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       # taz.de -- Niederlage für Rechtsextreme: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten
       
       > Einmal mehr scheitert die AfD mit dem Versuch, sich juristisch gegen ihre
       > Beobachtung zu wehren. Ein entsprechender Berufungsantrag wurde am
       > Mittwoch abgelehnt.
       
   IMG Bild: Nun darf auch Deutschlands rechtskonservativer Verfassungsschutz, hier ihre Vorfeldorganisation, die Kameraden von der AfD offiziell beobachten
       
       dpa | Der bayerische Verfassungsschutz darf [1][die AfD] weiter wegen des
       Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei beobachten. Die
       Partei scheiterte erneut und möglicherweise endgültig mit dem Versuch, die
       Beobachtung in Bayern gerichtlich untersagen zu lassen.
       
       Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte es ab, Berufung gegen [2][ein
       Urteil des Verwaltungsgerichts München] zuzulassen, das eine Klage der AfD
       abgewiesen hatte. Die Entscheidung sei unanfechtbar, teilte das Gericht
       mit. Die von der AfD aufgeworfenen Fragen seien bereits in der
       Rechtsprechung geklärt, die Einwände gegen das Urteil griffen nicht durch.
       
       Das Verwaltungsgericht hatte im Sommer 2024 eine Klage der AfD gegen die
       bereits 2022 bekannt gegebene Beobachtung abgewiesen. Damals hieß es, das
       Gericht habe in der dreitägigen mündlichen Verhandlung tatsächliche
       Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD
       festgestellt. So lägen Äußerungen vor, die auf „einem ethnisch-biologischen
       Volksverständnis basieren“, teilte das Gericht damals unter anderem zur
       Begründung mit. Und: Die Anhaltspunkte für einen Verdacht auf
       rechtsextremistische Tendenzen seien hinreichend und derart gewichtig, dass
       auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informiert werden könne, sagte
       der Vorsitzende Richter.
       
       Das Gericht ließ damals zunächst keine Berufung zu. Diese versuchte die AfD
       über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzufordern – vergeblich.
       
       Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 bekannt gegeben, die AfD als
       Gesamtpartei [3][mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten], weil
       Anhaltspunkte [4][für verfassungswidrige Bestrebungen] bestünden. Dagegen
       hatte die AfD zunächst im Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen
       verloren. Im Sommer 2024 verlor sie auch in der Hauptsache am
       Verwaltungsgericht.
       
       17 Jun 2026
       
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