# taz.de -- Comedian gegen Zeitung: Nuhr gedroht
> Der Kabarettist Dieter Nuhr wollte Kritik an seinem Femizid-Witz zum
> Verschwinden bringen – und drohte, die Zeitung „Der Standard“ zu
> verklagen. Nun kommen andere Töne.
IMG Bild: Der Versuch, den Deckel auf seine missglückten Witze draufzuhalten, ist gründlich misslungen
Meinungsfreiheit ja, aber nur, wenn sie nicht gegen einen selbst geht?
Diesen Vorwurf muss sich [1][Dieter Nuhr] gefallen lassen, der von der
österreichischen Zeitung Der Standard [2][in einem Kommentar] kritisiert
wurde, weil er einen Witz im Zusammenhang mit Frauenmorden gemacht hatte.
Nuhrs Produktionsfirma forderte die Zeitung auf, den Kommentar zu löschen,
[3][andernfalls würde sie klagen].
Stein des Anstoßes ist die [4][ARD-Sendung „Nuhr im Ersten“ vom 18. April].
„Es gibt etwa 300 bis 350 Frauenmorde jedes Jahr. Natürlich sind das 300
bis 350 zu viel, das ist doch keine Frage“, sagte Nuhr da.
„Aber es gibt in Deutschland zig Millionen Männer. Die Wahrscheinlichkeit,
in einer Beziehung auf einen Frauenmörder zu treffen, ist praktisch null.
Zur Sicherheit wäre es nicht schlecht, wenn man den Partner vor dem
Geschlechtsverkehr einfach erst mal kennenlernen würde.“ Gelächter.
Nachsatz: „Vielleicht einfach mal fragen, ob er nebenberuflich als
Frauenmörder tätig ist.“
Der Standard war das erste Medium, das diese eher unlustigen Aussagen
aufgriff und problematisierte. In ihrem Kommentar verwies
Standard-Journalistin Beate Hausbichler darauf, dass es gar 938 versuchte
oder vollendete Tötungsdelikte binnen eines Jahres in Deutschland gegeben
habe. Diese Zahlen seien für Nuhr aber „kein Grund, neben seinem ganzen
Frauen-Männer-Witzprogramm und dem verbissenen Anti-Wokismus-Diskurs das
Thema Gewalt gegen Frauen ruhen zu lassen“. Nachsatz Hausbichlers: „Das ist
widerlich.“
## „Weder anwaltlich noch gerichtlich“
Der Text verletze Nuhrs Persönlichkeitsrechte und sei geschäftsschädigend,
hieß es von Produktionsfirma NUHR TV GmbH. Eigentliches Thema Nuhrs seien
nicht die Opfer von Femiziden gewesen, „sondern die Sprache, mit der heute
pauschale Vorurteile gesellschaftsfähig gemacht werden“. Die Firma forderte
den Standard auf, den Text zu löschen, andernfalls rechtliche Schritte
gegen Medienhaus und Autorin vorzunehmen.
Nuhr selbst schrieb auf Facebook von einer „Falschmeldung“ des Standards
und einer damit losgetretenen „Empörungsdebatte“. Die
Standard-Chefredaktion hingegen stellte sich hinter Hausbichlers
Berichterstattung: „Die Meinungsfreiheit, die Dieter Nuhr in der
Vergangenheit oft selbst gefährdet sah, gilt natürlich auch für Kommentare
und journalistische Meinungsbeiträge, die nicht seiner Meinung
entsprechen.“
Die öffentlich-rechtliche ARD hingegen stellte sich hinter Nuhr. Sie
erklärte [5][gegenüber dem Onlinemedium Watson,] sie könne die Kritik
nachvollziehen, verwies aber auf die Kunstfreiheit und das Recht des
Satirikers, „zugespitzt und provozierend“ zu formulieren. Auf die
taz-Anfrage, ob dieses Verständnis auch die angedrohte Klage umfasst, bat
die ARD „direkt an die Firma Nuhr TV GmbH zu wenden“.
Für eine neue Wendung sorgte dann die Antwort auf eben diese taz-Nachfrage
bei der Produktionsfirma: „Die NUHR TV GmbH und Herr Nuhr gehen aktuell
weder anwaltlich noch gerichtlich gegen den Standard vor.“ Eine Nachfrage
zu diesem Sinneswandel blieb unbeantwortet.
## Deckel nicht draufgehalten
Einschüchterungsklagen gegen Redaktionen und Journalisten häufen sich in
Österreich. Den Standard-Kolumnisten [6][Florian Scheuba] brachte der Chef
des Bundeskriminalamts wegen übler Nachrede vor Gericht. Scheuba hatte ihm
in einer satirischen Kolumne „Untätigkeit“ beim Aufarbeiten der
Ibiza-Affäre vorgeworfen. Scheuba wurde verurteilt, auch die zweite Instanz
bestätigte 2025 das Urteil.
Besonders fragwürdig: Der seit 2025 wegen Spionageverdachts angeklagte
Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott erwirkte gegen Profil-Chefredakteurin
Anna Thalhammer einen sofort vollstreckbaren Unterlassungsauftrag. Grund
war der bloße Retweet eines kritischen Postings eines anderen Journalisten.
Das Gericht prüfte den Fall nicht inhaltlich, sondern erließ die Anordnung
allein gestützt auf das Hass-im-Netz-Gesetz, auf das sich Ott berief.
Viele dieser Verfahren berufen sich vorgeblich auf Persönlichkeitsrechte,
wollen aber insgeheim kritische Berichterstattung unterbinden.
Wie existenzgefährdend solche sogenannten SLAPP-Klagen werden können, zeigt
sich beim Investigativmedium ZackZack, dem dadurch binnen weniger Monate
Kosten von über 76.000 Euro aufgelaufen sind. Vorgeworfen werden ihm unter
anderem üble Nachrede und Datendiebstahl im Zusammenhang mit Recherchen zum
[7][Tod des Spitzenbeamten Christian Pilnacek]. Das Medium ist nach eigenen
Angaben in seiner Existenz gefährdet.
Im Fall Nuhr dürfte es bei der bloßen Drohung bleiben. Der Versuch, den
Deckel auf seine missglückten Witze draufzuhalten, ist jedenfalls gründlich
misslungen: Erst die Klageandrohung machte die Geschichte richtig groß. Der
[8][Streisand-Effekt] lässt grüßen.
30 Jun 2026
## LINKS
DIR [1] /Femizid-Aeusserung/!6191722
DIR [2] https://www.derstandard.at/story/3000000328281/bei-dieter-nuhr-muessen-selbst-femizide-fuer-eine-pointe-herhalten
DIR [3] https://www.derstandard.at/story/3000000329021/dieter-nuhr-verlangt-loeschung-eines-kommentars-und-droht-dem-standard-mit-klage
DIR [4] https://www.ardmediathek.de/video/nuhr-im-ersten/nuhr-im-ersten-xxl/rbb/Y3JpZDovL3JiYl9jNmI0MWViMS0yMjMyLTQ1ZDMtODVjZS1kY2Y5ZWVmYjgxNDVfcHVibGljYXRpb24
DIR [5] https://www.watson.de/unterhaltung/exklusiv/993980166-dieter-nuhr-empoert-mit-witz-ueber-gewalt-gegen-frauen-ard-reagiert-auf-kritik
DIR [6] /Kabarettist-ueber-Populismus-in-Oesterreich/!5416928
DIR [7] /Der-Fall-Pilnacek/!6145588
DIR [8] /Pimmelgate/!5797050
## AUTOREN
DIR Florian Bayer
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