# taz.de -- Bundestag beschließt Gesetz: Mehr Recht auf Reparatur
> Vom Trockner bis zum Smartphone – Reparieren soll einfacher werden.
> Umwelt- und Verbraucherschützer:innen loben die Regeln, fordern
> aber mehr.
IMG Bild: Endlich: Reparieren statt wegwerfen
Waschmaschine defekt, Smartphone kaputt – in solchen Fällen sollen
Verbraucher:innen es in Zukunft einfacher haben, ihr Gerät reparieren
zu lassen. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend die Umsetzung
einer entsprechenden EU-Richtlinie zum Recht auf [1][Reparatur]. Ziel ist
es laut Bundesregierung unter anderem, „die Wirtschaft stärker
kreislauforientiert auszurichten“.
Momentan ist eine Reparatur von Elektrogeräten [2][häufig unwirtschaftlich]
für die Verbraucher:innen – gerade wenn das Gerät außerhalb von
gesetzlicher Gewährleistung oder eventuellen Garantiebedingungen repariert
werden muss. Hier soll das neue Gesetz Abhilfe schaffen. Es gilt für 16
Gerätearten, von Smartphone und Tablets über Trockner und Waschmaschinen
bis hin zu E-Bikes und E-Rollern.
Die Hersteller sind demnach unter anderem verpflichtet, bestimmte Produkte
mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren – was darunter
fällt, werden am Ende wohl Gerichte entscheiden müssen. Außerdem wird ein
Anreiz für Verbraucher:innen gesetzt, sich bei einem Gerätedefekt
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt
für ein Austauschgerät zu entscheiden. Wer die Reparatur wählt, bekommt
dafür eine um 12 Monate verlängerte Gewährleistungsfrist. Die neuen Regeln
sollen im Sommer in Kraft treten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Umsetzung.
„Verbraucher:innen entscheiden sich bisher häufig für einen Neukauf, weil
Reparaturen derzeit meist teuer, technisch nicht möglich sind oder zu lange
dauern“, sagt Keo Sasha Glawion Rigorth, vzbv-Expert:in für
Ressourcenschutz. Mit dem neuen Recht gebe es mehr Wahlfreiheit.
Gleichzeitig sieht Rigorth Nachbesserungsbedarf. So bleibe offen, welche
reparaturfördernden Maßnahmen die Bundesregierung umsetzen will. „Hier muss
sie nachlegen und als eine Maßnahme einen herstellerfinanzierten
Reparaturbonus einführen“, fordert Rigorth.
## Wenn die Fördersumme weg ist
Einen Reparaturbonus – also einen Zuschuss für die Reparatur von Geräten –
gibt es in Deutschland auf Bundesebene bislang nicht. Teilweise gibt es
eine Förderung auf Landesebene, etwa in Sachsen, teilweise auf kommunaler
Ebene, zum Beispiel in Bielefeld. Die Förderungsbedingungen sind regional
unterschiedlich, und manchmal ist die Fördersumme allzu schnell
aufgebraucht, etwa in [3][Berlin]. Ein bundesweiter Bonus könnte hier für
Einheitlichkeit sorgen.
Aus der Wirtschaft kommt ebenfalls vorsichtiges Lob für die neuen Regeln.
„Ein verbrieftes Recht auf Reparatur kann zu mehr Nachhaltigkeit und
Verbraucherfreundlichkeit beitragen“, erklärte Bernhard Rohleder,
Geschäftsführer des IT-Verbands Bitkom. Dem Verband zufolge sind etwa
Smartphones immer länger im Einsatz: Nur noch rund ein Drittel der
Nutzer:innen verwende privat ein Smartphone, das höchstens ein Jahr alt
ist, 2021 seien es noch doppelt so viele gewesen. Fast die Hälfte verwende
ihr Smartphone länger als zwei Jahre.
Aber, so Rohleder: Die Umsetzung dürfe nicht zu „neuen bürokratischen
Hürden, unklaren Haftungsfragen oder Rechtsunsicherheit führen“. Außerdem
sei eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Ersatzteile und
Reparaturdienstleistungen für IT-Geräte sinnvoll.
Eine Mehrwertsteuerreduzierung und einen Reparaturbonus fordert auch der
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Das Gesetz stärkt
Reparatur-Infrastruktur nicht ausreichend“, kritisiert Moritz Böttcher,
Referent für Ressourcenpolitik bei der NGO. Das Gesetz dagegen verlange von
der Bundesregierung nur, Fördermaßnahmen zu prüfen.
26 Jun 2026
## LINKS
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## AUTOREN
DIR Svenja Bergt
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