# taz.de -- Lina E. wieder in Haft: Aus dem Zeugenstand ins Gefängnis
> Sie wurde wegen Angriffen auf Neonazis verurteilt und gerade erst aus der
> Haft entlassen. Nun muss die Leipzigerin Lina E. wegen
> Aussageverweigerung wieder hinter Gitter.
IMG Bild: Als Zeugin vorgeladen und wieder in Haft gelandet: Lina E. am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Dresden
Die Freiheit für Lina E. endet an diesem Dienstag um kurz nach 15 Uhr
wieder. Dann entlässt sie Richter Joachim Kubista aus dem
Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Dresden. „Sie dürfen jetzt
gehen“, sagt Kubista zu der 31-Jährigen, die dort zuvor als Zeugin geladen
war. „Aber die Beugehaft ist jetzt in der Welt.“ Und tatsächlich: Als Lina
E. den Saal verlässt, nehmen sie Justizbedienstete sofort fest. So
schildert es ihr Anwalt Erkan Zünbül.
[1][Dabei war die Leipzigerin erst im Mai aus der Haft entlassen worden].
Nachdem sie im Mai 2023 vor genau diesem Dresdner Gericht zu gut fünf
Jahren Haft verurteilt worden war – wegen mehreren schweren Angriffen auf
Rechtsextreme in Ostdeutschland, ab dem Jahr 2018. Mit einer Gruppe, die
dann als „Antifa Ost“ tituliert wurde.
Am Morgen war Lina E. noch lächelnd in den Gerichtssaal gekommen, winkte
den Angeklagten und Unterstützer*innen im Publikum zu. Einer der
Beschuldigten, Johann G., erhebt sich hinter der Anklagebank, öffnet die
Arme zur Umarmung. Aber da ist Lina E. schon am Zeugenpult. Richter Kubista
ermahnt Johann G. „Sie wissen doch, dass das nichts bringt.“
Aber auch der Richter weiß, was hinter der Geste steckt: Lina E. und Johann
G. waren mal ein Paar, auch verlobt. Früher, als beide noch nicht in Haft
saßen. Bis die Bundesanwaltschaft sie zu Hauptbeschuldigten der Antifa Ost
machten. Johann G. soll der Anführer gewesen sein, Lina E. eine
„herausgehobene Rolle“ gehabt haben.
## Ihr Anwalt sagt, sie müsse sich nicht selbst belasten
Nach der Verurteilung im Mai 2023, zusammen mit drei weiteren Linken, hatte
Lina E. in diesem Mai dann zwei Drittel der Haft abgesessen und kam frei.
Die Reststrafe lief seitdem auf Bewährung. Johann G. dagegen war vier Jahre
abgetaucht, wurde erst im November 2024 in einer Regionalbahn in Thüringen
festgenommen. Seit November läuft nun gegen ihn und sechs weitere
Beschuldigte der Prozess, wieder am Oberlandesgericht Dresden.
Genau in diesem Prozess ist Lina E. nun am Dienstag geladen – diesmal als
Zeugin. Sie soll aussagen zum damaligen Gruppengefüge und den Taten, zu
denen sie verurteilt wurde. Lina E. aber nennt nur kurz ihr Alter und dass
sie ledig und Erziehungswissenschaftlerin ist. Weitere Angaben verweigert
sie. Ihr Anwalt Zünbül begründet warum: Weil seine Mandantin sich sonst mit
jeder Aussage in Gefahr begebe, neue Verfahren gegen sich auszulösen.
Schließlich sei in dem Komplex bereits in zehn Verfahren gegen Lina E.
ermittelt worden, erst im Mai seien Verfahren zu einem Angriff in
Dessau-Roßlau und zu vorgeworfenem Kreditkartenbetrug eingestellt worden –
und L. müsse sich nicht selbst belasten.
Richter Kubista sieht das anders. Lina E. müsse sehr wohl Fragen zu den
Taten beantworten, für die sie bereits verurteilt sei – dafür könne es
keine neuen Verfahren mehr geben. Dass sie an weiteren Taten beteiligt war,
dafür gebe es keine konkreten Anhaltspunkte. Auch die Bundesanwaltschaft
sieht das so, andere Verteidiger*innen widersprechen. Kubista droht
Lina E. schließlich mit bis zu sechs Monaten Beugehaft. „Sie wollen weiter
keine Angaben machen?“ Lina E. schüttelt den Kopf. „Nein.“ Im Publikum, wo
rund 40 Unterstützer*in sitzen, darunter auch die Mutter von Lina E.,
brandet Applaus auf.
Überraschend kommt der Schritt von Lina E. nicht. Auch in einem anderen
Verfahren, zu einem Angriff auf einen Kanalarbeiter in Leipzig-Connewitz,
der ebenso der Gruppe um Johann G. und Lina E. vorgeworfen wird, hatte Lina
E. zuletzt die Aussage verweigert – und dafür sechs Monate Beugehaft
kassiert. Die allerdings wurde noch nicht vollstreckt, auch weil E. dagegen
Beschwerde einlegte.
Die Frage nun: Kann überhaupt zwei Mal Beugehaft verhängt werden für den
selben Tatkomplex? Die Verteidiger*innen verneinen das. Richter
Kubista aber hält auch das für möglich – schließlich sei die andere
Beugehaft ja noch nicht angetreten oder gar ausgeschöpft worden. Und im
aktuellen Prozess wurde bereits ein einst Mitverurteilter von Lina E.
ebenfalls zu sechs Monaten Beugehaft verurteilt, weil er als Zeuge ebenso
die Aussage verweigerte: der Leipziger Jannis R. Er sitzt diese Haft bis
heute ab.
Am Ende gibt Richter Kubista Lina E. noch eine Stunde, um sich mit ihrem
Anwalt zu beraten. Aber sie bleibt dabei: keine Aussage. „Wenn die
Beugehaft der Druck ist, den Sie aufbauen wollen, dann werde ich dem
standhalten“, sagt sie zu Kubista. Wieder brandet Applaus im Saal auf. Lina
E. umarmt doch noch Johann G., dann verlässt sie den Saal – und wird
festgenommen.
Ihr Anwalt Zünbül spricht von einer „absurden sächsischen Interpretation“
des Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen. Noch im Gerichtssaal
legte er Beschwerde gegen die Beugehaft ein.
Für Lina E. sind damit auch erst mal die „tragfähigen Zukunftspläne“
beendet, die ihr das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof zuletzt
noch attestiert hatten, bevor sie auf Bewährung entlassen wurde. Ihre
Arbeit als Sozialarbeiterin wollte sie wiederaufnehmen, ihr Studium
abschließen. Auch dass sie sich „von ihrer früheren Gewaltbereitschaft
losgesagt“ habe, hatten ihr die Gerichte attestiert. Es hilft Lina E. nun
nichts mehr. Sie sitzt wieder in Haft.
30 Jun 2026
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## AUTOREN
DIR Konrad Litschko
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