# taz.de -- Grundsatzdebatte im Bundestag: Neuer Anlauf für Änderung der Organspenderegeln
> Zum wiederholten Male wird der Bundestag über die Widerspruchsregeleung
> bei Organspenden debattieren. Hat sich die politische Stimmung dazu
> geändert?
IMG Bild: Mehr als 8.000 Menschen warten auf ein Organ
dpa/taz | Allen bisherigen Bemühungen zum Trotz gibt es in Deutschland zu
wenig Organspenden. Mehr als 8.000 Menschen warten auf ein lebensrettendes
Spenderorgan, die meisten warten mehrere Jahre.
Nun gibt es einen neuen Anlauf für eine grundlegende Änderung der
Spenderegeln. Der Bundestag debattiert am Donnerstag über eine mögliche
Umstellung auf eine Widerspruchsregelung. Das hieße für Erwachsene: Jeder
gilt automatisch zunächst als Organspender nach dem Tod – außer, man
widerspricht dem aktiv. Bisher ist für Entnahmen eine ausdrückliche
Zustimmung erforderlich. Doch oft sind Haltungen dazu nicht bekannt, so
dass Spenden nicht zustande kommen.
## Worum geht es im Bundestag?
Die Abgeordneten kommen zu einer Orientierungsdebatte zusammen, für die
zwei Stunden für eine allgemeine Aussprache eingeplant sind. Bei solchen
ethischen Fragen gelten keine sonst üblichen Fraktionslinien. Konkrete
Anträge liegen dem Parlament auch noch nicht vor. Allerdings haben sich
vorab schon zwei Abgeordnetengruppen positioniert und jeweils erste
Entwürfe vorbereitet: eine für den Wechsel zu einer Widerspruchsregelung,
die andere klar dagegen.
Die Gruppe mit Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen
argumentiert, dass viele Verbesserungen in den vergangenen Jahren keine
entscheidende Steigerung der Spendezahlen bewirkt hätten. Eine Spende solle
daher zum „Regelfall“ werden. Dafür sollen Organentnahmen bei volljährigen
und einwilligungsfähigen Menschen auch dann zulässig werden, wenn man
„nicht widersprochen“ hat. Vorgesehen ist eine verstärkte Aufklärung.
Greifen sollen die neuen Regeln nicht vor 2030. Zu den Unterstützern
gehören auch die früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl
Lauterbach (SPD).
Auch die zweite fraktionsübergreifende Gruppe will zu mehr Organspenden
kommen, aber über bessere Aufklärung, eine leichtere Dokumentation des
eigenen Willens – und ohne Grundrechtseingriff. „Schweigen darf nicht als
Zustimmung gewertet werden“, argumentieren die Abgeordneten. Das Recht auf
Selbstbestimmung schließe auch ein, keine Entscheidung zu treffen, ohne
dass daraus persönliche Konsequenzen erwachsen. Konkret vorgeschlagen wird,
„analoge Eintragungsmöglichkeiten“ in ein bestehendes Onlineregister zur
generellen Organspendebereitschaft in Ausweisstellen aufzubauen.
## Wie sind die Aussichten?
Für die Befürworterinnen und Befürworter der Widerspruchsregelung ist es
[1][schon der dritte Anlauf] – nachdem eine erste Initiative 2020 im
Bundestag scheiterte und eine zweite wegen der vorgezogenen Wahl 2025 nicht
mehr zur Abstimmung kam. Der Bundestag beschloss 2020 stattdessen ein
Gesetz, das das geltende Zustimmungsprinzip bestätigte, aber schon auf mehr
Information und eine leichtere Dokumentation von Erklärungen zur
Spendenbereitschaft zielte. Welche Mehrheitsverhältnisse sich nun
herausbilden, ist vorerst offen.
Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden
seit Langem dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 985 Menschen nach
dem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die
koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Dies war
der höchste Stand seit 2012. Zugleich standen Ende 2025 aber 8.200 Menschen
auf Wartelisten. Generell gilt es als Problem, dass in Umfragen zwar viele
Menschen positiv zu Organspenden stehen, [2][dann aber keinen Willen dazu
festhalten].
Dokumentieren kann man ein prinzipielles Ja oder Nein zu einer Organspende
nach dem Tod auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder
anders auf Papier. Seit März 2024 geht es auch online: Auf dem Portal
www.organspende-register.de kann man ab dem Alter von 16 Jahren seine
Haltung digital dokumentieren. Aktuell gibt es knapp 579.000 Erklärungen,
wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber
mitteilte. Dabei stimmten 82,2 Prozent Organentnahmen uneingeschränkt zu,
möglich ist dies auch nur für bestimmte Organe. Einen Widerspruch
hinterlegten 8,6 Prozent.
Wie geht es weiter?
Die beiden Abgeordnetengruppen haben schon angekündigt, ihre jeweiligen
Initiativen konkret ins Parlament einzubringen. In der Regel folgen dazu
eine erste Lesung im Plenum und Ausschussberatungen, bevor es dann zu einer
Abstimmung ohne Fraktionsvorgaben im Bundestag kommt. Wie schnell das
Verfahren weitergeht, muss sich zeigen. Ein anderes Organspendegesetz wurde
im Mai schon beschlossen: Um [3][mehr Nierentransplantationen möglich zu
machen], wurden zuvor sehr enge Grenzen für Organentnahmen bei lebenden
Spenderinnen und Spendern weiter gefasst. Gestrichen wurde auch, dass
Lebendspenden nur zulässig sind, wenn es kein Organ eines Gestorbenen gibt.
25 Jun 2026
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