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       # taz.de -- Gutachten zu möglichem AfD-Verbotsantrag: „Die AfD will politische Gegner unterdrücken“
       
       > Die AfD-Politik verletzt das Demokratieprinzip und die Menschenwürde. Das
       > hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einem Gutachten dargelegt.
       
   IMG Bild: Im Mai 2025 forderten Demonstrierende in Berlin ein Verbot der AfD. Ein neues Gutachten stützt die Debatte juristisch
       
       „Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig“, erklärte Bijan Moini, Legal
       Director der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bei der Vorstellung
       [1][eines 1.675 Seiten starken GFF-Gutachtens]. „Würde ein Verbotsantrag
       gestellt, hätte dieser vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich
       Erfolg“, so Moini. Die GFF selbst fordert aber kein Verbot. „Wir haben nur
       die wissenschaftliche Grundlage bereitgestellt“, erläuterte
       Rechtsprofessorin Dana-Sophia Valentiner, GFF-Vorstandsmitglied.
       
       Das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten, wenn sie darauf
       abzielt, Demokratie, Rechtsstaat oder Menschenwürde zu beseitigen oder zu
       beeinträchtigen. Das GFF-Gutachten sieht gleich zwei Verbotsgründe: Der
       demokratische Wettbewerb würde bei einer AfD-Machtübernahme erheblich
       beeinträchtigt, und es wären systematische Verletzungen der Menschenwürde
       zu erwarten.
       
       Das Gutachten arbeitet heraus – und das ist neu in der bisherigen
       Diskussion -, dass die AfD ihre politischen Gegner:innen durch
       strafrechtliche Verfolgung unterdrücken will. „Wenn Angela Merkel hinter
       Gitter soll, weil sie angeblich durch ihre Migrationspolitik Beihilfe zu
       Massenvergewaltigungen leistet, dann hat das mit ernsthafter
       Strafverfolgung nichts zu tun, sondern ist politische Verfolgung“,
       argumentiert Bijan Moini. Die GFF hat rund 200 derartige Drohungen und
       Ankündigungen gefunden.
       
       Bekannt ist dagegen der Vorwurf an die AfD, sie unterscheide zwischen
       echten Deutschen und eingebürgerten Deutschen mit Migrationshintergrund. Es
       gibt zwar eine [2][AfD-Erklärung von 2021], in der es heißt: „Staatsbürger
       erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.“ Die GFF hat aber
       „Hunderte Belege“ gefunden, dass die AfD das in der Praxis doch anders
       sieht. So werde etwa bei der Geburtenförderung verlangt, dass beide Eltern
       Deutsche sind. Straffällige Doppelstaatler:innen sollen die deutsche
       Staatsbürgerschaft verlieren.
       
       ## Manche Vorwürfe wurden (noch) nicht bestätigt
       
       Gegen die Menschenwürde richtet sich auch der AfD-Umgang mit Muslimen und
       Ausländer:innen. Frauen mit Kopftuch sollen keine öffentlichen
       Einrichtungen betreten dürfen. Der Bau von Minaretten soll verboten werden.
       Kriminelle Ausländer:innen sollen auch in Folterstaaten abgeschoben
       werden.
       
       Dass die GFF ergebnisoffen geprüft hat, ist laut Bijan Moini auch daran zu
       sehen, dass manche Vorwürfe als (noch) nicht erfüllt angesehen wurden, etwa
       eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Auch Antisemitismus
       und Behindertenfeindlichkeit seien derzeit nicht prägend für die Partei.
       Die Ergebnisoffenheit der Prüfung ließ sich die GFF von den renommierten
       Rechtsprofessor:innen Christoph Möllers und Sophie Schönberger
       bestätigen.
       
       Die GFF-Untersuchung wurde von einem achtköpfigen Team unter Leitung Moinis
       durchgeführt und dauerte 13 Monate. Rund 20.000 private Spender:innen, die
       über eine Millionen Euro aufbrachten, hatten die Arbeit finanziert.
       
       Geprüft wurden ausschließlich offene Quellen, insgesamt drei Millionen
       Dokumente, darunter 2,9 Millionen Social-Media-Postings, 77.000
       Parlamentsdokumente und 55.000 Presseerklärungen. Mit KI-Hilfe wurden
       33.000 Dokumente herausgefiltert, die dann näher untersucht wurden, rund
       2.500 fanden als Belege Eingang in das Gutachten. Die Dokumente sollen über
       die [3][Plattform „Frag den Staat“ frei recherchierbar] sein.
       
       ## Keine Mehrheit für ein Verbotsverfahren
       
       Gegenüber bisherigen Materialsammlungen des Bundesamts für
       Verfassungsschutz stellte Moini heraus, dass die GFF auch
       Parlamentsmaterialien auswertete. Außerdem habe sich die GFF nicht auf die
       Bundespartei beschränkt, sondern auch Landes- und Kreisverbände einbezogen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht kann über ein Parteiverbot nur entscheiden,
       wenn dies entweder von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beantragt
       wird. Da die CDU/CSU derzeit ein Verbotsverfahren ablehnt, sind in keinem
       der drei Organe Mehrheiten für einen Verbotsantrag in Sicht.
       
       „Das Gutachten kann aber auch in anderen Kontexten eine Rolle spielen“,
       betonte Bijan Moini, „etwa wenn einer NGO, die sich gegen die AfD einsetzt,
       die Gemeinnützigkeit gestrichen werden soll.“ Vor dem Gebäude der
       Bundespressekonferenz, in dem das GFF-Gutachten vorgestellt wurde,
       d[4][emonstrierten acht Mitglieder der Kampagne „AfD-Verbot jetzt“].
       
       Auch eine kleine Gruppe von fünf Bundestagsabgeordneten – Carmen Wegge
       (SPD), Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), Till Steffen (Grüne), Clara
       Bünger (Die Linke) und Stefan Seidler (SSW) – griff das Gutachten auf und
       regte an, „eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD durch das
       Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen“.
       
       25 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.afd-gutachten.de/
   DIR [2] https://www.afd.de/staatsvolk/%5D
   DIR [3] https://fragdenstaat.de/aktionen/afd-datenbank/
   DIR [4] /AfD-Verbotsverfahren/!6164436
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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