# taz.de -- Ausgesetzter Familiennachzug: „Das ist ohne Herz“
> Astana Qul aus Afghanistan kämpft dafür, seine Frau und Töchter nach
> Deutschland zu holen. Der 15-jährige Syrer Taim Hasan fragt sich, wann er
> seine Eltern wiedersieht.
Es ist 6.17 Uhr, als an diesem Samstagmorgen im Juni Astana Quls Telefon
klingelt. Die Töchter des 27-Jährigen hätten die Stimme ihres Vaters hören
wollen, um sich nicht so allein zu fühlen, erzählt Qul später am Tag.
Khadija, Aisha, Fatima und Ruqiya wohnen in einem Dorf der Region Faryab im
Nordosten Afghanistans. Meistens sei zuerst die neunjährige Khadija am
Apparat oder Aisha, mit acht Jahren die Zweitälteste. „Ich versuche, immer
online zu sein, damit sie mich anrufen können, wenn sie Angst haben.“
Astana Qul war Lehrer an einer Mädchenschule, bevor die Taliban Faryab
eroberten. Quls jüngste Tochter Rukaja war da gerade mal ein Jahr alt. Die
Taliban hatten ihn aber schon bedroht, lange bevor sie die Stadt einnahmen.
Dass er Mädchen in Chemie und Naturwissenschaften unterrichtete, passte den
Radikalislamisten nicht. Als sie im August 2021 die Macht übernahmen, floh
Qul nach Deutschland.
Über den Garagen im betonierten Hinterhof von Quls Wohnung im
rheinland-pfälzischen Ludwigshafen hängen die Balkone wie Waben an den
Häusern. Darauf stehen Pflanzen und viele Wäscheständer mit
Kinderklamotten. Astana Qul hatte schon eine Wohnung für seine Familie
angemietet, erzählt er, hoffend, dass sie bald wieder zusammen sein könnten
und seine schwer leberkranke Frau in Deutschland eine bessere Behandlung
bekommen würde; dass seine Töchter nicht mehr jede zweite Woche allein zu
Hause wären wie jetzt in Faryab, wenn seine Frau zur Behandlung der
Leberzirrhose im Krankenhaus sei. Qul würde dann für seine Kinder da sein
können, wann immer seine Frau es nicht könne. Doch alles kam anders als
geplant.
Am 27. Juni 2025 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten
Koalition, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte [1][zwei
Jahre auszusetzen]. Knapp einen Monat später trat das Gesetz in Kraft. Die
laufenden Verfahren wurden eingefroren. Nur Familien, deren Visa schon
zugesagt worden waren, konnten sie noch abholen und einreisen. Wie viele
Menschen von der Aussetzung betroffen sind, dazu gibt es keine
verlässlichen Zahlen. Aber Expert*innen schätzen, dass es sich um
Zehntausende handelt.
Subsidiären Schutz erhalten in Deutschland vor allem Leute wie Astana Qul,
die vor [2][Krieg oder unmenschlicher Behandlung] fliehen. Ende 2024 lebten
knapp 300.000 subsidiär Schutzberechtigte aus Syrien in Deutschland, je
rund 20.000 aus Afghanistan und dem Irak, weitere aus Somalia und Eritrea.
Erwachsene können Ehepartner*in und Kinder nachholen, unbegleitete
minderjährige Geflüchtete in den meisten Bundesländern nur ihre Eltern.
## Warten, immer nur warten
2022 bekam Astana Qul den Status des subsidiär Schutzberechtigten
zugesprochen. Nicht lange danach habe er bei der Post angefangen, Pakete
zugestellt. „Mir war es immer wichtig, meinen Lebensunterhalt selbst zu
verdienen und Verantwortung für meine Familie zu übernehmen“, sagt er. Am
24. Oktober 2024 sprachen seine Frau und seine Töchter bei der Botschaft in
Islamabad für den Familiennachzug vor, so geht es aus der Härtefallanzeige
für den Familiennachzug hervor, die Qul bei der Internationalen
Organisation für Migration gestellt hat. Seitdem wartet die Familie. Den
Namen seiner Frau möchte Qul nicht nennen, aus Sicherheitsgründen.
Schon bevor die schwarz-rote Koalition den Familiennachzug für subsidiär
Schutzberechtigte aussetzte, dauerte es oft Jahre, bis die Familien wieder
vereint waren. Im Jahr 2025 warteten Geflüchtete im Durchschnitt allein
rund ein Jahr auf die Entscheidung über ihren Asylantrag. Viele
unbegleitete Minderjährige warten zudem darauf, bis formal ihr Alter
eingeschätzt wird. Hinzu kommen lange Wartezeiten für die Angehörigen im
Ausland, um bei einer der deutschen Botschaften einen Termin zur
Vorstellung zu bekommen. Wie lang die Familien ausharren müssen, variiert
von Land zu Land. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage der Linken geht hervor, dass zwischen Anfrage und Termin, etwa bei
den Botschaften in Accra, Islamabad oder Dakar, derzeit über 52 Wochen
vergehen. Über ein Jahr also.
Und dann kam die Aussetzung. Für manche Familien bedeutet sie eine noch
längere Trennung. Für andere, dass sie gar nicht mehr zusammenkommen.
Jugendliche, die bis zum Stichtag 23. Juli 2027 volljährig werden, haben
kaum noch Chancen, ihre Eltern nach Deutschland nachzuholen.
„Das ist unmenschlich und ohne Herz“, findet Taim Hasan, 15 Jahre alt,
Baggy Jeans und Sneakers. Er kam mit elf Jahren aus Deir ez-Zor in
Ostsyrien über die Türkei nach Kiel – ohne seine Eltern. Vier Jahre später
wartet er noch immer darauf, dass er endlich wieder mit Eltern und
Geschwistern zusammen sein kann. Wenn er dem christdemokratischen
Bundeskanzler Friedrich Merz und dem christsozialen Bundesinnenminister
Alexander Dobrindt etwas sagen könnte, dann: „Sie verstehen nicht, was Ihre
Entscheidung für uns bedeutet.“
Es ist ein sonniger Tag im Mai. An der Kiellinie, der Uferpromenade an der
Förde, zwischen Eiswagen und Sonnenbadenden, steht das Landeshaus Kiel,
Sitz des schleswig-holsteinischen Landtags. Taim Hasan war schon mal drin
im Parlament, erzählt er. Nächstes Jahr möchte er sein Berufspraktikum bei
einer Abgeordneten machen. Und fürs Kieler Jugendparlament kandidieren.
Seine Forderungen: getrennte Familien zusammenführen und Geld von Reichen
an Arme umverteilen. Hier an die Kiellinie komme er öfter mit seinen
Freunden aus der Klasse. Man kann schwimmen und muss keinen Eintritt zahlen
wie im Schwimmbad.
## Wenn er weint, dann nur allein
Mathe mag Taim Hasan in der Schule am liebsten, das Rechnen habe sein
Großvater ihm beigebracht, als die Schulen in Deir ez-Zor während der
Kämpfe zwischen dem sogenannten Islamischen Staat und der syrischen
Regierungsarmee geschlossen waren. Erdkunde mag er auch. In Kiel wohnt
Hasan bei seinem Onkel, der war schon früher nach Deutschland gekommen. „Er
ist sehr nett. Aber wenn ich traurig oder glücklich bin, möchte ich einfach
meine Eltern um mich herum haben“, sagt Hasan. „Ich glaube, für meine
Mutter ist es am schwersten. Sie ruft mich jedes Mal an, wenn sie etwas
gekocht hat, was ich besonders gern mag.“ Gefüllte Weinblätter zum
Beispiel.
Die ersten zwei Wochen, nachdem er von der Aussetzung des Familiennachzugs
erfahren hatte, sei er „richtig traurig“ gewesen, sagt Hasan. „In der
Schule konnte ich mich überhaupt nicht konzentrieren. Ich hab es den
anderen aber nicht erzählt.“ Geweint habe er auch nur allein. Und dann hat
er das Gesetz seinen Eltern erklärt. „Sie haben gesagt, dass sie mich
niemals nach Deutschland geschickt hätten, wenn sie das alles gewusst
hätten. Das ist schwer zu hören.“
Als Hasan 2022 in Deutschland ankam, war er davon ausgegangen, seine
Familie in spätestens zwei Jahren wiederzusehen, erzählt er. Sein Onkel
stellte damals für ihn den Asylantrag, 2023 bekam er den Status des
subsidiär Schutzberechtigten. Bei der deutschen Botschaft im benachbarten
Libanon registrierten sich daraufhin Hasans Eltern und seine drei jüngeren
Geschwister und setzten sich auf die Warteliste für einen Termin.
In Schleswig-Holstein konnten unbegleitete Minderjährige mit subsidiärem
Schutz damals noch ihre Geschwister nachholen. So zumindest die Theorie.
Auf den Termin bei der Botschaft in Beirut wartet die Familie seitdem.
„Jetzt bin ich fast vier Jahre da, und sie sind immer noch nicht hier“,
sagt Taim Hasan. Wenn die Stichtagsregelung im Juli 2027 ausläuft, sind es
nur noch ein paar Monate bis zu seinem 17. Geburtstag.
Seine Familie ist in der Zwischenzeit aus Deir ez-Zor in die syrische
Hauptstadt Damaskus umgezogen und kämpft darum, ihren Alltag zu bestreiten.
Das Gehalt von Hasans Vater, er ist Busfahrer, reiche dafür kaum aus. In
der Nähe der Wohnung komme es zudem immer wieder zu Schießereien. Doch in
Deir ez-Zor rekrutierten kurdische Kräfte Jugendliche für den Wehrdienst.
So geht es aus der Härtefallanzeige hervor, die der Verein Lifeline für
Taim Hasan erstellt hat. Hasan heißt eigentlich anders, aber der
Jugendliche und seine Eltern möchten nicht, dass sein Name in der Zeitung
auftaucht.
## Druck von allen Seiten
Lifeline unterstützt unbegleitete minderjährige Geflüchtete und
ehrenamtliche Vormünder. Taim Hasan haben die Sozialarbeitenden dabei
geholfen, die Härtefallanzeige bei der Botschaft in Beirut zu stellen.
Manche Jugendliche leben wie Hasan mit Familienangehörigen, andere in
Jugendhilfeeinrichtungen. Vielen fehlt außerhalb der Schule eine Struktur
im Alltag, berichtet Hussam Alhlwani, der bei Lifeline einen Jugendtreff
für unbegleitete Minderjährige leitet. „Da ist niemand, der sie fragt, was
für ein Hobby sie gern machen wollen, oder mit ihnen in den Sommerferien in
den Urlaub fährt.“ Also organisieren Alhlwani und eine Kollegin
Gruppentreffen, jeden Montag- und Freitagabend; freitags wird Playstation
gespielt.
Im Kieler Ladenlokal von Lifeline stehen Sofas und ein Tischkicker,
Gitarren gibt es auch. In den Sommerferien ist Alhlwani mit Jugendlichen
schon nach München, Bremen und Berlin gereist.
Für etwa 30 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen aus der Gruppe habe
der Nachzug geklappt, bevor die Aussetzung 2025 kam, schätzt Alhlwani. „Das
erste Treffen, nachdem das neue Gesetz verkündet wurde, war schlimm.“ Ob
wahr sei, was sie aus den Medien mitbekommen haben, hätten viele gefragt.
„Dann mussten wir ihnen sagen, dass es stimmt“, erinnert sich Alhlwani.
Hasan, einer der Jüngsten, spürte die Verzweiflung der Älteren, für die der
Familiennachzug nun endgültig vorbei ist. „Manche haben geweint oder sind
ausgerastet, andere fressen den Frust in sich hinein“, erzählt Alhlwani.
„Viele Jugendliche bekommen zusätzlich Druck von der Familie, die nicht
versteht, wie das Nachzugsverfahren so lange dauern kann.“
Manchmal schalteten sich Alhlwani und seine Kolleg*innen von Lifeline in
den Telefongesprächen mit der Familie dazu, um zu erklären, dass es
wirklich nicht an ihren Kindern liege. „Es ist ja auch kaum
nachvollziehbar, warum es so lange dauert und sich die Regelungen ständig
ändern.“ So seien viele Jugendliche hin- und hergerissen zwischen den
Erwartungen der Familie und denen, die hier in Schule und Ämtern an sie und
ihren Integrationswillen gestellt werden. Ähnliches berichtet die
Beratungsstelle BBZ aus Berlin. „Hinzu kommt dann noch die Angst um Eltern
und Geschwister, wenn die in einem Kriegsgebiet leben“, sagt eine
Beraterin. „Es ist unglaublich schwer, hier anzukommen, wenn man sich gar
nicht so richtig auf das Leben hier einlassen kann.“
Den Familiennachzug für eine bestimmte Personengruppe komplett zu stoppen,
ist verfassungswidrig. In der Gesetzesbegründung steht deswegen, dass
Härtefälle von der Aussetzung unberührt blieben. Aufnahmen nach Paragraf 22
des Aufenthaltsgesetzes seien weiterhin möglich. Dem Paragrafen zufolge
könne „aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine
Aufenthaltserlaubnis erteilt werden“. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es auf
Anfrage der taz, dass mittlerweile zehn derartige Visa erteilt wurden.
Zahlreiche Fälle befänden sich derzeit noch in vertiefter Prüfung.
## Noch nicht mal ein Kleinkind hat Ansprüche
Kann es wirklich sein, dass auf der ganzen Welt innerhalb von knapp einem
Jahr nur so wenige Menschen gut begründen können, warum sie aus dringenden
humanitären Gründen zu ihren Verwandten mit subsidiärem Schutzstatus in
Deutschland wollen?
Darauf gibt das Auswärtige Amt keine Antwort. Aber eine mögliche Erklärung
liegt in einer [3][internen Weisung, die die Rechercheplattform
FragDenStaat] im September 2025 veröffentlicht hat und die wohl aus dem
Auswärtigen Amt stammt. Darin gibt das Ministerium eine extrem restriktive
Auslegung des Paragrafen 22 vor.
Es unterscheidet zwischen Härtefällen aufgrund der Trennungsdauer und
„klassischen“ Härtefällen. Damit die Trennungsdauer laut Weisung einen
Härtefall begründet, müssen Kinder, die zum Zeitpunkt des Asylantrags
jünger als drei Jahre waren, mindestens fünf Jahre von ihrem Elternteil
getrennt sein, ältere Kinder oder Ehepartner mindestens zehn Jahre. In die
zweite Kategorie fallen der Weisung zufolge Familien, deren Situation durch
besondere Umstände deutlich schlimmer ist als die anderer Personen im Land
und eine baldige Ausreise unerlässlich macht. Dazu gehörten etwa schwere,
nur in Deutschland zu behandelnde Krankheiten oder der in Kürze
bevorstehende Tod.
Die Weisung stellt auch klar, was kein Härtefall sei: Ein unbegleitetes
Kleinkind im Ausland, dessen Eltern in Deutschland sind, hat nicht per se
Anspruch auf ein Visum.
Fragen der taz zu dieser Weisung beantwortet das Auswärtige Amt nicht. Doch
wenn die Visastellen den Paragrafen so auslegen wie durch die Weisung
vorgegeben, würde das jedenfalls die niedrigen Bewilligungszahlen erklären.
„Die Weisung ist darauf ausgelegt, dass die Familien die Voraussetzungen
für den Nachzug nicht erfüllen können“, sagt die Rechtsanwältin Corinna
Ujkašević, die von der Linken schon einmal als Sachverständige zum
Familiennachzug in den Innenausschuss des Bundestags geladen wurde und beim
International Refugee Assistance Project arbeitet. Knapp ein Jahr nach
Beschluss der Aussetzung resümiert die NGO, dass das Härtefallverfahren
[4][deutlich hinter den Anforderungen zurückbleibe].
Der in Ludwigshafen lebende Astana Qul, seine Frau und seine Töchter
gehören zu Ujkaševićs Mandant*innen. Seit 2022 dürfen Frauen in Afghanistan
ohne Begleitung eines männlichen Verwandten das Haus nur noch in
Ausnahmefällen verlassen, mit dem „Tugendgesetz“ haben die Taliban seit
2024 dann auch noch die Beförderung von unbegleiteten Frauen unter Strafe
gestellt. Quls Frau und Töchter sind also quasi im Haus gefangen. Einkäufe
erledige einmal im Monat der Bruder seiner Frau, erzählt Astana Qul. Der
wohne von allen Familienmitgliedern noch am nächsten – und dennoch weit
weg.
## Mit 27 fühle er sich wie 50
Keine seiner Töchter könne zur Schule gehen, schließlich gebe es keinen
Mann, der sie hinbringen könne. Bis zur sechsten Klasse erlauben die
Taliban den Mädchen in Afghanistan noch den Schulbesuch.
„Manchmal helfen die Nachbarn und bringen meine Frau ins Krankenhaus“,
erzählt Qul. „Aber in Afghanistan gibt es wenig Arbeit und wenig Geld, also
muss jeder an sich selbst denken.“ Wie sehr sich der Zustand seiner Frau
noch verschlechtern muss, damit die Familie für die deutsche Botschaft als
Härtefall gilt, weiß er nicht. Und wie lange dulden die Taliban noch, dass
eine Frau und vier Mädchen allein in einem Haus wohnen?
„Der ganze Stress macht meine Frau zusätzlich krank“, sagt Astana Qul.
Mittlerweile leide sie an schweren Depressionen. Qul sorgt sich deshalb
umso mehr über das Wohlergehen seiner Töchter. Also versuche er, so gut es
aus der Ferne gehe, ihnen ein Gefühl von Geborgenheit und Liebe zu
vermitteln. Er spiele mit ihnen Onlinespiele und erzähle Geschichten, „aber
nur welche, die gut ausgehen, ich will sie ja glücklich machen“. Deutsch
bringe er ihnen auch bei, sagt Qul, und zeigt ein Video, in dem die
neunjährige Khadija auf Deutsch die Familie vorstellt. Selbstbewusstsein
wolle er ihnen mitgeben: „Ich versuche, sie zu loben: Ach schön, das hast
du gut gemacht!“ Wie selbstständig die vier sind, darauf ist er stolz.
Astana Qul selbst hat gerade einen neuen Job angefangen, als
Gabelstaplerfahrer in einem Lager. „Es hilft, nicht mehr so viel Zeit zum
Nachdenken zu haben“, sagt er. Allein zu Hause werde das Bangen um die
Familie noch größer. „Ich bin erst 27 Jahre alt, aber ich fühle mich wie
50. Vielleicht liegt das an all den Sorgen der letzten Jahre.“
„Es ist aus meiner Sicht eindeutig, dass die Weisung gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention verstößt“, sagt Quls Rechtsanwältin Ujkašević.
„Vor allem die angesetzten Trennungzeiten von zehn Jahren sind nicht mit
geltendem Recht vereinbar.“
2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die dreijährige
Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte in Dänemark
als Verstoß gegen das Recht auf Familienleben gewertet. Dem Gericht ging es
dabei allerdings nicht nur um die Dauer der Aussetzung, sondern um die
Trennungsjahre insgesamt. Die Richter*innen kamen zu dem Schluss, dass
nach mehr als zwei Jahren die Interessen der Familien zunehmend an Gewicht
gewinnen. Zwei Jahre sind in Deutschland wegen der langen Verfahren meist
auch ohne Aussetzung erreicht. Zudem erklärten die Richter*innen, dass eine
Ausnahmeregelung für besonders außergewöhnliche Fälle nicht ausreiche,
vielmehr müssten individuelle und öffentliche Interessen im Einzelfall
abgewogen werden.
## Nach 14 Jahren Krieg sei nicht alles okay
„Wir warten gespannt auf das Urteil eines höheren Gerichts“, sagt
Ujkašević. Das Berliner Verwaltungsgericht – hier sind die Verfahren
subsidiär Schutzberechtigter anhängig – hat erste Klagen der getrennten
Familien zurückgewiesen. Doch bis einer der Fälle aus Berlin durch alle
Instanzen gegangen und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
angekommen ist, wird es wohl noch Jahre dauern – zu lang für die
Schutzberechtigten, die jetzt auf ihre Liebsten warten. Die Bundesregierung
indes scheint auf die Langsamkeit der Rechtsprechung zu setzen.
Rechtsanwältin Ujkašević beobachtet noch auf anderer Ebene eine
Verzögerungstaktik. Nahezu zeitgleich zur Aussetzung des Familiennachzugs
führte das Auswärtige Amt ein neues Verfahren für Visa nach Paragraf 22
ein. Anstatt sich direkt an die Botschaften zu wenden, sollen Familien nun
eine sogenannte Härtefallanzeige an die Internationale Organisation für
Migration (IOM) richten, deren Mitarbeitende interviewen die Familien. Dann
folgt eine Vorprüfung durch Auswärtiges Amt und Bundesverwaltungsamt. Erst
danach werden die Familien an die Botschaften zur Einleitung des
Visumsverfahrens weitergeleitet.
Im Januar haben Astana Qul und Taim Hasan Härtefallanzeigen bei der IOM
gestellt wie 4.785 andere wartende Familien bis Mitte Mai. So geht es aus
der Antwort der Bundesregierung auf die Frage einer Abgeordneten hervor.
Weder Qul noch Hasan haben bislang einen Termin. „Knapp ein Jahr nachdem
der Familiennachzug ausgesetzt wurde, hat noch keine der Familien, die ich
vertrete, eine Entscheidung infolge des IOM-Vorscreenings erhalten“, sagt
Rechtsanwältin Ujkašević.
An der Kiellinie kreischen Möwen über dem Wasser. Es riecht nach Fritteuse
und Fischbrötchen. „Ich habe aufgehört, daran zu glauben, dass sie noch
kommen“, sagt Taim Hasan. Er bekomme schließlich mit, wie die deutschen
Politiker*innen über Syrien sprächen. „Die haben verstanden, dass
al-Assad schlimm war, aber jetzt denken sie, al-Scharaa ist super. Das
stimmt aber nicht. Nach 14 Jahren Krieg ist nicht vom einen auf den anderen
Tag alles okay und wiederaufgebaut.“
Wenn der 15-Jährige seine Familie wiedersähe, wann immer das sein werde,
dann wolle er „erst mal eine Woche zusammensitzen und ganz viel reden und
ihnen alles darüber erzählen, wie das Leben hier ist.“
Der 27-jährige Astana Qul muss hoffen, dass es nicht zu spät sein wird,
wenn er seine kranke Frau und seine Kinder nach Deutschland holen kann.
„Ich wünsche mir sehr, dass meine Töchter endlich zur Schule gehen können“,
sagt Astana Qul. Er selbst wolle sein Deutsch verbessern, eine Ausbildung
machen, vielleicht zum Elektriker. Sich selbstständig machen. Ein gutes
Krankenhaus für seine Frau finden. Und dann, wenn alles geschafft ist, will
er sich ausruhen.
Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels stand, dass Erwachsene
ausreichend Wohnraum nachweisen und ihren Lebensunterhalt eigenständig
sichern müssen, um Ehepartner*in oder Kinder nachholen zu können. Das
ist allerdings nicht zwingend notwendig, wird aber in den Verfahren als
Integrationsleistung positiv berücksichtigt.
29 Jun 2026
## LINKS
DIR [1] /Familiennachzug-ausgesetzt-/!6096907
DIR [2] https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/SubisidiaerSchutz/subisidiaerschutz-node.html
DIR [3] https://fragdenstaat.de/dokumente/272620-bewertung-von-haertefallanzeigen-nach-ss-22-s-1-aufenthg-im-kontext-des-familiennachzugs-zu-subsidiaer-schutzberechtigten/
DIR [4] https://e1.nmcdn.io/assets/irap/wp-content/uploads/2026/06/caritas_irap_familiennachzug_final.pdf
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DIR Franziska Schindler
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