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       # taz.de -- taz🐾thema: Wende am Ende?
       
       > Zwischen Redispatch-Vorbehalt und Energy Sharing: Bürgerenergie steht
       > durch Pläne der Politik unter Druck – und damit die Erfolgsgeschichte von
       > Energiegenossenschaften. Ob die Stromlieferung an Nachbarn eine
       > attraktive Alternative werden kann, ist fraglich
       
   IMG Bild: Keine sonnigen Aussichten für Energiegenossenschaften
       
       Von Bernward Janzing
       
       Für Bürgerenergieprojekte kommt es politisch gerade ziemlich dick –
       einerseits durch das sogenannte Netzpaket von Bundeswirtschaftsministerin
       Katherina Reiche, andererseits durch einen Arbeitsentwurf zur Novelle des
       Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
       
       In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Netzpaket warnen das Bündnis
       Bürgerenergie (BBEn), die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und
       der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) „vor gravierenden Folgen“.
       Es würden „besonders dezentrale, gemeinschaftliche und lokal getragene
       Energieprojekte“ betroffen sein.
       
       Einer der Kerngedanken der Ministerin: Wo Verteilnetze regelmäßig ans Limit
       kommen, sollen für neue Erzeugungsanlagen die Entschädigungen entfallen,
       wenn sie ihren Strom aufgrund von Netzengpässen nicht einspeisen können.
       Konkret betroffen wären nach den Plänen alle Verteilnetzgebiete, in denen
       im Vorjahr mehr als 3 Prozent des erzeugbaren Stroms wegen Netzengpässen
       verloren gingen. Die betreffenden Areale gelten dann als
       „kapazitätslimitiert“, womit für bis zu zehn Jahre die Entschädigung
       ausgesetzt werden soll, wenn der Strom nicht abgeführt werden kann.
       Redispatch-Vorbehalt nennt sich das. „Damit würde ein bislang
       kalkulierbares Netzrisiko vollständig auf Anlagenbetreiber verlagert“,
       beklagen die Verbände.
       
       Darüber hinaus sollen Netzbetreiber die Möglichkeit bekommen, Anlagen- und
       Speicherbetreiber stärker an Netzausbaukosten zu beteiligen. Solche
       Baukostenzuschüsse würden „Investitionen verteuern und insbesondere
       zahlreiche kleinere, regionale und gemeinschaftlich getragene Projekte
       unattraktiver machen“, warnen die Akteure der Bürgerenergie. Die
       „bewährte Verantwortungsteilung“ – also Netzausbau durch Netzbetreiber,
       Anschluss durch Anlagenbetreiber – werde „zulasten dezentraler Projekte
       verschoben“. Netzbetreibern soll ferner die Möglichkeit eröffnet werden,
       den Projektierern von Anlagen bereits genehmigte Anschlusskapazitäten unter
       bestimmten Bedingungen wieder zu entziehen. Damit werde die Planungs- und
       Finanzierungssicherheit privater Investitionen infrage gestellt, so die
       Kritiker.
       
       Hinzu kommt der Plan, die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen bis 25
       Kilowatt installierter Leistung abzuschaffen. „Es gilt, das EEG konsequent
       auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten“,
       heißt es im Arbeitsentwurf des Ministeriums. Die erneuerbaren Energien
       seien im „Zentrum der Stromversorgung“ angekommen. Schon im vergangenen
       Sommer hatte Ministerin Reiche gesagt: „Neue, kleine PV-Anlagen rechnen
       sich schon heute im Markt und bedürfen keiner Förderung.“
       
       Die Vertreter der Bürgerenergie sehen das anders. „Wenn kleine Dachanlagen
       keine verlässliche Einspeisevergütung mehr erhalten und zugleich in teure
       Direktvermarktungsstrukturen gezwungen werden, wird Bürgerenergie praktisch
       unmöglich gemacht“, sagt Valérie Lange, Leiterin Energiepolitik und
       Regulierung beim Bündnis Bürgerenergie. Dachphotovoltaik sei „das Rückgrat
       der bürgergetragenen Energiewende“, und wer sie ausbremse, betreibe
       „energiepolitische Sabotage“. Das Geschäftsmodell vieler kleiner
       Installationsunternehmen werde zerstört, indem Bürger, die bereit sind,
       eigenes Kapital in klimafreundliche Stromerzeugung zu investieren,
       „faktisch vom Markt verdrängt“ würden.
       
       Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, sieht in
       dem EEG-Entwurf sogar einen „beispiellosen Angriff auf die Bürgerenergie
       und ein Geschenk an die fossile Lobby“. Statt den Solarausbau auf
       Millionen Dächern massiv zu beschleunigen, würden „private Anlagen
       finanziell ausgetrocknet“. Die Bundesregierung verabschiede sich damit
       „faktisch von ihren eigenen Klimazielen für 2030“.
       
       Der Ökostromanbieter Bürgerwerke – zugleich Dachorganisation von
       Energiegenossenschaften – sieht eine Erfolgsgeschichte bedroht: Seit
       Jahrzehnten sei die Bürgerenergie-Bewegung Treiber der Energiewende in
       Deutschland: „Über 1.000 Energiegenossenschaften machen das, was große
       Konzerne nicht tun: Sie beteiligen die Menschen vor Ort und suchen
       gemeinsam mit Kommunen und Nachbarn die besten Lösungen für das
       Energiesystem der Zukunft.“ Mit ihren Reformen verfolge Katherina Reiche
       „die Strategie, es der bürgergetriebenen Energiewende so schwer wie nur
       menschenmöglich zu machen“. Felix Schäfer, Vorstand der Bürgerwerke, sagt:
       „Die erneuerbaren Energien sind die kostengünstigste und klimaschonendste
       Art, unseren steigenden Stromverbrauch zu decken.“
       
       Unterdessen wird immerhin ein Thema aktuell, das die Vertreter der
       Bürgerenergie lange schon anmahnen: das Energy Sharing. Seit Juni dürfen
       Betreiber von Solaranlagen ihren Strom bilanziell über das öffentliche Netz
       an Abnehmer im selben Verteilnetzgebiet verkaufen – also zum Beispiel an
       ihren Nachbarn. Das ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) inzwischen so
       verankert, nachdem Deutschland eine entsprechende Vorgabe der europäischen
       Erneuerbare-Energien-Richtlinie umgesetzt hat.
       
       Voraussetzung dafür ist die Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch,
       was auf beiden Seiten ein intelligentes Messsystem voraussetzt. Ob dieses
       Konzept am Ende wirtschaftlich attraktiv sein kann, wird wesentlich davon
       abhängen, was sich bei den Netzentgelten tut – zum Beispiel von der Höhe
       künftiger dynamischer Netzentgelte bei hohem Stromangebot. Auch muss die
       Bundesnetzagentur noch die digitalen Prozesse der Abrechnung definieren.
       
       Ganz wesentlich dürfte der Erfolg von Energy Sharing aber auch von den
       Alternativen abhängen, die der Markt bietet. Denn in jenen Zeiten, wenn
       Bürger Solarstrom übrig haben, den sie an Nachbarn verkaufen können, sind
       in der Regel auch die Börsenpreise niedrig. Das ergibt sich, weil alle
       Solarstromerzeuger praktisch gleichzeitig Strom im Überfluss haben.
       Folglich kann ein Stromanbieter, dessen dynamischer Stromtarif sich stets
       am Preis des Spotmarkts bemisst, eine Konkurrenz zum Energy Sharing sein.
       
       4 Jul 2026
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bernward Janzing
       
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