# taz.de -- Niederlage für Rechtsextreme: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten
> Einmal mehr scheitert die AfD mit dem Versuch, sich juristisch gegen ihre
> Beobachtung zu wehren. Ein entsprechender Berufungsantrag wurde am
> Mittwoch abgelehnt.
IMG Bild: Nun darf auch Deutschlands rechtskonservativer Verfassungsschutz, hier ihre Vorfeldorganisation, die Kameraden von der AfD offiziell beobachten
dpa | Der bayerische Verfassungsschutz darf [1][die AfD] weiter wegen des
Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei beobachten. Die
Partei scheiterte erneut und möglicherweise endgültig mit dem Versuch, die
Beobachtung in Bayern gerichtlich untersagen zu lassen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte es ab, Berufung gegen [2][ein
Urteil des Verwaltungsgerichts München] zuzulassen, das eine Klage der AfD
abgewiesen hatte. Die Entscheidung sei unanfechtbar, teilte das Gericht
mit. Die von der AfD aufgeworfenen Fragen seien bereits in der
Rechtsprechung geklärt, die Einwände gegen das Urteil griffen nicht durch.
Das Verwaltungsgericht hatte im Sommer 2024 eine Klage der AfD gegen die
bereits 2022 bekannt gegebene Beobachtung abgewiesen. Damals hieß es, das
Gericht habe in der dreitägigen mündlichen Verhandlung tatsächliche
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD
festgestellt. So lägen Äußerungen vor, die auf „einem ethnisch-biologischen
Volksverständnis basieren“, teilte das Gericht damals unter anderem zur
Begründung mit. Und: Die Anhaltspunkte für einen Verdacht auf
rechtsextremistische Tendenzen seien hinreichend und derart gewichtig, dass
auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informiert werden könne, sagte
der Vorsitzende Richter.
Das Gericht ließ damals zunächst keine Berufung zu. Diese versuchte die AfD
über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzufordern – vergeblich.
Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 bekannt gegeben, die AfD als
Gesamtpartei [3][mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten], weil
Anhaltspunkte [4][für verfassungswidrige Bestrebungen] bestünden. Dagegen
hatte die AfD zunächst im Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen
verloren. Im Sommer 2024 verlor sie auch in der Hauptsache am
Verwaltungsgericht.
17 Jun 2026
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