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       # taz.de -- Grundsatzdebatte im Bundestag: Neuer Anlauf für Änderung der Organspenderegeln
       
       > Zum wiederholten Male wird der Bundestag über die Widerspruchsregeleung
       > bei Organspenden debattieren. Hat sich die politische Stimmung dazu
       > geändert?
       
   IMG Bild: Mehr als 8.000 Menschen warten auf ein Organ
       
       dpa/taz | Allen bisherigen Bemühungen zum Trotz gibt es in Deutschland zu
       wenig Organspenden. Mehr als 8.000 Menschen warten auf ein lebensrettendes
       Spenderorgan, die meisten warten mehrere Jahre.
       
       Nun gibt es einen neuen Anlauf für eine grundlegende Änderung der
       Spenderegeln. Der Bundestag debattiert am Donnerstag über eine mögliche
       Umstellung auf eine Widerspruchsregelung. Das hieße für Erwachsene: Jeder
       gilt automatisch zunächst als Organspender nach dem Tod – außer, man
       widerspricht dem aktiv. Bisher ist für Entnahmen eine ausdrückliche
       Zustimmung erforderlich. Doch oft sind Haltungen dazu nicht bekannt, so
       dass Spenden nicht zustande kommen.
       
       ## Worum geht es im Bundestag?
       
       Die Abgeordneten kommen zu einer Orientierungsdebatte zusammen, für die
       zwei Stunden für eine allgemeine Aussprache eingeplant sind. Bei solchen
       ethischen Fragen gelten keine sonst üblichen Fraktionslinien. Konkrete
       Anträge liegen dem Parlament auch noch nicht vor. Allerdings haben sich
       vorab schon zwei Abgeordnetengruppen positioniert und jeweils erste
       Entwürfe vorbereitet: eine für den Wechsel zu einer Widerspruchsregelung,
       die andere klar dagegen.
       
       Die Gruppe mit Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen
       argumentiert, dass viele Verbesserungen in den vergangenen Jahren keine
       entscheidende Steigerung der Spendezahlen bewirkt hätten. Eine Spende solle
       daher zum „Regelfall“ werden. Dafür sollen Organentnahmen bei volljährigen
       und einwilligungsfähigen Menschen auch dann zulässig werden, wenn man
       „nicht widersprochen“ hat. Vorgesehen ist eine verstärkte Aufklärung.
       Greifen sollen die neuen Regeln nicht vor 2030. Zu den Unterstützern
       gehören auch die früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl
       Lauterbach (SPD).
       
       Auch die zweite fraktionsübergreifende Gruppe will zu mehr Organspenden
       kommen, aber über bessere Aufklärung, eine leichtere Dokumentation des
       eigenen Willens – und ohne Grundrechtseingriff. „Schweigen darf nicht als
       Zustimmung gewertet werden“, argumentieren die Abgeordneten. Das Recht auf
       Selbstbestimmung schließe auch ein, keine Entscheidung zu treffen, ohne
       dass daraus persönliche Konsequenzen erwachsen. Konkret vorgeschlagen wird,
       „analoge Eintragungsmöglichkeiten“ in ein bestehendes Onlineregister zur
       generellen Organspendebereitschaft in Ausweisstellen aufzubauen.
       
       ## Wie sind die Aussichten?
       
       Für die Befürworterinnen und Befürworter der Widerspruchsregelung ist es
       [1][schon der dritte Anlauf] – nachdem eine erste Initiative 2020 im
       Bundestag scheiterte und eine zweite wegen der vorgezogenen Wahl 2025 nicht
       mehr zur Abstimmung kam. Der Bundestag beschloss 2020 stattdessen ein
       Gesetz, das das geltende Zustimmungsprinzip bestätigte, aber schon auf mehr
       Information und eine leichtere Dokumentation von Erklärungen zur
       Spendenbereitschaft zielte. Welche Mehrheitsverhältnisse sich nun
       herausbilden, ist vorerst offen.
       
       Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden
       seit Langem dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 985 Menschen nach
       dem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die
       koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Dies war
       der höchste Stand seit 2012. Zugleich standen Ende 2025 aber 8.200 Menschen
       auf Wartelisten. Generell gilt es als Problem, dass in Umfragen zwar viele
       Menschen positiv zu Organspenden stehen, [2][dann aber keinen Willen dazu
       festhalten].
       
       Dokumentieren kann man ein prinzipielles Ja oder Nein zu einer Organspende
       nach dem Tod auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder
       anders auf Papier. Seit März 2024 geht es auch online: Auf dem Portal
       www.organspende-register.de kann man ab dem Alter von 16 Jahren seine
       Haltung digital dokumentieren. Aktuell gibt es knapp 579.000 Erklärungen,
       wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber
       mitteilte. Dabei stimmten 82,2 Prozent Organentnahmen uneingeschränkt zu,
       möglich ist dies auch nur für bestimmte Organe. Einen Widerspruch
       hinterlegten 8,6 Prozent.
       
       Wie geht es weiter? 
       
       Die beiden Abgeordnetengruppen haben schon angekündigt, ihre jeweiligen
       Initiativen konkret ins Parlament einzubringen. In der Regel folgen dazu
       eine erste Lesung im Plenum und Ausschussberatungen, bevor es dann zu einer
       Abstimmung ohne Fraktionsvorgaben im Bundestag kommt. Wie schnell das
       Verfahren weitergeht, muss sich zeigen. Ein anderes Organspendegesetz wurde
       im Mai schon beschlossen: Um [3][mehr Nierentransplantationen möglich zu
       machen], wurden zuvor sehr enge Grenzen für Organentnahmen bei lebenden
       Spenderinnen und Spendern weiter gefasst. Gestrichen wurde auch, dass
       Lebendspenden nur zulässig sind, wenn es kein Organ eines Gestorbenen gibt.
       
       25 Jun 2026
       
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