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       # taz.de -- Nach Kritik: Schwarz-Rot korrigiert das Heizungsgesetz
       
       > Brennstoffe für Gas- und Ölheizungen sollen ab 2045 klimaneutral sein.
       > Das umstrittene Gesetz wird wohl erst im September vom Bundestag
       > verabschiedet.
       
   IMG Bild: Auf jeden Fall klimafreundlicher als eine Gas- oder Ölheizung: die Wärmepumpe
       
       Union und SPD korrigieren den Regierungsentwurf [1][für eine neues
       Heizungsgesetz] in etlichen Punkten, die Novelle soll aber wohl nicht mehr
       vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Der wichtigste
       Punkt: Brennstoffe für Heizungen sollen ab 2045 komplett klimaneutral sein
       müssen. Das sieht ein Änderungsantrag der beiden Fraktionen für das neue
       Gesetz aus dem Hause von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)
       vor. 2045 muss Deutschland nach derzeitiger Gesetzeslage klimaneutral sein.
       An einer unbegrenzten Betriebserlaubnis für fossile Gas- und Ölheizungen
       halten die Fraktionen fest. Grüne und Linksfraktion halten an ihrer Kritik
       an dem neuen Gesetz fest.
       
       Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das
       Heizungsgesetz der Ampel entkernen. Zentral ist dabei der Plan, das
       Betriebsverbot für fossile Gas- und Ölheizungen bis 2045 zu kassieren und
       ein unbegrenztes Weiterlaufen zu erlauben. Neue fossile Heizungen sollen zu
       bestimmten Anteilen mit Biobrennstoffen betrieben werden müssen. Wer eine
       neue fossile Heizung betreibt, muss einen wachsenden Anteil von
       klimaneutralen Brennstoffen nutzen. Ab 2040 sind es mindestens 60 Prozent,
       mehr war in den bisherigen Entwürfen nicht vorgesehen.
       
       Umweltverbände, die demokratische Opposition, aber auch Teile der SPD und
       der Union kritisieren das scharf, weil so 40 Prozent fossil geheizt werden
       können. Kritiker:innen halten es für fraglich, ob diese Regelung
       verfassungsrechtlich Bestand hat. Denn sie widerspricht dem Ziel der
       Klimaneutralität 2045. Diese Auffassung unterstützt unter anderem ein
       Gutachten, das die christdemokratische Vereinigung Klimaunion in Auftrag
       gegeben hatte, und der wissenschaftliche Dienst des Bundestags.
       
       Für Unmut sorgt außerdem, dass bislang unklar ist, wo klimaneutrale
       Brennstoffe wie Biomethan in ausreichendem Maße herkommen sollen, denn sie
       sind knapp und werden auch von der Industrie gebraucht – die explodierende
       Preise fürchtet. Verbraucher- und Mieterschützer:innen warnen vor
       steigenden Kosten, wenn Vermietende unbegrenzt neue fossile Heizungen
       einbauen lassen können.
       
       Offenbar hat die Kritik Eindruck bei den Abgeordneten von Union und SPD
       hinterlassen, die in den vergangenen Tagen über Änderungen am
       Heizungsgesetz beraten haben. In dem gemeinsamen Änderungsantrag zu der
       Novelle heißt es, dass die Bundesregierung bis zum 1. Dezember ein Gesetz
       vorlegt, in dem eine Grüngas-/Grünheizquote eingeführt wird. „Dieses Gesetz
       wird die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur
       Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr zu bringenden Brennstoffe ab dem
       Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen“, heißt es
       in einem neuen Paragrafen 42a.
       
       So soll ein angemessener Beitrag des Gebäudesektors zur Einhaltung der
       Klimaziele sichergestellt werden. Damit würde die von der Union viel
       beschworene „Freiheit“ im Heizungskeller für Bürger:innen scheinbar
       erhalten bleiben. Denn diese Vorgaben sollen nicht für sie, sondern für die
       Verkäufer von Brennstoffen gelten.
       
       ## Opposition sieht keine Verbesserungen
       
       Aus Sicht der Grünen machen die Änderungen der schwarz-roten Koalition das
       Gesetz nicht besser. Sie fordern, dass an einem Verbot für fossile
       Heizungen ab 2045 festgehalten wird. „Wochenlang wurde verhandelt,
       verbessert wurde nicht wirklich was“, kritisiert der grüne
       Bundestagsabgeordnete und Energieexperte Alaa Alhamwi. [2][Bei der Anhörung
       zum Gesetz] im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hätten
       Expert:innen klargemacht, dass dieses Gesetz schlecht und
       verfassungsrechtlich hochproblematisch sei.
       
       Auch die Linksfraktion hält an ihrer Kritik fest. Die Einigung der
       Koalition beim Gebäudemodernisierungsgesetz enthalte kosmetische
       Anpassungen, ohne die grundsätzliche Fehlkonstruktion des Gesetzes zu
       adressieren, sagt Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der
       Linksfraktion. „Heizen mit Öl und Gas ist und bleibt eine Sackgasse und
       Kostenfalle für Millionen von Haushalten in Deutschland.“ Sie kritisiert
       außerdem, dass die Koalition Schlupflöcher für Vermieter:innen
       geschaffen hat, damit die sich nicht an den Kosten für teure klimaneutrale
       Brennstoffe beteiligen müssen.
       
       Die von Union und SPD vorgesehenen Änderungen werden am Mittwoch im
       Bundestagsausschuss Wirtschaft und Energie behandelt. Danach könnte das
       Gesetz noch auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt werden. Am Montag
       hat die Union aber in einer interfraktionellen Sitzung darauf gedrungen,
       dass das neue Heizungsgesetz erst im September vom Bundestag verabschiedet
       wird, also nach der parlamentarischen Sommerpause.
       
       Die [3][Bundestagsfraktion der Linken hatte am Freitag Verfassungsklage]
       gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht und einen Eilantrag gestellt, der
       eine Verabschiedung vor der Sommerpause verhindern soll. Bis
       Redaktionsschluss hatten die Verfassungsrichter:innen noch nicht
       entschieden.
       
       6 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Anja Krüger
       
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