# taz.de -- Lobbyismus am Europäischen Gerichtshof: Transparenz unterm Hammer
> Am Europäischen Gerichtshof halten Richter*innen oft Anteile von
> Firmen, über die sie urteilen sollen. Das System beruht auf freiwilliger
> Selbstkontrolle.
Im Frühjahr 2019 wurde der deutschen Generalanwältin am Europäischen
Gerichtshof (EuGH), Juliane Kokott, ein zunächst unscheinbares Verfahren
zugeteilt. Ein nahezu alltäglicher Fall: Der französische Pharmakonzern
Servier stritt mit der Europäischen Kommission, im Mittelpunkt stand ein
Blutdruckmittel des Konzerns, Perindopril. Als Generalanwältin sollte
Kokott in dem Verfahren einen Schlussantrag verfassen, eine Empfehlung, der
die Richter meist folgen.
Doch als Kokott diesen Schlussantrag im Sommer 2022 vorlegte, betraf der
Fall eine Branche, in der sie ihr Geld angelegt hatte. Denn in der
Zwischenzeit, so zeigen es Kokotts Transparenzberichte, erwarb die deutsche
Generalanwältin Aktien mehrerer Pharmaunternehmen, darunter auch ein
direkter Konkurrent Serviers, AstraZeneca. Damit habe sie, sagt Kokott
heute, „in sehr begrenztem Umfang“ zur Entwicklung von Covid-19-Impsftoffen
beitragen wollen.
Ob Kokotts Verhalten gegen den Verhaltenskodex des EuGH verstößt,
kommentierte ein EuGH-Sprecher auf Nachfrage allgemein: Bisher sei bei
keinem Richter und keiner Generalanwältin ein Interessenkonflikt
festgestellt worden. Dort heißt es zwar, dass Richter und Generanwältinnen
ihre Unparteilichkeit sowie die „Unabhängigkeit, Integrität und Würde ihres
Amtes“ wahren sollen, was das genau bedeutet, erklärt der Gerichtshof
nicht. Mehrere präzise Nachfragen dazu ließ der EuGH unbeantwortet.
## Das Gericht sieht kaum Kontrolle vor
Eine sechsmonatige Recherche von Investigate Europe, die nun gemeinsam mit
Medienpartnern in mehreren europäischen Ländern erscheint, zeigt jedoch:
Kokott ist kein Einzelfall. Am EuGH reichen die [1][Geldanlagen einer
ganzen Reihe führender Mitglieder nah an ihre Arbeit heran], und das
Gericht sieht kaum Kontrolle vor.
Der Präsident des EU-Gerichts teilte Investigate Europe mit, dass ein
interner Ausschuss die Rechercheergebnisse prüfen werde. Die Europäische
Bürgerbeauftragte teilte zudem mit, eine Untersuchung einzuleiten, nachdem
das Gericht sich geweigert hatte, Investigate Europe frühere
Finanzerklärungen seiner Mitglieder vorzulegen.
Der EuGH ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Seine knapp
hundert Richterinnen, Richter und Generalanwälte können Regierungen
zwingen, Gesetze zu ändern und Konzerne zu Strafzahlungen in Milliardenhöhe
verurteilen. Was hier entschieden wird, prägt das Leben von einer halben
Milliarde Menschen – von Portugal bis Polen.
Mehr als 40 Prozent der amtierenden Richterinnen und Generalanwälte beim
EuGH halten private Unternehmensanteile. Das ergab eine systematische
Auswertung der Transparenzberichte durch Investigate Europe. Insgesamt
halten sie Anteile an mindestens 124 Unternehmen, darunter die Ölkonzerne
Eni und Total, der [2][Big-Tech-Konzern Amazon], die Flugzeugbauer Boeing
und Airbus sowie Pharmaunternehmen wie Novo Nordisk oder AstraZeneca. Am
häufigsten listeten die Richterinnen und Generalanwälte aber
wirtschaftliche Interessen an Bankhäusern, darunter europäische wie die
Erste Bank oder US-Holdings wie Berkshire Hathaway.
## Die Frage nach möglichen Interessenkonflikten
In mehreren Fällen befassten sich Richter oder Generalanwältinnen sogar mit
Verfahren, die Unternehmen oder deren Konkurrenten betrafen, an denen sie
zuvor ein finanzielles Interesse, wie es im Gerichtsdeutsch heißt, erklärt
hatten. Das wirft Fragen auf nach möglichen Interessenkonflikten und
danach, wie gut das Gericht davor schützt.
Die Maßstäbe, die der EuGH an sich selbst anlegt, sind hoch. Sein
Verhaltenskodex verlangt, jede Situation zu meiden, „die zu einem
Interessenkonflikt führen kann … oder als solcher wahrgenommen werden
könnte“. Was aber ein solcher Konflikt genau ist, lässt das Gericht offen.
Die deutsche Generalanwältin Juliane Kokott betont, sie habe „strikt alle
einschlägigen Regeln befolgt … insbesondere jene zur Unparteilichkeit und
zu Interessenkonflikten“. Ihr Schlussantrag sei für Servier am Ende
ungünstig ausgefallen: Sie habe dafür plädiert, dessen Vereinbarungen mit
Generikaherstellern als Wettbewerbsbeschränkungen zu werten. Das nütze
einem direkten Konkurrenten wie AstraZeneca „in keiner Weise“ und steigere
dessen Aktienwert nicht. Billigere Generika von Perindopril setzten
konkurrierende Blutdruckmittel unter Preisdruck, auch die von AstraZeneca.
Sie halte ohnehin nur fünf Aktien des Unternehmens.
Aktienbesitz in einer Branche, zu der sie als Generalanwältin
Schlussanträge vorlegt, wecke aus ihrer Sicht keine Zweifel; „diesen
Eindruck“ teile sie nicht. Ob das Gericht einen möglichen Anschein von
Befangenheit prüfte, ließ sie offen. Seit 2016 arbeitete Kokott in
mindestens acht Verfahren mit Pharmabezug; in vier Fällen legte sie
Schlussanträge vor. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sie aus einem
der Verfahren einen materiellen Vorteil zog.
## „Es geht um die Wahrnehmung“
„Dass eine Juristin der Pharmabranche allgemein wohlgesonnen ist, ist
problematisch, selbst wenn der Wert der Aktien eher symbolisch ist. Es geht
um die Wahrnehmung, die solche Fälle erzeugen“, sagt ein hochrangiger
Jurist mit Einblick in die Arbeit des Gerichtshofs, der anonym bleiben
wollte.
Auch andernorts liegen Geldanlagen und Rechtsprechung oft nah beieinander.
2023 saß der belgische Richter Geert De Baere am erstinstanzlichen Gericht
der EU in einer Kammer, die über eine Klage der französischen Großbank BNP
Paribas entschied und das, obwohl er zuvor dem Gericht unter seinen
wirtschaftlichen Interessen auch die belgischen Tochter der Bank gelistet
hatte, BNP Paribas Fortis. Die Kammer, der De Baere angehörte, gab BNP
Paribas schließlich teilweise recht: Die EU-Abwicklungsbehörde hatte eine
Zahlungsaufforderung an die Bank aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend
begründet und musste diese neu berechnen. Darüber, wie viel BNP Paribas
letztlich zahlen muss, entschied das Gericht nicht.
Der Präsident des EU-Gerichts, Marc van der Woude, erklärte auf Anfrage, De
Baere sei kein Aktionär von BNP. Er unterhalte dort ein Giro- und ein
Sparkonto sowie ein für ihn verwaltetes „Wertpapierdepot mit Anteilen und
Aktien Dritter“. Den Fall habe man ihm als Teil einer Gruppe von Verfahren
zu mehr als 40 Banken zugewiesen; eine geordnete Rechtspflege verlange,
dass dieselbe Kammer über die zusammenhängenden Rechtsfragen entscheide.
Van der Woude räumte ein, dass er De Baeres finanzielle Interessen nicht
geprüft habe, bevor ihm das Verfahren zugeteilt worden sein. Dessen Arbeit
an dem Fall hätte er aber auch dann gebilligt.
De Baere halte zwar keine BNP-Aktien, unterhalte aber eine
Geschäftsbeziehung zu der Bank, sagt der mit den Abläufen vertraute Jurist,
„und das ist aus Sicht der Wahrnehmung problematisch“.
## Was prüft das Gericht?
Einen tatsächlichen Interessenkonflikt belegt keiner dieser Fälle. Doch
alle werfen dieselbe Frage auf: Was prüft das Gericht eigentlich, wenn es
ein Verfahren verteilt? Ob die betroffenen Mitglieder ihren Fall bei der
Zuteilung zur Überprüfung meldeten, ließ der EuGH auf Anfrage offen.
„Das System beruht fast vollständig auf Selbsteinschätzung“, sagt der
Professor für EU-Recht an der HEC Paris und am Europakolleg in Brügge,
Alberto Alemanno. Ein Mitglied erkenne einen möglichen Konflikt und melde
ihn dem Gerichtspräsidenten, der die Erklärung bei der Fallverteilung
„gebührend berücksichtige“. „Eine externe Überprüfung gibt es nicht, keine
veröffentlichte Begründung.“ Beim Thema Transparenz bleibe der EuGH hinter
dem zurück, was heute von obersten Gerichten erwartet werde.
Welche Richterin welchen Fall übernimmt, entscheiden Gerichts- und
Kammerpräsidenten ohne Kontrolle von außen. Während der Recherche lehnte
das Gericht mehrere Auskunftsersuchen zu Interessen und Fallverteilung ab
und berief sich auf die Vertraulichkeit interner Beratungen. Auch ältere
Fassungen der Interessenerklärungen rückte es nicht heraus, obwohl es
öffentliche Dokumente sind.
Investigate Europe hat deshalb Beschwerde bei der Europäischen
Bürgerbeauftragten, Teresa Anjinho, eingelegt. Die kündigte daraufhin an,
dass sie die Entscheidung des Gerichts untersuchen werde, frühere
Erklärungen nicht zu veröffentlichen. Die Bürgerbeauftragte kann das
Gericht zwar nicht zwingen, die Erklärungen herauszugeben, aber sie kann
einen Missstand feststellen und den Fall dem EU-Parlament vorlgen.
## Eilige neue Transparenzerklärungen
Wie heikel das Thema ist, zeigte sich kurz vor der Veröffentlichung:
Nachdem Investigate Europe den EuGH um Stellungnahme gebeten hatte,
erschienen auf der Website des Gerichts binnen Tagen neue Fassungen der
Transparenzerklärungen von mehr als 35 Richterinnen und Generalanwälten.
Zwar verlangen die Gerichtsstatuten, dass die Erklärungen spätestens alle
drei Jahre aktualisiert werden müssen. Doch die meisten Fassungen waren
deutlich älter.
Für Silje Hermansen, die an der Universität Kopenhagen zur Justizpolitik
forscht, sind Aktien in den Händen von Richtern ein unnötiges Risiko für
das Ansehen des Gerichts. „Wenn ein börsennotiertes Unternehmen vor Gericht
gewinnt, wirkt sich das oft sofort auf seinen Börsenwert aus“, sagt sie.
Das Gericht solle erwägen, Richterinnen und Richter ihre Aktien vor
Amtsantritt verkaufen zu lassen: „In den EU-Institutionen werden Sie
niemanden finden, der besser bezahlt wird als diese Leute.“
Bevor Marc van der Woude Präsident des EU-Gerichts wurde, arbeitete er als
Anwalt für eine Kanzlei. Damals, so sagte Investigate Europe, sei es ihm
und seinen Kollegen untersagt gewesen, Anteile an Unternehmen zu halten:
„Das stand außer Frage und war absolut klar.“
## „Bürger mit Privatleben“
Ein Sprecher des EuGH erklärte, die Richterinnen, Richter und
Generalanwälte des Gerichtshofs seien „Bürger, die ein Privatleben haben
und daher selbst entscheiden, wie sie ihr Vermögen verwalten wollen“. Auf
die Vielzahl der unterschiedlichen finanziellen Interessen angesprochen,
teilte der Sprecher mit, es sei „nichts daran auszusetzen, Aktien oder
Beteiligungen zu besitzen, solange dies die geordnete Rechtspflege nicht
beeinträchtigt“. Bisher sei es nie nötig gewesen, dass sich ein Mitglied
aus einem Verfahren zurückziehe, weil es befangen gewesen sei.
Wie hoch der eigene Anspruch ist, formulierte EuGH-Präsident Koen Lenaerts
einmal in einem Interview mit der polnischen Tageszeitung Gazeta Wyborcza.
Ein Richter dürfe „nicht das geringste persönliche Interesse“ daran haben,
dass eine Partei gewinne oder verliere. „Dieser gleiche Abstand ist auch
eine Frage der Wahrnehmung: Keine der Parteien soll vernünftige Zweifel an
der Unparteilichkeit des Richters hegen.“
Diese Recherche wurde von dem europäischen Journalistenteam Investigate
Europe geleitet und koordiniert. Sie erscheint europaweit mit
Medienpartnern wie EU Observer, Follow The Money, Le Monde, Publico.pt,
Publico.es, Le Soir und taz veröffentlicht
30 Jun 2026
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## AUTOREN
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