# taz.de -- Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten: Zwischen Buddy und Butler
> Ein Mitarbeiter der SPD-Abgeordneten Maja Wallstein verklagt seine
> Chefin. Die Grünen wehren sich gegen Betriebsrat und Tarifvertrag. Beuten
> Bundestagsabgeordnete ihre Mitarbeiter aus?
IMG Bild: Traumjob im Bundestag? Nicht für alle Mitarbeiter
Die Verhandlung im fünften Stock des Berliner Arbeitsgerichts beginnt ohne
die Beklagte. „Wo haben Sie denn ihre Mandantin gelassen?“, fragt die
Richterin. „Die ist im Bundestag“, antwortet die Anwältin. „Das ist keine
Entschuldigung“, erwidert die Richterin. „Ich hätte es für absolut
notwendig erachtet, dass sie erscheint.“
Es ist der 26. März 2026, kurz nach 9 Uhr. Im Bundestag hat eine Debatte zu
den steigenden Ölpreisen begonnen. Zu einem Antrag der AfD ist eine
namentliche Abstimmung angesetzt. Für Maja Wallstein, SPD-Abgeordnete aus
Cottbus, hat das Vorrang vor dem Prozess, den ein ehemaliger Mitarbeiter
gegen sie angestrengt hat.
Die Klage sei ohnehin „substanzlos“, sagt ihre Anwältin. Aber die Richterin
sieht das anders. In den kommenden anderthalb Stunden wird sie klarmachen:
Eine Vorgesetzte darf mit einem Mitarbeiter nicht so umgehen, wie Wallstein
es getan hat. [1][Die SPD-Politikerin wirbt auf ihrer Homepage zwar] damit,
für „bessere Arbeitnehmerrechte“ zu stehen. Sie schreibt, dass sie vor
ihrer Zeit im Parlament selbst als Betriebsrätin „Kämpfe mit ungleich
verteilten Waffen“ führen musste.
Doch als Chefin, das zeigen der Prozess und diese Recherche, ist Wallstein
ihrem politischen Anspruch nicht gerecht geworden. Auf eine
Gesprächsanfrage und einen Fragenkatalog der taz antwortete sie bis
Redaktionsschluss nicht.
## Ausbeutung im Bundestag
Dass eine Bundestagsabgeordnete als Beklagte vor einem Arbeitsgericht
steht, kommt nicht jeden Tag vor. So wirft die Geschichte von Maja
Wallstein und ihrem gefeuerten Mitarbeiter ein Licht auf ein Problem, von
dem die Öffentlichkeit sonst nichts erfährt: Ausbeutung im Bundestag. Denn
die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter von Abgeordneten sind oft
prekär: viel Stress, Überstunden, und bei jeder Wahl das Zittern: Verliere
ich meinen Job?
Alle Verträge sind befristet und an die Wahlperiode gebunden. Die
Mitarbeiter haben nur einen eingeschränkten Kündigungsschutz. Weil jedes
Abgeordneten-Büro als eigener Kleinstbetrieb behandelt wird, gibt es für
die Mitarbeiter im Regelfall keinen Betriebsrat – anders als für ihre
Kollegen, die auf demselben Flur arbeiten, aber von der Fraktion angestellt
sind.
Ein in der Arbeitswelt „ungewöhnliches System“ sei das, sagt ein
Abgeordneter, der anonym bleiben will. „Arbeitsbelastung und Zufriedenheit
sind in den Büros extrem unterschiedlich. Sie stehen und fallen mit der
Persönlichkeit des Abgeordneten.“ Viele Abgeordnete brennen für Politik,
arbeiten ohne Pause – und manche vergessen dabei, dass sie von ihren
Mitarbeitern nicht dasselbe verlangen können.
Selbst Abgeordnete von Parteien, die sich in ihren Reden für gute
Arbeitsbedingungen einsetzen, gehen nicht immer mit gutem Beispiel voran.
Der Student Markus Niemann bewirbt sich Anfang 2022 bei Maja Wallstein. Sie
sitzt seit ein paar Monaten für die SPD im Bundestag und ist dabei, ihr
Team aufzubauen. Er ist 29 Jahre alt, studiert Sozialwissenschaften und
sucht einen Nebenjob. Seit der #NoGroko-Kampagne der Jusos ist er
SPD-Mitglied, an Wallstein imponiert ihm ihr Einsatz gegen Rechtsextreme in
ihrem Wahlkreis. „Ich hätte mich nicht bei jedem Abgeordneten beworben. Mit
ihrer Arbeit konnte ich mich politisch identifizieren“, sagt Niemann. Er
heißt eigentlich anders, will aber nicht, dass er auf ewig als schwieriger
Mitarbeiter gebrandmarkt ist.
## Eine SPD-Abgeordnete verlangt viel zu viel
Niemann bekommt den Job als „Büro-/Schreibkraft“. Sein Vertrag sieht 15
Wochenstunden an drei Werktagen vor, dafür bekommt er 950 Euro im Monat.
Das entspricht einem Stundenlohn von 14,62 Euro.
Arbeiten im Bundestag: Für viele, die sich für Politik begeistern, die
womöglich selbst aktiv sind in einer Partei, ist das ein Traumjob. Dass es
in Sitzungswochen stressig ist und nicht nur nine to five gearbeitet wird,
ist den Mitarbeitern klar: „Das Parlament ist der Gesetzgeber, der kann
nicht auf Montag warten“, sagt einer im Gespräch mit der taz. Wenn die USA
an einem Samstag Iran bombardieren, müssen auch Abgeordnete der Opposition
schnell reagieren. Und ihre Mitarbeiter oft ebenfalls.
Viele Mitarbeiter betonen, dass die Arbeit im Bundestag Spaß macht. Ein
„Traumjob“, sagt eine, „Mein Chef ist super“, ein anderer. Man duzt sich,
brennt für Politik, feiert zusammen. Viele Mitarbeiter wünschen sich aber,
dass nicht nur die Atmosphäre gut ist, sondern auch die Arbeitsbedingungen.
Jeder Abgeordnete erhält eine Pauschale von 27.396 Euro im Monat, die er
für Mitarbeiter ausgeben kann: für Büroleiter, wissenschaftliche
Mitarbeiter oder Büroassistenten. Ob er vier hochbezahlte Mitarbeiter
beschäftigt oder mehr mit niedrigeren Gehältern, ist ihm überlassen. Im
Bundestag erzählt man sich: Man müsse nur auf die Websites der Abgeordneten
schauen. Wenn da acht oder mehr Namen stünden, sei das verdächtig und
spreche für schlechte Bezahlung.
Die fixe Pauschale für Gehaltskosten kann im Laufe einer Legislaturperiode
zum Problem werden. Wenn etwa eine Mitarbeiterin eine neue Erfahrungsstufe
erreicht, kann ihr Gehalt nicht steigen, ohne die Pauschale zu überziehen.
Dies führt teils dazu, dass Abgeordnete die Stundenzahl eines Mitarbeiters
reduzieren, damit das Gehalt einer anderen steigen kann.
Markus Niemanns Aufgaben im Büro von Maja Wallstein sind umfangreich. Der
Student kümmert sich um ihre Profile in den sozialen Netzwerken,
beantwortet Bürgeranfragen, betreut Besuchergruppen, recherchiert für Reden
und Interviews, vertritt sie sogar in einer Sitzung mit anderen
Abgeordneten. Nach eigenen Angaben arbeitet er auch Praktikantinnen ein und
hütet das Büro, wenn der Rest des Teams im Urlaub ist.
Die Tätigkeiten gefallen ihm. „Es war ein krasses Privileg“, sagt er der
taz. Aber das Arbeitspensum ist hoch. „Ich hatte das Gefühl, ich wurde oft
als Vollzeitmitarbeiter gesehen.“ Notizen und Chatnachrichten, die er vor
Gericht eingereicht hat, stützen seine Behauptung.
Demnach kommt er zum Beispiel in der letzten Februarwoche 2023 innerhalb
von drei Tagen auf 47 Arbeitsstunden. Von Wallstein hat der Student den
Auftrag für einen aufwendigen Witz auf Instagram bekommen. Es geht um Jakob
Mierscheid, der als Running Gag in Bundestagsreden auftaucht: ein fiktiver
SPD-Abgeordneter, der der Legende nach seit 1979 im Parlament sitzt. Der 1.
März gilt als sein Geburtstag, und zum Neunzigsten will ihm Wallstein ein
Video widmen.
Ihr Mitarbeiter muss dafür Interviews mit Abgeordneten wie Doro Bär, Gregor
Gysi und Wolfgang Kubicki aufnehmen und schneiden – parallel zu seinen
übrigen Aufgaben. Um pünktlich zum 1. März fertig zu werden, so stellt er
es dar, sitzt er bis Mitternacht im Büro. Wallstein habe darauf bestanden.
Einen Beleg dafür gibt es nicht. Aus Telegram-Nachrichten geht aber hervor,
dass er montags noch um 22.50 Uhr an ihrem Social-Media-Auftritt werkelt,
am Dienstag bis mindestens 20.18 Uhr Untertitel für das Video verfasst –
und am Mittwoch wieder ab 8 Uhr arbeitet. [2][Das Video] hat am Ende mit
140 Likes, eine überschaubare Resonanz.
Nach eigenen Angaben hat Niemann in den ersten neun Monaten im Job 160
Überstunden angehäuft. Mehrfach habe er Wallstein darauf angesprochen, doch
die habe abgewiegelt. Nach einer Weihnachtsfeier habe sich schließlich der
Büroleiter für ihn starkgemacht. „Er hat zu Maja gesagt, dass ich mich hier
blöde ackere und dass das nicht geht. Am Ende haben sie sich angeschrien.“
Wallsteins Büroleiter ließ eine Anfrage der taz dazu unbeantwortet.
Ihre Anwältin stellt es vor Gericht anders da. Demnach habe die Abgeordnete
von „diesen angeblichen 160 Überstunden“ lange nichts gewusst. Als sie
davon erfuhr, habe sie ein schlechtes Gewissen bekommen und dem Team
deutlich gesagt: „Es wird hier zukünftig keine Überstunden mehr geben.“
„Ob es wirklich keine mehr gab, ist ja streitig“, wirft die Richterin in
der Verhandlung ein.
Anfang 2023 einigen sich beide Seiten darauf, dass Niemanns Mehrarbeit
kompensiert wird – teils durch freie Tage, teils durch Geld. Danach wird es
aber offenbar kaum besser. Ab dem 2. Januar notiert er für jeden
Arbeitstag, wann er anfängt und aufhört, wie lange er Pause macht und
welche Aufgaben er erledigt. Aus der Tabelle ergeben sich für die folgenden
Monate wieder Dutzende Überstunden.
Wallsteins Anwältin zweifelt seine Zahlen vor Gericht an. Ihre Mandantin
sei als Abgeordnete viel unterwegs: „Da ist ja Tür und Tor geöffnet für
jeden, einfach zu behaupten: Ich habe 14 Stunden gearbeitet.“ Aber es gibt
noch mehr Indizien, die Niemanns Angaben stützen. Der reine Umfang seiner
Aufgaben. Oder die Arbeitsaufträge, die Wallstein ihm per Telegram am Abend
und an freien Tagen gibt.
Ihre Anwältin argumentiert, dass ihre Mandantin solche Aufträge nicht mit
der Erwartung verschickt habe, dass sie sofort erledigt werden. Aber Druck
macht Wallstein in den Textnachrichten. Am Vormittag des 31. Mai schickt
sie den Auftrag: „Bitte pflege die fehlenden Reden bei lnsta ein!“ Er
antwortet: „Mache ich am Samstag!“ Sie schreibt zurück: „Sorry, aber das
hast du schon mal gesagt und es ist nicht passiert. Bitte nutze diese Woche
jetzt.“ Am Freitagabend stehen in Niemanns Übersicht elf neue Überstunden.
Am Samstagmorgen bittet Wallstein ihn dann um Fotos eines Termins vom
Vortag.
Auch fürsorgliche Chat-Nachrichten finden sich in den Gerichtsakten. Aber
nicht von der Arbeitgeberin, sondern andersherum. „Grüße und mach auch mal
ein bisschen Urlaub zum Durchatmen!“, schreibt Niemann ihr im August 2023.
Warum er nicht gekündigt habe? „Das Ziel war eigentlich, dass ich mein
Studium beende und dann eine feste Position im Bundestag finde. Die
typischen Lehrjahre, die man macht, um eine bessere Chance zu bekommen“,
sagt Niemann.
Im Laufe des Jahres merkt er aber: Um sein Studium abzuschließen, muss er
weniger arbeiten. Nach eigenen Angaben sucht er erneut das Gespräch mit
Wallstein. In der Klageschrift schreibt sein Anwalt: „Bei einem Gespräch
zur Festlegung fester Arbeitstage (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) am
Ende des Jahres 2023 fragte die Beklagte, wer sich dann um die
verbleibenden Tage von Freitag bis Montag kümmern solle.“ Vor Gericht
bestreitet die Gegenseite ein solches Gespräch.
Das große Finale folgt zwei Monate später. Ende Februar 2024, so Niemann,
bittet Wallstein ihn, eine Besuchergruppe zu betreuen. Er habe abgelehnt,
weil er an der Uni sein musste. Und zum ersten Mal habe er seiner Chefin
klar gesagt: Er werde keine Überstunden mehr leisten. Am übernächsten Tag
bestellt sie ihn ins Büro ein. Es wird sein letzter Tag im Bundestag.
Während er im Büro auf Wallstein wartet, so erinnert er sich, beginnt er
noch, die Kaffeemaschine zu entkalken. Fertig wird er nicht. „Als Maja
gekommen ist, hat sie mir direkt die Kündigung hingelegt“, sagt er.
Es ist der 29. Februar, der letzte Tag des Monats. Niemann glaubt, es war
Wallstein wichtig, dass er das Schreiben noch an diesem Tag bekommt – damit
die Kündigung Ende April wirksam wird und sie ihn nicht vier Wochen länger
beschäftigen muss. Deswegen habe sie darauf bestanden, dass er den Erhalt
vor Ort quittiert.
Wallstein habe sich sogar vor die Tür gestellt, damit er ohne Unterschrift
nicht gehen kann. Niemann habe schließlich seinen Vater angerufen. Der ist
Anwalt und droht der Abgeordneten mit einer Anzeige, falls sie den Weg
nicht frei macht. Auf taz-Anfrage bestätigt der Vater das Telefonat.
Drei Wochen nach der Kündigung reicht Niemann Klage beim Arbeitsgericht
ein.
Der Konflikt zwischen der SPD-Abgeordneten und ihrem Mitarbeiter mag ein
Extremfall sein. Aber auch bei den Grünen klaffen im Umgang mit dem eigenen
Personal Anspruch und Wirklichkeit regelmäßig auseinander.
Im [3][Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025] schwärmt die Partei: „Die
betriebliche Mitbestimmung ist gelebte Demokratie. Sie macht die
Beschäftigten zu aktiven Akteuren bei der Gestaltung ihrer Arbeitswelt.“
Und verspricht: „Wir unterstützen die Gründung von neuen Betriebsräten.“
Schöne Worte. Doch wenn grüne Wahlkämpfer zu Chefs werden, gelten sie
offenbar nicht mehr: Einen verbindlichen Tarifvertrag und einen Betriebsrat
haben die Mitarbeiter der Grünen-Abgeordneten nicht – anders als ihre
Kollegen bei SPD und Linken. Im Gegenteil: Seit Jahren kämpfen sie für
bessere Arbeitsbedingungen. Und stoßen dabei auf Widerstand.
Auch bei den Grünen gibt es Geschichten von Abgeordneten, die Grenzen
missachten. Eine Mitarbeiterin, die anonym bleiben will, erzählt von
Kollegen, denen von ihrem Abgeordneten von einem auf den anderen Tag
gekündigt wurde, ohne Abmahnung und Vorwarnung. Eine habe ihre Kündigung im
Briefkasten gefunden. „Die hatten keinen Zugang mehr zum Computer und
konnten nicht mal eine Abwesenheitsnotiz hinterlassen“, erzählt sie.
Andere Mitarbeiter berichten von Abgeordneten, die erwarten, dass ihre
Mitarbeiter so grenzenlos arbeiten wie sie selbst. Und Bescheid wissen
wollen, wenn sie auf die Toilette gehen. Grünen-Mitarbeiter erzählen, wie
sie von ihrem Chef losgeschickt werden, um ein frisches Hemd aus der
Wohnung zu holen oder auf einen Handwerker zu warten. Man sei „irgendwas
zwischen Buddy und Butler“, sagt eine.
Diese Anekdoten lassen sich nicht alle überprüfen. Aber spricht man mit
aktuellen und ehemaligen Grünen-Mitarbeitern, ergibt sich ein Bild. Es ist
eine Geschichte, die sich über viele alternative Betriebe erzählen lässt –
auch über die taz. Gegründet als idealistisches Projekt, geht es nun auch
um Karrieren, Macht und Geld.
## SPD und Linke sind weiter
In der vergangenen Legislaturperiode haben Grünen-Mitarbeiter eine Umfrage
in der Belegschaft durchgeführt. Das Ergebnis: Mehr als die Hälfte war
niedriger eingestuft, als es der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
des Bundes vorsieht, an dem man sich eigentlich orientiert.
Aktuell arbeiten etwa 600 Mitarbeiter für die 85 Grünen-Abgeordneten. In
einem normalen Betrieb gäbe es mehrere freigestellte Betriebsräte, die sich
in Vollzeit um die Belange der Belegschaft kümmern. Stattdessen gibt es nur
eine ehrenamtliche „Interessenvertretung“. Nur die Mitarbeiter, die direkt
bei der Fraktion angestellt sind, genießen volle Arbeitnehmerrechte.
Bei SPD und der Linken hat man vor Jahren einen Weg gefunden, um die Rechte
der Mitarbeiter von Abgeordneten zu stärken. Dafür treten die Abgeordneten
freiwillig einem Verein, einer „Abgeordnetengemeinschaft“ bei. Diese kann
dann mit der Gewerkschaft einen Tarifvertrag verhandeln. Etwa die Hälfte
der SPD-Abgeordneten sind Teil einer solchen Gemeinschaft.
Viele Grünen-Mitarbeiter ringen seit einigen Jahren auch um eine solche
Abgeordnetengemeinschaft. Im Frühjahr 2023 treffen sich einige von ihnen
mit den Fraktions-chefinnen Katharina Dröge und Britta Haßelmann. Sie
stellen zwei Forderungen auf: Wenn ein Abgeordneter seinem Mitarbeiter mit
Kündigung droht, soll in Zukunft verpflichtend die Interessenvertretung
hinzugezogen werden, um zu vermitteln. Und: Eben jene
Abgeordnetengemeinschaft soll gegründet werden.
Die Fraktionsspitze lehnt die Vorschläge ab. Stattdessen schlägt sie vor,
den „Code of Conduct“ zu überarbeiten, eine Sammlung freiwilliger Leitsätze
für gute Zusammenarbeit. Die Fraktion empfiehlt sie den Abgeordneten,
verbindlich sind sie nicht. Das Dokument liegt der taz vor.
Schon die Einleitung macht klar: Im Code of Conduct geht es nicht in erster
Linie um die Rechte der Mitarbeiter, sondern um die der Arbeitgeber. „Die
Abgeordneten sind frei gewählte Vertreter*innen des Volkes“, steht
dort. Sie seien nicht an Weisungen gebunden und einzig ihrem Gewissen
unterworfen.
Es folgen detaillierte Auflistungen, von Diensthandys bis Fehlerkultur. An
den entscheidenden Stellen ist das ohnehin unverbindliche Papier aber
besonders schwammig. Bei Konflikten mit Mitarbeitern „kann“ die
Interessenvertretung hinzugezogen werden – wenn der Abgeordnete zustimmt.
Ein Anrecht darauf gibt es nicht.
## Ein weicher Code of Conduct
Die wachsweichen Formulierungen sind ein Erfolg für die grünen Arbeitgeber.
Bei den Verhandlungen über den Code of Conduct hatte der Fraktionsvorstand
dafür gesorgt, dass eindeutige Festlegungen, etwa zum Tarifvertrag, nicht
in die finale Fassung kommen. Viele Mitarbeiter sind deshalb frustriert und
wagen nun einen neuen Anlauf.
„Für die Gründung einer Arbeitgebergemeinschaft“ ist ein Aufruf
überschrieben, der im März im Intranet der Grünen geteilt wurde. Die
Mitarbeiter listen darin Missstände auf: Häufig werde der Code of Conduct
nicht eingehalten, oft ende dies mit Kündigungen. Das
Abhängigkeitsverhältnis werde von Abgeordneten „ausgenutzt“. Das Papier
schließt mit einem Appell an das grüne Gewissen: Eine Fraktion, die sich
für Tarifbindung und Mitbestimmung einsetze, sollte diese Prinzipien selbst
umsetzen.
Wieso leben die Grünen-Abgeordneten nicht vor, was sie politisch fordern?
Auf taz-Anfrage wollten sich die Fraktionschefinnen [4][Katharina Dröge]
und Britta Haßelmann nicht äußern. Stattdessen antwortet die
Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic. Sie nimmt die
Grünen-Abgeordneten in die Verantwortung. Diese könnten sich „schon heute“
zu einer Abgeordnetengemeinschaft zusammenschließen, so Mihalic. Wegen der
„Freiheit des Mandats“ sei das aber nicht Sache der Fraktion, sondern der
Abgeordneten.
## Das Urteil gegen die SPDlerin Wallstein
Zurück im fünften Stock des Arbeitsgerichts, wo die Richterin nun zwei
strittige Fragen klären muss.
Erstens ficht Niemann, der Mitarbeiter, seine Kündigung an. Wallstein habe
ihn verbotenerweise rausgeworfen, weil er keine Überstunden mehr leisten
wollte. Die Abgeordnete bestreitet den Zusammenhang: Ihre Anwältin führt
an, dass Wallstein im Bundestag eine zusätzliche Aufgabe übernommen hat.
Für die Arbeit im Klima-Ausschuss habe sie einen neuen Mitarbeiter
benötigt, deshalb habe ein anderer Angestellter gehen müssen. Die Richterin
macht in der Verhandlung deutlich, dass Wallstein in dieser Frage nichts zu
befürchten hat: Niemann kann seinen Verdacht nicht beweisen.
Anders sieht es bei der zweiten strittigen Frage aus: Niemann will, dass
ihn die Abgeordnete für seine Mehrarbeit bezahlt. Das Gegenargument, dass
es die Überstunden gar nicht gegeben habe, lässt die Richterin nicht
gelten. „Der Kläger hat für jeden einzelnen Tag dargestellt, was genau er
gemacht hat“, sagt sie.
Und auch der Einwand, die Abgeordnete habe die Überstunden nicht
angeordnet, zieht nicht. Wallstein habe schließlich oft Chat-Nachrichten
mit Anweisungen „am späten Nachmittag“ geschickt, bei denen „locker davon
ausgegangen wird: Der Kläger ist ja noch da.“ Grundsätzlich hätte es in der
Verantwortung der Abgeordneten gelegen, dem Studenten nicht mehr Aufgaben
aufzutragen, als der mit seinem Stellenumfang erledigen konnte.
Am Ende der Verhandlung legt die Richterin beiden Seiten einen Vergleich
nahe, Wallsteins Anwältin lehnt ab. „Ich habe das länger mit meiner
Mandantin diskutiert. Sie wollte das nicht“, sagt sie. Erstens würde ein
Vergleich wie ein „Schuldeingeständnis wirken“, obwohl sie eine „ganz stark
ausgeprägte Arbeitnehmervertreterin“ sei. Zweitens sei ihr Personalbudget
begrenzt. Stimme sie einer Zahlung an Niemann zu, müsse sie einem anderen
Mitarbeiter die Stunden kürzen oder „aus eigener Tasche“ dafür aufkommen.
Das Urteil ergeht später am Tag. Die Kündigung bleibt wirksam. Zur
Abgeltung von 158,5 Überstunden muss Wallstein dem Kläger 2.317,27 Euro
zahlen und für offene Urlaubstage weitere 443,98 Euro, beides zuzüglich
Zinsen. Mittlerweile ist das Urteil rechtsgültig.
Markus Niemann arbeitet nun in der Verwaltung eines Berliner Theaters.
Keine Branche, die für gute Arbeitsbedingungen bekannt ist. Aber Niemann
sagt: „Meine Vorgesetzten sind in Ordnung. Was wir nicht schaffen, schaffen
wir eben nicht. Das ist kein Thema.“ Seine Mitgliedschaft in der SPD hat er
noch nicht gekündigt, er hadert aber damit.
Eine berufliche Zukunft im Bundestag schließt er aus.
11 Jul 2026
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