# taz.de -- Nach neuem Gutachten: Abgeordnete gestärkt für AfD-Verbotsverfahren
> Aufgrund des neuen Gutachtens fordern fraktionsübergreifend Abgeordnete
> von CDU bis Linke eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD.
IMG Bild: Aktion der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ vor dem Bundestag zur Vorstellung ihres AfD-Gutachtens
Einzelne Bundestagsabgeordnete aus allen demokratischen Fraktionen haben am
Donnerstag gefordert, eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD durch das
Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete
Elisabeth Winkelmeier-Becker erklärte, die abschließende Bewertung obliege
zwar dem Bundesverfassungsgericht. „Wir haben aber allen Anlass, dem
Gericht diese Prüfung zu ermöglichen.“ Dies sei auch im Interesse von
Wählern und Sympathisantinnen der AfD – „sie müssen wissen, auf was sie
sich mit einer Unterstützung dieser Partei einlassen“.
Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge forderte die Einsetzung einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Diese solle die nötige Vorarbeit leisten, „damit
wir möglichst bald mit einem belastbaren, gut begründeten Antrag nach
Karlsruhe gehen können“. Grünen-Politiker Till Steffen sprach sich dafür
aus, das Verbotsverfahren „umgehend“ einzuleiten. Ähnlich äußerten sich
auch Clara Bünger (Linke) und Stefan Seidler (SSW).
Alle fünf hatten sich bereits in der Vergangenheit für ein Verbotsverfahren
ausgesprochen. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die
fraktionsübergreifende Gruppe im Bundestag die Einleitung eines Verfahrens
zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gefordert. Jetzt fühlen
sich die Abgeordneten [1][durch ein neues Gutachten] bestätigt, das am
Donnerstag vorgestellt worden ist.
Dieses hatte die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ am Donnerstag
vorgestellt. Das von acht Jurist*innen und weiteren Expert*innen
verfasste, [2][1.500-seitige Gutachten sieht gute Erfolgschancen für einen
AfD-Verbotsantrag] vor dem Bundesverfassungsgericht. Ausschlaggebend dafür
seien besonders Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die
Menschenwürdegarantie.
## Gemeinsamer Antrag für Bundestag geplant
Einen Antrag auf ein [3][Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht] können
der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die
endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt
dann beim Bundesverfassungsgericht.
Die beiden Vorsitzenden der grünen Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann und
Katharina Dröge, luden am Donnerstag die anderen demokratischen Fraktionen
zu einem Gespräch ein, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ziel sei es,
einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag einzubringen. Es sei Aufgabe
aller Fraktionsvorsitzenden, zum Schutz der Demokratie jetzt zu handeln.
Auch SPD-Co-Chefin Bärbel Bas sprach sich am Donnerstag für juristische
Schritte aus. „Wenn unsere Demokratie bedroht ist, sind alle Demokraten
verpflichtet zu handeln. Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur
politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz
unserer Demokratie“, teilte sie laut der Nachrichtenagentur Reuters mit.
25 Jun 2026
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## AUTOREN
DIR Sabine am Orde
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