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       # taz.de -- 26 Parteien bei der Abgeordnetenhauswahl: Nicht alles Banane
       
       > Der Landeswahlausschuss hat entschieden, welche Parteien bei der
       > Abgeordnetenhauswahl antreten dürfen. Vier Gruppierungen wurden nicht
       > zugelassen.
       
   IMG Bild: Nicht die Bananen-Partei, sondern eine Fahne der Satire-Partei „Die Partei“ bei einem Protest gegen Nazis
       
       Die potenziellen Wähler:innen der Parteien Bananen für Deutschland,
       NSAfD, NSAfDP und der Partei der Rentner müssen bei der
       Abgeordnetenhauswahl zu Hause bleiben – oder sich eine neue Partei suchen.
       Der Landeswahlausschuss unter dem Vorsitz von [1][Landeswahlleiter Stephan
       Bröchler] hat am Mittwoch entschieden, dass [2][26 Parteien] an der Wahl im
       September teilnehmen dürfen. Vier Vereinigungen, die zuvor ihre
       Bereitschaft signalisiert hatten, sich an den Wahlen zu beteiligen, wurde
       dies dagegen verwehrt.
       
       Überprüft wurden dabei formale Kriterien. Dazu gehören laut Wahlausschuss
       ein Vorstand aus mindestens drei Personen, Satzung und Programm,
       unterscheidbarer Name, Binnendemokratie, deutscher Sitz und mehrheitlich
       deutsche Mitglieder – plus die grundlegende Fähigkeit, am politischen
       Prozess organisatorisch, personell und finanziell mitzuwirken. Nur wenn
       diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Parteieneigenschaft
       festgestellt und die Teilnahme an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den
       Bezirksparlamenten zulässig.
       
       Bei insgesamt sechs Vereinigungen stand dies infrage, als Mitte Mai alle
       Bewerbungen eingereicht waren. Zwei von ihnen dürfen nun an der Wahl
       teilnehmen. Das ist zum einen die „Eigenheim Partei – Die neuen Liberalen“,
       die die Wohneigentumsquote in der Mieterstadt steigern will. Ihr Programm
       ist dabei weniger liberal als marktradikal. Gefordert wird etwa: „Absoluter
       Schutz des Privateigentums vor staatlicher Regulierung oder gar
       Enteignung“.
       
       ## Losdemokratie für Bürgerräte
       
       Ganz anders hält es Losdemokratie – Partei für eine starke Bürgerschaft,
       die ebenfalls die Hürde genommen hat. Statt für Kapitalinteressen tritt sie
       für geloste Bürgerräte ein, die Entscheidungen zu wichtigen Fragen treffen
       sollen, die dann vom Parlament umgesetzt werden müssen.
       
       Mehr Mitbestimmung, aber durch Volksabstimmungen, will auch die 2023
       gegründete Partei der Rentner, deren Kernforderung zudem eine Mindestrente
       von 1.250 Euro ist. Doch obwohl die Partei bei der Landtagswahl in
       Baden-Württemberg in diesem Jahr teilnehmen durfte – für Berlin hat sie
       nicht alle Anforderungen erfüllt.
       
       Bei den übrigen drei abgelehnten Vereinigungen handelt es sich allesamt um
       Spaßprojekte des [3][ehemaligen Vorsitzenden der Anarchistischen
       Pogo-Partei Deutschlands (APPD), Volker Stoi], Der Medienaktivist hatte der
       Berliner Morgenpost die Beteiligungsanzeigen für seine „Parteien“
       geschickt. „Das Bild, das sich daraus ergibt, ist das eines gewollten
       Durcheinanders: Verwirrungsstiftung als künstlerische Methode“, so die
       Zeitung.
       
       Die 26 zugelassenen Parteien müssen, abgesehen von jenen fünf im Parlament
       vertretenen, noch bis Mitte Juni jeweils 2.200 Unterschriften für den
       Antritt auf Landesebene und jeweils 188 für ihre Bezirkslisten einreichen.
       Was für die großen Kleinen wie Volt, Tierschutzpartei, BSW oder FDP keine
       große Hürde werden dürfte, wird für die HipHop-Partei Die Urbane, die
       Neonazis von Die Heimat oder die Demokratische Linke eine nicht ganz so
       leicht zu überspringende Hürde.
       
       17 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Berlins-Wahlleiter-Stephan-Broechler/!5914470
   DIR [2] https://www.berlin.de/wahlen/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1681003.php
   DIR [3] /Zulassung-fuer-Bundestagswahl/!5159644
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
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