jahr nach
       Beschluss der Aussetzung resümiert die NGO, dass das Härtefallverfahren
       [4][deutlich hinter den Anforderungen zurückbleibe].
       
       Der in Ludwigshafen lebende Astana Qul, seine Frau und seine Töchter
       gehören zu Ujkaševićs Mandant*innen. Seit 2022 dürfen Frauen in Afghanistan
       ohne Begleitung eines männlichen Verwandten das Haus nur noch in
       Ausnahmefällen verlassen, mit dem „Tugendgesetz“ haben die Taliban seit
       2024 dann auch noch die Beförderung von unbegleiteten Frauen unter Strafe
       gestellt. Quls Frau und Töchter sind also quasi im Haus gefangen. Einkäufe
       erledige einmal im Monat der Bruder seiner Frau, erzählt Astana Qul. Der
       wohne von allen Familienmitgliedern noch am nächsten – und dennoch weit
       weg.
       
       ## Mit 27 fühle er sich wie 50
       
       Keine seiner Töchter könne zur Schule gehen, schließlich gebe es keinen
       Mann, der sie hinbringen könne. Bis zur sechsten Klasse erlauben die
       Taliban den Mädchen in Afghanistan noch den Schulbesuch.
       
       „Manchmal helfen die Nachbarn und bringen meine Frau ins Krankenhaus“,
       erzählt Qul. „Aber in Afghanistan gibt es wenig Arbeit und wenig Geld, also
       muss jeder an sich selbst denken.“ Wie sehr sich der Zustand seiner Frau
       noch verschlechtern muss, damit die Familie für die deutsche Botschaft als
       Härtefall gilt, weiß er nicht. Und wie lange dulden die Taliban noch, dass
       eine Frau und vier Mädchen allein in einem Haus wohnen?
       
       „Der ganze Stress macht meine Frau zusätzlich krank“, sagt Astana Qul.
       Mittlerweile leide sie an schweren Depressionen. Qul sorgt sich deshalb
       umso mehr über das Wohlergehen seiner Töchter. Also versuche er, so gut es
       aus der Ferne gehe, ihnen ein Gefühl von Geborgenheit und Liebe zu
       vermitteln. Er spiele mit ihnen Onlinespiele und erzähle Geschichten, „aber
       nur welche, die gut ausgehen, ich will sie ja glücklich machen“. Deutsch
       bringe er ihnen auch bei, sagt Qul, und zeigt ein Video, in dem die
       neunjährige Khadija auf Deutsch die Familie vorstellt. Selbstbewusstsein
       wolle er ihnen mitgeben: „Ich versuche, sie zu loben: Ach schön, das hast
       du gut gemacht!“ Wie selbstständig die vier sind, darauf ist er stolz.
       
       Astana Qul selbst hat gerade einen neuen Job angefangen, als
       Gabelstaplerfahrer in einem Lager. „Es hilft, nicht mehr so viel Zeit zum
       Nachdenken zu haben“, sagt er. Allein zu Hause werde das Bangen um die
       Familie noch größer. „Ich bin erst 27 Jahre alt, aber ich fühle mich wie
       50. Vielleicht liegt das an all den Sorgen der letzten Jahre.“
       
       „Es ist aus meiner Sicht eindeutig, dass die Weisung gegen die Europäische
       Menschenrechtskonvention verstößt“, sagt Quls Rechtsanwältin Ujkašević.
       „Vor allem die angesetzten Trennungzeiten von zehn Jahren sind nicht mit
       geltendem Recht vereinbar.“
       
       2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die dreijährige
       Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte in Dänemark
       als Verstoß gegen das Recht auf Familienleben gewertet. Dem Gericht ging es
       dabei allerdings nicht nur um die Dauer der Aussetzung, sondern um die
       Trennungsjahre insgesamt. Die Richter*innen kamen zu dem Schluss, dass
       nach mehr als zwei Jahren die Interessen der Familien zunehmend an Gewicht
       gewinnen. Zwei Jahre sind in Deutschland wegen der langen Verfahren meist
       auch ohne Aussetzung erreicht. Zudem erklärten die Richter*innen, dass eine
       Ausnahmeregelung für besonders außergewöhnliche Fälle nicht ausreiche,
       vielmehr müssten individuelle und öffentliche Interessen im Einzelfall
       abgewogen werden.
       
       ## Nach 14 Jahren Krieg sei nicht alles okay
       
       „Wir warten gespannt auf das Urteil eines höheren Gerichts“, sagt
       Ujkašević. Das Berliner Verwaltungsgericht – hier sind die Verfahren
       subsidiär Schutzberechtigter anhängig – hat erste Klagen der getrennten
       Familien zurückgewiesen. Doch bis einer der Fälle aus Berlin durch alle
       Instanzen gegangen und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
       angekommen ist, wird es wohl noch Jahre dauern – zu lang für die
       Schutzberechtigten, die jetzt auf ihre Liebsten warten. Die Bundesregierung
       indes scheint auf die Langsamkeit der Rechtsprechung zu setzen.
       
       Rechtsanwältin Ujkašević beobachtet noch auf anderer Ebene eine
       Verzögerungstaktik. Nahezu zeitgleich zur Aussetzung des Familiennachzugs
       führte das Auswärtige Amt ein neues Verfahren für Visa nach Paragraf 22
       ein. Anstatt sich direkt an die Botschaften zu wenden, sollen Familien nun
       eine sogenannte Härtefallanzeige an die Internationale Organisation für
       Migration (IOM) richten, deren Mitarbeitende interviewen die Familien. Dann
       folgt eine Vorprüfung durch Auswärtiges Amt und Bundesverwaltungsamt. Erst
       danach werden die Familien an die Botschaften zur Einleitung des
       Visumsverfahrens weitergeleitet.
       
       Im Januar haben Astana Qul und Taim Hasan Härtefallanzeigen bei der IOM
       gestellt wie 4.785 andere wartende Familien bis Mitte Mai. So geht es aus
       der Antwort der Bundesregierung auf die Frage einer Abgeordneten hervor.
       Weder Qul noch Hasan haben bislang einen Termin. „Knapp ein Jahr nachdem
       der Familiennachzug ausgesetzt wurde, hat noch keine der Familien, die ich
       vertrete, eine Entscheidung infolge des IOM-Vorscreenings erhalten“, sagt
       Rechtsanwältin Ujkašević.
       
       An der Kiellinie kreischen Möwen über dem Wasser. Es riecht nach Fritteuse
       und Fischbrötchen. „Ich habe aufgehört, daran zu glauben, dass sie noch
       kommen“, sagt Taim Hasan. Er bekomme schließlich mit, wie die deutschen
       Politiker*innen über Syrien sprächen. „Die haben verstanden, dass
       al-Assad schlimm war, aber jetzt denken sie, al-Scharaa ist super. Das
       stimmt aber nicht. Nach 14 Jahren Krieg ist nicht vom einen auf den anderen
       Tag alles okay und wiederaufgebaut.“
       
       Wenn der 15-Jährige seine Familie wiedersähe, wann immer das sein werde,
       dann wolle er „erst mal eine Woche zusammensitzen und ganz viel reden und
       ihnen alles darüber erzählen, wie das Leben hier ist.“
       
       Der 27-jährige Astana Qul muss hoffen, dass es nicht zu spät sein wird,
       wenn er seine kranke Frau und seine Kinder nach Deutschland holen kann.
       „Ich wünsche mir sehr, dass meine Töchter endlich zur Schule gehen können“,
       sagt Astana Qul. Er selbst wolle sein Deutsch verbessern, eine Ausbildung
       machen, vielleicht zum Elektriker. Sich selbstständig machen. Ein gutes
       Krankenhaus für seine Frau finden. Und dann, wenn alles geschafft ist, will
       er sich ausruhen.
       
       Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels stand, dass Erwachsene
       ausreichend Wohnraum nachweisen und ihren Lebensunterhalt eigenständig
       sichern müssen, um Ehepartner*in oder Kinder nachholen zu können. Das
       ist allerdings nicht zwingend notwendig, wird aber in den Verfahren als
       Integrationsleistung positiv berücksichtigt.
       
       29 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Familiennachzug-ausgesetzt-/!6096907
   DIR [2] https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/SubisidiaerSchutz/subisidiaerschutz-node.html
   DIR [3] https://fragdenstaat.de/dokumente/272620-bewertung-von-haertefallanzeigen-nach-ss-22-s-1-aufenthg-im-kontext-des-familiennachzugs-zu-subsidiaer-schutzberechtigten/
   DIR [4] https://e1.nmcdn.io/assets/irap/wp-content/uploads/2026/06/caritas_irap_familiennachzug_final.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Franziska Schindler
       
       ## TAGS
       
   DIR Familiennachzug
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