# taz.de -- Volksentscheide in Hamburg: Aktivisten fordern Vetorecht fürs Volk
> Die Hamburger Bürgerschaft will die Volksgesetzgebung schwächen. Dagegen
> sind jetzt zwei Volksinitiativen angemeldet worden.
IMG Bild: Für viele ein bisschen drüber: Kampagne des Senats für die Austragung Olympischer Spiele in Hamburg
Manfred Brandt und Angelika Gardiner haben schon viele Kämpfe für die
Volksgesetzgebung in Hamburg ausgefochten. Jetzt sind beide im Rentenalter
und stellen fest, dass sie doch noch einmal antreten müssen. Das liegt
daran, dass eine breite Mehrheit in der Bürgerschaft plant, die Gewichte
von den Initiativen zugunsten des Senats zu verschieben.
„Wir waren eigentlich zufrieden mit den Regeln, die wir erkämpft haben“,
sagt Gardiner bei einer Pressekonferenz in der Innenstadt. Jetzt stellt sie
zusammen mit Brandt zwei Volksinitiativen zur Änderung der Hamburger
Landesverfassung vor, die sie eben bei der Senatskanzlei angemeldet haben.
Bei der einen geht es um faire Volksabstimmungen, bei der anderen um ein
Vetorecht für die Hamburger Bürger.
Mit den Initiativen, deren Vertrauensleute sie sind, reagierten die beiden
auf eine von SPD, Grünen und CDU in der Bürgerschaft geplante Änderung der
Volksgesetzgebung. Demnach sollen Volksinitiativen frühzeitig darlegen
müssen, woher ihre Spenden kommen. Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland sollen
verboten werden, ebenso solche von Stiftungen und Parteien. Überdies sollen
Senatsmitglieder zu Volksinitiativen Stellung beziehen können.
Diese Themen [1][kamen auf den Tisch] nach dem Hamburger Zukunftsentscheid
für eine schärfere Klimapolitik und die Volksbefragung zu einer Hamburger
Olympia-Bewerbung. Beide hat der rot-grüne Senat verloren. Brandt macht das
misstrauisch: „Wenn nach verlorenen Volksentscheiden ein Gesetz gemacht
wird, ist das nicht dazu da, Volksentscheide zu beflügeln“, sagt er.
## Gleiches Recht für alle
Brandt und Gardiner kritisieren, dass der Senat beim [2][Olympia-Referendum
mit öffentlichem Geld eine Pro-Kampagne] fuhr. So etwas dürfe es nicht noch
einmal geben. Die Initiative „Demokratie schützen – faire
Volksabstimmungen“ will daher [3][Senatsmitgliedern zwar das Recht
zugestehen, sich sachlich zu äußern] – aber nicht mehr. Öffentliche Mittel
dürften jedoch „nicht eingesetzt werden, um das Abstimmungsverhalten
einseitig zu beeinflussen“.
Darüber hinaus dürften an Initiativen bei Spenden, Transparenz und
Rechenschaftspflichten „keine strengeren Anforderungen gestellt werden als
an politische Parteien“.
Die zweite Volksinitiative „Demokratie stärken – Vetorecht ausbauen“
begründen Brandt und Gardiner mit dem Gesetzentwurf, gegen den sich die
erste Initiative richtet und der aus ihrer Sicht die Volksgesetzgebung
schwächen würde.
Die Initiative schlägt vor, dass die Wahlberechtigten gegen bestimmte von
der Bürgerschaft beschlossene Gesetze binnen drei Monaten ein Veto einlegen
können. Dazu kommt es, wenn zweieinhalb Prozent der Wahlberechtigten
innerhalb dieser Frist ein Referendum über das Gesetz verlangen.
Ausnahmen soll es für als dringlich deklarierte Gesetze geben und bestimmte
Gesetzgebungsgegenstände. Dazu gehören Bundesratsinitiativen,
Haushaltspläne, Abgaben, Tarife der öffentlichen Unternehmen, Dienst- und
Versorgungsbezüge sowie höherrangige Gesetzgebung des Bundes und der EU.
Ein Vetorecht gebe es in der Schweiz schon seit 1874, wo es sich bewährt
habe, argumentiert die Initiative. Eigentlich gehe es dabei darum, dass die
Bürgerschaft umstrittene Gesetzesvorhaben noch einmal überdenke. „Das
Wichtigste dabei ist die Botschaft“, sagt Brandt. „Es soll möglichst gar
nicht erst zu einem Referendum kommen.“ Entscheidend sei es, die Regierung
und die Abgeordneten aus ihrer Blase zu holen.
Im Übrigen wäre ein Vetorecht nichts Neues für die Hamburger Verfassung,
argumentiert die Initiative. Schon heute könne es eingelegt werde, wenn die
Verfassung oder das Wahlrecht geändert werden sollten sowie wenn ein per
Volksentscheid gefasster Beschluss aufgehoben werden solle.
## 10.000 Unterschriften binnen sechs Monaten
Auch bei Einführung des breiter gefassten Vetorechts behalte die
Bürgerschaft das letzte Wort. Zudem sei die vorgeschlagene Regelung für das
Parlament günstiger als die heutige: Zurzeit müsse die Bürgerschaft bei
einem Referendum die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens 20 Prozent
der Wahlberechtigten für ein Gesetz gewinnen. Künftig müssten die
Initiatoren diese Hürden überwinden, um ein Gesetz ablehnen zu können.
Die Volksinitiative zum Vetorecht gehört zu dem bundesweiten
Petitionsbündnis „Demokratie stärken – Vetorecht“. Die Initiatoren hoffen,
in Hamburg schon einmal zu verwirklichen, was in Zukunft bundesweit
Standard werden könnte. Es gehe darum, die Demokratie zu stärken. „Die
Leute glauben an die Demokratie“, sagt Jörg Mitzlaff, Geschäftsführer von
OpenPetition, „aber nicht mehr daran, wie sie gelebt wird“.
Damit sich die [4][Bürgerschaft mit den Initiativen befasst], müssen binnen
sechs Monaten 10.000 wahlberechtigte Hamburger sie unterzeichnen.
4 Jul 2026
## LINKS
DIR [1] /Direkte-Demokratie-in-Hamburg/!6183223
DIR [2] /Olympia-Abstimmung-in-Hamburg/!6178382
DIR [3] /Volksentscheide-in-Hamburg/!6143935
DIR [4] https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VoBegGHAV6P5
## AUTOREN
DIR Gernot Knödler
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