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       # taz.de -- Folgen des deutschen Kolonialismus: „Es wäre nicht das Gleiche, wenn wir weiß wären“
       
       > Ein Behördenentscheid hat die Liebls zu Staatenlosen gemacht. Es geht um
       > Kolonialismus, eine Ehe aus dem Jahr 1908 – und für die Familie um alles.
       
   IMG Bild: Afi Linam (42), Akouvi Nono (37) und Ami Tido Liebl (40) im Büro ihres Anwalts (v. l.)
       
       Im Jahr 1908 gab Kaiser Wilhelm II. dem Daily Telegraph ein katastrophales
       Interview und stürzte damit die deutsch-britischen Beziehungen in eine
       Krise. Im selben Jahr annektierte Österreich-Ungarn die osmanische Provinz
       Bosnien. In den USA lief derweil die Massenproduktion für Fords Model T an,
       das Autos erstmals für breite Bevölkerungsteile erschwinglich machen
       sollte. Und – für die meisten wohl eher eine Randnotiz – in der deutschen
       Kolonie Togo heiratete der deutsche Arzt Friedrich Liebl die Togolesin
       Kokoé Edith Ajavon.
       
       Aber diese Hochzeit vor über hundert Jahren ist der Grund, dass sich Ende
       Juni 2026 eine ganze Menge Leute in einen kleinen Konferenzraum der
       Anwaltskanzlei Nierenz und Calik in Siegen quetschen. An den wenigen
       Wänden, die nicht mit Aktenregalen zugestellt sind, hängen riesige
       Wildtierfelle, in einer Ecke lugt der ehemalige Bundespräsident Köhler aus
       einem gerahmten Foto. Es ist heiß. Die drei Schwestern und ihre fünf
       Kinder, die in dieser Szenerie sitzen und teils die Beine nicht mehr
       stillhalten können, sind die Liebls: die Nachkommen des Brautpaars von
       1908.
       
       Sie und ihre Kinder sind Deutsche, davon sind Afi Linam, Ami Todo und
       Akouvi Nono Liebl überzeugt, immerhin haben sie mit Friedrich Liebl einen
       deutschen Uropa. Nur: Das Ausländeramt der Stadt Siegen sieht das anders.
       Die Ehe 1908 sei keine standesamtliche gewesen, sondern bloß eine
       „Stammesehe“, so die Argumentation. Es fehlte die standesamtliche
       Beurkundung samt kaiserlichem Stempel. Und weil die damaligen Gesetze eine
       Vererbung der Staatsbürgerschaft des Vaters nur für eheliche Kinder
       vorsahen, seien die heutigen Liebls eben auch keine Deutschen, so das
       Ausländeramt.
       
       Es ist ein skurril anmutender Konflikt, der sich hier in der westdeutschen
       Provinz abspielt. Der sich formal bloß um Feinheiten wilhelminischen
       Standesrechts dreht, um die Pedanterie einiger Bürokrat*innen und
       Papierkram von vor hundert Jahren. Aber eigentlich geht es um viel mehr: um
       die Abgründe des deutschen Imperialismus im Kaiserreich. Um die Frage,
       woran sich entscheidet, wer deutsch ist. Um den heutigen Umgang mit der
       Geschichte und neuen Rassismus, der eigentlich der alte ist. Für die Liebls
       geht es sowieso um fast alles.
       
       ## Pass weg, Handy weg
       
       Es nicht lange her, da hielten auch die deutschen Behörden die Liebls für
       Deutsche. 2019 stellte die deutsche Botschaft in der togolesischen
       Hauptstadt Lomé ihnen Pässe aus. Die drei Schwestern zogen mit ihren
       Kindern nach Deutschland und bauten sich in Siegen ein Leben auf. Sie
       besuchten Sprachkurse, um sich einen Job suchen zu können, und versuchten
       sich einzufinden. Bei der Bundestagswahl 2021 wählten sie, so wie es als
       deutsche Staatsbürgerinnen ihr Recht war. Ein paar Wochen später stand die
       Polizei bei Akouvi Nono Liebl vor der Tür.
       
       Die 37-Jährige, die in Togo als Literaturwissenschaftlerin gearbeitet hat,
       berichtet: Eine Frau in Zivil habe ihr damals die Reisepässe abgenommen und
       gesagt „Du bist nicht mehr Deutsche.“ Auch das Smartphone hätten die
       Beamten ihr abgenommen, mutmaßlich, damit sie nicht ihre Schwestern warnen
       konnte, bei denen die Polizist*innen bald darauf vor der Tür standen.
       
       Akouvi Nono Liebl ist noch heute anzumerken, was für eine Kränkung das war.
       Statt des Passes bekamen sie und ihre Schwestern ein Dokument, das den
       Titel „Vorläufige Bescheinigung über die Meldung als unerlaubt eingereister
       Ausländer“ trägt, und alle paar Wochen neu ausgestellt wird. Ein amtlicher
       Nachweis darüber, dass sie eigentlich nicht hier sein dürfen. Akouvi Nono
       Liebl senkt den Kopf.
       
       Seitdem ist eine Menge passiert und doch sehr wenig: Gerichte haben sich
       mit dem Fall beschäftigt, und Journalisten berichtet, erst solche von der
       [1][Siegener Zeitung], die den Fall bis heute intensiv begleitet, später
       auch von überregionalen Medien und Fernsehsendern. Zwischenzeitlich stand
       im Raum, dass die Liebls nach Karlsruhe in ein Flüchtlingsheim ziehen
       müssten. Als sie sich weigern, werden ihnen die Sozialleistungen gekürzt,
       auf die sie angewiesen sind, weil ihnen das Arbeiten verboten wurde.
       
       ## Staatenlos in Deutschland
       
       Die Lokalpolitik duckte sich lange weg und gab vergangene Woche dann doch
       etwas nach: Bürgermeister Tristan Vitt (SPD) kündigte am Donnerstag an, den
       Liebls Duldungen auszustellen, mit denen sie immerhin in Siegen bleiben
       dürfen und auch Arbeitserlaubnisse sollen sie bekommen. Aber der
       Kernkonflikt bleibt und ist ungelöst: Die Liebls sehen sich als Deutsche,
       die Behörden tun es nicht.
       
       Mehr noch: Auch die togolesischen Behörden sind überzeugt, die Liebls seien
       Deutsche – und deshalb keine Togoles*innen mehr. Eine doppelte
       Staatsbürgerschaft sieht das togolesische Staatsbürgerrecht nicht vor. Das
       Ergebnis ist grotesk. Akouvi Nono Liebl sagt, nach all der Zurückweisung
       würde sie inzwischen am liebsten nach Togo zurückkehren, wo ihr Mann lebt.
       „Ich will nicht länger in Deutschland bleiben.“ Aber bei der togolesischen
       Botschaft in Berlin habe man ihr gesagt, man könne ihr keinen Pass
       ausstellen und auch sonst nichts für sie tun.
       
       Die Liebls sind [2][staatenlos] geworden, gefangen in einem rechtlichen
       Schwebezustand ohne klaren Ausweg. „Wir schlafen schlecht“, schildert Liebl
       die psychischen Folgen für sich und ihre Kinder. „Und mein Herz schlägt
       ständig laut“, sagt sie und greift sich an die linke Brust.
       
       Eigentlich ist es nach deutschem Recht nur in extremen Ausnahmefällen
       möglich, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, und auch das nur dann, wenn
       die Betroffenen noch einen anderen Pass haben, also keine Staatenlosigkeit
       droht. Es ist eine Lehre aus der Geschichte: Die Nazis hatten zunächst
       politischen Gegnern, die ins Ausland geflohen waren, regelmäßig die Pässe
       entzogen und diese Praxis später systematisch auf die Juden*Jüdinnen
       ausgeweitet. Es war die rechtliche Vorbereitung für den Massenmord.
       
       ## Juristisch abgefrühstückt
       
       Im Fall der Liebls geht es aber nicht um einen Entzug, sondern um eine
       Rücknahme der Staatsbürgerschaft, wie die Stadt Siegen auf Nachfrage der
       taz noch mal betont. Die Liebls hatten nie die deutsche Staatsbürgerschaft,
       so die Argumentation. Die Pässe seien ihnen fälschlich ausgestellt worden
       und mussten deshalb wieder zurückgenommen werden, als der Fehler auffiel.
       
       Die Stadt sagt auch: Es müsse den Liebls klar gewesen sein, dass ihnen die
       Staatsangehörigkeit nicht zusteht, schließlich habe ihr Vater bereits
       erfolglos versucht, einen deutschen Pass zu bekommen. Die Siegener
       Liebl-Schwestern halten dagegen: Sie hätten seit vielen Jahren keinen
       Kontakt zu ihrem Vater, der die Mutter früh verlassen habe. Von ihrem
       [3][Onkel Gerson Liebl], der sich [4][über Jahrzehnte einen Rechtsstreit]
       mit dem deutschen Staat [5][um seine Staatsangehörigkeit lieferte], hätten
       sie zwar gehört, aber nie Kontakt gehabt.
       
       Klaus Stanek wird sauer, wenn man ihn auf die Argumentation der Behörden
       anspricht. Stanek – Glatze, Ende 50, dunkelrotes Polohemd – kümmert sich
       zusammen mit Anwalt Daniel Nierenz seit einigen Monaten um den Fall der
       Liebls. Wie soll man anfangen, Stanek zu beschreiben: Damit, dass er einen
       riesigen Pick-up-Truck fährt? Dass er 80 Skorpione, 6 Schlangen und gut 60
       Vögel bei sich zu Hause hält? Fortwährend raucht, auch in seinen Büroräumen
       und dabei die Pitbullhündin Laila tätschelt, die unter dem Konferenztisch
       schläft?
       
       Jedenfalls, der Mann hat keine Angst vor dem Unkonventionellen und macht
       auch keine halben Sachen, das merkt man gleich und das gilt auch für den
       Fall Liebl. Stanek setzt auf Öffentlichkeitsarbeit und politischen Druck.
       „Schwierige Fälle kann ich“, sagt er und zieht an der Zigarette. Juristisch
       sei in dem Fall derzeit nichts zu holen, gibt er unumwunden zu.
       „Abgefrühstückt.“
       
       ## Penibel dokumentiert
       
       Mehrere Gerichte haben die Argumentation der Siegener Behörden in den
       vergangenen Jahren bestätigt. Jedes Mal haben die Richter*innen
       durchblicken lassen, dass auch sie ein schlechtes Gefühl dabei hatten, wie
       mit den Liebls umgegangen werde. Aber die Rechtslage sei nun mal, wie sie
       sei: Weil die Ehe damals keine standesamtliche gewesen sei, ließe sich
       daraus heute auch keine Staatsbürgerschaft ableiten.
       
       Das ist formal richtig und doch absurd: Denn nach allem, was bekannt ist,
       gab es in der Kolonie Togo 1908 wohl schlicht keinen einzigen
       Standesbeamten, der einer Ehe die von den Siegener Behörden geforderte
       rechtliche Basis hätte verleihen können. Gleichzeitig ist es auch nicht so,
       als hätten die Kolonialbehörden damals keine Kenntnisse von der Verbindung
       Liebls und Ajavons gehabt. Auf der sogenannten „Mulattenliste“ sind alle
       Kinder aufgeführt, die aus weiß-Schwarzen Ehen hervorgingen. Auch Jean
       Johann Liebl, der 1910 geborene Sohn von Friedrich und Kokoé Edith steht
       auf der Liste, die heute im Bundesarchiv liegt.
       
       Die penible Dokumentation bei gleichzeitiger Verweigerung jeder offiziellen
       Anerkennung der Ehe ist Ausdruck des tiefen Misstrauens, das die deutschen
       Kolonialbehörden gegenüber sexuellen Kontakten zwischen Weißen und
       Schwarzen hatten. In den Kolonien war es offizielle Politik, Ehen zwischen
       Deutschen und Indigenen zu verhindern. Während solche in Togo zumindest
       formal noch möglich gewesen wären, wenn denn jemand vor Ort gewesen wäre,
       sie zu beurkunden, wurde andernorts rigoroser durchgegriffen. In
       Deutsch-Südwestafrika, auf dem Gebiet des heutigen Namibia, verboten die
       Behörden 1905 nicht nur alle Hochzeiten zwischen Deutschen und Indigenen,
       sie annullierten sie auch rückwirkend.
       
       „Wir kennen solche Regelungen und die dahinterliegenden Ängste auch aus
       anderen Sklavenhalter- und Siedlergesellschaften, in denen die Weißen in
       der extremen Unterzahl waren“, sagt der Kolonialhistoriker Jürgen Zimmerer
       von der Uni Hamburg. „Es sollte keine Zwischenschichten geben zwischen Weiß
       und Schwarz, Herren und Dienern, Zivilisierten und Unzivilisierten“,
       beschreibt er die Logik der kolonialen Staaten. „Man fürchtete permanent,
       dass diese Ordnung unterlaufen und angegriffen wird.“
       
       ## Der kollektive Albtraum der Weißen
       
       Ehen zwischen weißen Männern und Schwarzen Frauen waren in dieser
       Wahrnehmung eine besondere Bedrohung, vererbte sich die Staatsbürgerschaft
       doch mit dem Mann auf etwaige Kinder. „Man wollte das Deutschsein exklusiv
       für Weiße halten“, so Zimmerer. Eine der „Horrorvisionen“ damals: Schwarze
       Kinder solcher Ehen, die als deutsche Staatsbürger in der Armee dienen
       dürften und als Offiziere womöglich weißen Soldaten Befehle erteilen.
       Umgekehrt fürchtete man auch eine „Verwilderung“ der weißen Männer in
       solchen Ehen, eine Angleichung an die vermeintlich unzivilisierte
       Lebensweise der einheimischen Bevölkerung.
       
       Noch stärker angstbesetzt war die Idee sexueller Beziehungen weißer Frauen
       mit Schwarzen Männern. „Das war der kollektive Albtraum“, sagt Zimmerer,
       wobei es solche Fälle in der Realität weit seltener gegeben habe. Auch dass
       die deutsche Staatsbürgerschaft hier im Fall einer Ehe nicht an die Kinder
       weitergegeben werden konnte, änderte nichts an der wahrgenommenen
       Bedrohung. „Man fürchtete eine Art Verschmutzung des Volkskörpers.“ Im
       Kaiserreich wurde dabei von einer „Versündigung am Rassebewusstsein“
       gesprochen – zum Begriff der „Rassenschande“, den die Nazis einige Jahre
       später für Liebesbeziehungen zwischen Nichtjuden*jüdinnen und
       Juden*Jüdinnen etablierten, war es da nicht mehr weit.
       
       Trotz aller gesetzlichen Hürden und dem sozialen Stigma gelang es den
       Kolonialbehörden aber nie, die Beziehungen zwischen deutschen Männern und
       einheimischen Frauen flächendeckend zu verhindern. In der Kolonie
       Südwestafrika im heutigen Namibia kamen zwischenzeitlich auf insgesamt
       15.000 deutsche Siedler immerhin 1.500 Kinder aus solchen Beziehungen,
       wobei wohl in vielen Fällen von sexueller Gewalt gesprochen werden muss,
       wie Zimmerer betont.
       
       Ergibt es überhaupt Sinn, von Liebesbeziehungen zu sprechen, wenn das
       Machtungleichgewicht zwischen den Beteiligten so riesig ist wie zwischen
       weißen und Schwarzen Menschen in den Kolonien? „Das waren nicht alles
       physische Vergewaltigungen“, sagt Zimmerer. „Obwohl es natürlich viele
       solcher Fälle gab.“ Soweit man dies von heute aus beurteilen könne, habe es
       durchaus auch einvernehmliche Beziehungen gegeben, wenngleich mit einem
       erheblichen Graubereich. „Bei so ungleichen Machtverhältnissen müssen wir
       davon ausgehen, dass viele dieser Beziehungen mindestens missbräuchliche
       Seiten hatten.“
       
       ## Des Kaisers fehlendes Siegel
       
       Wie die Ehe Friedrich Liebls und Kokoé Edith Ajavons zustande kam, wie sie
       miteinander umgingen, all das ist heute nicht mehr zu rekonstruieren. Was
       feststeht: Friedrich verließ Togo und seine Frau wenige Jahre nach der
       Hochzeit, legte aber immerhin Geld für seinen Sohn zurück, das nach und
       nach ausgezahlt wurde. In Deutschland heiratete er später wohl ein zweites
       Mal.
       
       Dass sich Behörden und Justiz im Fall der Liebls noch heute auf die
       rassistische Rechtsprechung von damals stützen und so das
       Machtungleichgewicht zwischen Schwarzen und weißen Menschen indirekt
       aufrechterhalten, nennt Zimmerer „sehr typisch.“ Ganz ähnlich sei es beim
       Umgang mit dem deutschen Völkermord an den Ovaherero und Nama im damaligen
       Südwestafrika zwischen 1904 und 1908. „Die Bundesregierung beharrt bis
       heute darauf, keine Reparationen zu zahlen, weil das Vorgehen unter der
       damaligen Rechtslage schließlich legal gewesen sei.“
       
       Die Liebls sind sicher, dass in ihrem Fall auch heutiger Rassismus eine
       Rolle spielt. Akouvi Nono Liebl sagt: „Es geht um unsere Hautfarbe. Wenn
       wir weiß wären, wäre es nicht das Gleiche.“ Auch Stanek sagt: „Hier wird
       Bürokratie für Rassismus verwendet.“ Und er sagt: „Es ist nicht der erste
       Fall, in dem wir Probleme mit der Siegener Ausländerbehörde haben.“ Eine
       Sprecherin der Stadtverwaltung Siegen weist diese Vorwürfe auf Nachfrage
       als „nicht nachvollziehbar“ zurück.
       
       Derweil wächst der öffentliche Druck. So hat die
       Linken-Bundestagsabgeordnete Katrin Fey, die in Siegen ihren Wahlkreis hat,
       vor einigen Tagen eine kleine Anfrage zum Fall Liebl an die Bundesregierung
       gestellt. Sie sagt: „Menschenrecht und Kinderschutz sollten das Handeln
       weiterer Entscheidungen vorrangig leiten und nicht des Kaisers fehlendes
       Siegel.“ Und die Grünen-Bundestagsabgeordnete Awet Tesfaiesus sagt: „Der
       Fall der Familie Liebl zeigt, dass Diskriminierung aus der Kolonialzeit bis
       heute konkrete Auswirkungen auf das Leben von Menschen hat.“ Auch wenn
       juristisch richtig entschieden worden sei, bleibe das Resultat „gerade in
       Anbetracht der Werteordnung des Grundgesetzes falsch“.
       
       ## Der Mann, den sie brauchen
       
       Indirekt trifft das Drama um die Staatsbürgerschaft auch Teko Folly-Ady.
       Als Ehemann von Ami Tido Liebl bekam er eine Aufenthaltserlaubnis – nur um
       diese 2021 wieder zu verlieren, als seine Ehefrau plötzlich doch keine
       Deutsche mehr sein sollte. Seitdem hangelt er sich von Duldung zu Duldung.
       Ein zermürbender Zustand, bei dem jeden Tag doch die Abschiebung drohen
       kann, wenn die Behörden sich umentscheiden.
       
       In grüner Arbeitshose und schwarzem T-Shirt steht Folly-Ady Ende Juni in
       der Fabrikhalle von MD-Print, wo er als Werbetechniker und Mediengestalter
       arbeitet. Im Hintergrund stehen riesige Grossformatdrucker, an den Wänden
       hängen große Rollen Stoffe und Folien. Auf dem Bauzaunbanner, das gerade
       aus dem Drucker herausläuft, steht „Wir bauen für dich.“ Folly-Ady spricht
       leise und sanft. Wie sehr die Situation seiner Familie ihn unter Druck
       setzt, merkt man nur einmal ganz kurz, als sich eine Schutzfolie nicht
       lösen will und ihm ein „Komm schon“ entfährt.
       
       „Man sieht ihm manchmal an, dass er die Nacht nicht geschlafen hat“, sagt
       Claus Bernshausen, Geschäftsführer der Firma. Als zwischenzeitlich der
       Umzug in die Flüchtlingsunterkunft in Karlsruhe im Raum stand, fürchtete
       die Firma um einen unersetzlichen Mitarbeiter, wie es Bernshausen
       formuliert. „Der Mann kann genau das, was wir brauchen.“ Das Verhalten der
       Behörden nennt Bernshausen „nicht zu begreifen“. Und: „Ich würde mir
       wünschen, dass die Vernunft eingeschaltet wird.“
       
       Folly-Ady selbst wählt vorsichtigere Wörter. „Es ist eine schwierige Zeit
       für uns“, sagt er etwa. „Wir haben nichts falsch gemacht.“ Und: „Es wäre
       schön, wenn es für uns eine Lösung geben würde.“
       
       1 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.siegener-zeitung.de/lokales/siegerland/siegen/familie-liebl-soll-vorerst-in-siegen-bleiben-duerfen-auch-die-bundesregierung-ist-nun-involviert-KLA4IVPP5RAKNJDDGCT2N4SVW4.html
   DIR [2] /Staatenlosigkeit/!t5023066
   DIR [3] /Gerson-Liebl-streitet-fuer-deutschen-Pass/!5858491
   DIR [4] /Streit-um-Staatsangehoerigkeit/!5164309
   DIR [5] /Deutschtogolese-kaempft-um-Staatsbuergerschaft/!5167609
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Frederik Eikmanns
       
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