# taz.de -- Koalition will Vergesellschaftungsverbot: Frontalangriff im Dienste des Immobilienkapitals
> Die Bundesregierung will Vergesellschaftung von Wohnungen auf Landesebene
> verbieten. Das Vorhaben ist ein Angriff auf Mieter:innen – und
> hanebüchener Unsinn.
IMG Bild: Mehrfamilienhäuser in Berlin: Unterwürfigkeit der Koalition gegenüber dem Immobilienkapital
Es ist beeindruckend, wie viele sinnlose Substantive in den einen Satz
passen, mit dem SPD und CDU auf Bundesebene dem [1][erfolgreichen
Volksentscheid in Berlin], die großen Immobilienkonzerne der Stadt zu
vergesellschaften, das Genick brechen wollen. [2][Im Ergebnis des
Koalitionsausschusses] heißt es: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu
gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung
privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf
Landesebene nicht mehr möglich ist.“
Schon der erste Satzteil – „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden“
– trieft vor Unterwürfigkeit gegenüber dem Immobilienkapital. Er suggeriert
zudem, private Wohnungskonzerne würden in großer Zahl die Wohnungen bauen,
die auch gebraucht werden, also bezahlbare. Das tun die Konzerne aber nur,
wenn sie üppige Förderungen kassieren oder zu Sozialquoten verpflichtet
werden.
Das Geschäftsmodell der riesigen Wohnungskonzerne mit über 3.000 Wohnungen,
die in Berlin laut einem Volksentscheid vergesellschaftet werden sollen,
besteht dagegen hauptsächlich darin, Wohnungen aufzukaufen, Mieten zu
erhöhen, Kosten zu senken – und sie dann möglichst schnell und
gewinnbringend wieder abzustoßen.
Was hauptsächlich gebaut wird, sind ästhetisch abstoßende Luxusimmobilien,
von denen sich die Konzerne die höchsten Renditen versprechen, die aber
immer öfter einfach leer stehen, weil alle Yuppies der Stadt längst mit
Dachgeschoss-Lofts ausgestattet sind.
Weiter geht’s mit dem Wort „Verstaatlichung“ – ein Kampfbegriff, der
DDR-Assoziationen wecken soll, aber völlig am Kern des Berliner Vorhabens
vorbeigeht. Dieses strebt keineswegs die Überführung von Wohnungsbeständen
in Staatshand an, sondern eine demokratisch kontrollierte Anstalt
öffentlichen Rechts (AöR). Ziel ist, die Wohnungsbestände durch
Mieter:innenvertreter, Beschäftigte, Stadtgesellschaft und Senatsvertreter
gemeinwirtschaftlich verwalten zu lassen – also gerade eben nicht vom
Immobilienkapital oder von Politiker:innen, die sie im Zweifel einfach
wieder reprivatisieren könnten.
Man fragt sich auch, was mit dem Satz „Vergesellschaftungsgesetze auf
Landesebene nicht mehr möglich“ gemeint sein soll. Basis der
Vergesellschaftung ist [3][Artikel 15 Grundgesetz], das
Vergesellschaftungen explizit erlaubt. Ein einfaches Bundesgesetz dürfte
kaum das Grundgesetz auf Landesebene gänzlich außer Kraft setzen können.
Auf die Begründung, warum das nicht verfassungswidrig sein soll, darf man
gespannt sein.
Den Vergesellschaftungsartikel im Grundgesetz hatte damals übrigens die SPD
erkämpft, um die Möglichkeit offenzulassen, Wirtschaftsbereiche wieder
unter die demokratische Kontrolle zurückzuführen. Dafür haben sich die
Berliner:innen im Volksentscheid entschieden.
Wenn die SPD diese demokratische Entscheidung jetzt verhindern will, zeigt
sie damit nur erneut, dass sie die Interessen der arbeitenden Bevölkerung
im Zweifelsfall denen des Kapitals unterzuordnen bereit ist. Wie sehr will
die Sozialdemokratie die Mieter:innen Berlins eigentlich noch verraten?
2 Jul 2026
## LINKS
DIR [1] /Linke-setzt-auf-Enteignung/!6145554
DIR [2] https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/ein_programm_fur_aufschwung_und_beschaftigung_0.pdf
DIR [3] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html
## AUTOREN
DIR Timm Kühn
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