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       # taz.de -- Lobbyismus am Europäischen Gerichtshof: Transparenz unterm Hammer
       
       > Am Europäischen Gerichtshof halten Richter*innen oft Anteile von
       > Firmen, über die sie urteilen sollen. Das System beruht auf freiwilliger
       > Selbstkontrolle.
       
       Im Frühjahr 2019 wurde der deutschen Generalanwältin am Europäischen
       Gerichtshof (EuGH), Juliane Kokott, ein zunächst unscheinbares Verfahren
       zugeteilt. Ein nahezu alltäglicher Fall: Der französische Pharmakonzern
       Servier stritt mit der Europäischen Kommission, im Mittelpunkt stand ein
       Blutdruckmittel des Konzerns, Perindopril. Als Generalanwältin sollte
       Kokott in dem Verfahren einen Schlussantrag verfassen, eine Empfehlung, der
       die Richter meist folgen.
       
       Doch als Kokott diesen Schlussantrag im Sommer 2022 vorlegte, betraf der
       Fall eine Branche, in der sie ihr Geld angelegt hatte. Denn in der
       Zwischenzeit, so zeigen es Kokotts Transparenzberichte, erwarb die deutsche
       Generalanwältin Aktien mehrerer Pharmaunternehmen, darunter auch ein
       direkter Konkurrent Serviers, AstraZeneca. Damit habe sie, sagt Kokott
       heute, „in sehr begrenztem Umfang“ zur Entwicklung von Covid-19-Impsftoffen
       beitragen wollen.
       
       Ob Kokotts Verhalten gegen den Verhaltenskodex des EuGH verstößt,
       kommentierte ein EuGH-Sprecher auf Nachfrage allgemein: Bisher sei bei
       keinem Richter und keiner Generalanwältin ein Interessenkonflikt
       festgestellt worden. Dort heißt es zwar, dass Richter und Generanwältinnen
       ihre Unparteilichkeit sowie die „Unabhängigkeit, Integrität und Würde ihres
       Amtes“ wahren sollen, was das genau bedeutet, erklärt der Gerichtshof
       nicht. Mehrere präzise Nachfragen dazu ließ der EuGH unbeantwortet.
       
       ## Das Gericht sieht kaum Kontrolle vor
       
       Eine sechsmonatige Recherche von Investigate Europe, die nun gemeinsam mit
       Medienpartnern in mehreren europäischen Ländern erscheint, zeigt jedoch:
       Kokott ist kein Einzelfall. Am EuGH reichen die [1][Geldanlagen einer
       ganzen Reihe führender Mitglieder nah an ihre Arbeit heran], und das
       Gericht sieht kaum Kontrolle vor.
       
       Der Präsident des EU-Gerichts teilte Investigate Europe mit, dass ein
       interner Ausschuss die Rechercheergebnisse prüfen werde. Die Europäische
       Bürgerbeauftragte teilte zudem mit, eine Untersuchung einzuleiten, nachdem
       das Gericht sich geweigert hatte, Investigate Europe frühere
       Finanzerklärungen seiner Mitglieder vorzulegen.
       
       Der EuGH ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Seine knapp
       hundert Richterinnen, Richter und Generalanwälte können Regierungen
       zwingen, Gesetze zu ändern und Konzerne zu Strafzahlungen in Milliardenhöhe
       verurteilen. Was hier entschieden wird, prägt das Leben von einer halben
       Milliarde Menschen – von Portugal bis Polen.
       
       Mehr als 40 Prozent der amtierenden Richterinnen und Generalanwälte beim
       EuGH halten private Unternehmensanteile. Das ergab eine systematische
       Auswertung der Transparenzberichte durch Investigate Europe. Insgesamt
       halten sie Anteile an mindestens 124 Unternehmen, darunter die Ölkonzerne
       Eni und Total, der [2][Big-Tech-Konzern Amazon], die Flugzeugbauer Boeing
       und Airbus sowie Pharmaunternehmen wie Novo Nordisk oder AstraZeneca. Am
       häufigsten listeten die Richterinnen und Generalanwälte aber
       wirtschaftliche Interessen an Bankhäusern, darunter europäische wie die
       Erste Bank oder US-Holdings wie Berkshire Hathaway.
       
       ## Die Frage nach möglichen Interessenkonflikten
       
       In mehreren Fällen befassten sich Richter oder Generalanwältinnen sogar mit
       Verfahren, die Unternehmen oder deren Konkurrenten betrafen, an denen sie
       zuvor ein finanzielles Interesse, wie es im Gerichtsdeutsch heißt, erklärt
       hatten. Das wirft Fragen auf nach möglichen Interessenkonflikten und
       danach, wie gut das Gericht davor schützt.
       
       Die Maßstäbe, die der EuGH an sich selbst anlegt, sind hoch. Sein
       Verhaltenskodex verlangt, jede Situation zu meiden, „die zu einem
       Interessenkonflikt führen kann … oder als solcher wahrgenommen werden
       könnte“. Was aber ein solcher Konflikt genau ist, lässt das Gericht offen.
       
       Die deutsche Generalanwältin Juliane Kokott betont, sie habe „strikt alle
       einschlägigen Regeln befolgt … insbesondere jene zur Unparteilichkeit und
       zu Interessenkonflikten“. Ihr Schlussantrag sei für Servier am Ende
       ungünstig ausgefallen: Sie habe dafür plädiert, dessen Vereinbarungen mit
       Generikaherstellern als Wettbewerbsbeschränkungen zu werten. Das nütze
       einem direkten Konkurrenten wie AstraZeneca „in keiner Weise“ und steigere
       dessen Aktienwert nicht. Billigere Generika von Perindopril setzten
       konkurrierende Blutdruckmittel unter Preisdruck, auch die von AstraZeneca.
       Sie halte ohnehin nur fünf Aktien des Unternehmens.
       
       Aktienbesitz in einer Branche, zu der sie als Generalanwältin
       Schlussanträge vorlegt, wecke aus ihrer Sicht keine Zweifel; „diesen
       Eindruck“ teile sie nicht. Ob das Gericht einen möglichen Anschein von
       Befangenheit prüfte, ließ sie offen. Seit 2016 arbeitete Kokott in
       mindestens acht Verfahren mit Pharmabezug; in vier Fällen legte sie
       Schlussanträge vor. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sie aus einem
       der Verfahren einen materiellen Vorteil zog.
       
       ## „Es geht um die Wahrnehmung“
       
       „Dass eine Juristin der Pharmabranche allgemein wohlgesonnen ist, ist
       problematisch, selbst wenn der Wert der Aktien eher symbolisch ist. Es geht
       um die Wahrnehmung, die solche Fälle erzeugen“, sagt ein hochrangiger
       Jurist mit Einblick in die Arbeit des Gerichtshofs, der anonym bleiben
       wollte.
       
       Auch andernorts liegen Geldanlagen und Rechtsprechung oft nah beieinander.
       2023 saß der belgische Richter Geert De Baere am erstinstanzlichen Gericht
       der EU in einer Kammer, die über eine Klage der französischen Großbank BNP
       Paribas entschied und das, obwohl er zuvor dem Gericht unter seinen
       wirtschaftlichen Interessen auch die belgischen Tochter der Bank gelistet
       hatte, BNP Paribas Fortis. Die Kammer, der De Baere angehörte, gab BNP
       Paribas schließlich teilweise recht: Die EU-Abwicklungsbehörde hatte eine
       Zahlungsaufforderung an die Bank aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend
       begründet und musste diese neu berechnen. Darüber, wie viel BNP Paribas
       letztlich zahlen muss, entschied das Gericht nicht.
       
       Der Präsident des EU-Gerichts, Marc van der Woude, erklärte auf Anfrage, De
       Baere sei kein Aktionär von BNP. Er unterhalte dort ein Giro- und ein
       Sparkonto sowie ein für ihn verwaltetes „Wertpapierdepot mit Anteilen und
       Aktien Dritter“. Den Fall habe man ihm als Teil einer Gruppe von Verfahren
       zu mehr als 40 Banken zugewiesen; eine geordnete Rechtspflege verlange,
       dass dieselbe Kammer über die zusammenhängenden Rechtsfragen entscheide.
       Van der Woude räumte ein, dass er De Baeres finanzielle Interessen nicht
       geprüft habe, bevor ihm das Verfahren zugeteilt worden sein. Dessen Arbeit
       an dem Fall hätte er aber auch dann gebilligt.
       
       De Baere halte zwar keine BNP-Aktien, unterhalte aber eine
       Geschäftsbeziehung zu der Bank, sagt der mit den Abläufen vertraute Jurist,
       „und das ist aus Sicht der Wahrnehmung problematisch“.
       
       ## Was prüft das Gericht?
       
       Einen tatsächlichen Interessenkonflikt belegt keiner dieser Fälle. Doch
       alle werfen dieselbe Frage auf: Was prüft das Gericht eigentlich, wenn es
       ein Verfahren verteilt? Ob die betroffenen Mitglieder ihren Fall bei der
       Zuteilung zur Überprüfung meldeten, ließ der EuGH auf Anfrage offen.
       
       „Das System beruht fast vollständig auf Selbsteinschätzung“, sagt der
       Professor für EU-Recht an der HEC Paris und am Europakolleg in Brügge,
       Alberto Alemanno. Ein Mitglied erkenne einen möglichen Konflikt und melde
       ihn dem Gerichtspräsidenten, der die Erklärung bei der Fallverteilung
       „gebührend berücksichtige“. „Eine externe Überprüfung gibt es nicht, keine
       veröffentlichte Begründung.“ Beim Thema Transparenz bleibe der EuGH hinter
       dem zurück, was heute von obersten Gerichten erwartet werde.
       
       Welche Richterin welchen Fall übernimmt, entscheiden Gerichts- und
       Kammerpräsidenten ohne Kontrolle von außen. Während der Recherche lehnte
       das Gericht mehrere Auskunftsersuchen zu Interessen und Fallverteilung ab
       und berief sich auf die Vertraulichkeit interner Beratungen. Auch ältere
       Fassungen der Interessenerklärungen rückte es nicht heraus, obwohl es
       öffentliche Dokumente sind.
       
       Investigate Europe hat deshalb Beschwerde bei der Europäischen
       Bürgerbeauftragten, Teresa Anjinho, eingelegt. Die kündigte daraufhin an,
       dass sie die Entscheidung des Gerichts untersuchen werde, frühere
       Erklärungen nicht zu veröffentlichen. Die Bürgerbeauftragte kann das
       Gericht zwar nicht zwingen, die Erklärungen herauszugeben, aber sie kann
       einen Missstand feststellen und den Fall dem EU-Parlament vorlgen.
       
       ## Eilige neue Transparenzerklärungen
       
       Wie heikel das Thema ist, zeigte sich kurz vor der Veröffentlichung:
       Nachdem Investigate Europe den EuGH um Stellungnahme gebeten hatte,
       erschienen auf der Website des Gerichts binnen Tagen neue Fassungen der
       Transparenzerklärungen von mehr als 35 Richterinnen und Generalanwälten.
       Zwar verlangen die Gerichtsstatuten, dass die Erklärungen spätestens alle
       drei Jahre aktualisiert werden müssen. Doch die meisten Fassungen waren
       deutlich älter.
       
       Für Silje Hermansen, die an der Universität Kopenhagen zur Justizpolitik
       forscht, sind Aktien in den Händen von Richtern ein unnötiges Risiko für
       das Ansehen des Gerichts. „Wenn ein börsennotiertes Unternehmen vor Gericht
       gewinnt, wirkt sich das oft sofort auf seinen Börsenwert aus“, sagt sie.
       Das Gericht solle erwägen, Richterinnen und Richter ihre Aktien vor
       Amtsantritt verkaufen zu lassen: „In den EU-Institutionen werden Sie
       niemanden finden, der besser bezahlt wird als diese Leute.“
       
       Bevor Marc van der Woude Präsident des EU-Gerichts wurde, arbeitete er als
       Anwalt für eine Kanzlei. Damals, so sagte Investigate Europe, sei es ihm
       und seinen Kollegen untersagt gewesen, Anteile an Unternehmen zu halten:
       „Das stand außer Frage und war absolut klar.“
       
       ## „Bürger mit Privatleben“
       
       Ein Sprecher des EuGH erklärte, die Richterinnen, Richter und
       Generalanwälte des Gerichtshofs seien „Bürger, die ein Privatleben haben
       und daher selbst entscheiden, wie sie ihr Vermögen verwalten wollen“. Auf
       die Vielzahl der unterschiedlichen finanziellen Interessen angesprochen,
       teilte der Sprecher mit, es sei „nichts daran auszusetzen, Aktien oder
       Beteiligungen zu besitzen, solange dies die geordnete Rechtspflege nicht
       beeinträchtigt“. Bisher sei es nie nötig gewesen, dass sich ein Mitglied
       aus einem Verfahren zurückziehe, weil es befangen gewesen sei.
       
       Wie hoch der eigene Anspruch ist, formulierte EuGH-Präsident Koen Lenaerts
       einmal in einem Interview mit der polnischen Tageszeitung Gazeta Wyborcza.
       Ein Richter dürfe „nicht das geringste persönliche Interesse“ daran haben,
       dass eine Partei gewinne oder verliere. „Dieser gleiche Abstand ist auch
       eine Frage der Wahrnehmung: Keine der Parteien soll vernünftige Zweifel an
       der Unparteilichkeit des Richters hegen.“
       
       Diese Recherche wurde von dem europäischen Journalistenteam Investigate
       Europe geleitet und koordiniert. Sie erscheint europaweit mit
       Medienpartnern wie EU Observer, Follow The Money, Le Monde, Publico.pt,
       Publico.es, Le Soir und taz veröffentlicht
       
       30 Jun 2026
       
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