# taz.de -- Prozess wegen tödlicher Polizeigewalt: Neun Polizisten wegen lebensgefährlicher Fixierung angeklagt
> Eine Gruppe von Polizisten steht ab Mittwoch wegen gefährlicher
> Körperverletzung vor Gericht. Sie sollen einen Geflüchteten auf
> lebensgefährliche Art gefesselt haben.
IMG Bild: Protestierende fordern Gerechtigkeit kurz nach dem Tod von Ibrahima Barry – jetzt beginnt der Prozess gegen neun Polizeibeamte
dpa/taz | Knapp zweieinhalb Jahre nach dem Tod eines Flüchtlings aus Guinea
in Mülheim an der Ruhr müssen sich neun Polizeibeamte ab Mittwoch in
Duisburg vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf gefährliche
Körperverletzung im Amt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, den Flüchtling
bei einem Einsatz am 6. Januar 2024 an Händen und Füßen gefesselt und beide
Fesselungen anschließend mit Kabelbindern auf dem Rücken verbunden zu
haben.
Diese Art der Fixierung war laut Anklage nicht gerechtfertigt und
potenziell lebensgefährlich. Der Flüchtling war nach einem Herzinfarkt und
weiteren Komplikationen im Rettungswagen gestorben. Eine Schuld an seinem
Tod tragen die Polizisten laut Anklage nicht.
Der 26-jährige Mann aus Guinea war [1][nach einem Polizeieinsatz in einer
kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung in Mülheim an der Ruhr gestorben]. Er
soll randaliert und sich einem Bericht zufolge weder beruhigen noch fesseln
lassen haben. Daher hätten die Polizisten einen Elektroschocker eingesetzt,
hieß es im Januar 2024.
Der Einsatz des „Distanzelektroimpulsgeräts“ habe zweimal keine Wirkung
entfaltet, [2][teilte im März 2026 ein Sprecher des Gerichts mit.] Die
Angeklagten hätten den Mann an Händen und Füßen gefesselt und die Fesseln
mit Kabelbindern verbunden. Den Angeklagten soll dabei bewusst gewesen
sein, dass diese Art der Fesselung in Bauchlage mit zusätzlicher Verbindung
„abstrakt lebensgefährlich, unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt“
gewesen sei.
Im Rettungswagen sei der Mann „an einem Kombinationsgeschehen aus einem
lagebedingten Erstickungstod und einem frischen Herzinfarkt“ verstorben,
hieß es weiter in der Gerichtserklärung. Der Tod sei durch einen akuten
Kokaineinfluss, einen akuten Erregungszustand und eine bestehende
Lungenerkrankung begünstigt worden.
23 Jun 2026
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