# taz.de -- Straßen, Leitungen, intakte Moore: Der Kampf um den Begriff der „kritischen Infrastruktur“
> Ein Gutachten empfiehlt der Bundesregierung, den Naturschutz in die
> Sicherheitsarchitektur aufzunehmen. Die beschleunigt den Bau von
> Parkplätzen.
IMG Bild: Kesselmoor auf der Halbinsel Jasmund
Straßen, Raststätten und Telefonleitungen können seit Freitag schneller
gebaut werden. Das hat der Bundestag mit dem „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“
beschlossen. Moore wiedervernässen oder Wälder erhalten bleibt hingegen ein
zäher Prozess. Dabei empfiehlt ein just ebenso am Freitag veröffentlichtes
Gutachten eines hochrangigen Beratungsgremiums der Bundesregierung, „grüne
Infrastruktur“ künftig als „kritisch“ einzustufen.
Dies sei notwendig, „um Bevölkerungsschutz zu betreiben“, sagte die
Medizinerin Claudia Traidl-Hoffmann der taz. Sie ist Co-Autorin [1][des
Teilgutachtens „Umwelt prägt Sicherheit“] des Wissenschaftlichen Beirats
der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen. Die Natur- und
Sozialwissenschaftler:innen des WBGU wurde noch von der
Ampelregierung eingesetzt. Das Teilgutachten „Umwelt prägt Sicherheit“ ist
das erste Kapitel des Hauptgutachtens „Sicherheit – nachhaltig und
integriert“, in dem es um die Rolle des Umwelt- und Klimaschutzes für die
Sicherheitspolitik geht.
Kernaussage des Gutachtens: Globale Umweltveränderungen wie der
Klimawandel, der Verlust der Biodiversität und die zunehmende Verschmutzung
seien Sicherheitsrisiken. Sie gefährdeten Menschen, gesellschaftliche
Stabilität, wirtschaftliche Leistungskraft und die Handlungsfähigkeit von
Staaten. Es sei daher dringend geboten, sie in nationalen wie
internationalen Sicherheitsstrategien vorrangig zu berücksichtigen.
[2][Kritische Infrastruktur] wird vom Bundesinnenministerium definiert als
„Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen“, bei
deren Ausfall dramatische Folgen wie etwa Versorgungsengpässe drohen.
Derzeit umfasse das vor allem die sogenannte graue Infrastruktur – Straßen,
Schienen oder Energienetze –, so das Gutachten des wissenschaftlichen
Beirats. Die Autor*innen fordern, die natürliche Infrastruktur nun
ebenfalls gesetzlich als „kritisch“ zu verankern.
## Starke Argumente für den Umweltschutz
„Damit man juristisch eben auch das Argument hat zu sagen: Nein, dieses
Moor darf jetzt nicht der Autobahn weichen, weil das auch kritische
Infrastruktur ist“, erklärt Traidl-Hoffmann. Ökosysteme seien die
natürliche Lebensgrundlage und als Puffer gegen Hitzewellen, Pandemien und
Extremereignisse Teil des Bevölkerungsschutzes, heißt es im Gutachten.
Bundesweit sollen dem Gremium zufolge die relevanten Flächen dokumentiert
und Frühwarnsysteme entwickelt werden, die vor einer langsameren
Verschlechterung der Ökosysteme warnen. Zudem müsse das Wissen über
Umweltrisiken Teil der Ausbildung der Bundeswehr sein. Auch solle sich der
nationale Sicherheitsrat stärker mit dem Schutz der natürlichen
Infrastruktur befassen.
Zur Finanzierung der Maßnahmen fordern die Autor*innen, dass neben
staatlichen auch private Mittel mobilisiert werden. Die Hoffnung ist, dass
Unternehmen künftig Klimarisiken selber besser erkennen und deshalb
freiwillig in den Schutz investieren.
Außerdem solle die [3][Entwicklungspolitik] zum Schutz der Ökosysteme
„unter Leitung lokaler Akteure“ ausgebaut werden, heißt es im Gutachten.
Als gut funktionierendes Beispiel für regionale Zusammenarbeit mehrerer
Staaten nennen die Autor*innen das „Coral Triangle Initiative on Coral
Reefs, Fisheries and Food Security“ zum Schutz von Korallenriffen,
Fischerei und Ernährungssicherheit. Wenn solche Klimaprojekte gekürzt
würden, sei das sehr kritisch, „weil dadurch letztendlich auch vor Ort
Projekte fehlen, die dort Biodiversität und Ökosysteme stärken und so
Sicherheit bei uns stärken“, sagt Traidl-Hoffmann.
## Bundesregierung beschleunigt Straßenbau
Den Status als „überragendes öffentliches Interesse“ besitzt die „graue
Infrastruktur“ – Straßen, Leitungen, Parkplätze – seit dem
Bundestagsbeschluss vom Freitag. Künftig erhalten sie bei Abwägungen vor
Gericht oder in Behörden den Vorrang.
Nun kann das Geld aus dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen für
Infrastruktur und Klimaneutralität schneller verbaut werden als bislang.
Laut erster Analysen wurden die Gelder langsamer abgerufen, als geplant.
„Wir investieren Milliarden in unsere Infrastruktur“, sagte
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). „Aber Geld allein saniert
keine Brücken, modernisiert keine Schienen und beseitigt keine Engpässe.“
Die Industrie begrüßt die Neuerungen: „Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz
hat der Bundestag ein wichtiges Signal für schnellere Planungs- und
Genehmigungsverfahren gesetzt“, sagt Holger Lösch, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI).
Weniger überzeugt sind die Umweltverbände.„Wir erleben mit diesem Gesetz
einen Generalangriff auf den Klimaschutz“, sagt der Bundesgeschäftsführer
der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Jürgen Resch. Denn um die Projekte künftig
schneller umsetzen zu können, wird die „Umsetzung von Vorgaben des Natur-
und Umweltschutzes in der Praxisanwendung vereinfacht“, heißt es im
[4][Gesetz].
Das bedeutet: Wenn bei einem Bauprojekt in die Natur eingegriffen wird,
kann der Schaden künftig mit Geld kompensiert werden. [5][Bisher musste die
beschädigte Natur zum Ausgleich an anderer Stelle wiederhergestellt
werden]. Wie das Geld aus den Ersatzzahlungen eingesetzt wird, ist noch
nicht klar.
26 Jun 2026
## LINKS
DIR [1] https://www.wbgu.de/de/publikationen/publikation/umwelt-praegt-sicherheit
DIR [2] /Schutz-kritischer-Infrastruktur/!6163097
DIR [3] /Studie-zu-Entwicklungspolitik/!6167669
DIR [4] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-infrastruktur-zukunftsgesetz-1184312
DIR [5] /Abbau-von-Umweltschutz-fuer-Strassenbau/!6137460
## AUTOREN
DIR Charlotte Gabel
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