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       # taz.de -- Volksentscheide in Hamburg: Aktivisten fordern Vetorecht fürs Volk
       
       > Die Hamburger Bürgerschaft will die Volksgesetzgebung schwächen. Dagegen
       > sind jetzt zwei Volksinitiativen angemeldet worden.
       
   IMG Bild: Für viele ein bisschen drüber: Kampagne des Senats für die Austragung Olympischer Spiele in Hamburg
       
       Manfred Brandt und Angelika Gardiner haben schon viele Kämpfe für die
       Volksgesetzgebung in Hamburg ausgefochten. Jetzt sind beide im Rentenalter
       und stellen fest, dass sie doch noch einmal antreten müssen. Das liegt
       daran, dass eine breite Mehrheit in der Bürgerschaft plant, die Gewichte
       von den Initiativen zugunsten des Senats zu verschieben.
       
       „Wir waren eigentlich zufrieden mit den Regeln, die wir erkämpft haben“,
       sagt Gardiner bei einer Pressekonferenz in der Innenstadt. Jetzt stellt sie
       zusammen mit Brandt zwei Volksinitiativen zur Änderung der Hamburger
       Landesverfassung vor, die sie eben bei der Senatskanzlei angemeldet haben.
       Bei der einen geht es um faire Volksabstimmungen, bei der anderen um ein
       Vetorecht für die Hamburger Bürger.
       
       Mit den Initiativen, deren Vertrauensleute sie sind, reagierten die beiden
       auf eine von SPD, Grünen und CDU in der Bürgerschaft geplante Änderung der
       Volksgesetzgebung. Demnach sollen Volksinitiativen frühzeitig darlegen
       müssen, woher ihre Spenden kommen. Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland sollen
       verboten werden, ebenso solche von Stiftungen und Parteien. Überdies sollen
       Senatsmitglieder zu Volksinitiativen Stellung beziehen können.
       
       Diese Themen [1][kamen auf den Tisch] nach dem Hamburger Zukunftsentscheid
       für eine schärfere Klimapolitik und die Volksbefragung zu einer Hamburger
       Olympia-Bewerbung. Beide hat der rot-grüne Senat verloren. Brandt macht das
       misstrauisch: „Wenn nach verlorenen Volksentscheiden ein Gesetz gemacht
       wird, ist das nicht dazu da, Volksentscheide zu beflügeln“, sagt er.
       
       ## Gleiches Recht für alle
       
       Brandt und Gardiner kritisieren, dass der Senat beim [2][Olympia-Referendum
       mit öffentlichem Geld eine Pro-Kampagne] fuhr. So etwas dürfe es nicht noch
       einmal geben. Die Initiative „Demokratie schützen – faire
       Volksabstimmungen“ will daher [3][Senatsmitgliedern zwar das Recht
       zugestehen, sich sachlich zu äußern] – aber nicht mehr. Öffentliche Mittel
       dürften jedoch „nicht eingesetzt werden, um das Abstimmungsverhalten
       einseitig zu beeinflussen“.
       
       Darüber hinaus dürften an Initiativen bei Spenden, Transparenz und
       Rechenschaftspflichten „keine strengeren Anforderungen gestellt werden als
       an politische Parteien“.
       
       Die zweite Volksinitiative „Demokratie stärken – Vetorecht ausbauen“
       begründen Brandt und Gardiner mit dem Gesetzentwurf, gegen den sich die
       erste Initiative richtet und der aus ihrer Sicht die Volksgesetzgebung
       schwächen würde.
       
       Die Initiative schlägt vor, dass die Wahlberechtigten gegen bestimmte von
       der Bürgerschaft beschlossene Gesetze binnen drei Monaten ein Veto einlegen
       können. Dazu kommt es, wenn zweieinhalb Prozent der Wahlberechtigten
       innerhalb dieser Frist ein Referendum über das Gesetz verlangen.
       
       Ausnahmen soll es für als dringlich deklarierte Gesetze geben und bestimmte
       Gesetzgebungsgegenstände. Dazu gehören Bundesratsinitiativen,
       Haushaltspläne, Abgaben, Tarife der öffentlichen Unternehmen, Dienst- und
       Versorgungsbezüge sowie höherrangige Gesetzgebung des Bundes und der EU.
       
       Ein Vetorecht gebe es in der Schweiz schon seit 1874, wo es sich bewährt
       habe, argumentiert die Initiative. Eigentlich gehe es dabei darum, dass die
       Bürgerschaft umstrittene Gesetzesvorhaben noch einmal überdenke. „Das
       Wichtigste dabei ist die Botschaft“, sagt Brandt. „Es soll möglichst gar
       nicht erst zu einem Referendum kommen.“ Entscheidend sei es, die Regierung
       und die Abgeordneten aus ihrer Blase zu holen.
       
       Im Übrigen wäre ein Vetorecht nichts Neues für die Hamburger Verfassung,
       argumentiert die Initiative. Schon heute könne es eingelegt werde, wenn die
       Verfassung oder das Wahlrecht geändert werden sollten sowie wenn ein per
       Volksentscheid gefasster Beschluss aufgehoben werden solle.
       
       ## 10.000 Unterschriften binnen sechs Monaten
       
       Auch bei Einführung des breiter gefassten Vetorechts behalte die
       Bürgerschaft das letzte Wort. Zudem sei die vorgeschlagene Regelung für das
       Parlament günstiger als die heutige: Zurzeit müsse die Bürgerschaft bei
       einem Referendum die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens 20 Prozent
       der Wahlberechtigten für ein Gesetz gewinnen. Künftig müssten die
       Initiatoren diese Hürden überwinden, um ein Gesetz ablehnen zu können.
       
       Die Volksinitiative zum Vetorecht gehört zu dem bundesweiten
       Petitionsbündnis „Demokratie stärken – Vetorecht“. Die Initiatoren hoffen,
       in Hamburg schon einmal zu verwirklichen, was in Zukunft bundesweit
       Standard werden könnte. Es gehe darum, die Demokratie zu stärken. „Die
       Leute glauben an die Demokratie“, sagt Jörg Mitzlaff, Geschäftsführer von
       OpenPetition, „aber nicht mehr daran, wie sie gelebt wird“.
       
       Damit sich die [4][Bürgerschaft mit den Initiativen befasst], müssen binnen
       sechs Monaten 10.000 wahlberechtigte Hamburger sie unterzeichnen.
       
       4 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Direkte-Demokratie-in-Hamburg/!6183223
   DIR [2] /Olympia-Abstimmung-in-Hamburg/!6178382
   DIR [3] /Volksentscheide-in-Hamburg/!6143935
   DIR [4] https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VoBegGHAV6P5
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
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