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       # taz.de -- Bundeswehr in der Straße von Hormus: Ohne Bundestag geht es nicht
       
       > Vor einem Minenräumeinsatz der deutschen Marine in der Straße von Hormus
       > muss der Bundestag zustimmen. Außerdem bräuchte es ein internationales
       > Mandat.
       
   IMG Bild: Frachtschiffe auf der Straße von Hormus
       
       Die Bundesregierung hat schon im Mai angeboten, dass Deutschland in der
       Straße von Hormus Minen räumen und Schiffe beschützen könne. Wenn die USA
       und Iran am Freitag wie geplant ein Rahmenabkommen für eine Beendigung des
       Krieges unterschreiben, könnte das deutsche Angebot bald angenommen werden.
       
       Das heißt aber noch nicht, dass die deutsche Marine tatsächlich bald in der
       Meerenge am Persischen Golf eingesetzt wird. Außenminister Johann Wadephul
       (CDU) will das Abkommen zunächst selbst prüfen. Noch liege es ihm aber
       nicht vor.
       
       Dann gibt es zwei grundlegende Voraussetzungen für einen solchen Einsatz:
       Erstens muss der Bundestag zustimmen. Zweitens braucht es für den Einsatz
       den Rahmen eines sogenannten Systems kollektiver Sicherheit, etwa der
       Vereinten Nationen. Beides ergibt sich aus einem [1][Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts von 1994].
       
       Dass die Bundeswehr erst nach einem Beschluss des Bundestags im Ausland
       eingesetzt werden darf, steht nicht im Grundgesetz. Es handelt sich hier um
       eine der wichtigsten Weiterentwicklungen des Grundgesetzes durch das
       Bundesverfassungsgericht. Die Einzelheiten der Bundestagsbeteiligung
       [2][wurden erst 2005 im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelt].
       
       Demnach ist eine nachträgliche Zustimmung durch den Bundestag nur
       ausnahmsweise möglich, wenn „Gefahr im Verzug“ ist, etwa wenn im Ausland
       deutsche Geiseln befreit werden müssen. Eine solche Gefahrenlage, die
       keinen Aufschub verträgt, liegt in der Straße von Hormus aber nicht vor.
       
       Das Mandat des Bundestags für einen Militäreinsatz im Ausland kann nur von
       der Bundesregierung beantragt werden. Die Bundesregierung muss im Kabinett
       also zunächst einen Antrag beschließen, bevor der Bundestag abstimmen kann.
       Die Fraktionen des Bundestags können solche Anträge nicht stellen, auch die
       Oppositionsfraktionen – derzeit Linke, Grüne und AfD – können keine
       Alternativanträge stellen.
       
       Der Bundestag kann diesem Antrag der Bundesregierung nur zustimmen oder ihn
       ablehnen, er kann ihn nicht verändern. Das Parlament kann also
       beispielsweise nicht bestimmen, dass mehr Soldaten oder weniger Schiffe
       eingesetzt werden sollen als von der Regierung beantragt.
       
       Laut Gesetz muss das Mandat genau beschreiben, wie viele Soldaten mit
       welchen Waffensystemen wie lange in welchem Gebiet eingesetzt werden
       sollen. Auch die Rechtsgrundlage und die voraussichtlichen Kosten müssen
       benannt werden. Bei Änderungen der Lage muss das Mandat durch den Bundestag
       entsprechend angepasst werden.
       
       Die Vorbereitung eines bewaffneten Einsatzes der Bundeswehr ist noch ohne
       Mandat des Bundestags möglich. Die vorsorgliche Verlegung des
       Minenjagdbootes „Fulda“ und des Versorgungsschiffes „Mosel“ ins östliche
       Mittelmeer war also ohne Parlamentszustimmung möglich. Von dort bräuchten
       die beiden Boote sieben bis zehn Tage bis zur Straße von Hormus.
       
       ## Internationales Mandat
       
       Als zweite große Voraussetzung für Militäreinsätze im Ausland, die nicht
       der deutschen Verteidigung dienen, hat das Bundesverfassungsgericht 1994
       verlangt, dass die Bundeswehr im Rahmen eines „Systems gegenseitiger
       kollektiver Sicherheit“ eingesetzt wird. Da Deutschland laut
       Grundgesetzartikel 24 einem solchen System beitreten darf, müsse es sich
       auch an entsprechenden Aufgaben beteiligen können.
       
       Prototyp eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit ist die UN. Das
       Bundesverfassungsgericht hat dies aber bereits 1994 vorsorglich auf
       Verteidigungsbündnisse wie die Nato erweitert. 2019 hat das
       Bundesverfassungsgericht zudem anerkannt, dass die Bundeswehr auch im
       Rahmen von EU-Einsätzen losgeschickt werden darf.
       
       Umstritten ist noch, ob die Bundeswehr auch im Rahmen informeller
       Staatenkoalitionen eingesetzt werden kann. Die Zusage der Bundesregierung
       vom Mai erfolgte zum Beispiel bei einer Sitzung der von Großbritannien und
       Frankreich gegründeten multinationalen Initiative zur Straße von Hormus.
       Bei den Verhandlungen im Mai nahmen laut Bundeswehr über 40 Staaten teil.
       
       Es gibt einen Präzedenzfall: 2015 beteiligte sich die Bundeswehr mit
       Tornado-Flugzeugen und Awacs-Einheiten zur Luftraumüberwachung an einer
       Anti-IS-Koalition in Syrien. Der Bundestag stimmte zwar zu, doch die Linke
       fand diese internationale Staatenallianz nicht gefestigt genug und klagte
       beim Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe erklärte jedoch die Klage für
       unzulässig, [3][sodass keine Klärung erfolgte, ob dieser Einsatz rechtmäßig
       war].
       
       Nach Informationen des Spiegels erwägt die Bundesregierung, sich auf eine
       Resolution des UN-Sicherheitsrats aus dem März zu berufen. Dort wird
       „bestätigt, dass jeder Versuch, die rechtmäßige Durchfahrt oder die
       Freiheit der Schifffahrt in diesen internationalen Wasserstraßen zu
       behindern, eine ernsthafte Bedrohung des Weltfriedens und der
       internationalen Sicherheit darstellt“. Ein ausdrückliches Mandat zur
       Minenräumung ist dies jedoch nicht.
       
       Eine Zustimmung Irans zur Minenräumaktion ist keine rechtliche
       Voraussetzung für eine Teilnahme der Bundeswehr. Wenn der UN-Sicherheitsrat
       ein robustes Mandat zur Minenräumung im iranischen Hoheitsgebiet erteilt,
       müsste Iran dies dulden. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass es ein
       derartiges Mandat gibt, weil Russland und China dies wohl mit ihrer
       Vetomacht verhindern würden.
       
       Außenminister Wadephul hat das „Einverständnis“ der Anrainerstaaten, also
       auch Irans, als politische (nicht rechtliche) Bedingung für eine deutsche
       Teilnahme genannt. Auch deshalb will er zunächst den Text des
       Rahmenabkommens von Iran und USA prüfen.
       
       17 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090286.html
   DIR [2] https://www.gesetze-im-internet.de/parlbg/BJNR077500005.html
   DIR [3] /Bundeswehreinsatz-in-Syrien/!5628921
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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