# taz.de -- taz🐾thema: Wende am Ende?
> Zwischen Redispatch-Vorbehalt und Energy Sharing: Bürgerenergie steht
> durch Pläne der Politik unter Druck – und damit die Erfolgsgeschichte von
> Energiegenossenschaften. Ob die Stromlieferung an Nachbarn eine
> attraktive Alternative werden kann, ist fraglich
IMG Bild: Keine sonnigen Aussichten für Energiegenossenschaften
Von Bernward Janzing
Für Bürgerenergieprojekte kommt es politisch gerade ziemlich dick –
einerseits durch das sogenannte Netzpaket von Bundeswirtschaftsministerin
Katherina Reiche, andererseits durch einen Arbeitsentwurf zur Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Netzpaket warnen das Bündnis
Bürgerenergie (BBEn), die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und
der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) „vor gravierenden Folgen“.
Es würden „besonders dezentrale, gemeinschaftliche und lokal getragene
Energieprojekte“ betroffen sein.
Einer der Kerngedanken der Ministerin: Wo Verteilnetze regelmäßig ans Limit
kommen, sollen für neue Erzeugungsanlagen die Entschädigungen entfallen,
wenn sie ihren Strom aufgrund von Netzengpässen nicht einspeisen können.
Konkret betroffen wären nach den Plänen alle Verteilnetzgebiete, in denen
im Vorjahr mehr als 3 Prozent des erzeugbaren Stroms wegen Netzengpässen
verloren gingen. Die betreffenden Areale gelten dann als
„kapazitätslimitiert“, womit für bis zu zehn Jahre die Entschädigung
ausgesetzt werden soll, wenn der Strom nicht abgeführt werden kann.
Redispatch-Vorbehalt nennt sich das. „Damit würde ein bislang
kalkulierbares Netzrisiko vollständig auf Anlagenbetreiber verlagert“,
beklagen die Verbände.
Darüber hinaus sollen Netzbetreiber die Möglichkeit bekommen, Anlagen- und
Speicherbetreiber stärker an Netzausbaukosten zu beteiligen. Solche
Baukostenzuschüsse würden „Investitionen verteuern und insbesondere
zahlreiche kleinere, regionale und gemeinschaftlich getragene Projekte
unattraktiver machen“, warnen die Akteure der Bürgerenergie. Die
„bewährte Verantwortungsteilung“ – also Netzausbau durch Netzbetreiber,
Anschluss durch Anlagenbetreiber – werde „zulasten dezentraler Projekte
verschoben“. Netzbetreibern soll ferner die Möglichkeit eröffnet werden,
den Projektierern von Anlagen bereits genehmigte Anschlusskapazitäten unter
bestimmten Bedingungen wieder zu entziehen. Damit werde die Planungs- und
Finanzierungssicherheit privater Investitionen infrage gestellt, so die
Kritiker.
Hinzu kommt der Plan, die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen bis 25
Kilowatt installierter Leistung abzuschaffen. „Es gilt, das EEG konsequent
auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten“,
heißt es im Arbeitsentwurf des Ministeriums. Die erneuerbaren Energien
seien im „Zentrum der Stromversorgung“ angekommen. Schon im vergangenen
Sommer hatte Ministerin Reiche gesagt: „Neue, kleine PV-Anlagen rechnen
sich schon heute im Markt und bedürfen keiner Förderung.“
Die Vertreter der Bürgerenergie sehen das anders. „Wenn kleine Dachanlagen
keine verlässliche Einspeisevergütung mehr erhalten und zugleich in teure
Direktvermarktungsstrukturen gezwungen werden, wird Bürgerenergie praktisch
unmöglich gemacht“, sagt Valérie Lange, Leiterin Energiepolitik und
Regulierung beim Bündnis Bürgerenergie. Dachphotovoltaik sei „das Rückgrat
der bürgergetragenen Energiewende“, und wer sie ausbremse, betreibe
„energiepolitische Sabotage“. Das Geschäftsmodell vieler kleiner
Installationsunternehmen werde zerstört, indem Bürger, die bereit sind,
eigenes Kapital in klimafreundliche Stromerzeugung zu investieren,
„faktisch vom Markt verdrängt“ würden.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, sieht in
dem EEG-Entwurf sogar einen „beispiellosen Angriff auf die Bürgerenergie
und ein Geschenk an die fossile Lobby“. Statt den Solarausbau auf
Millionen Dächern massiv zu beschleunigen, würden „private Anlagen
finanziell ausgetrocknet“. Die Bundesregierung verabschiede sich damit
„faktisch von ihren eigenen Klimazielen für 2030“.
Der Ökostromanbieter Bürgerwerke – zugleich Dachorganisation von
Energiegenossenschaften – sieht eine Erfolgsgeschichte bedroht: Seit
Jahrzehnten sei die Bürgerenergie-Bewegung Treiber der Energiewende in
Deutschland: „Über 1.000 Energiegenossenschaften machen das, was große
Konzerne nicht tun: Sie beteiligen die Menschen vor Ort und suchen
gemeinsam mit Kommunen und Nachbarn die besten Lösungen für das
Energiesystem der Zukunft.“ Mit ihren Reformen verfolge Katherina Reiche
„die Strategie, es der bürgergetriebenen Energiewende so schwer wie nur
menschenmöglich zu machen“. Felix Schäfer, Vorstand der Bürgerwerke, sagt:
„Die erneuerbaren Energien sind die kostengünstigste und klimaschonendste
Art, unseren steigenden Stromverbrauch zu decken.“
Unterdessen wird immerhin ein Thema aktuell, das die Vertreter der
Bürgerenergie lange schon anmahnen: das Energy Sharing. Seit Juni dürfen
Betreiber von Solaranlagen ihren Strom bilanziell über das öffentliche Netz
an Abnehmer im selben Verteilnetzgebiet verkaufen – also zum Beispiel an
ihren Nachbarn. Das ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) inzwischen so
verankert, nachdem Deutschland eine entsprechende Vorgabe der europäischen
Erneuerbare-Energien-Richtlinie umgesetzt hat.
Voraussetzung dafür ist die Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch,
was auf beiden Seiten ein intelligentes Messsystem voraussetzt. Ob dieses
Konzept am Ende wirtschaftlich attraktiv sein kann, wird wesentlich davon
abhängen, was sich bei den Netzentgelten tut – zum Beispiel von der Höhe
künftiger dynamischer Netzentgelte bei hohem Stromangebot. Auch muss die
Bundesnetzagentur noch die digitalen Prozesse der Abrechnung definieren.
Ganz wesentlich dürfte der Erfolg von Energy Sharing aber auch von den
Alternativen abhängen, die der Markt bietet. Denn in jenen Zeiten, wenn
Bürger Solarstrom übrig haben, den sie an Nachbarn verkaufen können, sind
in der Regel auch die Börsenpreise niedrig. Das ergibt sich, weil alle
Solarstromerzeuger praktisch gleichzeitig Strom im Überfluss haben.
Folglich kann ein Stromanbieter, dessen dynamischer Stromtarif sich stets
am Preis des Spotmarkts bemisst, eine Konkurrenz zum Energy Sharing sein.
4 Jul 2026
## AUTOREN
DIR Bernward Janzing
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