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       # taz.de -- Vorinstallierte Android-Apps: Niederlage vor EuGH: Google muss Rekordstrafe zahlen
       
       > Warum sind manche Google-Apps auf Android-Handys Standard? Der
       > Tech-Gigant bekommt dafür eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe der
       > EU-Kommission.
       
   IMG Bild: Großes Google, böses Google: das Logo der Suchmaschine
       
       [1][Google] muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
       eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,1 Milliarden
       Euro zahlen. Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und
       Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz
       seiner Suchmaschine zu stärken, bestätigten die Richterinnen und Richter in
       Luxemburg. Sie wiesen einen Einspruch des US-Technologiekonzerns gegen ein
       erstinstanzliches EU-Urteil zurück und beendeten damit einen langjährigen
       Rechtsstreit.
       
       Bei den beanstandeten Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps auf
       Android-Handys. Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei Google
       entwickelt und ist für Gerätehersteller kostenlos. Nach der Entscheidung
       aus Luxemburg teilte das Unternehmen mit, dass das Urteil den erheblichen
       Investitionen nicht ausreichend Rechnung trage, mit denen Google
       sicherstelle, dass Android offen, interoperabel und kostenlos bleibe.
       „Android bietet allen mehr Auswahl und unterstützt Tausende von
       Unternehmen“, hieß es.
       
       Den Großteil seiner Einnahmen erzielt Google über sein Flaggschiffprodukt,
       die Suchmaschine. Der Vorwurf: Hersteller, die auf Android-Geräten
       Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus
       Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche.
       
       ## Strafe der EU-Kommission ursprünglich höher
       
       Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU
       zuständig ist, sah darin einen Verstoß und verhängte 2018 ein Bußgeld in
       Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste
       Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat, wie ein Sprecher der
       Kommission bestätigte. Aus ihrer Sicht stellte Google durch die
       Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf
       nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren.
       
       Die Brüsseler Behörde kritisierte zudem eine Vereinbarung, nach der
       Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit
       alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen
       durften.
       
       Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter wurde mit diesen Beschränkungen das
       Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der
       Suchmaschinen zu stärken und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im
       Zusammenhang mit diesen Suchen zu schützen.
       
       ## Google änderte Geschäftspraktik bereits
       
       Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert, die
       Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig
       gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition
       in Android zu erzielen.
       
       Das Unternehmen änderte die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die
       Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. Bereits in erster Instanz gab es vor
       dem Gericht der EU eine Schlappe: Die Luxemburger Richterinnen und Richter
       senkten das Bußgeld in ihrem Urteil von 2022 lediglich um rund 200
       Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro. Rund 1,5 Milliarden Euro davon
       schuldet Google zusammen mit seinem Mutterkonzern Alphabet.
       
       Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht im Gegensatz zur
       EU-Kommission keinen Verstoß darin sah, dass Google bestimmten großen
       Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur die
       Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Kommission habe
       nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich
       behindert werde. Zudem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen,
       was nicht geschehen sei.
       
       ## Reihe von hohen Strafen gegen Google
       
       Nach einem Einspruch von Google und Alphabet bestätigte der EuGH das Urteil
       nun endgültig. Das EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler
       gemacht, hieß es. Insbesondere habe die Vorinstanz die wettbewerbswidrigen
       Auswirkungen von Googles Geschäftsmodell ausreichend analysiert. Auch die
       Begründung der Höhe der Strafe sei ausreichend. Zudem seien die
       Verteidigungsrechte von Google und Alphabet gewahrt worden.
       
       Der Chef der Europäischen Verbraucherorganisation Beuc, Augustín Reyna,
       begrüßte die Entscheidung: „Das heutige Urteil sendet eine sehr klare
       Botschaft: Marktbeherrschende Unternehmen dürfen ihre Macht nicht dazu
       nutzen, den Wettbewerb auszuschalten und die Wahlmöglichkeiten der
       Verbraucherinnen und Verbraucher einzuschränken.“
       
       Wettbewerbshüter der EU-Kommission überziehen Google immer wieder mit hohen
       Strafen. 2024 etwa wurde eine Milliardenstrafe wegen Googles
       Preisvergleichsdienst vom EuGH bestätigt, eine andere Strafe wurde dagegen
       kurze Zeit später gerichtlich kassiert. In Schweden verdonnerte ein Gericht
       den Tech-Riesen erst am Mittwoch dazu, der Klarna-Tochter Pricerunner
       umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen. Der Konzern
       konnte die Bußgelder bisher gut verkraften – das Onlinewerbegeschäft läuft.
       
       3 Jul 2026
       
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