# taz.de -- Oldenburger Polizeiopfer Lorenz A.: Gericht vermutet putative Notwehr
> Der Fall des erschossenen Lorenz A. geht vor Gericht. Das deutet an, dass
> der schießende Polizist in vermeintlicher Notwehr gehandelt haben könnte.
IMG Bild: Bei einer Demo im April dieses Jahres wird Gerechtigkeit für Lorenz A. eingefordert
Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage gegen den Polizisten, der Lorenz
A. von hinten erschossen hat, [1][zur Hauptverhandlung zugelassen]. Das ist
eine gute Nachricht, aber eine, die zugleich misstrauisch macht: Denn das
Gericht deutete in seinem Eröffnungsbeschluss an, dass der Polizist in
putativer Notwehr gehandelt haben könnte, was eine milde oder gar keine
Strafe nach sich ziehen könnte.
Lorenz A. war in der Nacht zu Ostersonntag vergangenen Jahres in einen
Konflikt mit der Polizei geraten. Laut Anklageschrift hatte ein Türsteher
dem Schwarzen A. den Einlass in eine Disco in der Oldenburger Innenstadt
verweigert. Im Zuge des folgenden Streits soll Lorenz A. Pfefferspray
eingesetzt haben. Anschließend flüchtete er, verfolgt von mehreren
Personen, durch die Fußgängerzone.
Um seine Verfolger abzuschütteln, soll Lorenz A. ein Messer gezeigt haben.
Der angeklagte Polizist und sein Kollege sollen über Funk gewarnt worden
sein, dass Lorenz A. ein Messer dabei habe. Sie sollen dem jungen Mann
entgegengekommen sein. 60 Meter vor ihm sollen sie sich mit gezogenen
Pistolen vor ihren Streifenwagen gestellt und Lorenz A. zum Stehenbleiben
aufgefordert haben. Sie drohten nicht damit, zu schießen.
In der Folge kam es zu einem Zusammenstoß zwischen dem Flüchtenden und den
Polizisten. Dabei soll der Angeklagte versuch haben, Lorenz A. durch einen
Tritt gegen das Knie zu Fall zu bringen. Lorenz A. habe Pfefferspray
verwendet und sei weiter geflüchtet. Daraufhin habe der Polizist „rücklings
fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr bestehenden Notwehrsituation“
auf Lorenz A. geschossen, schreibt die Staatsanwaltschaft. [2][Der
Flüchtende wurde aus anderthalb Metern Entfernung fünfmal getroffen] und
starb später im Krankenhaus.
## Ein schaler Geschmack
Die Erleichterung, die sich darüber einstellt, dass dieser Fall jetzt mehr
als ein Jahr nach der Tat vor Gericht verhandelt wird, hat einen schalen
Geschmack. Man ist froh, dass es überhaupt zu einer Anklage gekommen ist,
weil das bei Polizisten doch eher selten der Fall ist. So wurden im Zuge
der Auseinandersetzungen im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg trotz einer
Vielzahl allerdings weit weniger gravierender Anzeigen lediglich drei
[3][Polizisten vor Gericht gestellt]. Polizisten stellen routinemäßig
Gegenanzeigen und decken einander häufig vor Gericht – das trägt nicht zum
Vertrauen in die Polizei bei.
Dabei scheint der Fall des Lorenz A. denkbar klar: Der junge Mann wurde von
hinten erschossen. Wie schlecht muss man ausgebildet sein als Polizist,
dass man einem Flüchtenden, der überdies bloß Stress mit einem Türsteher
hatte, hinterherschießt – genauer: Ihn über den Haufen schießt, denn anders
kann man das bei fünf Schüssen nicht nennen.
Es stellen sich weitere Fragen: Warum haben sich die Polizisten dem jungen
Mann überhaupt entgegengestellt? Warum hatten sie ihre Bodycams nicht
eingeschaltet? Und schließlich: Wie kommt das Gericht dazu, gleich schon
mal putative, also vermeintliche Notwehr ins Spiel zu bringen? Geht ein
Täter fälschlicherweise von einer Notwehrsituation aus, auch wenn
tatsächlich keine Gefahr besteht, bleibt er straflos. „Überschreitet der
Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so
wird er nicht bestraft“, heißt es dazu im Strafgesetzbuch.
Zwar sind Polizisten auch nur Menschen. Zugleich sind sie aber Profis in
einer Profi-Organisation, Träger des Gewaltmonopols. Dass sie regelmäßig
gegenüber schwer einzuschätzenden Personen, insbesondere solchen in
psychischen Ausnahmezuständen, versagen, kann die Gesellschaft nicht
hinnehmen.
16 Jul 2026
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## AUTOREN
DIR Gernot Knödler
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