# taz.de -- Nach Tötung eines Elternpaars in Bremen: Spekulationen über die Psyche
> Hätte ein Mann, der verdächtig ist, seine Nachbarn getötet zu haben,
> weggesperrt sein müssen? Der Fall wird zur Kritik an der Psychiatrie
> genutzt.
IMG Bild: Hinter Mauern und Stacheldraht: forensische Psychiatrie
Die Tötung zweier Menschen in Bremen am vergangenen Wochenende nutzen
Medien und Polizeigewerkschaft aktuell zur Kritik an der Psychiatriereform.
Der mutmaßliche Täter, ein Nachbar des getöteten Ehepaares, hatte bereits
im April einen Polizeieinsatz ausgelöst.
Die Tat selbst geschah am vergangenen Freitag im Stadtteil Vegesack im
Bremer Norden. Ein 40-jähriger Mann war am Freitagnachmittag gegen 14 Uhr
schreiend vor seinem Haus auf der Straße angetroffen worden; er hatte
mehrere Stich- und Schnittverletzungen und starb kurz darauf, trotz der
herbeigerufenen Rettungskräfte. Seine 35-jährige Frau wurde später tot im
Keller des Hauses aufgefunden. Die beiden Opfer hatten ein zweijähriges
Kind.
Als Täter wurde schnell ein junger Nachbar der beiden verdächtigt. Mit
seiner Mutter lebt er im selben Mehrfamilienhaus. Eine
Öffentlichkeitsfahndung führte die Polizei schließlich zu dem 22-Jährigen:
Sie fanden ihn schwer verletzt in einem Maisfeld in der Nachbargemeinde
Schwanewede.
Die Behörden vermuten, dass er sich die lebensgefährlichen Stichwunden
selbst zugefügt hatte. Der Mann musste reanimiert werden, ist mittlerweile
laut Staatsanwaltschaft aber außer Lebensgefahr. Ein Haftrichter hat ihn am
Montag im Krankenhaus besucht, um dort die Untersuchungshaft zu verhängen.
## Keine Einweisung in die Psychiatrie
Zu einem möglichen Motiv ist bisher öffentlich nichts bekannt, auch wenn
RTL und Bild schon am Wochenende ein paar Nachbar*innen mit
Spekulationen zu Wort kommen ließen. Bekannt ist dafür eine Vorgeschichte
des Verdächtigen: Der nämlich war im Frühjahr schon einmal als gewalttätig
aufgefallen.
Damals, so kann man es der Polizei-Pressemeldung aus dem April entnehmen,
hatte er offenbar mit einem Druckluftgewehr aus seiner Wohnung heraus um
sich geschossen. Als die Polizei anrückte, versteckte er sich in einer
Hecke und bedrohte die Beamten von dort aus mit einer Art selbstgebautem
Bajonett. Bei seiner Festnahme biss er einem Polizisten in die Hand.
Zur psychiatrischen Begutachtung wurde er in das Klinikum Bremen-Nord
gebracht. Eingewiesen wurde er aber nicht: Offenbar noch am selben Tag
konnte C. die Psychiatrie wieder verlassen.
Diese Vorgeschichte hat nun verschiedene Kritiker auf den Plan gerufen:
„Solche Ereignisse“, schreibt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einer
Pressemitteilung, lenkten „den Blick auf ein tiefer liegendes Problem: den
Umgang mit psychisch erkrankten Menschen in Bremen“.
Gemeint ist die Psychiatriereform: Seit 2013 soll die in Bremen dafür
sorgen, dass Patient*innen stärker ambulant, also in ihrem eigenen
Wohnumfeld psychiatrisch versorgt werden. Gleichzeitig soll [1][in der
Behandlung weniger Zwang] eingesetzt werden – die Psychiatriereform setzt
auf Freiwilligkeit. Umgesetzt wird damit auch eine Forderung der
UN-Behindertenrechtskonvention.
Mehrere Fälle der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass das bestehende
System der psychiatrischen Versorgung in der Praxis an Grenzen stoße,
stellt die GdP fest. „Wir sehen zunehmend, dass Menschen mit schweren
psychischen Erkrankungen durch das Raster fallen“, sagt der
Landesvorsitzende Nils Winter. „Unsere Kolleginnen und Kollegen treffen
immer wieder auf dieselben Personen, führen sie in Hilfesysteme – doch oft
bleibt die notwendige Wirkung aus.“
Kritische Stimmen zur Psychiatriereform und ihrer Umsetzung [2][gibt es
immer mal wieder.] Doch der vorliegende Fall passt nicht zur Generalkritik
der Polizeigewerkschaft. Bei der Polizei könnte man das wissen. Auch wenn
der Doppelmord – ohne weitere Hintergründe – schwer erklärbar ist: Eine
psychische Erkrankung wurde bei C. im April nicht festgestellt. Der Mann
wurde im April nach einer psychiatrischen Begutachtung aus der Klinik
entlassen.
Die Gewerkschaft der Polizei ist mit ihrem Unverständnis der Entlassung im
April nicht allein. Auch der Weser-Kurier [3][kritisierte bereits am
Wochenende] die frühere Freilassung des nun Verdächtigen C. Am Montag legte
die Lokalzeitung nach – und lässt nun einen Bremer Forensiker die
Entscheidung einordnen.
In einer Ferndiagnose stellt Psychologe Axel Janzen die Einschätzung der
Kolleg*innen aus dem Krankenhaus grundsätzlich infrage: „Wie man
jemanden, der ein Bajonett gegen Polizeibeamte einsetzt, nicht als
fremdgefährdend einstufen kann, ist mir schleierhaft“, wird Janzen in dem
Artikel zitiert.
„Fremdgefährdend“ ist allerdings nicht die alleinige Kategorie, nach der im
entsprechenden Gesetz, dem Bremer PsychKG, entschieden wird. Eine
zwangsweise Unterbringung ist nur dann und nur solange möglich, wie „eine
psychisch erkrankte Person aufgrund ihres krankheitsbedingten Verhaltens
eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für das eigene Leben oder das Leben
anderer Personen darstellt“. Ob die Fremdgefährdung zum Zeitpunkt der
Untersuchung noch „gegenwärtig“ war, können allenfalls jene beurteilen, die
ihn damals gesehen haben.
Auch ob C. überhaupt eine „psychisch erkrankte Person“ ist, und ob sein
konkretes Verhalten „krankheitsbedingt“ war, bleibt vor dem Hintergrund der
bekannten Informationen fraglich. [4][Bremen ist mit seinem PsychKG] in
diesem Punkt nicht herausragend liberal: Die Voraussetzungen zur
zwangsweisen Unterbringung werden in anderen Bundesländern fast wortgleich
formuliert.
Die Klinik will sich zu konkreten Patient*innen nicht äußern. Nur
allgemein heißt es: „Wenn keine akute psychische Gefährdung vorliegt, kann
man einen Menschen nicht festhalten“, so Karen Matiszick, Sprecherin der
Krankenhausgesellschaft Gesundheit Nord (Geno). „Das Krankenhaus ist ja
kein Gefängnis.“ In eine ähnliche Richtung geht eine Antwort aus der
Gesundheitsbehörde: „Nicht jeder Straftäter ist psychisch krank. Es gibt
auch einfach Kriminelle.“
Machtlos gegen um sich schießende Personen ist der Staat deshalb noch
nicht. Das Polizeirecht ermöglicht Aufenthaltsverbote,
[5][Gefährderansprachen] oder Ingewahrsamnahmen. „Auch wiederholte
Kontrollen sind möglich, wenn die Gefahrenlage das erfordert“, schreibt
Rabea Berstermann, die Pressesprecherin der Bremer Polizei auf Nachfrage.
Was im Fall C. seit dem April konkret unternommen wurde, bleibt indes bis
Redaktionsschluss unbeantwortet.
30 Jun 2026
## LINKS
DIR [1] /Psychiatrie-Chefarzt-ueber-Kuendigung/!6054456
DIR [2] /Bremer-Psychiatriereform/!5901353
DIR [3] https://www.weser-kurier.de/bremen/gefaehrder-freilassung-in-bremen-sorgt-fuer-empoerung-und-kritik-doc86hgjtbvs2g4lst2l6v
DIR [4] https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-hilfen-und-schutzmassnahmen-bei-psychischen-krankheiten-brempsychkg-vom-13-dezember-2022-187030?template=20_gp_ifg_meta_detail_d
DIR [5] /Anschlag-auf-Magdeburger-Weihnachtsmarkt/!6179725
## AUTOREN
DIR Lotta Drügemöller
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