# taz.de -- Syrischer Foltergeneral vor Gericht: Späte Gerechtigkeit
> In Wien wird ein Ex-General des Assad-Regimes zu acht Jahren Haft
> verurteilt. Der Fall zieht Kreise bis zum israelischen Geheimdienst.
IMG Bild: Al-Halabi vor Gericht in Wien
Khalid Mohsen al-Halabi ist der ranghöchste ehemalige Vertreter des
syrischen Regimes, der jemals in Europa festgenommen wurde. Am Montag stand
er vor Gericht in Wien.
Er leitete zwischen 2009 und 2013 die Geheimdienstabteilung 335 in Raqqa.
Als der IS (Islamische Staat) die Stadt einnahm, floh der General nach
Frankreich und suchte dort Asyl. Doch Frankreich wollte den Foltergeneral
nicht.
Al-Halabi soll allerdings als Doppelagent für Israel gearbeitet haben.
[1][2015 bat der Mossad den Verfassungsschutz in Österreich, al-Halabi aus
Frankreich zu holen] – angeblich, damit die Israelis ihn verhören könnten.
Korrupte österreichische Geheimdienstagenten und Beamte des Bundesasylamts
verhalfen dem syrischen General zu Unrecht zu Asyl.
Der Mossad hatte versichert, al-Halabi sei kein Kriegsverbrecher. Doch
Organisationen sammelten ab 2016 Beweise gegen den General. Diese waren so
stichfest, dass sie ihn vor Gericht brachten. Mitangeklagt in dem Prozess
war auch ein Kriminalpolizist.
## „Die Angst verschwand mit dem Prozess“
„Die Angst, die uns jahrelang eingeflößt wurde, verschwand mit dem Prozess
– ersetzt durch die Autorität der Gerechtigkeit“, sagt ein Betroffener der
Verbrechen und Nebenkläger im Verfahren. „Vor Gericht hatte ich das Gefühl,
nicht nur für mich selbst zu sprechen, sondern die Stimmen aller
Verschwundenen und aller Opfer zu tragen, die in den Zellen der
Sicherheitsabteilung zu Tode gefoltert wurden.“
Al-Halabi war Leiter eines der brutalen Gefängnisse des Geheimdienstes.
Mehrere Opfer schilderten die Folter vor Gericht. Gefangene wurden mit
Elektroschocks im Genitalbereich gefoltert, mit Kabeln und Kunststoffrohren
geschlagen, ins Gesicht getreten und auf ein Holzbrett geschnallt, das am
Scharnier zusammengeklappt wurde. Überlebende berichteten auch von
Vergewaltigungen.
„Meinem Verfolger gegenüberzustehen, war ein Sieg für die Würde der Opfer
und eine eindringliche Erinnerung daran, dass die Straflosigkeit bröckelt“,
so der Nebenkläger. „Gerechtigkeit mag spät kommen, doch sie kommt.“
Al-Halabi wurde wegen Folter, schwerer Körperverletzung und
geschlechtlicher Nötigung zu acht Jahren Haft verurteilt. Auch der
mitangeklagte Ex-Kriminalpolizist muss acht Jahre ins Gefängnis.
Es war der erste Prozess in Österreich zu Verbrechen des Assad-Regimes in
Syrien. Syrien ist nicht Vertragsstaat des Internationalen
Strafgerichtshofs. Ein UN-Sondertribunal zu syrischen Kriegsverbrechen hat
Russlands durch sein Veto blockiert. Das Weltrechtsprinzip macht es
möglich, dass die schweren Verbrechen vor nationale Gerichte kommen.
Ähnliche Fälle wurden in Deutschland, Frankreich und Schweden verhandelt.
## Gerichtsverfahren auch in Syrien
„Das internationale Strafrecht kann die Welt nicht heilen – aber es ist ein
unverzichtbarer Bestandteil der Aufarbeitung von schweren
Menschenrechtsverbrechen wie denen des syrischen Regimes“, sagt Wolfgang
Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional Rights, das
den Nebenkläger unterstützt hat. Die Bedeutung solcher Prozesse für
Überlebende von Folter, deren Aussagen erstmals vor Gericht gehört und
dokumentiert werden, für ihre Familien und für die syrische Gesellschaft
könne „kaum überschätzt werden“, so Kaleck.
Lange war es in Syrien selbst unmöglich, die Verbrechen des Regimes vor
Gericht zu bringen. Nach dem Sturz des Assad-Regimes haben die neuen
Machthaber in Damaskus Aufklärung versprochen. Während weiter Gewalttaten
gegen vor allem Kurd*innen, Drus*innen und Alawit*innen in Syrien
begangen werden, [2][stehen zumindest einige Verantwortliche des alten
Regimes in diesen Tagen in Damaskus vor Gericht.] Darunter [3][Wassim
al-Assad], Cousin von Baschar al-Assad, wegen Korruption, Drogengeschäften
und Folter.
7 Jul 2026
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## AUTOREN
DIR Julia Neumann
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