# taz.de -- Abstimmung im Europaparlament: Rechtsradikaler Parteienfamilie droht das Aus
> Das Europaparlament will ein Prüfverfahren gegen die Europapartei ESN
> beantragen, zu der auch die AfD gehört. An diesem Dienstag stimmen die
> EU-Abgeordneten ab.
IMG Bild: Das Logo der europäischen Partei Europe of Sovereign Nations (ESN ), auf dem AfD-Bundesparteitag in der Messe Erfurt
Es ist eine Premiere mit großer politischer Signalwirkung: Das
Europaparlament will am Dienstag in Straßburg ein Prüfverfahren gegen
[1][die Partei „Europa der Souveränen Nationen“ (ESN)] beantragen. Es
könnte das Aus für die 2024 gegründete rechtsradikale Parteienfamilie
bedeuten, in der die AfD den Ton angibt.
Dem ESN wird vorgeworfen, [2][gegen europäische Grundwerte] verstoßen zu
haben. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, so droht der Partei der
Entzug der EU-Förderung von rund 2 Millionen Euro. Sie könnte auch den
Status als anerkannte EU-Partei verlieren. Die ESN-Fraktion im Parlament
wäre davon jedoch nicht betroffen.
Beantragt wurde das Prüfverfahren von der Fraktion der Linken im
Europaparlament. Daraufhin brachten die Parteien der Mitte einen eigenen
Antrag ein, dem sich auch die Linke anschloss. Die nötige Schwelle von 247
Abgeordneten wurde schon in der letzten Woche erreicht, sodass die
Abstimmung am Dienstag als Formsache gilt.
„Ich hoffe, dass das Europäische Parlament ein klares Zeichen setzen wird,
dass europäische Steuergelder nicht weiter für Hass, Hetze und Rassismus
missbraucht werden dürfen“, sagt Martin Schirdewan, Co-Vorsitzender der
Linksfraktion im Europaparlament. Der AfD müsse auf europäischer Ebene „der
Geldhahn zugedreht“ werden.
## Wegweisende Entscheidung
Sozialdemokraten und Grüne sehen dies ähnlich. „Verletzungen der Grundwerte
der Europäischen Union dürfen nicht mit Steuergeldern gefördert werden“,
meint Daniel Freund von den Grünen. Von einem wichtigen Signal spricht Gaby
Bischoff von der SPD. Es gehe zwar nicht um ein Verbot, dennoch handele es
sich um eine wegweisende Entscheidung.
Das Prüfverfahren beruht auf einer Neuregelung, die erst Ende 2025
eingeführt worden war. Ausgelöst wurde es durch ein Schreiben der Behörde
für europäische politische Parteien und Stiftungen (APPF). „Die Autorität“,
so der offizielle Titel der auch in Brüssel kaum bekannten Behörde, hatte
auf mögliche Verstöße hingewiesen.
In dem Schreiben der APPF vom 22. Mai, das der taz vorliegt, werden vor
allem mögliche Verstöße der rechtsextremen und prorussischen bulgarischen
Partei Vazrazhdane aufgelistet. Als erstes Beispiel zitiert die Behörde
einen Blogpost von Parteichef Kostadin Kostadinov, in dem sich dieser über
mögliche Uran-Lieferungen an Israel lustig macht.
## Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Werten
Der Blogpost verstoße womöglich gegen die Menschenwürde, meint die Behörde.
Ein endgültiges Urteil fällt sie allerdings nicht. Das gilt auch für eine
Passage zur AfD. Äußerungen von Parteichefin Alice Weidel zu „muslimischen
Kindern“ könnten gegen die Menschenwürde verstoßen, heißt es in dem
Schreiben unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgericht Köln.
Die AfD wird in der Beispielsammlung allerdings nur ein einziges Mal
erwähnt. Die rechtsextreme französische Partei „Reconquête“ von Éric
Zemmour wird dagegen gleich dreimal genannt, das niederländische „Forum
voor Democratie“ viermal. Die Beispiele hätten „Zweifel an der
Vereinbarkeit“ mit den EU-Werten geweckt, schreibt die Behörde.
Die ESN-Partei wies die Vorwürfe zurück und verabschiedete eine „Berliner
Erklärung“, in der sie sich zu europäischen Werten, aber auch zu einem
„Europa der freien und souveränen Nationen“ bekennt. „Wer unsere Partei
verbieten will, ist kein Demokrat“, sagte der AfD-Europaabgeordnete
Alexander Sell. Damit würden „Millionen“ Wählerstimmen für die Rechten
entwertet.
Aus Sicht der AfD kommt das europäische Prüfverfahren nicht zufällig kurz
vor den deutschen Landtagswahlen im Herbst, bei denen die Partei hohe
Wahlsiege einfahren könnte. Allerdings ist bei der EU nicht mit schnellen
Entscheidungen zu rechnen. Wenn das Europaparlament wie erwartet für eine
Prüfung stimmt, hat der ESN erst einmal einen Monat Zeit, Stellung zu den
Vorwürfen zu beziehen.
## Keine Entscheidung vor September
Danach wird ein Expertenkomitee eingesetzt, das mögliche Verstöße prüfen
soll. Sollte es feststellen, dass die ESN-Partei gegen die Grundwerte von
Demokratie, Menschenwürde und Gleichberechtigung verstoßen hat, könnten
EU-Gelder entzogen werden – aber erst, wenn das Parlament, die
EU-Kommission und der Ministerrat grünes Licht geben.
[3][Vor den Landtagswahlen im September] dürfte keine Entscheidung fallen.
Selbst wenn die ESN-Partei schließlich abgestraft werden sollte, könnten
die rechtsradikalen Abgeordneten im Europaparlament weitermachen. Partei
und Fraktion sind rechtlich voneinander getrennt.
7 Jul 2026
## LINKS
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## AUTOREN
DIR Eric Bonse
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