# taz.de -- Vorinstallierte Android-Apps: Niederlage vor EuGH: Google muss Rekordstrafe zahlen
> Warum sind manche Google-Apps auf Android-Handys Standard? Der
> Tech-Gigant bekommt dafür eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe der
> EU-Kommission.
IMG Bild: Großes Google, böses Google: das Logo der Suchmaschine
[1][Google] muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,1 Milliarden
Euro zahlen. Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und
Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz
seiner Suchmaschine zu stärken, bestätigten die Richterinnen und Richter in
Luxemburg. Sie wiesen einen Einspruch des US-Technologiekonzerns gegen ein
erstinstanzliches EU-Urteil zurück und beendeten damit einen langjährigen
Rechtsstreit.
Bei den beanstandeten Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps auf
Android-Handys. Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei Google
entwickelt und ist für Gerätehersteller kostenlos. Nach der Entscheidung
aus Luxemburg teilte das Unternehmen mit, dass das Urteil den erheblichen
Investitionen nicht ausreichend Rechnung trage, mit denen Google
sicherstelle, dass Android offen, interoperabel und kostenlos bleibe.
„Android bietet allen mehr Auswahl und unterstützt Tausende von
Unternehmen“, hieß es.
Den Großteil seiner Einnahmen erzielt Google über sein Flaggschiffprodukt,
die Suchmaschine. Der Vorwurf: Hersteller, die auf Android-Geräten
Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus
Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche.
## Strafe der EU-Kommission ursprünglich höher
Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU
zuständig ist, sah darin einen Verstoß und verhängte 2018 ein Bußgeld in
Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste
Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat, wie ein Sprecher der
Kommission bestätigte. Aus ihrer Sicht stellte Google durch die
Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf
nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren.
Die Brüsseler Behörde kritisierte zudem eine Vereinbarung, nach der
Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit
alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen
durften.
Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter wurde mit diesen Beschränkungen das
Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der
Suchmaschinen zu stärken und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im
Zusammenhang mit diesen Suchen zu schützen.
## Google änderte Geschäftspraktik bereits
Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert, die
Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig
gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition
in Android zu erzielen.
Das Unternehmen änderte die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die
Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. Bereits in erster Instanz gab es vor
dem Gericht der EU eine Schlappe: Die Luxemburger Richterinnen und Richter
senkten das Bußgeld in ihrem Urteil von 2022 lediglich um rund 200
Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro. Rund 1,5 Milliarden Euro davon
schuldet Google zusammen mit seinem Mutterkonzern Alphabet.
Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht im Gegensatz zur
EU-Kommission keinen Verstoß darin sah, dass Google bestimmten großen
Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur die
Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Kommission habe
nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich
behindert werde. Zudem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen,
was nicht geschehen sei.
## Reihe von hohen Strafen gegen Google
Nach einem Einspruch von Google und Alphabet bestätigte der EuGH das Urteil
nun endgültig. Das EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler
gemacht, hieß es. Insbesondere habe die Vorinstanz die wettbewerbswidrigen
Auswirkungen von Googles Geschäftsmodell ausreichend analysiert. Auch die
Begründung der Höhe der Strafe sei ausreichend. Zudem seien die
Verteidigungsrechte von Google und Alphabet gewahrt worden.
Der Chef der Europäischen Verbraucherorganisation Beuc, Augustín Reyna,
begrüßte die Entscheidung: „Das heutige Urteil sendet eine sehr klare
Botschaft: Marktbeherrschende Unternehmen dürfen ihre Macht nicht dazu
nutzen, den Wettbewerb auszuschalten und die Wahlmöglichkeiten der
Verbraucherinnen und Verbraucher einzuschränken.“
Wettbewerbshüter der EU-Kommission überziehen Google immer wieder mit hohen
Strafen. 2024 etwa wurde eine Milliardenstrafe wegen Googles
Preisvergleichsdienst vom EuGH bestätigt, eine andere Strafe wurde dagegen
kurze Zeit später gerichtlich kassiert. In Schweden verdonnerte ein Gericht
den Tech-Riesen erst am Mittwoch dazu, der Klarna-Tochter Pricerunner
umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen. Der Konzern
konnte die Bußgelder bisher gut verkraften – das Onlinewerbegeschäft läuft.
3 Jul 2026
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