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       # taz.de -- Vetternwirtschaft bei der AfD: Jan Wenzel Schmidt kämpft um seinen Ruf
       
       > Vor dem Arbeitsgericht klagt der Bundestagsabgeordnete gegen seine
       > fristlose Entlassung aus einem Minijob. In Wirklichkeit geht es um seinen
       > Ruf.
       
   IMG Bild: AfDler Jan Wenzel Schmidt: Hat er sich nicht an den vertraglichen Putzplan gehalten?
       
       Der Mann, der die [1][Affäre um die Vetternwirtschaft in der AfD] überhaupt
       erst ins Rollen brachte, sitzt am Dienstag in einem dieser schmucklosen,
       zweckmäßigen, kleinen Sitzungssäle des Arbeitsgerichtes Braunschweig und
       versucht zu retten, was zu retten ist.
       
       Formal geht es darum, ob die fristlose Kündigung seines Minijobs bei einer
       Braunschweiger E-Zigarettenfirma namens MS Vape World GmbH rechtmäßig war.
       Die hatte ihm am 12.12.2025 fristlos und danach noch einmal ordentlich zum
       Ende des Monats gekündigt. Zumindest die ordentliche Kündigung ist längst
       wirksam. Es geht also – auf dem Papier – um zwei Wochen und einen
       Streitwert von 274 Euro.
       
       Ein seltsames Anliegen für einen Bundestagsabgeordneten, der mehr als
       17.000 Euro im Monat bekommt – und da ist das Budget für Mitarbeiter und
       Büro nicht eingerechnet. Aber für den 34-jährigen Jan Wenzel Schmidt geht
       es hier natürlich um viel mehr.
       
       Lange war Schmidt einer der Strippenzieher in der AfD Sachsen-Anhalts. Er
       begann seine Karriere bei der Jungen Alternative, wird mit der Identitären
       Bewegung in Verbindung gebracht, äußerte offen Sympathien für Positionen
       des mittlerweile aufgelösten Flügels um Björn Höcke. Einer, der selbst
       innerhalb der AfD eher rechts außen spielt und dem robuste Methoden beim
       Machterwerb und Machtverteidigen nachgesagt werden.
       
       ## Minijobs, Dienstwagen und VIP-Tickets
       
       Damit hat er sich nicht nur Freunde gemacht. Anfang Dezember berichtete der
       Spiegel über fragwürdige Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der
       Braunschweiger E-Zigarettenfirma. Hauptbelastungszeuge: Der Prokurist der
       Firma, der in einer eidesstattlichen Versicherung diverse Vorwürfe gegen
       Schmidt erhob.
       
       So soll Schmidt sich als Minijobber anstellen lassen haben, ohne dafür
       irgendeine Arbeitsleistung zu erbringen. Er soll außerdem vier Personen aus
       seinem privaten Umfeld, darunter seine Mutter, in ähnliche
       Scheinarbeitsverhältnisse gebracht haben. Genutzt hat er dabei nicht nur
       seinen Einfluss als Abgeordneter, sondern auch als Mit-Gesellschafter der
       Firma.
       
       Im Gegenzug stellte er den Prokuristen, den Geschäftsführer und eine
       weitere Mitarbeiterin aus der E-Zigarettenfirma als geringfügig
       Beschäftigte in seinem Bundestagsbüro an – auch sie sollen auf den mit
       Steuermitteln bezahlten Stellen keine Arbeitsleistung erbracht haben.
       
       Außerdem soll er sich über die Firma einen Dienstwagen im Wert von 64.000
       Euro und VIP-Tickets für den 1. FC Magdeburg im Wert von rund 15.000 Euro
       bezahlen lassen haben. Auch seine Firma JWS Unternehmensberatung UG hat der
       E-Zigarettenfirma eine Rechnung über mehrere Tausend Euro gestellt – wobei
       unklar ist, welche Beratungsleistungen hierfür erbracht worden sein sollen.
       
       ## Die Vetternwirtschaftsvorwürfe ziehen Kreise
       
       Jan Wenzel Schmidt bestreitet die meisten dieser Vorwürfe. In früheren
       Medienäußerungen hat er sie meist als Teil einer parteiinternen Kampagne
       abgetan. [2][Und er hat sich dafür gerächt]: Kaum waren die Vorwürfe in der
       Welt, hat er seinerseits Parteikollegen der Vetternwirtschaft und des
       Abrechnungsbetruges bezichtigt.
       
       Diese Vorwürfe breiteten sich immer weiter aus und betrafen am Ende mehrere
       Landesverbände. [3][Vor allem die Überkreuz-Beschäftigung von Verwandten]
       wird offenbar in weiten Teilen der AfD angewandt. Auf diese Weise umgeht
       man zumindest auf dem Papier die Regelungen der Parlamente, die eine
       Anstellung von Angehörigen eigentlich verbieten.
       
       Die AfD-Bundestagsfraktion hat Schmidt mittlerweile ausgeschlossen, ein
       Parteiausschlussverfahren läuft noch. Aber er ahnt wohl, dass er mit dem
       Verweis auf innerparteiliche Machtkämpfe vor dem Arbeitsgericht keine
       Punkte sammelt.
       
       Hier konzentriert er sich also darauf, zu versichern, er habe sehr wohl für
       das Unternehmen gearbeitet. Und er will eben nicht nur, dass die fristlose
       Kündigung zurückgenommen wird. Er will auch ein ordentliches Arbeitszeugnis
       und dass die Gegenseite nicht mehr öffentlich behaupten darf, er habe für
       sein Geld nie gearbeitet.
       
       Das, belehrt ihn die Richterin, sei aber nicht so leicht. Die fristlose
       Kündigung ist tatsächlich unwirksam, aber aus einem ganz banalen Grund. Die
       Firma hat sie nicht schnell genug ausgesprochen: Sie hätte innerhalb von 14
       Tagen, nachdem sie von den Vorwürfen erfuhr, reagieren müssen. Diese Frist
       wurde um ein paar Tage versäumt.
       
       ## AfDler will ein Arbeitszeugnis
       
       Das heißt allerdings nicht, dass damit inhaltlich irgendetwas über die
       Vorwürfe gesagt ist. Und wenn der jetzt fraktionslose Bundestagsabgeordnete
       sich nun nicht mehr nur um die Kündigung, sondern auch noch um ein
       Arbeitszeugnis und eine Unterlassung streiten wollte – dann läge die
       Beweislast bei ihm.
       
       „Aus dem, was Sie bisher hier zu den Akten gegeben haben, kann ich leider
       nicht erkennen, dass Sie die Arbeitsleistung, die in diesem Arbeitsvertrag
       vereinbart wurde, tatsächlich erbracht haben“, rügt die Richterin.
       
       Der Arbeitsvertrag umfasste nämlich eine Tätigkeit als Verkäufer im
       Einzelhandel in der Filiale in Magdeburg. Er listet den Verkauf und die
       Beratung von Kunden, das Reinigen des Ladengeschäfts anhand des Putzplanes
       und die Ablage von Lieferscheinen und Rechnungen als Tätigkeiten auf.
       
       Sie könne nicht erkennen, wie sich daraus etwa der teure Dienstwagen
       rechtfertigen lässt, bemerkt die Richterin spitz. Auch fehle es ja an
       Belegen und Absprachen, aus denen etwa Anwesenheitszeiten oder
       Arbeitsstunden hervorgingen.
       
       Stattdessen habe Schmidt auf seine Anwesenheit bei Sitzungen mit der
       Geschäftsführung verwiesen und ein paar Messe-Fotos eingereicht. Da sei
       aber nicht erkennbar, was genau er dort nun getan habe und ob dies in
       seiner Eigenschaft als Minijobber, Berater oder Mit-Gesellschafter geschah.
       
       Das liege ja nur daran, dass er da eben einfach so einen
       08/15-Standardvertrag erhalten habe und der Arbeitgeber ihm dann eben
       andere Aufgaben zugewiesen habe, versucht sich Schmidt zu verteidigen. Doch
       am Ende muss er sein Ansinnen zurückziehen. Entschieden wird hier nur über
       die fristlose Kündigung. Nicht darüber, welche Vorwürfe berechtigt sind und
       wer sie äußern darf.
       
       Es wird nicht die letzte gerichtliche Auseinandersetzung sein. In einem
       weiteren Verfahren geht es um die Einziehung und Weiterveräußerung von
       Schmidts Gesellschafteranteilen. Und das Schiedsgericht der Partei wartet
       ja auch noch.
       
       16 Jun 2026
       
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