# taz.de -- Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Höchststrafe für Todesfahrer
> Ein Mann raste 2024 mit einem Auto durch die Menschenmengen auf dem
> Weihnachtsmarkt. Sechs Personen starben. Jetzt wurde das Urteil
> verkündet.
IMG Bild: Justizbeamte führen den Angeklagten Taleb al-Abdulmohsen in den Gerichtssaal und in die Sicherheitskabine
dpa | Das Landgericht Magdeburg hat gegen den [1][Todesfahrer vom
Weihnachtsmarkt] wegen des Anschlags von 2024 mit sechs Toten die
Höchststrafe verhängt. Es verurteilte den Angeklagten aus Saudi-Arabien
unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere
Schwere der Schuld fest. Eine Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt
vorbehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Während der Verkündung kam es zu einer technischen Panne. Der Verteidiger
wies darauf hin, dass die Worte des Vorsitzenden Richters im Glaskasten, in
dem der Angeklagte sitzt, nicht zu hören waren. Das Gericht unterbrach
daraufhin die Begründung des Urteils, um die technischen Probleme zu lösen.
Am 20. Dezember 2024 war Taleb al-Abdulmohsen mit einem mehr als zwei
Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Kilometern pro
Stunde über den belebten Weihnachtsmarkt gerast. Ein Neunjähriger und fünf
Frauen starben, Hunderte Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Mann
aus Saudi-Arabien, der hinter dem Steuer saß, wurde gleich nach der Tat aus
dem Auto heraus festgenommen.
## Mehr als 200 Betroffene sind als Nebenkläger vertreten
Mehr als 200 Betroffene sind [2][im Prozess] als Nebenkläger vertreten.
Viele von ihnen waren zur Urteilsverkündung gekommen, auch nahezu alle
Plätze im Zuschauerbereich waren besetzt. Das Land Sachsen-Anhalt hatte
angesichts der Dimension des Prozesses eigens ein Interims-Gerichtsgebäude
in Leichtbauweise errichten lassen.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für
den Todesfahrer gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der
Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich der
Forderung nach der Höchststrafe an. Die Verteidigung des Angeklagten sah
die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht
gegeben.
## Tat war laut der Anklage lange vorher geplant
Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann aus Saudi-Arabien die
Tat lange vorher geplant. Er habe keine ernsthaften ideologischen Ziele
verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt. „Es ging
und geht dem Angeklagten nur um sich selbst.“ Ein psychiatrischer
Sachverständiger hatte dem Mann eine narzisstische Persönlichkeitsstörung
und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit bescheinigt.
Der Täter hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten. Hier bekam
er seine Facharztanerkennung. Bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er als
Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg
in Sachsen-Anhalt. Er selbst stellt sich als Aktivisten für die Rechte
saudischer Frauen dar. Jahrelang lag er mit einer Kölner
Flüchtlingshilfeorganisation im Clinch und geriet immer wieder mit Behörden
aneinander.
26 Jun 2026
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