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       # taz.de -- Bundestag beschließt Gesetz: Mehr Recht auf Reparatur
       
       > Vom Trockner bis zum Smartphone – Reparieren soll einfacher werden.
       > Umwelt- und Verbraucherschützer:innen loben die Regeln, fordern
       > aber mehr.
       
   IMG Bild: Endlich: Reparieren statt wegwerfen
       
       Waschmaschine defekt, Smartphone kaputt – in solchen Fällen sollen
       Verbraucher:innen es in Zukunft einfacher haben, ihr Gerät reparieren
       zu lassen. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend die Umsetzung
       einer entsprechenden EU-Richtlinie zum Recht auf [1][Reparatur]. Ziel ist
       es laut Bundesregierung unter anderem, „die Wirtschaft stärker
       kreislauforientiert auszurichten“.
       
       Momentan ist eine Reparatur von Elektrogeräten [2][häufig unwirtschaftlich]
       für die Verbraucher:innen – gerade wenn das Gerät außerhalb von
       gesetzlicher Gewährleistung oder eventuellen Garantiebedingungen repariert
       werden muss. Hier soll das neue Gesetz Abhilfe schaffen. Es gilt für 16
       Gerätearten, von Smartphone und Tablets über Trockner und Waschmaschinen
       bis hin zu E-Bikes und E-Rollern.
       
       Die Hersteller sind demnach unter anderem verpflichtet, bestimmte Produkte
       mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren – was darunter
       fällt, werden am Ende wohl Gerichte entscheiden müssen. Außerdem wird ein
       Anreiz für Verbraucher:innen gesetzt, sich bei einem Gerätedefekt
       innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt
       für ein Austauschgerät zu entscheiden. Wer die Reparatur wählt, bekommt
       dafür eine um 12 Monate verlängerte Gewährleistungsfrist. Die neuen Regeln
       sollen im Sommer in Kraft treten.
       
       Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Umsetzung.
       „Verbraucher:innen entscheiden sich bisher häufig für einen Neukauf, weil
       Reparaturen derzeit meist teuer, technisch nicht möglich sind oder zu lange
       dauern“, sagt Keo Sasha Glawion Rigorth, vzbv-Expert:in für
       Ressourcenschutz. Mit dem neuen Recht gebe es mehr Wahlfreiheit.
       Gleichzeitig sieht Rigorth Nachbesserungsbedarf. So bleibe offen, welche
       reparaturfördernden Maßnahmen die Bundesregierung umsetzen will. „Hier muss
       sie nachlegen und als eine Maßnahme einen herstellerfinanzierten
       Reparaturbonus einführen“, fordert Rigorth.
       
       ## Wenn die Fördersumme weg ist
       
       Einen Reparaturbonus – also einen Zuschuss für die Reparatur von Geräten –
       gibt es in Deutschland auf Bundesebene bislang nicht. Teilweise gibt es
       eine Förderung auf Landesebene, etwa in Sachsen, teilweise auf kommunaler
       Ebene, zum Beispiel in Bielefeld. Die Förderungsbedingungen sind regional
       unterschiedlich, und manchmal ist die Fördersumme allzu schnell
       aufgebraucht, etwa in [3][Berlin]. Ein bundesweiter Bonus könnte hier für
       Einheitlichkeit sorgen.
       
       Aus der Wirtschaft kommt ebenfalls vorsichtiges Lob für die neuen Regeln.
       „Ein verbrieftes Recht auf Reparatur kann zu mehr Nachhaltigkeit und
       Verbraucherfreundlichkeit beitragen“, erklärte Bernhard Rohleder,
       Geschäftsführer des IT-Verbands Bitkom. Dem Verband zufolge sind etwa
       Smartphones immer länger im Einsatz: Nur noch rund ein Drittel der
       Nutzer:innen verwende privat ein Smartphone, das höchstens ein Jahr alt
       ist, 2021 seien es noch doppelt so viele gewesen. Fast die Hälfte verwende
       ihr Smartphone länger als zwei Jahre.
       
       Aber, so Rohleder: Die Umsetzung dürfe nicht zu „neuen bürokratischen
       Hürden, unklaren Haftungsfragen oder Rechtsunsicherheit führen“. Außerdem
       sei eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Ersatzteile und
       Reparaturdienstleistungen für IT-Geräte sinnvoll.
       
       Eine Mehrwertsteuerreduzierung und einen Reparaturbonus fordert auch der
       Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Das Gesetz stärkt
       Reparatur-Infrastruktur nicht ausreichend“, kritisiert Moritz Böttcher,
       Referent für Ressourcenpolitik bei der NGO. Das Gesetz dagegen verlange von
       der Bundesregierung nur, Fördermaßnahmen zu prüfen.
       
       26 Jun 2026
       
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