# taz.de -- Bundeswehr in der Straße von Hormus: Ohne Bundestag geht es nicht
> Vor einem Minenräumeinsatz der deutschen Marine in der Straße von Hormus
> muss der Bundestag zustimmen. Außerdem bräuchte es ein internationales
> Mandat.
IMG Bild: Frachtschiffe auf der Straße von Hormus
Die Bundesregierung hat schon im Mai angeboten, dass Deutschland in der
Straße von Hormus Minen räumen und Schiffe beschützen könne. Wenn die USA
und Iran am Freitag wie geplant ein Rahmenabkommen für eine Beendigung des
Krieges unterschreiben, könnte das deutsche Angebot bald angenommen werden.
Das heißt aber noch nicht, dass die deutsche Marine tatsächlich bald in der
Meerenge am Persischen Golf eingesetzt wird. Außenminister Johann Wadephul
(CDU) will das Abkommen zunächst selbst prüfen. Noch liege es ihm aber
nicht vor.
Dann gibt es zwei grundlegende Voraussetzungen für einen solchen Einsatz:
Erstens muss der Bundestag zustimmen. Zweitens braucht es für den Einsatz
den Rahmen eines sogenannten Systems kollektiver Sicherheit, etwa der
Vereinten Nationen. Beides ergibt sich aus einem [1][Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 1994].
Dass die Bundeswehr erst nach einem Beschluss des Bundestags im Ausland
eingesetzt werden darf, steht nicht im Grundgesetz. Es handelt sich hier um
eine der wichtigsten Weiterentwicklungen des Grundgesetzes durch das
Bundesverfassungsgericht. Die Einzelheiten der Bundestagsbeteiligung
[2][wurden erst 2005 im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelt].
Demnach ist eine nachträgliche Zustimmung durch den Bundestag nur
ausnahmsweise möglich, wenn „Gefahr im Verzug“ ist, etwa wenn im Ausland
deutsche Geiseln befreit werden müssen. Eine solche Gefahrenlage, die
keinen Aufschub verträgt, liegt in der Straße von Hormus aber nicht vor.
Das Mandat des Bundestags für einen Militäreinsatz im Ausland kann nur von
der Bundesregierung beantragt werden. Die Bundesregierung muss im Kabinett
also zunächst einen Antrag beschließen, bevor der Bundestag abstimmen kann.
Die Fraktionen des Bundestags können solche Anträge nicht stellen, auch die
Oppositionsfraktionen – derzeit Linke, Grüne und AfD – können keine
Alternativanträge stellen.
Der Bundestag kann diesem Antrag der Bundesregierung nur zustimmen oder ihn
ablehnen, er kann ihn nicht verändern. Das Parlament kann also
beispielsweise nicht bestimmen, dass mehr Soldaten oder weniger Schiffe
eingesetzt werden sollen als von der Regierung beantragt.
Laut Gesetz muss das Mandat genau beschreiben, wie viele Soldaten mit
welchen Waffensystemen wie lange in welchem Gebiet eingesetzt werden
sollen. Auch die Rechtsgrundlage und die voraussichtlichen Kosten müssen
benannt werden. Bei Änderungen der Lage muss das Mandat durch den Bundestag
entsprechend angepasst werden.
Die Vorbereitung eines bewaffneten Einsatzes der Bundeswehr ist noch ohne
Mandat des Bundestags möglich. Die vorsorgliche Verlegung des
Minenjagdbootes „Fulda“ und des Versorgungsschiffes „Mosel“ ins östliche
Mittelmeer war also ohne Parlamentszustimmung möglich. Von dort bräuchten
die beiden Boote sieben bis zehn Tage bis zur Straße von Hormus.
## Internationales Mandat
Als zweite große Voraussetzung für Militäreinsätze im Ausland, die nicht
der deutschen Verteidigung dienen, hat das Bundesverfassungsgericht 1994
verlangt, dass die Bundeswehr im Rahmen eines „Systems gegenseitiger
kollektiver Sicherheit“ eingesetzt wird. Da Deutschland laut
Grundgesetzartikel 24 einem solchen System beitreten darf, müsse es sich
auch an entsprechenden Aufgaben beteiligen können.
Prototyp eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit ist die UN. Das
Bundesverfassungsgericht hat dies aber bereits 1994 vorsorglich auf
Verteidigungsbündnisse wie die Nato erweitert. 2019 hat das
Bundesverfassungsgericht zudem anerkannt, dass die Bundeswehr auch im
Rahmen von EU-Einsätzen losgeschickt werden darf.
Umstritten ist noch, ob die Bundeswehr auch im Rahmen informeller
Staatenkoalitionen eingesetzt werden kann. Die Zusage der Bundesregierung
vom Mai erfolgte zum Beispiel bei einer Sitzung der von Großbritannien und
Frankreich gegründeten multinationalen Initiative zur Straße von Hormus.
Bei den Verhandlungen im Mai nahmen laut Bundeswehr über 40 Staaten teil.
Es gibt einen Präzedenzfall: 2015 beteiligte sich die Bundeswehr mit
Tornado-Flugzeugen und Awacs-Einheiten zur Luftraumüberwachung an einer
Anti-IS-Koalition in Syrien. Der Bundestag stimmte zwar zu, doch die Linke
fand diese internationale Staatenallianz nicht gefestigt genug und klagte
beim Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe erklärte jedoch die Klage für
unzulässig, [3][sodass keine Klärung erfolgte, ob dieser Einsatz rechtmäßig
war].
Nach Informationen des Spiegels erwägt die Bundesregierung, sich auf eine
Resolution des UN-Sicherheitsrats aus dem März zu berufen. Dort wird
„bestätigt, dass jeder Versuch, die rechtmäßige Durchfahrt oder die
Freiheit der Schifffahrt in diesen internationalen Wasserstraßen zu
behindern, eine ernsthafte Bedrohung des Weltfriedens und der
internationalen Sicherheit darstellt“. Ein ausdrückliches Mandat zur
Minenräumung ist dies jedoch nicht.
Eine Zustimmung Irans zur Minenräumaktion ist keine rechtliche
Voraussetzung für eine Teilnahme der Bundeswehr. Wenn der UN-Sicherheitsrat
ein robustes Mandat zur Minenräumung im iranischen Hoheitsgebiet erteilt,
müsste Iran dies dulden. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass es ein
derartiges Mandat gibt, weil Russland und China dies wohl mit ihrer
Vetomacht verhindern würden.
Außenminister Wadephul hat das „Einverständnis“ der Anrainerstaaten, also
auch Irans, als politische (nicht rechtliche) Bedingung für eine deutsche
Teilnahme genannt. Auch deshalb will er zunächst den Text des
Rahmenabkommens von Iran und USA prüfen.
17 Jun 2026
## LINKS
DIR [1] https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090286.html
DIR [2] https://www.gesetze-im-internet.de/parlbg/BJNR077500005.html
DIR [3] /Bundeswehreinsatz-in-Syrien/!5628921
## AUTOREN
DIR Christian Rath
## TAGS
DIR Straße von Hormus
DIR Bundeswehr
DIR Bundeswehreinsatz
DIR Johann Wadephul
DIR Schwerpunkt Iran-Krieg
DIR GNS
DIR Wie sich die Zeit gewendet hat
DIR Kolumne Ernsthaft?
DIR Bundeswehr
DIR Schwerpunkt Iran-Krieg
DIR Schwerpunkt Iran-Krieg
DIR G7-Gipfel
## ARTIKEL ZUM THEMA
DIR Streitgespräch über Aufrüstung: „Europa sollte stärker werden als Russland.“ – „Da widerspreche ich.“
Ist die Warnung vor einem Angriff auf Nato-Gebiet alarmistisch? Müssen wir
so massiv aufrüsten? Ein Streitgespräch mit Carlo Masala und Max Mutschler.
DIR Bundeswehr auf Shoppingtour: Ein Aufstand gegen den Truppenzuschlag – wie schön
Kaum will die deutsche Armee etwas haben, verteuert es sich auf
schwindelerregende Weise. Endlich fällt das den Abgeordneten auf.
DIR Bundeswehr in Litauen: Der Sand als momentan größter Gegner
Ein Dienst in Litauen könnte bei der Bundeswehr bald Pflicht werden,
kündigt der Verteidigungsminister an. Eine Übung zeigt, worum es dabei
gehen könnte.
DIR Abkommen zwischen USA und Iran: Der Punktsieg für Teheran scheint sich zu bestätigen
Der TV-Sender Al Arabiya veröffentlicht einen neuen Entwurf der
Absichtserklärung zwischen USA und Iran. An Teheran soll bereits Geld
geflossen sein.
DIR +++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++: Libanon meldet neue israelische Luftangriffe im Südlibanon
Trotz Kritik von Trump an Netanjahu fliegt die israelische Armee offenbar
wieder Angriffe. Bundesregierung bereitet Mandat für Bundeswehreinsatz am
Golf vor.
DIR Gipfel in Evian: G7-Staaten für neue Sanktionen gegen Russland
Mehr Waffen, schärfere Sanktionen: Die G7 inklusive Trump setzt auf mehr
Druck gegen Russland und begrüßen das Rahmenabkommen zwischen den USA und
Iran.