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       # taz.de -- Änderungen am 8-Stunden-Tag: Die 60-Stunden-Woche wäre möglich
       
       > Unternehmen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, längere Arbeitstage zu
       > vereinbaren, heißt es im Gesetzentwurf von SPD-Arbeitsministerin Bärbel
       > Bas.
       
   IMG Bild: Wird „nine to five“ bald entsorgt?
       
       Kommt es zu diesem Gesetz, werden viele Beschäftigte künftig wohl länger
       als acht Stunden täglich arbeiten. Denn „anstelle einer werktäglichen“
       Höchstarbeitszeit sollen Tarifverträge bald auch „eine wöchentliche
       Begrenzung der Arbeitszeit“ enthalten können. So steht es im Gesetzentwurf
       aus dem Bundesarbeitsministerium.
       
       Mit dieser Formulierung könnten Union und SPD in der Bundesregierung ihre
       Meinungsverschiedenheiten lösen – wenn sie wollen. Das ist aber noch nicht
       klar. Der Gesetzentwurf geriet ohne Zustimmung von Arbeitsministerin Bärbel
       Bas an die Öffentlichkeit, mit CDU und CSU abgestimmt ist er nicht.
       
       In ihrem Koalitionsvertrag haben die Parteien beschlossen, [1][den 1918
       eingeführten Achtstundentag aufzuheben.] Um Unternehmen mehr Flexibilität
       zu geben, möchte die Union das unbedingt. Die SPD ist dagegen
       zurückhaltend. Nun geht es um die Details.
       
       Dabei will Ministerin Bas der Union [2][zunächst nicht sehr weit
       entgegenkommen]. In ihrem Entwurf bleibt der entscheidende Satz in Paragraf
       3 des Arbeitszeitgesetzes unverändert: „Die werktägliche Arbeitszeit der
       Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Daneben aber gäbe die
       neue Regelung den Gewerkschaften, Betriebsräten, Firmen und ihren Verbänden
       viel mehr Möglichkeiten vom Achtstundentag abzuweichen, indem sie eine
       wöchentliche Höchstzahl der Arbeitsstunden vereinbaren – angepasst an die
       Bedürfnisse von Betrieben, Branchen und Beschäftigten.
       
       ## 60-Stunden-Woche möglich
       
       Eine Arbeitswoche könnte dann eher mal sechs Tage mit jeweils zehn Stunden
       umfassen, wenn beispielsweise in den folgenden vier Monaten ein
       Freizeitausgleich erfolgte. Die durchschnittliche Arbeitszeit würde nach
       wie vor acht Stunden betragen. Auch Unionspolitiker betonen, dass es ihnen
       nicht um die grundsätzliche Ausweitung etwa der Jahresarbeitszeit geht.
       
       Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wies Bas’
       Vorschlag umgehend zurück: „Der Entwurf erfüllt die Anforderungen an eine
       flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle.“ BDA-Chef Rainer Dulger
       bemängelt: „Er knüpft die geringfügige Anpassung der Höchstarbeitszeit an
       tarifliche Regelungen, während der Koalitionsvertrag ausdrücklich auf eine
       solche tarifliche Grundlage verzichtet.“ Die Ministerin solle den Vorschlag
       zurückziehen und überarbeiten.
       
       Neben der Arbeitszeit geht es auch um ihre Erfassung – also um eine
       Kontrollmöglichkeit, dass sie nicht überschritten wird. An diesem Punkt
       will Bas die Pflicht zur Erfassung einführen, die es bisher im Gesetz nicht
       gibt. Unternehmen müssten Aufzeichnungen zum Beispiel in elektronischer
       Form anlegen, welche Auskunft über den Umfang der geleisteten Stunden je
       Beschäftigten geben. Auch das will der Arbeitgeberverband nicht
       akzeptieren.
       
       So erscheint momentan fraglich, ob Bärbel Bas mit ihrem Ansatz durchkommt.
       Noch ist alles im Fluss. Am Ende hängen die konkreten Änderungen von einer
       Paketlösung ab, zu der auch die Rentenreform gehört. Sowohl Union als auch
       SPD müssen Kompromisse machen. Welche genau, wird sich zeigen.
       
       18 Jun 2026
       
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