# taz.de -- Neues Bremer Versammlungsgesetz: Demos dürfen weder einschüchtern noch eingeschüchtert werden
> Als neuntes Bundesland will Bremen ein Versammlungsgesetz erlassen. Es
> soll die Rechte Demonstrierender stärken, denen aber Drohnenüberwachung
> blüht.
IMG Bild: Dürfte den aktiven Werder-Fans überwiegend entgegenkommen: das neue Bremer Versammlungsfreiheitsgesetz
Dass die Polizei Demonstrationen mit Drohnen überwachen darf – das findet
Kevin Lenkeit am besten am neuen Bremer Versammlungsfreiheitsgesetz, das
noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.
Gemeinsam mit seinen Kolleg:innen Kai Wargalla von den Grünen und Nelson
Janßen von der Linken stellte der innenpolitische Sprecher der SPD vor
einer Woche im Parlamentsgebäude den Gesetzentwurf vor, auf den sich die
drei Regierungsfraktionen kurz zuvor geeinigt hatten. Diese Woche soll die
Bürgerschaft ihn in erster Lesung beschließen.
Fällig ist ein solches Gesetz eigentlich schon seit der Föderalismusreform
2006, die den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz über das
Versammlungsrecht gegeben hat. Das Bundesgesetz, das derzeit noch in Bremen
angewendet wird, stammt aus dem Jahr 1953 – und ist entsprechend veraltet.
Acht Bundesländer, darunter Niedersachsen und [1][Schleswig-Holstein],
haben sich bereits ein eigenes Gesetz gegeben. Nicht alle tragen „Freiheit“
im Namen und nicht alle betonen so wie die rot-grün-rote Bremer Koalition,
dass es in erster Linie um die Garantie von Grundrechten gehe.
## Abwägung zwischen Grundrechten und Strafverfolgung
Aber auch das Bremer Gesetz sei ein Kompromiss, sagen die drei
Innenpolitiker:innen: auf der einen Seite die Wahrung der Grundrechte, auf
der anderen die Notwendigkeit, im Rahmen von Demonstrationen begangene
Straftaten verfolgen zu können.
Entsprechend deutlich unterscheiden sich die drei in ihren Statements dazu,
was ihnen persönlich besonders wichtig ist am neuen Gesetz. So hebt Kevin
Lenkeit von der SPD eben den Drohnen-Einsatz hervor. Der rot-grün-roten
Koalition hafte ja der Ruf des Polizeifeindlichen an, sagt er, aber die
Erlaubnis, diese neue Technik einzusetzen, spreche dagegen.
Die Grüne Kai Wargalla hingegen sagte, sie sei froh, dass es weiterhin
keine Bannmeile geben soll. Andere Bundesländer untersagen damit
Demonstrationen um Parlaments- und Regierungsgebäude grundsätzlich. Zudem
begrüßt sie den Schutz von symbolträchtigen Gedenktagen und -orten, an
denen nicht demonstriert werden dürfe.
Für Nelson Janßen ist das an die Polizei gerichtete Zurückhaltungsgebot von
zentraler Bedeutung. „Die Polizei darf nicht anlasslos Versammlungen
durchstreifen“, weder im öffentlichen Raum noch in geschlossenen Räumen.
Ausdrücklich erlaubt soll es Teilnehmer:innen sein, Polizeikräfte zu
Dokumentationszwecken zu filmen und zu fotografieren. Diese müssen laut
Gesetzentwurf ihrerseits das Anfertigen von Aufnahmen anzeigen – auch wenn
diese aus der Luft mittels Drohnen geschehen.
Nach dem Willen der rot-grün-roten Koalition sollen widerrechtliche
Vermummungen der Gesichter in Zukunft keine Straftat mehr sein, sondern
lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem stellt der Gesetzentwurf klar,
dass Schals, Mützen, Sonnenbrillen und ähnliche Gegenstände nur dann
verboten sind, wenn sie tatsächlich zu dem Zweck eingesetzt werden, der
Polizei eine Identitätsfeststellung zu erschweren.
In der Begründung zum entsprechenden Paragrafen heißt es, dass sich
Demonstrationsteilnehmer:innen mittels Vermummung auch davor
schützen, von Gegner:innen gefilmt zu werden – weil die Bilder im
Internet und sozialen Medien hochgeladen werden können. Dies könne im
schlimmsten Fall Leib und Leben von Menschen gefährden, insbesondere, wenn
sie gegen autoritäre Regime ihrer Heimatländer demonstrieren.
Paragraf 20 beinhaltet zudem ein Einschüchterungsverbot: „Es ist verboten“,
heißt es dort, „in einer Versammlung unter freiem Himmel durch das Tragen
von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken, durch
das Marschieren in Marschordnung, durch das Erteilen militärischer
Kommandos oder durch ein vergleichbar paramilitärisches Auftreten oder
durch ein an den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft anknüpfendes und deren Schrecken wachrufendes
Gesamtgepräge in einer Art und Weise aufzutreten.“
Nichtsdestotrotz wies der Linke Nelson Janßen darauf hin, dass mit dem
Versammlungsfreiheitsgesetz die Grundrechte aller Bürger:innen gestärkt
werden sollen. „Es geht nicht um unsere Lieblingsdemos, sondern auch um
Anliegen, die wir nicht vertreten.“ So sei er froh, dass in Bremen, anders
als in anderen Bundesländern, auch Demonstrationen gegen die
Corona-Maßnahmen sowie propalästinensische Kundgebungen erlaubt worden
seien.
Ähnlich liberal wie der Bremer Gesetzentwurf ist das 2021 in Kraft
getretene Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz. Dieses unter rot-rot-grüner
Regierung verabschiedete Gesetz [2][hatte die große Koalition aus SPD und
CDU verschärfen wollen]. Diesen Plan hat die SPD Medienberichten zufolge
aber inzwischen aufgegeben.
23 Jun 2026
## LINKS
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DIR [2] /Demonstrationsfreiheit-in-Berlin/!6176131
## AUTOREN
DIR Eiken Bruhn
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