# taz.de -- Vetternwirtschaft bei der AfD: Jan Wenzel Schmidt kämpft um seinen Ruf
> Vor dem Arbeitsgericht klagt der Bundestagsabgeordnete gegen seine
> fristlose Entlassung aus einem Minijob. In Wirklichkeit geht es um seinen
> Ruf.
IMG Bild: AfDler Jan Wenzel Schmidt: Hat er sich nicht an den vertraglichen Putzplan gehalten?
Der Mann, der die [1][Affäre um die Vetternwirtschaft in der AfD] überhaupt
erst ins Rollen brachte, sitzt am Dienstag in einem dieser schmucklosen,
zweckmäßigen, kleinen Sitzungssäle des Arbeitsgerichtes Braunschweig und
versucht zu retten, was zu retten ist.
Formal geht es darum, ob die fristlose Kündigung seines Minijobs bei einer
Braunschweiger E-Zigarettenfirma namens MS Vape World GmbH rechtmäßig war.
Die hatte ihm am 12.12.2025 fristlos und danach noch einmal ordentlich zum
Ende des Monats gekündigt. Zumindest die ordentliche Kündigung ist längst
wirksam. Es geht also – auf dem Papier – um zwei Wochen und einen
Streitwert von 274 Euro.
Ein seltsames Anliegen für einen Bundestagsabgeordneten, der mehr als
17.000 Euro im Monat bekommt – und da ist das Budget für Mitarbeiter und
Büro nicht eingerechnet. Aber für den 34-jährigen Jan Wenzel Schmidt geht
es hier natürlich um viel mehr.
Lange war Schmidt einer der Strippenzieher in der AfD Sachsen-Anhalts. Er
begann seine Karriere bei der Jungen Alternative, wird mit der Identitären
Bewegung in Verbindung gebracht, äußerte offen Sympathien für Positionen
des mittlerweile aufgelösten Flügels um Björn Höcke. Einer, der selbst
innerhalb der AfD eher rechts außen spielt und dem robuste Methoden beim
Machterwerb und Machtverteidigen nachgesagt werden.
## Minijobs, Dienstwagen und VIP-Tickets
Damit hat er sich nicht nur Freunde gemacht. Anfang Dezember berichtete der
Spiegel über fragwürdige Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der
Braunschweiger E-Zigarettenfirma. Hauptbelastungszeuge: Der Prokurist der
Firma, der in einer eidesstattlichen Versicherung diverse Vorwürfe gegen
Schmidt erhob.
So soll Schmidt sich als Minijobber anstellen lassen haben, ohne dafür
irgendeine Arbeitsleistung zu erbringen. Er soll außerdem vier Personen aus
seinem privaten Umfeld, darunter seine Mutter, in ähnliche
Scheinarbeitsverhältnisse gebracht haben. Genutzt hat er dabei nicht nur
seinen Einfluss als Abgeordneter, sondern auch als Mit-Gesellschafter der
Firma.
Im Gegenzug stellte er den Prokuristen, den Geschäftsführer und eine
weitere Mitarbeiterin aus der E-Zigarettenfirma als geringfügig
Beschäftigte in seinem Bundestagsbüro an – auch sie sollen auf den mit
Steuermitteln bezahlten Stellen keine Arbeitsleistung erbracht haben.
Außerdem soll er sich über die Firma einen Dienstwagen im Wert von 64.000
Euro und VIP-Tickets für den 1. FC Magdeburg im Wert von rund 15.000 Euro
bezahlen lassen haben. Auch seine Firma JWS Unternehmensberatung UG hat der
E-Zigarettenfirma eine Rechnung über mehrere Tausend Euro gestellt – wobei
unklar ist, welche Beratungsleistungen hierfür erbracht worden sein sollen.
## Die Vetternwirtschaftsvorwürfe ziehen Kreise
Jan Wenzel Schmidt bestreitet die meisten dieser Vorwürfe. In früheren
Medienäußerungen hat er sie meist als Teil einer parteiinternen Kampagne
abgetan. [2][Und er hat sich dafür gerächt]: Kaum waren die Vorwürfe in der
Welt, hat er seinerseits Parteikollegen der Vetternwirtschaft und des
Abrechnungsbetruges bezichtigt.
Diese Vorwürfe breiteten sich immer weiter aus und betrafen am Ende mehrere
Landesverbände. [3][Vor allem die Überkreuz-Beschäftigung von Verwandten]
wird offenbar in weiten Teilen der AfD angewandt. Auf diese Weise umgeht
man zumindest auf dem Papier die Regelungen der Parlamente, die eine
Anstellung von Angehörigen eigentlich verbieten.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat Schmidt mittlerweile ausgeschlossen, ein
Parteiausschlussverfahren läuft noch. Aber er ahnt wohl, dass er mit dem
Verweis auf innerparteiliche Machtkämpfe vor dem Arbeitsgericht keine
Punkte sammelt.
Hier konzentriert er sich also darauf, zu versichern, er habe sehr wohl für
das Unternehmen gearbeitet. Und er will eben nicht nur, dass die fristlose
Kündigung zurückgenommen wird. Er will auch ein ordentliches Arbeitszeugnis
und dass die Gegenseite nicht mehr öffentlich behaupten darf, er habe für
sein Geld nie gearbeitet.
Das, belehrt ihn die Richterin, sei aber nicht so leicht. Die fristlose
Kündigung ist tatsächlich unwirksam, aber aus einem ganz banalen Grund. Die
Firma hat sie nicht schnell genug ausgesprochen: Sie hätte innerhalb von 14
Tagen, nachdem sie von den Vorwürfen erfuhr, reagieren müssen. Diese Frist
wurde um ein paar Tage versäumt.
## AfDler will ein Arbeitszeugnis
Das heißt allerdings nicht, dass damit inhaltlich irgendetwas über die
Vorwürfe gesagt ist. Und wenn der jetzt fraktionslose Bundestagsabgeordnete
sich nun nicht mehr nur um die Kündigung, sondern auch noch um ein
Arbeitszeugnis und eine Unterlassung streiten wollte – dann läge die
Beweislast bei ihm.
„Aus dem, was Sie bisher hier zu den Akten gegeben haben, kann ich leider
nicht erkennen, dass Sie die Arbeitsleistung, die in diesem Arbeitsvertrag
vereinbart wurde, tatsächlich erbracht haben“, rügt die Richterin.
Der Arbeitsvertrag umfasste nämlich eine Tätigkeit als Verkäufer im
Einzelhandel in der Filiale in Magdeburg. Er listet den Verkauf und die
Beratung von Kunden, das Reinigen des Ladengeschäfts anhand des Putzplanes
und die Ablage von Lieferscheinen und Rechnungen als Tätigkeiten auf.
Sie könne nicht erkennen, wie sich daraus etwa der teure Dienstwagen
rechtfertigen lässt, bemerkt die Richterin spitz. Auch fehle es ja an
Belegen und Absprachen, aus denen etwa Anwesenheitszeiten oder
Arbeitsstunden hervorgingen.
Stattdessen habe Schmidt auf seine Anwesenheit bei Sitzungen mit der
Geschäftsführung verwiesen und ein paar Messe-Fotos eingereicht. Da sei
aber nicht erkennbar, was genau er dort nun getan habe und ob dies in
seiner Eigenschaft als Minijobber, Berater oder Mit-Gesellschafter geschah.
Das liege ja nur daran, dass er da eben einfach so einen
08/15-Standardvertrag erhalten habe und der Arbeitgeber ihm dann eben
andere Aufgaben zugewiesen habe, versucht sich Schmidt zu verteidigen. Doch
am Ende muss er sein Ansinnen zurückziehen. Entschieden wird hier nur über
die fristlose Kündigung. Nicht darüber, welche Vorwürfe berechtigt sind und
wer sie äußern darf.
Es wird nicht die letzte gerichtliche Auseinandersetzung sein. In einem
weiteren Verfahren geht es um die Einziehung und Weiterveräußerung von
Schmidts Gesellschafteranteilen. Und das Schiedsgericht der Partei wartet
ja auch noch.
16 Jun 2026
## LINKS
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## AUTOREN
DIR Nadine Conti
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