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       # taz.de -- Bezahlkarte für Geflüchtete: „Eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung“
       
       > Laut einem von den Grünen beauftragten Gutachter widerspricht die
       > Bezahlkarte dem Landesantidiskriminierungsgesetz. Berlin will sie im Juli
       > einführen.
       
       Ein von den Berliner Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem
       Schluss, dass die Bezahlkarte, auch in ihrer abgeschwächten Berliner
       Variante, gegen Grund- und Menschenrechte sowie das
       Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verstößt und rechtlich anfechtbar
       ist. Nach Auffassung des Gutachters Reza F. Shafaei, einem Juristen für
       Arbeits- und Sozialrecht, der an der Hochschule für Angewandte
       Wissenschaften in Kiel lehrt, ist insbesondere die Begrenzung der
       Bargeldabhebung auf 50 Euro im Monat diskriminierend, weil sie zu
       „[1][Autonomieverlust] und [2][Stigmatisierungseffekten]“ führt, wie er der
       taz sagte.
       
       Der Grünen-Abgeordnete und Sprecher seiner Fraktion für Migration,
       Partizipation und Flucht, Jian Omar, kommt zu dem Schluss: „Das Gutachten
       zeigt eindeutig: Eine Bezahlkarte ist grundsätzlich möglich. Rechtswidrig
       wird ihre konkrete Ausgestaltung dort, wo Geflüchtete pauschal
       schlechtergestellt und in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt werden.“
       
       Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hatte 2023 und 2024 die Einführung
       einer Bezahlkarte für Geflüchtete mit einer Bargeldobergrenze beschlossen,
       um angeblichen „Pull-Effekten“, also Anreizen für Migranten, nach
       Deutschland zu kommen, entgegenzutreten. Zudem sollten so Überweisungen in
       die Heimatländer oder an „Schlepper“ unterbunden werden. In der späteren
       Diskussion wurde auch Entbürokratisierung als Argument genannt. Bis auf
       Berlin haben inzwischen alle Bundesländer die Karte eingeführt, allerdings
       verweigern sich einzelne Kommunen, etwa Potsdam.
       
       In Berlin soll sie nun im Juli kommen, sagte der Sprecher von
       Integrationssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) der taz. Im Vergleich zu
       anderen Bundesländern wird die [3][Berliner Variante] der Karte weniger
       restriktiv ausfallen: Sie wird nur für Neuankömmlinge gelten, die
       50-Euro-Obergrenze für Bargeld soll nach den ersten sechs Monaten
       entfallen, man kann mit ihr bundesweit bezahlen. Auch Onlinegeschäfte sind
       mit ihr grundsätzlich möglich, auch wenn einzelne Waren/Dienstleistungen
       vom Amt gesperrt werden können. Menschen, für die eine Nutzung nicht
       barrierefrei möglich wäre, etwa Menschen mit Behinderungen oder mit
       bestimmten Krankheiten, bekommen die Karte nicht, sondern beziehen
       weiterhin Bargeld vom Landesflüchtlingsamt (LFU). Nach sechs Monaten wird
       die Karte zusammen mit Wohlfahrtsverbänden evaluiert.
       
       ## Gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz
       
       Laut Gutachter Shafaei stellt jedoch auch die Berliner Variante eine nicht
       gerechtfertigte Diskriminierung dar und kollidiert mit dem LADG, dass
       Diskriminierungen etwa hinsichtlich des sozialen Status durch
       Landesbehörden wie das LFU verbietet. Das bedeutet, erklärt Shafaei, der
       Staat darf nur dann jemanden diskriminieren, also ungleich behandeln, wenn
       „sachliche und hinreichende Gründe“ dafür vorliegen. Dies sei aber nicht
       der Fall. Denn um die vorgeblichen Ziele der Bezahlkarte zu erreichen, „ist
       die Bezahlkarte weder erforderlich noch geeignet“. Im Gutachten heißt es
       dazu: „Sozialleistungen (sind) im wissenschaftlichen Diskurs als sogenannte
       Pull-Faktoren gerade nicht nachgewiesen.“
       
       Was die angeblichen Erleichterungen für die Verwaltung angeht, die
       besonders Kiziltepe als Ziel in den Vordergrund gestellt hat, sagte Shafaei
       der taz: Zwar sei es gut, dass in Berlin jeder Einzelfall geprüft werde, da
       Kranke und Behinderte die Karte nicht bekommen sollen. „Aber das führt
       natürlich das Argument des Bürokratieabbaus ad absurdum.“ Hätte man weniger
       Bürokratie gewollt, wäre es das einfachste gewesen, allen Geflüchteten
       Zugang zu einem Bankkonto mit Girocard zu gewähren. „Die Bezahlkarte ist
       reine Symbolpolitik“, folgert Shafaei.
       
       Für die Grünen fordert Omar eine diskriminierungsfreie und damit
       rechtssichere „BerlinCard“, die die Verwaltung wirklich entlastet und
       alltagstauglich ist. „Digitalisierung muss der Modernisierung der
       Verwaltung dienen und darf niemals zum Instrument der Ausgrenzung werden“,
       sagt er.
       
       2 Jul 2026
       
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