URI: 
       # taz.de -- Yeboah-U-Ausschuss: Eine späte Suche nach Antworten
       
       > Der saarländische Landtag hat über den Abschlussbericht des U-Ausschusses
       > zu Brandanschlägen in den 1990ern diskutiert. Nicht alle sehen Fehler
       > ein.
       
   IMG Bild: Protest vor dem Gericht in Koblenz: Samuel Kofi Yeboah wurde bei einem Brandanschlag in Saarlouis ermordet
       
       Nach über 35 Jahren sind noch immer nicht alle Fragen geklärt. Zu dem
       Ergebnis kommt der Untersuchungsausschuss (UA) in seinem Abschlussbericht,
       über den am Mittwoch der Landtag in Saarbrücken diskutierte. Der UA sollte
       die rassistischen Brandanschläge im Saarland in den 1990ern aufarbeiten. Im
       Zentrum stand der Anschlag auf eine Asylunterkunft vom 19. September 1991
       in Saarlouis-Fraulautern, bei dem der Ghanaer Samuel Kofi Yeboah ermordet
       worden war.
       
       Damals hatten die Behörden das Verfahren nach elf Monaten eingestellt. Luan
       Gavrani war einer der Überlebenden des Brandanschlags. Im UA sagte er, man
       habe sie damals „nicht als Mensch behandelt“.
       
       Dass die Generalstaatsanwaltschaft den Fall überhaupt wieder aufnahm, lag
       daran, dass eine Frau 2019 den Ex-Skinhead Peter S. anzeigte. Dieser habe
       Jahre zuvor damit geprahlt, in der Saarlouiser Asylunterkunft Feuer gelegt
       zu haben. Das OLG Koblenz [1][verurteilte Peter S. 2025 rechtskräftig]
       wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Den
       [2][örtlichen Anführer der rechtsextremistischen Skinheads, Peter St].,
       sprach das OLG Koblenz frei. Die Bundesanwaltschaft hatte ihn wegen
       Beihilfe angeklagt.
       
       Parallel zu dem Prozess in Koblenz setzten im Saarland die allein
       regierende SPD und die CDU den UA „Rassistische Anschlagsserie“ ein. Das
       Ergebnis ist ein knapp 350-seitiger Abschlussbericht. Er liegt der taz vor.
       „Es ist zwar spät, aber richtig“, findet Hans Wolf von der Organisation
       Aktion 3. Welt Saar. Gemeinsam mit der Antifa Saar und dem Saarländischen
       Flüchtlingsrat setzten sie sich lange dafür ein, den Mord an Yeboah
       aufzuarbeiten.
       
       ## Der Umgang mit den Betroffenen
       
       Als Zeug:innen lud der UA auch die Bewohner:innen der Unterkunft ein.
       Viele von ihnen waren 1991 noch minderjährig. Die Polizei vernahm sie
       damals ohne Vertrauensperson oder Dolmetscher – teils direkt, nachdem sie
       sich aus dem brennenden Gebäude retten konnten. Sowohl die Polizei als auch
       das Sozialamt seien dabei „einzig der Frage nachgegangen, welcher der
       Bewohner für die Tat verantwortlich sei“. Auf Anfrage der taz wollte sich
       keiner der damaligen Bewohner:innen äußern. Ursula Quack vom
       Saarländischen Flüchtlingsrat hatte die Betroffenen während des Prozesses
       und dem UA begleitet. Sie berichtet, dass die Verurteilung für viele nach
       30 Jahren zwar etwas Befreiendes hatte, für andere hingegen sei es teils
       retraumatisierend gewesen.
       
       Aus der damaligen saarländischen SPD-Alleinregierung war unter anderem der
       Ministerpräsident Oskar Lafontaine als Zeuge geladen. Im Ausschuss sagte
       er, er sei „nicht mit der Angelegenheit befasst gewesen“. Mit dem Thema
       Asyl habe er sich aber beschäftigt – in Form des damaligen
       [3][„Asylkompromisses“]. Dieser schaffte 1993 das Recht auf Asyl faktisch
       ab. Auch der Rechtsextremismus sei thematisiert worden. Der damalige
       SPD-Innenminister Friedel Läpple sagte im UA: „Die Polizei hat
       hervorragende Arbeit geleistet.“
       
       In der saarländischen Polizei findet derweil eine interne Aufarbeitung
       statt. Der ehemalige Landespolizeipräsident Norbert Rupp entschuldigte sich
       2022 öffentlich für die Versäumnisse. UA-Vorsitzende Sevim Kaya-Karadağ
       (SPD) sagte zur taz: „Je höher die Funktion, desto weniger hatten sich die
       Zeugen erinnert.“ Insbesondere im Fall von Lafontaine „hätte ich mir mehr
       Demut und Erinnerungsvermögen gewünscht“.
       
       ## Nicht alle Fragen geklärt
       
       Hans Wolf von der Aktion 3. Welt Saar kritisierte im Gespräch mit der taz,
       dass viele Befragungen von Polizei und Verfassungsschutz (VS) nicht
       öffentlich waren. Für Wolf bleibt offen, warum man die Täter damals mit
       „Samthandschuhen angefasst hat“. So habe ein Skinhead bei der Befragung
       1991 ein Bier von der Polizei hingestellt bekommen. Ein ehemaliger Chef des
       saarländischen VS, Helmut Albert, räumte ein, es sei zu spät erkannt
       worden, dass es sich bei den Skins um rechtsextremistische Gewalttäter
       handelte.
       
       In der Debatte im Landtag am Mittwoch bedauerten SPD und CDU, dass der UA
       keine weiteren Zusammenhänge zu den Anschlägen feststellen konnte – es
       fehlten Akten, zu viel Zeit sei vergangen. Patrick Waldraff (CDU) sagte im
       Landtag, es habe keine Belege für ein bewusstes Wegsehen staatlicher
       Stellen gegeben. Sehr wohl aber schwere Fehleinschätzungen und strukturelle
       Schwächen.
       
       2023 hat der Landtag einen Entschädigungsfonds für Opfer rassistischer
       Gewalt beschlossen. Laut Quack vom Flüchtlingsbeirat ist davon allerdings
       noch nichts bei den Betroffenen angekommen. Auf Anfrage der taz teilte der
       Landtag mit, dass sich der zuständige Beirat noch gründen müsse. Ob und wie
       viel Entschädigung die Bewohner:innen dann erhalten, prüfe dann der
       Beirat.
       
       24 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Brandanschlag-in-Saarlouis/!5965743
   DIR [2] /Rechter-Mordanschlag-in-Saarlouis-1991/!5936113
   DIR [3] /Der-Asylkompromiss-von-1993/!5853601
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jana Laborenz
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Rassismus
   DIR Brandanschlag
   DIR Rechtsextremismus
   DIR Saarland
   DIR Schwerpunkt Rassismus
   DIR Schwerpunkt Rechter Terror
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Chef der Nazi-Skins: Freispruch für den Hintermann bleibt
       
       Urteil zu Brandanschlag in Saarlouis: Peter Str. muss nicht wegen Beihilfe
       zum Brandanschlag von 1991 ins Gefängnis.
       
   DIR Bundesgerichtshof lehnt Revisionen ab: Keine Strafverschärfung für Mörder aus Saarlouis
       
       Der Bundesgerichtshof bestätigte die Strafe für Peter Werner Sch., der 1991
       ein Asylheim angezündet und so einen Bewohner qualvoll getötet hatte.
       
   DIR Urteil zu Brandanschlag in Saarlouis: Freispruch für den Neonazi-Führer
       
       33 Jahre nach dem Mord an einem Ghanaer wurde der Faschist Peter S.
       freigesprochen. Es fehlten Beweise dafür, dass er zum Anschlag angestachelt
       hatte.