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       # taz.de -- Nach Tötung eines Elternpaars in Bremen: Spekulationen über die Psyche
       
       > Hätte ein Mann, der verdächtig ist, seine Nachbarn getötet zu haben,
       > weggesperrt sein müssen? Der Fall wird zur Kritik an der Psychiatrie
       > genutzt.
       
   IMG Bild: Hinter Mauern und Stacheldraht: forensische Psychiatrie
       
       Die Tötung zweier Menschen in Bremen am vergangenen Wochenende nutzen
       Medien und Polizeigewerkschaft aktuell zur Kritik an der Psychiatriereform.
       Der mutmaßliche Täter, ein Nachbar des getöteten Ehepaares, hatte bereits
       im April einen Polizeieinsatz ausgelöst.
       
       Die Tat selbst geschah am vergangenen Freitag im Stadtteil Vegesack im
       Bremer Norden. Ein 40-jähriger Mann war am Freitagnachmittag gegen 14 Uhr
       schreiend vor seinem Haus auf der Straße angetroffen worden; er hatte
       mehrere Stich- und Schnittverletzungen und starb kurz darauf, trotz der
       herbeigerufenen Rettungskräfte. Seine 35-jährige Frau wurde später tot im
       Keller des Hauses aufgefunden. Die beiden Opfer hatten ein zweijähriges
       Kind.
       
       Als Täter wurde schnell ein junger Nachbar der beiden verdächtigt. Mit
       seiner Mutter lebt er im selben Mehrfamilienhaus. Eine
       Öffentlichkeitsfahndung führte die Polizei schließlich zu dem 22-Jährigen:
       Sie fanden ihn schwer verletzt in einem Maisfeld in der Nachbargemeinde
       Schwanewede.
       
       Die Behörden vermuten, dass er sich die lebensgefährlichen Stichwunden
       selbst zugefügt hatte. Der Mann musste reanimiert werden, ist mittlerweile
       laut Staatsanwaltschaft aber außer Lebensgefahr. Ein Haftrichter hat ihn am
       Montag im Krankenhaus besucht, um dort die Untersuchungshaft zu verhängen.
       
       ## Keine Einweisung in die Psychiatrie
       
       Zu einem möglichen Motiv ist bisher öffentlich nichts bekannt, auch wenn
       RTL und Bild schon am Wochenende ein paar Nachbar*innen mit
       Spekulationen zu Wort kommen ließen. Bekannt ist dafür eine Vorgeschichte
       des Verdächtigen: Der nämlich war im Frühjahr schon einmal als gewalttätig
       aufgefallen.
       
       Damals, so kann man es der Polizei-Pressemeldung aus dem April entnehmen,
       hatte er offenbar mit einem Druckluftgewehr aus seiner Wohnung heraus um
       sich geschossen. Als die Polizei anrückte, versteckte er sich in einer
       Hecke und bedrohte die Beamten von dort aus mit einer Art selbstgebautem
       Bajonett. Bei seiner Festnahme biss er einem Polizisten in die Hand.
       
       Zur psychiatrischen Begutachtung wurde er in das Klinikum Bremen-Nord
       gebracht. Eingewiesen wurde er aber nicht: Offenbar noch am selben Tag
       konnte C. die Psychiatrie wieder verlassen.
       
       Diese Vorgeschichte hat nun verschiedene Kritiker auf den Plan gerufen:
       „Solche Ereignisse“, schreibt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einer
       Pressemitteilung, lenkten „den Blick auf ein tiefer liegendes Problem: den
       Umgang mit psychisch erkrankten Menschen in Bremen“.
       
       Gemeint ist die Psychiatriereform: Seit 2013 soll die in Bremen dafür
       sorgen, dass Patient*innen stärker ambulant, also in ihrem eigenen
       Wohnumfeld psychiatrisch versorgt werden. Gleichzeitig soll [1][in der
       Behandlung weniger Zwang] eingesetzt werden – die Psychiatriereform setzt
       auf Freiwilligkeit. Umgesetzt wird damit auch eine Forderung der
       UN-Behindertenrechtskonvention.
       
       Mehrere Fälle der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass das bestehende
       System der psychiatrischen Versorgung in der Praxis an Grenzen stoße,
       stellt die GdP fest. „Wir sehen zunehmend, dass Menschen mit schweren
       psychischen Erkrankungen durch das Raster fallen“, sagt der
       Landesvorsitzende Nils Winter. „Unsere Kolleginnen und Kollegen treffen
       immer wieder auf dieselben Personen, führen sie in Hilfesysteme – doch oft
       bleibt die notwendige Wirkung aus.“
       
       Kritische Stimmen zur Psychiatriereform und ihrer Umsetzung [2][gibt es
       immer mal wieder.] Doch der vorliegende Fall passt nicht zur Generalkritik
       der Polizeigewerkschaft. Bei der Polizei könnte man das wissen. Auch wenn
       der Doppelmord – ohne weitere Hintergründe – schwer erklärbar ist: Eine
       psychische Erkrankung wurde bei C. im April nicht festgestellt. Der Mann
       wurde im April nach einer psychiatrischen Begutachtung aus der Klinik
       entlassen.
       
       Die Gewerkschaft der Polizei ist mit ihrem Unverständnis der Entlassung im
       April nicht allein. Auch der Weser-Kurier [3][kritisierte bereits am
       Wochenende] die frühere Freilassung des nun Verdächtigen C. Am Montag legte
       die Lokalzeitung nach – und lässt nun einen Bremer Forensiker die
       Entscheidung einordnen.
       
       In einer Ferndiagnose stellt Psychologe Axel Janzen die Einschätzung der
       Kolleg*innen aus dem Krankenhaus grundsätzlich infrage: „Wie man
       jemanden, der ein Bajonett gegen Polizeibeamte einsetzt, nicht als
       fremdgefährdend einstufen kann, ist mir schleierhaft“, wird Janzen in dem
       Artikel zitiert.
       
       „Fremdgefährdend“ ist allerdings nicht die alleinige Kategorie, nach der im
       entsprechenden Gesetz, dem Bremer PsychKG, entschieden wird. Eine
       zwangsweise Unterbringung ist nur dann und nur solange möglich, wie „eine
       psychisch erkrankte Person aufgrund ihres krankheitsbedingten Verhaltens
       eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für das eigene Leben oder das Leben
       anderer Personen darstellt“. Ob die Fremdgefährdung zum Zeitpunkt der
       Untersuchung noch „gegenwärtig“ war, können allenfalls jene beurteilen, die
       ihn damals gesehen haben.
       
       Auch ob C. überhaupt eine „psychisch erkrankte Person“ ist, und ob sein
       konkretes Verhalten „krankheitsbedingt“ war, bleibt vor dem Hintergrund der
       bekannten Informationen fraglich. [4][Bremen ist mit seinem PsychKG] in
       diesem Punkt nicht herausragend liberal: Die Voraussetzungen zur
       zwangsweisen Unterbringung werden in anderen Bundesländern fast wortgleich
       formuliert.
       
       Die Klinik will sich zu konkreten Patient*innen nicht äußern. Nur
       allgemein heißt es: „Wenn keine akute psychische Gefährdung vorliegt, kann
       man einen Menschen nicht festhalten“, so Karen Matiszick, Sprecherin der
       Krankenhausgesellschaft Gesundheit Nord (Geno). „Das Krankenhaus ist ja
       kein Gefängnis.“ In eine ähnliche Richtung geht eine Antwort aus der
       Gesundheitsbehörde: „Nicht jeder Straftäter ist psychisch krank. Es gibt
       auch einfach Kriminelle.“
       
       Machtlos gegen um sich schießende Personen ist der Staat deshalb noch
       nicht. Das Polizeirecht ermöglicht Aufenthaltsverbote,
       [5][Gefährderansprachen] oder Ingewahrsamnahmen. „Auch wiederholte
       Kontrollen sind möglich, wenn die Gefahrenlage das erfordert“, schreibt
       Rabea Berstermann, die Pressesprecherin der Bremer Polizei auf Nachfrage.
       Was im Fall C. seit dem April konkret unternommen wurde, bleibt indes bis
       Redaktionsschluss unbeantwortet.
       
       30 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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   DIR [4] https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-hilfen-und-schutzmassnahmen-bei-psychischen-krankheiten-brempsychkg-vom-13-dezember-2022-187030?template=20_gp_ifg_meta_detail_d
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