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       # taz.de -- Verfassungsänderung in Ungarn: Magyar erhöht Hürden für Orbán-Comeback
       
       > Die Amtszeit des Ministerpräsidenten wird auf acht Jahre begrenzt, was
       > rückwirkend für Viktor Orbán gilt wie künftig für Amtsinhaber Péter
       > Magyar.
       
   IMG Bild: Ex-MInisterpräsident Viktor Orbán beim Kongress seiner Fidesz-Partei am letzten Samstag in Budapest
       
       Mit einer klaren Mehrheit von 135 zu 50 hat Ungarns Parlament eine
       Verfassungsänderung verabschiedet, die dem früheren Ministerpräsidenten
       Viktor Orbán den Weg zurück ins höchste Regierungsamt dauerhaft versperrt.
       Es gab sechs Enthaltungen. Nach Jahren solcher Änderungen durch Orbán war
       es nun erstmals dessen Nachfolger [1][Péter Magyar], der die 16.
       Verfassungsänderung durchsetzte.
       
       Die neue Regelung besagt: Wer das Regierungsamt über einen Gesamtzeitraum
       von acht Jahren oder länger geführt hat, scheidet als künftiger Kandidat
       aus. Orbán regierte von 1998 bis 2002 sowie von 2010 bis 2026 und liegt mit
       insgesamt 20 Jahren an der Macht weit jenseits der neuen Grenze.
       
       Orbán bezeichnet das Gesetz auf seinen Social-Media-Kanälen als gezielt
       gegen ihn gerichtetes „Lex Orbán“. Seine Partei Fidesz warf der Regierung
       zudem vor, gegen das Rückwirkungsverbot zu verstoßen, da vergangene
       Amtszeiten in die Berechnung einfließen. Antragsteller Márton
       Melléthei-Barna der Regierungspartei Tisza hielt dagegen: Die Regel greife
       nicht in vergangene Rechtsverhältnisse ein, sondern begrenze ausschließlich
       künftige Möglichkeiten.
       
       Eine Amtszeitbegrenzung war eines von Magyars zentralen
       Wahlkampfversprechen. Auch er selbst ist davon künftig betroffen.
       Amtszeitbegrenzungen für Regierungschefs sind in Europa ungewöhnlich. Noch
       steht eine Wahlrechtsreform aus, denn das jetzige von Orbán zugeschnittene
       System begünstigt die jeweils stimmenstärkste Partei massiv. Ob Magyar das
       Wahlrecht normalisieren und damit seine eigene Macht weiter begrenzen wird,
       ist noch offen.
       
       ## „Schutz christlicher Kultur“ bleibt in der Verfassung
       
       Für Kritik sorgte eine weitere Reform: Ursprünglich sollte ein
       Verfassungspassus entfallen, der sowohl den Schutz christlicher Kultur
       verankert als auch die Existenz des sogenannten Amtes zum Schutz der
       Souveränität absichert. Fidesz-Politiker interpretierten das jedoch als
       Angriff auf christliche Werte und übten heftige Kritik. Magyar, selbst ein
       Konservativer, lenkte ein und schlug vor, den kulturellen Schutzauftrag im
       Text zu belassen und nur den institutionellen Teil zu streichen. In dieser
       Form passierte die Änderung das Parlament.
       
       Die betroffene Behörde war Ende 2023 als Instrument gegen Medien und
       Zivilgesellschaft geschaffen worden. Die beschlossene Verfassungsänderung
       liegt nun zur Unterzeichnung bei Staatspräsident Tamás Sulyok, den Magyar
       mehrmals als „Marionette Orbáns“ bezeichnete. Dieser könnte sie ans
       Parlament zurückverweisen, wo die Tisza-Mehrheit jedoch in der Lage wäre,
       sie erneut zu beschließen und damit in Kraft zu setzen.
       
       Wenige Tage zuvor hatte Fidesz seinen Parteitag abgehalten, bei dem Orbán
       ohne Gegenkandidaten als Vorsitzender für ein weiteres Jahr bestätigt
       wurde. Nur acht Delegierte enthielten sich. In seiner Rede analysierte
       Orbán die Gründe des [2][Wahldesasters] offen: strategische
       Fehlentscheidungen, eine unterschätzte Mobilisierungskraft der Gegenseite
       und ein massiver Vertrauensverlust bei jüngeren Wählerinnen und Wählern.
       Die Partei soll bis zum Herbst strukturell neu aufgestellt werden, um
       oppositionelle Arbeit effektiv leisten zu können. Aus den eigenen Reihen
       kam jedoch Kritik: Der Parteitag habe keinen Raum für echte inhaltliche
       Auseinandersetzung geboten.
       
       ## Rückabwicklung der Orbán-Jahre schreitet rasch voran
       
       Die Rückabwicklung der Orbán-Jahre schreitet rasch voran: So sieht ein
       Gesetzespaket der neuen Regierung die Auflösung jener
       Vermögensverwaltungsstiftungen vor, die unter Orbán mit staatlichen Mitteln
       aufgebaut wurden – die meisten bis Ende August 2026, Hochschuleinrichtungen
       bis Mitte 2027.
       
       Das Mathias Corvinus Collegium (MCC), das üppigst finanzierte
       Aushängeschild von Orbáns Kulturpolitik, sagte nun sein jährliches Festival
       ab und kündigte an, als private Stiftung weiterzuarbeiten. Das Brüsseler
       Büro des MCC wurde zudem aus dem EU-Lobbyregister gestrichen, weil es seine
       Finanzquellen nicht offengelegt hatte. Damit verliert die Organisation den
       Zugang zu den entscheidenden offiziellen Kanälen und Privilegien der
       EU-Institutionen.
       
       Doch die größten Brocken sind weiter offen. Den Aufforderungen eines
       freiwilligen Rücktritts leistete Präsident Sulyok, der im Februar 2024 von
       Orbáns Parlamentsmehrheit ins Amt gehoben wurde, bisher nicht Folge. Ob
       Magyar durchgreifen und eine Absetzung Sulyoks vornehmen wird, ist noch
       offen. Juristisch wäre dies wohl möglich, politisch aber denkbar heikel.
       Ein schnelles Ende dieser Auseinandersetzung ist nicht in Sicht.
       
       16 Jun 2026
       
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   DIR Florian Bayer
       
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