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       # taz.de -- Nach neuem Gutachten: Abgeordnete gestärkt für AfD-Verbotsverfahren
       
       > Aufgrund des neuen Gutachtens fordern fraktionsübergreifend Abgeordnete
       > von CDU bis Linke eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD.
       
   IMG Bild: Aktion der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ vor dem Bundestag zur Vorstellung ihres AfD-Gutachtens
       
       Einzelne Bundestagsabgeordnete aus allen demokratischen Fraktionen haben am
       Donnerstag gefordert, eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD durch das
       Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete
       Elisabeth Winkelmeier-Becker erklärte, die abschließende Bewertung obliege
       zwar dem Bundesverfassungsgericht. „Wir haben aber allen Anlass, dem
       Gericht diese Prüfung zu ermöglichen.“ Dies sei auch im Interesse von
       Wählern und Sympathisantinnen der AfD – „sie müssen wissen, auf was sie
       sich mit einer Unterstützung dieser Partei einlassen“.
       
       Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge forderte die Einsetzung einer
       Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Diese solle die nötige Vorarbeit leisten, „damit
       wir möglichst bald mit einem belastbaren, gut begründeten Antrag nach
       Karlsruhe gehen können“. Grünen-Politiker Till Steffen sprach sich dafür
       aus, das Verbotsverfahren „umgehend“ einzuleiten. Ähnlich äußerten sich
       auch Clara Bünger (Linke) und Stefan Seidler (SSW).
       
       Alle fünf hatten sich bereits in der Vergangenheit für ein Verbotsverfahren
       ausgesprochen. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die
       fraktionsübergreifende Gruppe im Bundestag die Einleitung eines Verfahrens
       zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gefordert. Jetzt fühlen
       sich die Abgeordneten [1][durch ein neues Gutachten] bestätigt, das am
       Donnerstag vorgestellt worden ist.
       
       Dieses hatte die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ am Donnerstag
       vorgestellt. Das von acht Jurist*innen und weiteren Expert*innen
       verfasste, [2][1.500-seitige Gutachten sieht gute Erfolgschancen für einen
       AfD-Verbotsantrag] vor dem Bundesverfassungsgericht. Ausschlaggebend dafür
       seien besonders Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die
       Menschenwürdegarantie.
       
       ## Gemeinsamer Antrag für Bundestag geplant
       
       Einen Antrag auf ein [3][Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht] können
       der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die
       endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt
       dann beim Bundesverfassungsgericht.
       
       Die beiden Vorsitzenden der grünen Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann und
       Katharina Dröge, luden am Donnerstag die anderen demokratischen Fraktionen
       zu einem Gespräch ein, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ziel sei es,
       einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag einzubringen. Es sei Aufgabe
       aller Fraktionsvorsitzenden, zum Schutz der Demokratie jetzt zu handeln.
       
       Auch SPD-Co-Chefin Bärbel Bas sprach sich am Donnerstag für juristische
       Schritte aus. „Wenn unsere Demokratie bedroht ist, sind alle Demokraten
       verpflichtet zu handeln. Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur
       politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz
       unserer Demokratie“, teilte sie laut der Nachrichtenagentur Reuters mit.
       
       25 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Sabine am Orde
       
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