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       # taz.de -- Polizisten wegen G20-Gipfel vor Gericht: Fünf Scheine für Polizeigewalt
       
       > Neun Jahre nach dem G20-Gipfel beginnt in Hamburg der einzige Prozess zu
       > Polizeigewalt. Das Opfer ist milde gestimmt, Polizisten entschuldigen
       > sich.
       
   IMG Bild: Bei einigen saß der Knüppel ziemlich locker: Polizist:innen beim G20-Gipfel in Hamburg 2017
       
       Gegen 12 Uhr wechseln fünf grüne Einhundert-Euro-Scheine im Gerichtssaal
       den Besitzer. Ein Polizist zieht sie aus seiner Hosentasche und überreicht
       sie einem kahl rasierten 29-jährigen Mann in schwarzer Kleidung – dem
       einzigen Opfer von Polizeigewalt beim Hamburger G20-Gipfel, dem seine
       Peiniger vor Gericht als Beschuldigte begegnen.
       
       Unzählige Verfahren waren in den vergangenen Jahren gegen G20-Gegner*innen
       geführt worden, zahlreiche Geld- und Haftstrafen ergingen. Die Verfahren
       mit [1][157 Anzeigen gegen Polizist*innen] sind unterdessen alle
       eingestellt worden. Im Jahr 2023 dann sichtete Generalstaatsanwalt Jörg
       Fröhlich die Akten zur Polizeigewalt noch mal, beließ es in fast allen
       Fällen aber bei deren Einstellung. Nur in einem Fall erhob die
       Staatsanwaltschaft Anklage – und es vergingen drei weitere Jahre, bis der
       Fall vor Gericht kam. So startete am Dienstag das erste und wohl einzige
       Gerichtsverfahren wegen Polizeigewalt beim G20-Gipfel in Hamburg.
       
       Die Staatsanwaltschaft wirft den Polizisten Jürgen S., Eric D. und
       Christoph Dr. gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vor. Sie
       sollen den Demonstranten Marvin H. am Bismarkdenkmal oberhalb vom Hamburger
       Hafen misshandelt haben. Der Vorfall ist [2][auf einem Video im Internet
       dokumentiert.]
       
       In dem Video ist zu sehen, wie zwei Polizisten einer Hamburger
       Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Marvin H. auf dem Plateau des
       Denkmals mit Schlagstöcken vor sich hertreiben. Er leistet keinerlei
       Gegenwehr, sondern versucht nur, seinen Kopf zu schützen. Als sie ihn unter
       Schlägen einmal nach links, einmal nach rechts getrieben haben, kommt ein
       dritter Polizist hinzu und schlägt ihm die Faust ins Gesicht. Einer der
       beiden anderen tut es ihm nach.
       
       ## Einsatzbefehl: „Störer zerstreuen“
       
       Die drei Polizisten hatten auf eine Einstellung des Verfahrens gegen
       Geldstrafe gedrängt. Doch darauf hatten sich Richterin und
       Staatsanwaltschaft nicht eingelassen. Und was nicht zu leugnen ist, geben
       die Polizisten am Dienstag vor Gericht nun zu.
       
       Am Bismarkdenkmal habe der Einsatzbefehl gelautet, „Störer“ zu zerstreuen,
       sagt Jürgen S. aus. Marvin H. sei ihm unten im Park schon aufgefallen, wie
       viele andere sei er [3][ganz in Schwarz gekleidet gewesen.] S. habe den
       Eindruck gehabt, H. habe Polizisten mit Steinen bewerfen wollen. Als er ihn
       oben am Denkmal wieder antraf, habe er den Schlagstock eingesetzt und ihn
       mit der Faust geschlagen, allerdings nicht ins Gesicht. Die Lage sei
       chaotisch und unübersichtlich gewesen. Nachdem er das Video gesehen habe,
       müsse er jedoch einräumen, dass sein Handeln damals falsch und der
       „unmittelbare Zwang“ gegen H. nicht gerechtfertigt gewesen sei.
       
       Auch sein Kollege Christoph Dr. bewertet die Gewalt nach Sichtung des
       Videos als ungerechtfertigt. „Wenn ich Herrn H. damit geschädigt habe, tut
       es mir leid“, sagt er.
       
       Marvin H. schildert die Situation am Bismarkdenkmal vor Gericht so: Er habe
       schnell gemerkt, dass die Polizisten ihn nicht festnehmen, sondern
       verprügeln wollten. Deshalb habe er die Hände gehoben und „Hey, alles gut!“
       gesagt. „Was reißt du jetzt die Arme hoch?!“, habe einer der Polizisten
       gebrüllt und ihn niedergeschlagen. H. sei aufgestanden und unter Schlägen
       hin- und hergelaufen, bis er fliehen konnte. Ein paar Meter weiter hätten
       ihn seine Kräfte verlassen und Sanitäter hätten ihn gefunden. Ein
       Rettungswagen brachte ihn ins Krankenhaus, wo außer Prellungen und
       Hämatomen keine schweren Verletzungen festgestellt wurden.
       
       Ob er darüber nachgedacht habe, die Polizisten anzuzeigen, fragt die
       Richterin. Ja, aber er habe die Idee direkt verworfen, sagt H. Er wollte
       eine Gegenanzeige vermeiden, die jede*r kassiert, der Polizist*innen
       anzeigt. Das klappte jedoch nicht: Ein Anwohner, der gerade vom Einkaufen
       kam, beobachtete die Szene und zeigte die Polizisten an. Also bekam H. eine
       Gegenanzeige und stand im Jahr 2019 wegen Landfriedensbruchs vor Gericht.
       Er wurde freigesprochen.
       
       Wie es ihm heute mit dem Vorfall gehe, fragt die Richterin. „Es fühlt sich
       gut an, hier zu sein“, sagt H. Die Ermittlungen gegen ihn seien belastend
       gewesen, auch habe er sich geärgert, angeklagt worden zu sein, obwohl er
       nichts getan habe. „Heute denke ich über den Vorfall: Ist scheiße gelaufen,
       ich finds nicht gut.“ So etwas dürfe nicht passieren, weder in seinem
       eigenen Job im Sicherheitsgewerbe, noch bei der Polizei. „Aber es kann
       passieren“, sagt er.
       
       So viel Verständnis hatten die angeklagten Polizisten wahrscheinlich nicht
       erwartet. Einer der drei Verteidiger bedankt sich für die „neutrale
       Aussage“. Ob H. bereit wäre, sich ein paar persönliche Worte seines
       Mandanten anzuhören? „Gerne“, stimmt H. zu. „Mein Verhalten damals war
       unprofessionell“, sagt der Polizist. „Ich habe überreagiert, war
       überfordert und möchte mich entschuldigen.“ Er sei bereit, H. freiwillig
       500 Euro Schmerzensgeld zu geben.
       
       Die persönlichen Worte seien ihm wichtiger, aber das Geld nehme er auch,
       sagt H. Polizist und Opfer schütteln sich die Hand. „Man hätte schon viel
       früher darüber quatschen und sich die Hände reichen können“, sagt H.
       
       ## Ein verhinderter Zeuge
       
       Also Schwamm drüber? Die damaligen Begleiter von Marvin H. sehen das nicht
       so. Und auch das Gericht hat da noch ein Wörtchen mitzureden, zwei weitere
       Verhandlungstermine sind angesetzt. Das Geld hätten sie jedenfalls nicht
       angenommen, sagen die Begleiter von Marvin H. nach Ende des ersten
       Verhandlungstages.
       
       Auch der Anwohner, der die Polizisten angezeigt hat, ist enttäuscht. Er
       konnte nicht aussagen, weil das Gericht ihn zum falschen Raum geschickt
       hatte und die Verhandlung vorbei war, als er den richtigen Raum fand. Ihm
       sei die Situation damals überhaupt nicht chaotisch vorgekommen, sondern
       ganz klar rechtswidrig, sagt der Anwohner. „Dass dann neun Jahre vergehen,
       bis was passiert, verstehe ich nicht.“ Sein Staatsvertrauen sei
       erschüttert.
       
       30 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Sieben-Jahre-nach-dem-G20-Gipfel/!6004589
   DIR [2] https://www.youtube.com/watch?v=8iiPRIbgQOI
   DIR [3] /G20-Demos-in-Hamburg/!6031226
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Katharina Schipkowski
       
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