# taz.de -- Änderungen am 8-Stunden-Tag: Die 60-Stunden-Woche wäre möglich
> Unternehmen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, längere Arbeitstage zu
> vereinbaren, heißt es im Gesetzentwurf von SPD-Arbeitsministerin Bärbel
> Bas.
IMG Bild: Wird „nine to five“ bald entsorgt?
Kommt es zu diesem Gesetz, werden viele Beschäftigte künftig wohl länger
als acht Stunden täglich arbeiten. Denn „anstelle einer werktäglichen“
Höchstarbeitszeit sollen Tarifverträge bald auch „eine wöchentliche
Begrenzung der Arbeitszeit“ enthalten können. So steht es im Gesetzentwurf
aus dem Bundesarbeitsministerium.
Mit dieser Formulierung könnten Union und SPD in der Bundesregierung ihre
Meinungsverschiedenheiten lösen – wenn sie wollen. Das ist aber noch nicht
klar. Der Gesetzentwurf geriet ohne Zustimmung von Arbeitsministerin Bärbel
Bas an die Öffentlichkeit, mit CDU und CSU abgestimmt ist er nicht.
In ihrem Koalitionsvertrag haben die Parteien beschlossen, [1][den 1918
eingeführten Achtstundentag aufzuheben.] Um Unternehmen mehr Flexibilität
zu geben, möchte die Union das unbedingt. Die SPD ist dagegen
zurückhaltend. Nun geht es um die Details.
Dabei will Ministerin Bas der Union [2][zunächst nicht sehr weit
entgegenkommen]. In ihrem Entwurf bleibt der entscheidende Satz in Paragraf
3 des Arbeitszeitgesetzes unverändert: „Die werktägliche Arbeitszeit der
Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Daneben aber gäbe die
neue Regelung den Gewerkschaften, Betriebsräten, Firmen und ihren Verbänden
viel mehr Möglichkeiten vom Achtstundentag abzuweichen, indem sie eine
wöchentliche Höchstzahl der Arbeitsstunden vereinbaren – angepasst an die
Bedürfnisse von Betrieben, Branchen und Beschäftigten.
## 60-Stunden-Woche möglich
Eine Arbeitswoche könnte dann eher mal sechs Tage mit jeweils zehn Stunden
umfassen, wenn beispielsweise in den folgenden vier Monaten ein
Freizeitausgleich erfolgte. Die durchschnittliche Arbeitszeit würde nach
wie vor acht Stunden betragen. Auch Unionspolitiker betonen, dass es ihnen
nicht um die grundsätzliche Ausweitung etwa der Jahresarbeitszeit geht.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wies Bas’
Vorschlag umgehend zurück: „Der Entwurf erfüllt die Anforderungen an eine
flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle.“ BDA-Chef Rainer Dulger
bemängelt: „Er knüpft die geringfügige Anpassung der Höchstarbeitszeit an
tarifliche Regelungen, während der Koalitionsvertrag ausdrücklich auf eine
solche tarifliche Grundlage verzichtet.“ Die Ministerin solle den Vorschlag
zurückziehen und überarbeiten.
Neben der Arbeitszeit geht es auch um ihre Erfassung – also um eine
Kontrollmöglichkeit, dass sie nicht überschritten wird. An diesem Punkt
will Bas die Pflicht zur Erfassung einführen, die es bisher im Gesetz nicht
gibt. Unternehmen müssten Aufzeichnungen zum Beispiel in elektronischer
Form anlegen, welche Auskunft über den Umfang der geleisteten Stunden je
Beschäftigten geben. Auch das will der Arbeitgeberverband nicht
akzeptieren.
So erscheint momentan fraglich, ob Bärbel Bas mit ihrem Ansatz durchkommt.
Noch ist alles im Fluss. Am Ende hängen die konkreten Änderungen von einer
Paketlösung ab, zu der auch die Rentenreform gehört. Sowohl Union als auch
SPD müssen Kompromisse machen. Welche genau, wird sich zeigen.
18 Jun 2026
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## AUTOREN
DIR Hannes Koch
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