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       # taz.de -- Neues Bremer Versammlungsgesetz: Demos dürfen weder einschüchtern noch eingeschüchtert werden
       
       > Als neuntes Bundesland will Bremen ein Versammlungsgesetz erlassen. Es
       > soll die Rechte Demonstrierender stärken, denen aber Drohnenüberwachung
       > blüht.
       
   IMG Bild: Dürfte den aktiven Werder-Fans überwiegend entgegenkommen: das neue Bremer Versammlungsfreiheitsgesetz
       
       Dass die Polizei Demonstrationen mit Drohnen überwachen darf – das findet
       Kevin Lenkeit am besten am neuen Bremer Versammlungsfreiheitsgesetz, das
       noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.
       
       Gemeinsam mit seinen Kolleg:innen Kai Wargalla von den Grünen und Nelson
       Janßen von der Linken stellte der innenpolitische Sprecher der SPD vor
       einer Woche im Parlamentsgebäude den Gesetzentwurf vor, auf den sich die
       drei Regierungsfraktionen kurz zuvor geeinigt hatten. Diese Woche soll die
       Bürgerschaft ihn in erster Lesung beschließen.
       
       Fällig ist ein solches Gesetz eigentlich schon seit der Föderalismusreform
       2006, die den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz über das
       Versammlungsrecht gegeben hat. Das Bundesgesetz, das derzeit noch in Bremen
       angewendet wird, stammt aus dem Jahr 1953 – und ist entsprechend veraltet.
       
       Acht Bundesländer, darunter Niedersachsen und [1][Schleswig-Holstein],
       haben sich bereits ein eigenes Gesetz gegeben. Nicht alle tragen „Freiheit“
       im Namen und nicht alle betonen so wie die rot-grün-rote Bremer Koalition,
       dass es in erster Linie um die Garantie von Grundrechten gehe.
       
       ## Abwägung zwischen Grundrechten und Strafverfolgung
       
       Aber auch das Bremer Gesetz sei ein Kompromiss, sagen die drei
       Innenpolitiker:innen: auf der einen Seite die Wahrung der Grundrechte, auf
       der anderen die Notwendigkeit, im Rahmen von Demonstrationen begangene
       Straftaten verfolgen zu können.
       
       Entsprechend deutlich unterscheiden sich die drei in ihren Statements dazu,
       was ihnen persönlich besonders wichtig ist am neuen Gesetz. So hebt Kevin
       Lenkeit von der SPD eben den Drohnen-Einsatz hervor. Der rot-grün-roten
       Koalition hafte ja der Ruf des Polizeifeindlichen an, sagt er, aber die
       Erlaubnis, diese neue Technik einzusetzen, spreche dagegen.
       
       Die Grüne Kai Wargalla hingegen sagte, sie sei froh, dass es weiterhin
       keine Bannmeile geben soll. Andere Bundesländer untersagen damit
       Demonstrationen um Parlaments- und Regierungsgebäude grundsätzlich. Zudem
       begrüßt sie den Schutz von symbolträchtigen Gedenktagen und -orten, an
       denen nicht demonstriert werden dürfe.
       
       Für Nelson Janßen ist das an die Polizei gerichtete Zurückhaltungsgebot von
       zentraler Bedeutung. „Die Polizei darf nicht anlasslos Versammlungen
       durchstreifen“, weder im öffentlichen Raum noch in geschlossenen Räumen.
       Ausdrücklich erlaubt soll es Teilnehmer:innen sein, Polizeikräfte zu
       Dokumentationszwecken zu filmen und zu fotografieren. Diese müssen laut
       Gesetzentwurf ihrerseits das Anfertigen von Aufnahmen anzeigen – auch wenn
       diese aus der Luft mittels Drohnen geschehen.
       
       Nach dem Willen der rot-grün-roten Koalition sollen widerrechtliche
       Vermummungen der Gesichter in Zukunft keine Straftat mehr sein, sondern
       lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem stellt der Gesetzentwurf klar,
       dass Schals, Mützen, Sonnenbrillen und ähnliche Gegenstände nur dann
       verboten sind, wenn sie tatsächlich zu dem Zweck eingesetzt werden, der
       Polizei eine Identitätsfeststellung zu erschweren.
       
       In der Begründung zum entsprechenden Paragrafen heißt es, dass sich
       Demonstrationsteilnehmer:innen mittels Vermummung auch davor
       schützen, von Gegner:innen gefilmt zu werden – weil die Bilder im
       Internet und sozialen Medien hochgeladen werden können. Dies könne im
       schlimmsten Fall Leib und Leben von Menschen gefährden, insbesondere, wenn
       sie gegen autoritäre Regime ihrer Heimatländer demonstrieren.
       
       Paragraf 20 beinhaltet zudem ein Einschüchterungsverbot: „Es ist verboten“,
       heißt es dort, „in einer Versammlung unter freiem Himmel durch das Tragen
       von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken, durch
       das Marschieren in Marschordnung, durch das Erteilen militärischer
       Kommandos oder durch ein vergleichbar paramilitärisches Auftreten oder
       durch ein an den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen
       Gewaltherrschaft anknüpfendes und deren Schrecken wachrufendes
       Gesamtgepräge in einer Art und Weise aufzutreten.“
       
       Nichtsdestotrotz wies der Linke Nelson Janßen darauf hin, dass mit dem
       Versammlungsfreiheitsgesetz die Grundrechte aller Bürger:innen gestärkt
       werden sollen. „Es geht nicht um unsere Lieblingsdemos, sondern auch um
       Anliegen, die wir nicht vertreten.“ So sei er froh, dass in Bremen, anders
       als in anderen Bundesländern, auch Demonstrationen gegen die
       Corona-Maßnahmen sowie propalästinensische Kundgebungen erlaubt worden
       seien.
       
       Ähnlich liberal wie der Bremer Gesetzentwurf ist das 2021 in Kraft
       getretene Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz. Dieses unter rot-rot-grüner
       Regierung verabschiedete Gesetz [2][hatte die große Koalition aus SPD und
       CDU verschärfen wollen]. Diesen Plan hat die SPD Medienberichten zufolge
       aber inzwischen aufgegeben.
       
       23 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Eiken Bruhn
       
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