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       # taz.de -- Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Höchststrafe für Todesfahrer
       
       > Ein Mann raste 2024 mit einem Auto durch die Menschenmengen auf dem
       > Weihnachtsmarkt. Sechs Personen starben. Jetzt wurde das Urteil
       > verkündet.
       
   IMG Bild: Justizbeamte führen den Angeklagten Taleb al-Abdulmohsen in den Gerichtssaal und in die Sicherheitskabine
       
       dpa | Das Landgericht Magdeburg hat gegen den [1][Todesfahrer vom
       Weihnachtsmarkt] wegen des Anschlags von 2024 mit sechs Toten die
       Höchststrafe verhängt. Es verurteilte den Angeklagten aus Saudi-Arabien
       unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere
       Schwere der Schuld fest. Eine Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt
       vorbehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
       
       Während der Verkündung kam es zu einer technischen Panne. Der Verteidiger
       wies darauf hin, dass die Worte des Vorsitzenden Richters im Glaskasten, in
       dem der Angeklagte sitzt, nicht zu hören waren. Das Gericht unterbrach
       daraufhin die Begründung des Urteils, um die technischen Probleme zu lösen.
       
       Am 20. Dezember 2024 war Taleb al-Abdulmohsen mit einem mehr als zwei
       Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Kilometern pro
       Stunde über den belebten Weihnachtsmarkt gerast. Ein Neunjähriger und fünf
       Frauen starben, Hunderte Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Mann
       aus Saudi-Arabien, der hinter dem Steuer saß, wurde gleich nach der Tat aus
       dem Auto heraus festgenommen.
       
       ## Mehr als 200 Betroffene sind als Nebenkläger vertreten
       
       Mehr als 200 Betroffene sind [2][im Prozess] als Nebenkläger vertreten.
       Viele von ihnen waren zur Urteilsverkündung gekommen, auch nahezu alle
       Plätze im Zuschauerbereich waren besetzt. Das Land Sachsen-Anhalt hatte
       angesichts der Dimension des Prozesses eigens ein Interims-Gerichtsgebäude
       in Leichtbauweise errichten lassen.
       
       Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für
       den Todesfahrer gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der
       Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich der
       Forderung nach der Höchststrafe an. Die Verteidigung des Angeklagten sah
       die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht
       gegeben.
       
       ## Tat war laut der Anklage lange vorher geplant
       
       Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann aus Saudi-Arabien die
       Tat lange vorher geplant. Er habe keine ernsthaften ideologischen Ziele
       verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt. „Es ging
       und geht dem Angeklagten nur um sich selbst.“ Ein psychiatrischer
       Sachverständiger hatte dem Mann eine narzisstische Persönlichkeitsstörung
       und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit bescheinigt.
       
       Der Täter hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten. Hier bekam
       er seine Facharztanerkennung. Bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er als
       Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg
       in Sachsen-Anhalt. Er selbst stellt sich als Aktivisten für die Rechte
       saudischer Frauen dar. Jahrelang lag er mit einer Kölner
       Flüchtlingshilfeorganisation im Clinch und geriet immer wieder mit Behörden
       aneinander.
       
       26 Jun 2026
       
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