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       # taz.de -- Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Psychogramm eines Attentäters
       
       > Das Gericht hat die Höchststrafe gegen den Täter des Anschlags auf den
       > Magdeburger Weihnachtsmarkt verhängt: Lebenslang, mit Vorbehalt auf
       > Sicherheitsverwahrung.
       
   IMG Bild: Paranoider Islamhass: Justizbeamte führen den Angeklagten Taleb al-Abdulmohsen in den Gerichtssaal
       
       Während der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg das Urteil verkündet, ist es
       still im temporären Gerichtssaal von Magdeburg. Sternberg steht und liest
       vom Blatt ab: Sechs Morde, 206 versuchte Morde, 138 schwere oder
       gefährliche Körperverletzungen, 15 Körperverletzungen und zehn versuchte
       Körperverletzungen.
       
       Dafür verurteilt das [1][Gericht den Täter am Freitag zu lebenslanger Haft]
       und stellt eine besondere Schwere der Schuld fest. Eine
       Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten. In den Reihen der
       Nebenkläger:innen zufriedenes Nicken. Auf den Tischen in der ersten
       Reihe stehen sechs Porträtfotos. Sie zeigen die Ermordeten. Fünf Frauen und
       ganz rechts das Bild eines lächelnden Jungen.
       
       Anderthalb Jahren nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg
       ist der Strafprozess gegen den Täter an [2][diesem Morgen zu Ende
       gegangen]. Seit vergangenem November hat das Gericht 41 Mal getagt, mehr
       als 100 Zeug:innen gehört. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber
       für die Betroffenen ist ein Kapitel abgeschlossen.
       
       ## Ein radikaler Islamhasser
       
       Die mündliche Begründung des Urteils beginnt Sternberg mit den sechs Namen
       der Menschen, die den Anschlag nicht überlebten. Allein der Mord an ihnen
       hätte für die Höchststrafe gereicht, sagt Sternberg. Doch bevor er
       weitermachen kann, winkt einer der Verteidiger. Gemeinsam mit dem
       Angeklagten sitzt der in einer Art Baucontainer, dessen Wände aus
       schusssicherem Glas bestehen. Das soll den Angeklagten schützen, führt aber
       dazu, dass der Angeklagte und seine Verteidiger den Richter nur über
       Lautsprecher hören. Beziehungsweise, an diesem Morgen: nicht hören. Eine
       technische Panne.
       
       Es dauert eine halbe Stunde, bis ein Techniker das Problem gelöst hat. Nach
       mehreren Tests funktioniert der Ton im Glaskasten wieder. Sternberg trägt
       erneut das Urteil vor, damit auch der Täter es hören kann. Regungslos sitzt
       der im Glaskasten. Die Stuhlreihen im Bereich der Zuschauer:innen sind
       an diesem Freitagmorgen voll, als Sternberg ein zweites Mal beginnt, das
       Urteil zu begründen.
       
       Dafür skizziert er [3][die Biografie des Angeklagten]. Der wurde in
       Saudi-Arabien geborenen, kam mit einem Stipendium 2006 nach Deutschland und
       erhielt 2016 Asyl. Weil er sich vom Islam abgewandt hat, würde er in
       Saudi-Arabien verfolgt, so seine Selbstbeschreibung. In sozialen Netzwerken
       trat er als „Kritiker des Islams“ auf. Mit der Zeit legte er sich unter
       anderem mit der „Säkularen Flüchtlingshilfe“ in Köln an, die er unter
       anderem als „korrupt“ beschimpfte. Mehrere Anzeigen und Gerichtsprozesse
       folgten.
       
       ## Er wollte „Rache“ üben
       
       Laut der Urteilsbegründung sei es für den Täter unerträglich gewesen, dass
       er seine Zivilprozesse gegen die „Säkulare Flüchtlingshilfe“ Köln verloren
       habe. Ausschlaggebend für die Einschätzung sei, dass ein Sachverständiger
       vor Gericht dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung
       bescheinigte. Die Niederlage vor Gericht habe er politische aufgeladen.
       Indem Richter:innen und Staatsanwält:innen gegen ihn entschieden
       hätten, würden sie Saudi-Arabien und den Islamismus unterstützen.
       
       Mehrfach zitiert Sternberg aus Twitternachrichten und E-Mails des Täters.
       Demnach habe er unter anderem „Rache am deutschen Volk“ angekündigt.
       Deutschland unterstütze Saudi-Arabien dabei, die saudische Opposition zu
       verfolgen. Er selbst befinde sich in einem „blutigen Krieg“, in dem
       Deutschland der Regierung von Saudi-Arabien dabei helfe, die saudische
       Opposition zu verfolgen.
       
       Schon im November 2023 habe er formuliert, sich am „deutschen Volk“, in
       dessen Namen das Urteil im Zivilprozess gegen ihn ergangen war, zu rächen.
       Ein Jahr später habe der Täter den konkreten Plan des Anschlags auf den
       Weihnachtsmarkt gefasst. Er reservierte den schwarzen BMW X3, das spätere
       Tatfahrzeug, und lief die Tatroute mehrfach auf dem Weihnachtsmarkt ab.
       
       Neben dem Motiv der Rache sei es dem Täter darum gegangen, möglichst breite
       Aufmerksamkeit für seine Situation und seine politischen Anliegen zu
       generieren. Das sei ihm wichtig gewesen, erklärt Sternberg. Er habe
       [4][mehrere Medien angeschrieben, Interviews angeboten]. Am Tag der Tat
       habe er noch mehrfach in seinen Mails gecheckt, ob ein Medium reagiert
       habe. Aber das sei ausgeblieben. Um 16 Uhr holte er das Tatfahrzeug ab.
       
       ## „Er hat kein Mitgefühl empfunden“
       
       Ihm sei es um eine möglichst hohe Opferzahl gegangen. Er habe bewusst in
       Kauf genommen, dass die Personen zu Tode kommen oder schwer verletzt werden
       könnte. Als Psychiater habe ihm bewusst sein müssen, dass selbst Menschen,
       die nicht vom Auto getroffen werden, unter den psychische Folgen leiden
       müssen.
       
       Dann trägt Sternberg detailliert vor, wie die 62 Sekunden der Tat abliefen.
       Wie der Täter beschleunigt hat, mit welcher Geschwindigkeit er in die Menge
       fuhr. Wo er Menschen überrollte oder mitschleifte. Teils habe der Täter mit
       dem Fahrzeug „wie ein Schneepflug“ Menschen und Tische vor sich
       hergeschoben. „Die Fahrt verlief im Wesentlichen so wie vom Täter
       erwünscht.“
       
       Noch Wochen danach habe sich der Mann stolz über die Tat geäußert und mit
       weiterer Gewalt gedroht. „Er hat kein Mitgefühl empfunden“, sagt Sternberg.
       Der Angeklagte könne seine Empathie einfach abschalten. Er habe einen Hang
       zur Begehung schwerer Straftaten „und ist deshalb für die Allgemeinheit
       gefährlich“. Allerdings seien die rechtlichen Voraussetzungen für eine
       Sicherheitsverwahrung nicht gegeben.
       
       ## Vorbehalt einer Sicherheitsverwahrung
       
       Das Gesetz erlaubt eine Sicherheitsverwahrung nur, wenn die Angeklagten
       bereits vorverurteilt sind oder mehrere Taten begangen haben. Das sei in
       diesem Fall nicht festgestellt worden.
       
       Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte in ihrem Plädoyer zwar
       argumentiert, die Fahrt als Folge von vier einzelnen Taten zu sehen. Jedes
       Mal, wenn der Täter aufs Gaspedal gedrückt habe, habe er einen neuen
       Tatentschluss gefasst. Aber Sternberg entgegnete dem: In dem der Täter
       schon vorab die Route abgelaufen sei, sich dort den Standort der
       Weihnachtsmarktbuden eingeprägt habe, sei nur eine einzelne Tat
       ersichtlich.
       
       Allerdings sei der Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung möglich, weil der
       Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Wenn irgendwann mal
       seine Freilassung geprüft werden sollte, dann müsse es auch darum gehen, ob
       er im Anschluss in eine Sicherungsverwahrung kommt.
       
       ## Die vielen Opfer von Magdeburg
       
       Zum Schluss zählt Sternberg auf, wie die einzelnen Betroffenen im Urteil
       auftauchen. Er nennt den vollen Namen und den individuellen Einfluss auf
       das Gesamturteil.
       
       Bei W.: versuchte Körperverletzung. Bei B.: Verurteilung wegen versuchtem
       Mord in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung. Bei S.: versuchter Mord,
       versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
       
       So geht das länger als eine halbe Stunde. „Das zeigt, welchen erheblichen
       Umfang die menschenverachtende Tat des Angeklagten hatte“, sagt Sternberg.
       
       26 Jun 2026
       
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