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       # taz.de -- Männergewalt in Stade: „Hunde, die bellen, beißen oft“
       
       > Ein Vater tötete sechs Menschen. Dass er gefährlich ist, war bekannt. Wie
       > Prävention aussehen müsste, erklärt die Expertin für Familienrecht
       > Christina Mundlos.
       
   IMG Bild: Spezialist:innen der Spurensicherung am Tatort in Stade, 30. Juni
       
       taz: Frau Mundlos, in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade wurden sechs
       Menschen getötet. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD)
       bezeichnet die Gewalttat als singulären Fall. Sehen Sie das auch so? 
       
       Christina Mundlos: Der Fall ist natürlich schockierend, aber singulär ist
       er ganz und gar nicht. Ich war überrascht, dass sich Kanzler Friedrich Merz
       „schwer erschüttert“ gezeigt hat. Ich frage mich, wo diese Erschütterung
       bei Hunderten von Femiziden ist, die es jedes Jahr in Deutschland gibt.
       
       taz: Die Tat soll sich [1][während eines Termins in einem Sorgerechtsfall
       ereignet haben]. Der Vater war bereits durch Bedrohungen aufgefallen, wurde
       von der Polizei aber nicht als gewalttätig eingestuft. Warum wurden die
       Drohungen nicht ernster genommen? 
       
       Mundlos: Dass Bedrohungen als unbedeutend abgetan werden, erleben wir im
       Familienrecht, im Jugendamt und bei der Polizei oft. Und das, obwohl es
       bereits [2][eine Studie der Bundesregierung gab], die belegt, dass die
       Hälfte solcher Drohungen in Taten münden. Hunde, die bellen, beißen oft,
       und das wird nicht erkannt.
       
       taz: Sie arbeiten als Coachin für Konflikte beim Sorge- und Umgangsrecht.
       Gibt es wiederkehrende Muster im Umgang mit Männergewalt, die Sie aus Ihrer
       Arbeit kennen? 
       
       Mundlos: [3][Gewaltbereite Männer] fallen im Familiengericht und Jugendamt
       eigentlich schon früh auf. Durch das, was sie tun oder sagen, durch
       psychische Gewalt, durch Morddrohungen, durch sexuelle, finanzielle oder
       körperliche Gewalt. Aber in den Behörden haben Täter drei Vorteile.
       
       taz: Welche? 
       
       Mundlos: Zum einen fehlt dem Personal im Familiengericht und im Jugendamt
       oft das Wissen über Tätertechniken.
       
       taz: Was verstehen Sie unter Tätertechniken? 
       
       Mundlos: Die kann man sich wie ein Trojanisches Pferd vorstellen. Vor dem
       Amt und den Gerichten wird alles für eine Täter-Opfer-Umkehr getan, um so
       den Rechtsstreit zu gewinnen. Die Täter verlagern die Verantwortung auf das
       Opfer, sie sagen dann Dinge wie: „Seht, wozu sie mich gebracht hat.“ Wenn
       die Verfahrensbeteiligten richtig geschult wären, müssten sie das
       eigentlich erkennen, das tun sie aber oft nicht.
       
       taz: Und die anderen zwei Vorteile? 
       
       Mundlos: Der zweite Vorteil, den Täter haben, ist, dass dem Grundsatz der
       Amtsermittlung im Familiengericht nicht gefolgt wird. Behauptungen werden
       nicht überprüft. Weder werden Beweise und Belege berücksichtigt, noch
       werden Zeug:innen angehört. Wer also besser lügen kann, gewinnt. Und
       narzisstische, gewaltbereite Männer können großartig lügen, sonst hätten
       diese Frauen ja oft gar keine Beziehung mit ihnen geführt. Und der dritte
       Vorteil: Es mangelt am institutionellen Willen, diese Täter zu bremsen oder
       einzugrenzen.
       
       taz: Wie bereiten Sie Ihre Mandantinnen denn auf das vor, was in
       Familiengerichten und Jugendämtern passiert? 
       
       Mundlos: Grundsätzlich rate ich dazu, jegliche Gewalt und Bedrohungen zu
       dokumentieren und im Zweifelsfall auch heimlich Mitschnitte zu machen. Auch
       wenn diese vor Gericht aktuell wenig Gewicht haben, hat man wenigstens
       Belege. Und sie sollten sich frühestmöglich Geld zur Seite schaffen, denn
       ein juristischer Kampf gegen diese Gewalt kostet viel Geld. Wenn die Frauen
       erst während des laufenden Verfahrens zu mir kommen, ist die Situation oft
       noch schwieriger. Wenn sie keine Belege für die Gewalt haben, muss ich in
       Sorgerechtsfällen sogar dazu raten, nicht mehr über Gewalt in der Beziehung
       zu sprechen. Denn [4][wenn Mütter Gewalt anprangern, führt das oft dazu,
       dass Gerichte für den Täter entscheiden] und Mütter ihre Kinder gar nicht
       mehr sehen können.
       
       taz: Wie kann das sein? 
       
       Mundlos: Das ist das Ergebnis erfolgreicher Täter-Opfer-Umkehr: Wenn
       Fachkräfte Beweise nicht prüfen, glauben sie oft dem charmanten Täter und
       platzieren die Kinder zu ihm um. Ganz aktuell erhielt zum Beispiel sogar
       ein Mann unter Mordverdacht die Kinder.
       
       taz: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte diesbezüglich eine
       Änderung im Sorge- und Umgangsrecht angekündigt. Familiengerichte sollen
       Gewalt gegen Mütter stärker berücksichtigen. Sehen Sie denn, dass sich in
       Zukunft etwas ändert? 
       
       Mundlos: Nein. [5][Was aktuell versucht wird], ist vor allem Kosmetik. Wir
       brauchen einen kompletten Systemwandel, und das heißt: Die
       Istanbul-Konvention muss endlich konsequent umgesetzt werden. Das fängt in
       den Behörden an. Oft genug erlebe ich, dass sich Mitarbeitende vom
       Jugendamt oder im Gericht nicht schützend vor Mutter und Kind stellen, weil
       sie selbst befürchten müssen, Ziel der Wut und der Aggression des Vaters zu
       werden. Ich habe schon mit Verfahrensbeiständen gesprochen, die von Tätern
       bedroht und getrackt worden sind.
       
       taz: Im Fall von Stade waren offenbar extra viele Mitarbeitende vor Ort,
       weil der Kindsvater zuvor bereits als auffällig galt. Man wollte Mutter und
       Kind sehr wohl schützen. 
       
       Mundlos: Es gab also schon ein Bewusstsein dafür, dass dieser Mann
       gefährlich ist. Nur traurigerweise hat die Menge an Menschen den Täter
       nicht stoppen können, gewalttätig zu werden.
       
       taz: Wie lassen sich diese Risiken besser vorhersagen? 
       
       Mundlos: Es gibt verschiedene Modelle zur Risikoanalyse, zum Beispiel das
       Acht-Stufen-Modell bis zum Femizid der britischen Kriminologin Jane
       Monckton Smith. Die können vorab durchgeführt und gegebenenfalls können
       bestimmte Schutzmechanismen eingerichtet werden, zum Beispiel, dass bei
       einem Treffen auch Polizeibeamte anwesend sind. Die Realität sieht jedoch
       oft anders aus. Mitarbeitende vom Jugendamt sind nicht auf eine potenzielle
       Gewaltsituation vorbereitet, sie sind nicht im Nahkampf erprobt und können
       gewaltbereite Männer auch nicht in Handschellen legen.
       
       taz: In Stade hat der Täter nicht seine Partnerin getötet, deren Rolle in
       dem Fall ist derzeit noch unklar, und auch nicht sein Kind, sondern die
       Mitarbeitenden des Jugendamtes. Trotzdem steht die [6][Femizid-Frage] im
       Raum. Wie sehen Sie das?
       
       Mundlos: Im Englischen wird dieses Muster Coercive Control genannt,
       Zwangskontrolle. Wir haben es mit Männern zu tun, die die Kontrolle über
       die Frau und das Kind beanspruchen und bereit sind, alles zu tun, um sie zu
       unterwerfen, über sie zu bestimmen und sie zu besitzen. Das beinhaltet
       jegliche Formen von Gewalt – von finanzieller, sexueller und psychischer
       Gewalt über körperliche Gewalt bis hin zu Mord. Der Fall in Stade zeigt
       sehr deutlich, dass sie auch bereit sind, Personen umzubringen, die ihnen
       beim Zugriff auf Kind und Frau vermeintlich im Weg stehen. Es ist natürlich
       wichtig, wie wir diese Gewalttaten nennen. Aber solange klar wird, dass sie
       alle demselben Muster folgen, ist für mich zweitrangig, ob wir sie
       „Femizid“, „erweiterter Femizid“ oder „Mord in Folge von Zwangskontrolle“
       nennen.
       
       taz: Wie wird Zwangskontrolle konkret sichtbar? 
       
       Mundlos: Beispielsweise will der Täter bestimmen, was die Frau essen,
       welche Kleidung sie tragen oder wen sie treffen darf. Oder [7][es wird
       IT-Technik genutzt, um sie zu überwachen]. Im Familiengericht müssten
       solche Dinge eigentlich erkannt werden. Wenn da ein Vater sitzt, der nach
       der Trennung bestimmen will, wohin die Mutter in den Urlaub fahren darf,
       ist das ein Warnsignal. Doch psychische Gewalt und Zwangskontrolle – als
       systematische Form psychischer Gewalt – bleibt flächendeckend
       unberücksichtigt. Es gibt in Jugendämtern und Familiengerichten höchstens
       einzelne Personen, die sich bei dem Thema zufälligerweise auskennen.
       
       taz: In der öffentlichen Debatte wird [8][stark auf die Staatsbürgerschaft
       des Täters Bezug genommen]. Gibt es da Ihrer Erfahrung nach irgendeinen
       Zusammenhang? 
       
       Mundlos: In meiner Praxis habe ich sowohl Fälle von Männern mit deutscher
       Staatsbürgerschaft als auch von Männern, die in einem anderen Land
       aufgewachsen sind oder eine andere Staatsbürgerschaft besitzen. Auf die
       Staatsbürgerschaft abzuheben, dient ausschließlich dem Zweck, die deutschen
       Täter unsichtbar zu machen. Es mag ja sein, dass im Fall von Stade die
       Kultur und Sozialisierung des Täters mit hineingespielt hat. Das heißt aber
       nicht, dass jemand, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat, nicht ganz
       genauso zu Zwangskontrolle neigt, gewalttätig ist oder sogar Femizide
       begeht.
       
       1 Jul 2026
       
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