# taz.de -- Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Psychogramm eines Attentäters
> Das Gericht hat die Höchststrafe gegen den Täter des Anschlags auf den
> Magdeburger Weihnachtsmarkt verhängt: Lebenslang, mit Vorbehalt auf
> Sicherheitsverwahrung.
IMG Bild: Paranoider Islamhass: Justizbeamte führen den Angeklagten Taleb al-Abdulmohsen in den Gerichtssaal
Während der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg das Urteil verkündet, ist es
still im temporären Gerichtssaal von Magdeburg. Sternberg steht und liest
vom Blatt ab: Sechs Morde, 206 versuchte Morde, 138 schwere oder
gefährliche Körperverletzungen, 15 Körperverletzungen und zehn versuchte
Körperverletzungen.
Dafür verurteilt das [1][Gericht den Täter am Freitag zu lebenslanger Haft]
und stellt eine besondere Schwere der Schuld fest. Eine
Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten. In den Reihen der
Nebenkläger:innen zufriedenes Nicken. Auf den Tischen in der ersten
Reihe stehen sechs Porträtfotos. Sie zeigen die Ermordeten. Fünf Frauen und
ganz rechts das Bild eines lächelnden Jungen.
Anderthalb Jahren nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg
ist der Strafprozess gegen den Täter an [2][diesem Morgen zu Ende
gegangen]. Seit vergangenem November hat das Gericht 41 Mal getagt, mehr
als 100 Zeug:innen gehört. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber
für die Betroffenen ist ein Kapitel abgeschlossen.
## Ein radikaler Islamhasser
Die mündliche Begründung des Urteils beginnt Sternberg mit den sechs Namen
der Menschen, die den Anschlag nicht überlebten. Allein der Mord an ihnen
hätte für die Höchststrafe gereicht, sagt Sternberg. Doch bevor er
weitermachen kann, winkt einer der Verteidiger. Gemeinsam mit dem
Angeklagten sitzt der in einer Art Baucontainer, dessen Wände aus
schusssicherem Glas bestehen. Das soll den Angeklagten schützen, führt aber
dazu, dass der Angeklagte und seine Verteidiger den Richter nur über
Lautsprecher hören. Beziehungsweise, an diesem Morgen: nicht hören. Eine
technische Panne.
Es dauert eine halbe Stunde, bis ein Techniker das Problem gelöst hat. Nach
mehreren Tests funktioniert der Ton im Glaskasten wieder. Sternberg trägt
erneut das Urteil vor, damit auch der Täter es hören kann. Regungslos sitzt
der im Glaskasten. Die Stuhlreihen im Bereich der Zuschauer:innen sind
an diesem Freitagmorgen voll, als Sternberg ein zweites Mal beginnt, das
Urteil zu begründen.
Dafür skizziert er [3][die Biografie des Angeklagten]. Der wurde in
Saudi-Arabien geborenen, kam mit einem Stipendium 2006 nach Deutschland und
erhielt 2016 Asyl. Weil er sich vom Islam abgewandt hat, würde er in
Saudi-Arabien verfolgt, so seine Selbstbeschreibung. In sozialen Netzwerken
trat er als „Kritiker des Islams“ auf. Mit der Zeit legte er sich unter
anderem mit der „Säkularen Flüchtlingshilfe“ in Köln an, die er unter
anderem als „korrupt“ beschimpfte. Mehrere Anzeigen und Gerichtsprozesse
folgten.
## Er wollte „Rache“ üben
Laut der Urteilsbegründung sei es für den Täter unerträglich gewesen, dass
er seine Zivilprozesse gegen die „Säkulare Flüchtlingshilfe“ Köln verloren
habe. Ausschlaggebend für die Einschätzung sei, dass ein Sachverständiger
vor Gericht dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung
bescheinigte. Die Niederlage vor Gericht habe er politische aufgeladen.
Indem Richter:innen und Staatsanwält:innen gegen ihn entschieden
hätten, würden sie Saudi-Arabien und den Islamismus unterstützen.
Mehrfach zitiert Sternberg aus Twitternachrichten und E-Mails des Täters.
Demnach habe er unter anderem „Rache am deutschen Volk“ angekündigt.
Deutschland unterstütze Saudi-Arabien dabei, die saudische Opposition zu
verfolgen. Er selbst befinde sich in einem „blutigen Krieg“, in dem
Deutschland der Regierung von Saudi-Arabien dabei helfe, die saudische
Opposition zu verfolgen.
Schon im November 2023 habe er formuliert, sich am „deutschen Volk“, in
dessen Namen das Urteil im Zivilprozess gegen ihn ergangen war, zu rächen.
Ein Jahr später habe der Täter den konkreten Plan des Anschlags auf den
Weihnachtsmarkt gefasst. Er reservierte den schwarzen BMW X3, das spätere
Tatfahrzeug, und lief die Tatroute mehrfach auf dem Weihnachtsmarkt ab.
Neben dem Motiv der Rache sei es dem Täter darum gegangen, möglichst breite
Aufmerksamkeit für seine Situation und seine politischen Anliegen zu
generieren. Das sei ihm wichtig gewesen, erklärt Sternberg. Er habe
[4][mehrere Medien angeschrieben, Interviews angeboten]. Am Tag der Tat
habe er noch mehrfach in seinen Mails gecheckt, ob ein Medium reagiert
habe. Aber das sei ausgeblieben. Um 16 Uhr holte er das Tatfahrzeug ab.
## „Er hat kein Mitgefühl empfunden“
Ihm sei es um eine möglichst hohe Opferzahl gegangen. Er habe bewusst in
Kauf genommen, dass die Personen zu Tode kommen oder schwer verletzt werden
könnte. Als Psychiater habe ihm bewusst sein müssen, dass selbst Menschen,
die nicht vom Auto getroffen werden, unter den psychische Folgen leiden
müssen.
Dann trägt Sternberg detailliert vor, wie die 62 Sekunden der Tat abliefen.
Wie der Täter beschleunigt hat, mit welcher Geschwindigkeit er in die Menge
fuhr. Wo er Menschen überrollte oder mitschleifte. Teils habe der Täter mit
dem Fahrzeug „wie ein Schneepflug“ Menschen und Tische vor sich
hergeschoben. „Die Fahrt verlief im Wesentlichen so wie vom Täter
erwünscht.“
Noch Wochen danach habe sich der Mann stolz über die Tat geäußert und mit
weiterer Gewalt gedroht. „Er hat kein Mitgefühl empfunden“, sagt Sternberg.
Der Angeklagte könne seine Empathie einfach abschalten. Er habe einen Hang
zur Begehung schwerer Straftaten „und ist deshalb für die Allgemeinheit
gefährlich“. Allerdings seien die rechtlichen Voraussetzungen für eine
Sicherheitsverwahrung nicht gegeben.
## Vorbehalt einer Sicherheitsverwahrung
Das Gesetz erlaubt eine Sicherheitsverwahrung nur, wenn die Angeklagten
bereits vorverurteilt sind oder mehrere Taten begangen haben. Das sei in
diesem Fall nicht festgestellt worden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte in ihrem Plädoyer zwar
argumentiert, die Fahrt als Folge von vier einzelnen Taten zu sehen. Jedes
Mal, wenn der Täter aufs Gaspedal gedrückt habe, habe er einen neuen
Tatentschluss gefasst. Aber Sternberg entgegnete dem: In dem der Täter
schon vorab die Route abgelaufen sei, sich dort den Standort der
Weihnachtsmarktbuden eingeprägt habe, sei nur eine einzelne Tat
ersichtlich.
Allerdings sei der Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung möglich, weil der
Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Wenn irgendwann mal
seine Freilassung geprüft werden sollte, dann müsse es auch darum gehen, ob
er im Anschluss in eine Sicherungsverwahrung kommt.
## Die vielen Opfer von Magdeburg
Zum Schluss zählt Sternberg auf, wie die einzelnen Betroffenen im Urteil
auftauchen. Er nennt den vollen Namen und den individuellen Einfluss auf
das Gesamturteil.
Bei W.: versuchte Körperverletzung. Bei B.: Verurteilung wegen versuchtem
Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung. Bei S.: versuchter Mord,
versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
So geht das länger als eine halbe Stunde. „Das zeigt, welchen erheblichen
Umfang die menschenverachtende Tat des Angeklagten hatte“, sagt Sternberg.
26 Jun 2026
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## AUTOREN
DIR David Muschenich
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