# taz.de -- Neue Grundsicherung und Mietkosten: Sinnlose Wohnungssuche auf Befehl vom Jobcenter
> Ab 1. Juli sind nur noch niedrige Wohnkosten in der neuen Grundsicherung
> erlaubt. Betroffene müssen dann eine oft sinnlose Wohnungssuche
> nachweisen.
IMG Bild: Mietshaus in München: Die Mieten steigen aufgrund des Mangels. Aber an den Wohnkosten für Bedürftige soll gespart werden
Die alleinerziehende Mutter zweier Kinder in der Region Hannover war schon
länger als ein Jahr auf Leistungen des Jobcenters angewiesen. Die
Karenzzeit, innerhalb derer das Jobcenter die Miete für ihre Wohnung in
voller Höhe übernahm, war abgelaufen, nun galt die Wohnung als zu teuer.
Aber billiger Wohnraum war in der Region nicht zu finden.
Die Mutter musste dem Jobcenter anderthalb Jahre lang beweisen, dass sie
intensiv suchte. Sie schrieb die Wohnungsämter an, bewarb sich jeden Tag
auf Anzeigen in den Angebotsportalen, telefonierte herum – und
dokumentierte all dies fein säuberlich, um ihre Bemühungen dem Jobcenter
vorzulegen, damit dieses während dieser Zeit die Wohnung weiterhin
bezahlte. Dann fand sie eine günstigere Bleibe.
„Solche Fälle werden sich häufen mit der [1][neuen Grundsicherung,] die am
1. Juli in Kraft getreten ist“, sagt Nana Steinke, Fachanwältin für
Sozialrecht aus Hannover, die den Fall der Mutter beraten hat.
Bisher wurden im ersten Jahr in der Grundsicherung Unterkunftskosten in
voller Höhe übernommen. Ab sofort zahlt das Jobcenter für eine „Karenzzeit“
von einem Jahr nur noch das Anderthalbfache der sogenannten
Angemessenheitsgrenze. Diese wiederum ist regional unterschiedlich: In
Hannover beispielsweise würde dann für einen Einpersonenhaushalt über ein
Jahr eine Kaltmiete von 748 Euro übernommen, danach nur noch eine Kaltmiete
von höchstens 499 Euro. In Berlin wäre es für den gleichen Haushalt eine
Kaltmiete von 674 Euro im ersten Jahr, danach nur noch 449 Euro.
## Empfänger:innen sollen Mieten aus Regelsatz zahlen
Wer schon Grundsicherung bezieht, soll erst bei einem Antrag auf
Weiterbewilligung unter die neue Regelung fallen.
Ist die Miete zu hoch, kann das Jobcenter die
Leistungsempfänger:innen auffordern, die Summe, die über der
Angemessenheitsgrenze liegt, selbst aus dem Regelsatz zu bezahlen. Helena
Steinhaus, Geschäftsführerin des Vereins Sanktionsfrei in Berlin,
berichtet, dass in Berlin Haushalte im Schnitt 180 Euro im Monat aus dem
Regelsatz für die Miete abzweigen, weil das Jobcenter die Wohnkosten nicht
in voller Höhe übernimmt.
Es gibt zwar auch die Möglichkeit, dass die Jobcenter von den Betroffenen
fordern, eine ständige, mühsame und erfolglose Wohnungssuche nachzuweisen
und zu dokumentieren und währenddessen die Miete bezahlen. Aber im
Einzelfall ist dies manchmal keine Lösung. „Wenn das Jobcenter verlangt,
auch in einem völlig anderen Stadtteil, in einem völlig fremden Gebiet eine
Wohnung zu suchen und alle sozialen Bezüge zu verlieren, zahlen die
Betroffenen dann lieber den Mietanteil aus dem Regelsatz und knapsen beim
Lebensunterhalt“, erklärt Steinhaus.
Die Frage ist, wie sich die Rechtslage mit der neuen Grundsicherung
entwickelt: „Ob die Gerichte die bisherige Rechtssprechung
aufrechterhalten, wonach sogar die tatsächliche Miete gezahlt werden muss,
wenn die vergebliche Wohnungssuche nachgewiesen wird, bleibt abzuwarten“,
sagt Fachanwältin Steinke. „Eventuell deckeln die Gerichte mit der neuen
Grundsicherung auch mit ausreichend nachgewiesenen Wohnungssuchbemühungen
die Kosten auf das Eineinhalbfache der Angemessenheitsgrenze.“
Das aber setzt die Kommunen unter Druck. Wer seine Wohnung verliert, landet
womöglich im Obdachlosenheim. Und das wird mit Tagessätzen um mehr als 30
Euro pro Person etwa in Berlin richtig teuer für den Staat.
Das [2][Sozialministerium] in Bayern hat Weisungen an die Jobcenter zu den
Unterkunftskosten herausgegeben, auf die der Selbsthilfeverein Tacheles
aufmerksam gemacht hat. Bei Haushalten mit Kindern soll großzügiger
verfahren werden. Für einen „unabweisbar“ erhöhten Wohnkostenbedarf sollen
aber „strenge Maßstäbe“ angelegt werden. Auch „nach Ablauf der Karenzzeit“
soll die Anwendung der „Härtefallregelung“ möglich sein, sofern
„nachweislich kein Ersatzwohnraum zur Verfügung steht“. Den Beweis dafür
müssen aber die Leistungsempfänger beständig erbringen. Betroffenen macht
das Angst.
1 Jul 2026
## LINKS
DIR [1] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
DIR [2] https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/grundsicherung/260616_vollzugshinweise_kdu_konkrete_angemessenheit__wip_.pdf
## AUTOREN
DIR Barbara Dribbusch
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