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       # taz.de -- Angriff auf grüne Wahlhelfer*innen: Nazi-Hooligan geht in den Knast
       
       > In Delmenhorst wurde ein Hooligan zu einem Jahr und sechs Monaten Haft
       > ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil hat eine hohe politische Dimension.
       
   IMG Bild: Wurden in jüngster Zeit vermehrt angegriffen: Wahlkampfhelfer, hier der Grünen
       
       Kein Mensch solle Angst haben müssen, Sonntagmorgens beim Wahlplakate
       aufhängen verprügelt zu werden, heißt es in der Urteilsverkündung. Dieser
       Prozess solle deshalb ein wichtiges und vor allem öffentlichkeitswirksames
       Zeichen setzen.
       
       [1][Der 35-jährige Felix S.] wurde am Montagnachmittag wegen
       lebensgefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und des
       Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorm
       Amtsgericht Delmenhorst zu einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung
       verurteilt.
       
       Sein Rechtsanwalt, Bernd Idselis, hatte die Politisierung des Prozesses
       kritisiert. Schließlich sei dies ein Gericht und keine politische Bühne.
       Sein Mandant sei betrunken gewesen, er habe die Tat gestanden und sich
       entschuldigt. Er plädierte auf Freispruch.
       
       Tatsächlich hatte der bereits polizeibekannte [2][Hooligan] Felix S. seine
       Tat nicht geplant, diese war rein zufällig passiert: Das Gericht
       schilderte, wie er am 19. Januar 2025 hochalkoholisiert drei ihm unbekannte
       Wahlhelfer*innen angegriffen hatte.
       
       ## Notoperation nötig
       
       Er beleidigte sie als „scheiß Grüne“ und „alte Fotzen“, zerstörte ein
       Wahlplakat und hob die Hand zu einem Hitlergruß „oder etwas, was sehr
       eindeutig in die Richtung geht“. Dabei rief er „Deutschland den Deutschen“.
       Anschließend schlug Felix S. einen der Wahlhelfer zu Boden. Als dieser in
       ein Auto flüchtete, verfolgte Felix S. ihn und schlug dann erneut „mit
       massiver Kraftentfaltung gezielt ins Auto“.
       
       Dieser zweite Schlag wurde nun als besonders gefährliche Körperverletzung
       gewertet. Der kampfsporterfahrene Felix S. traf den 41-Jährigen Wahlhelfer
       K. am Kopf. Die Verletzung war lebensgefährlich, knapp einen Monat später
       musste dieser notoperiert werden.
       
       Felix S. lässt über seinen Anwalt eine spärliche Erklärung verlesen: Er sei
       in keiner Fußballszene mehr aktiv, seit er vor drei Jahren ein bundesweites
       Stadionverbot bekommen habe. Im Juli 2025 habe er Kontakt mit dem
       Aussteigerprogramm des niedersächsischen Innenministeriums aufgenommen.
       „Ich habe meine Problemfelder erkannt und werde weiter an mir arbeiten“.
       
       Weitere Fragen wolle er jedoch nicht beantworten: weder zu den nach wie vor
       existierenden Social-Media-Posts, noch zu den Tätowierungen auf seinen
       Armen. Fotos auf seinem Instagramaccount zeigen ihn mit einschlägigen
       Nazitattoos; auf seinem Oberarm steht „Sport Frei“. Felix S. trägt trotz
       der Hitzewelle während des gesamten Prozesses langärmlige Oberteile.
       
       Jan Sürig, der als K.s Rechtsanwalt die Nebenklage vertritt, sagt, diese
       Tat sei entstanden in einem gesellschaftlichen Klima, in dem es normal
       geworden ist, gegen politische Gegner*innen zu hetzen und sie
       anzugreifen – insbesondere in den sozialen Medien, aber auch außerhalb.
       
       Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wird zitiert, der 2025 im Wahlkampf
       seine politischen Gegner*innen als [3][„grüne und linke Spinner“]
       bezeichnete. Solche unverantwortlichen Aussagen, sagt Sürig, würden
       Menschen motivieren, auf Worte Taten folgen zu lassen.
       
       Es sei nicht nur K. als Einzelperson, sondern die demokratische
       Meinungsbildung angegriffen worden, betont auch die Staatsanwaltschaft. Die
       Rechtsordnung dürfe nicht hinnehmen, dass Menschen Angst bekommen, sich
       politisch zu engagieren.
       
       Dieser sich häufende enthemmte Hass auf politische Gegner*innen, diese
       zunehmende Verunsicherung sei auch der Grund, weshalb man nun ein
       eindeutiges Zeichen setzen wolle, hieß es in der Urteilsverkündung. In den
       vergangenen Monaten hätten sich die Angriffe auf Wahlhelfer*innen
       gehäuft. „[4][Gewalt darf im Rahmen politischer Auseinandersetzung] keinen
       Platz haben“, sagte der Richter. „Das kann man so nicht hinnehmen.“
       
       29 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Angriff-auf-gruene-Wahlhelferinnen/!6183265
   DIR [2] /Lagebericht-des-Verfassungsschutzes/!6130361
   DIR [3] /Protestaktion-gegen-CDU-Chef-Merz/!6074157
   DIR [4] https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungsergebnisse/2016AbschlussberichtPmKg.pdf?__blob=publicationFile&v=6
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Amanda Böhm
       
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