# taz.de -- Neun Jahre nach G20 in Hamburg: Milde Strafen für Polizeigewalt
> Marvin H. wurde beim G20-Protest in Hamburg von Polizisten verprügelt.
> Vor Gericht werden die Täter zu Geldstrafen verurteilt, die sie nicht
> zahlen müssen.
IMG Bild: Am Rande des G20-Gipfels in Hamburg: Ein „Störer“, wie Polizisten die Demonstrant*innen nennen, macht Pause
Obwohl die Angeklagten mit dem Urteil überaus zufrieden sein dürften, wird
sich der Wunsch, den einer von ihnen in seinen letzten Worten vor Gericht
äußerte, wohl nicht erfüllen: „Ich wünsche mir, dass die Stadt mit Ende
dieses Prozesses ihren Frieden mit dem G20-Gipfel machen kann.“ Doch dafür
dürften die Strafen zu niedrig sein. Die drei Polizisten wurden der
gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig
gesprochen, aber nur zu Geldstrafen verurteilt. Einer von ihnen bekam 150
Tagessätze, ein zweiter 120, ein Dritter 50. Weil die Justiz das Verfahren
jedoch so lange verschleppt hat, gelten die Tagessätze als komplett
abgegolten – niemand muss mehr zahlen.
Die drei Verurteilten sind die einzigen Polizisten, die sich überhaupt
wegen der ausufernden Gewalt gegen Demonstrant*innen bei den
Gipfelprotesten vor Gericht verantworten mussten. Zuvor waren 157 Anzeigen
wegen Polizeigewalt beim G20-Gipfel eingestellt worden, während
Gipfelgegner*innen zahlreich angeklagt und verurteilt worden waren.
Lediglich in einem Fall entschied sich die Generalstaatsanwaltschaft nach
einer erneuten Sichtung aller Fälle angezeigter Polizist*innen im Jahr
2023, diesen einen Fall doch noch zur Anklage zu bringen.
Die Beweislage ist ziemlich eindeutig: [1][Ein im Internet veröffentlichtes
Video] zeigt, wie mehrere Demonstrant*innen vor der Polizei weglaufen,
die Treppen zum Bismarckdenkmal hoch. Ihnen hinterher kommt in einigem
Abstand relativ gelassen eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. Auf
dem Plateau des Denkmals angekommen stürmen sie auf die
Demonstrant*innen zu, die weglaufen oder schützend die Hände über den
Kopf halten.
Darunter ist auch Marvin H. Er hatte am ersten Prozesstag ausgesagt, er
habe mit seinen beiden Begleitern vor den Krawallen weglaufen wollen. Als
die Polizisten auf ihn zugestürmt seien, habe er gesagt „Hey, alles gut“,
defensiv die Hände gehoben, und dann nur noch Schläge kassiert. Auf dem
Video sieht man, wie er von zwei Polizisten mit Schlagstöcken nach links
und rechts getrieben wird, ein dritter Polizist kommt hinzu und schlägt ihm
die Faust ins Gesicht.
## Richterin sieht mildernde Umstände
Die Richterin hebt in ihrer Urteilsbegründung die Belastung hervor, der die
Polizisten ausgesetzt gewesen seien, und die auch ihre Verteidiger im
Prozess unermüdlich vorgetragen hatten. „Schlafentzug, wenig Pausen und
wenig Essen sowie die dauerhafte Anspannung durch Steinbewurf“ hätten zu
einer angespannten Lage geführt. Zudem müsse man davon ausgehen, dass
Marvin H. und seine Begleiter zum Schwarzen Block gehört hätten, weil sie
schwarz gekleidet gewesen waren. Trotzdem seien die Schläge nicht
gerechtfertigt gewesen, zumal auf dem Denkmalplateau keine Gefahr für die
Polizisten bestanden habe.
Mit ihrem Urteil blieb die Richterin leicht hinter den Forderungen der
Staatsanwaltschaft zurück – und weit hinter dem für solche Taten
vorgesehenen Strafrahmen. Auf gemeinschaftliche gefährliche
Körperverletzung stehen sechs Monate bis zehn Jahre Haft. Hier kämen jedoch
mildernde Umstände zusammen, sagte die Richterin – allen voran die lange
Verzögerung des Verfahrens bis heute, neun Jahre nach den Taten. Zudem
wirke sich strafmildernd aus, dass keiner der drei Angeklagten die Schläge
komplett abgestritten habe.
Zwei der Angeklagten hatten sogar Geständnisse abgelegt und zugegeben, dass
sie ihr Verhalten im Nachhinein als unangemessen und somit rechtswidrig
bewerten. Sie seien überfordert und überanstrengt gewesen. Beide boten dem
Opfer eine Geldzahlung von 500 Euro an, einer von ihnen zückte direkt im
Gerichtssaal fünf Scheine. Das Opfer nahm Geld und Entschuldigungen dankend
an.
## Bloß auf die Kniekehlen gezielt
Der dritte Angeklagte, der zu jedem Termin in Uniform kam, hielt hingegen
daran fest, unschuldig zu sein. Sein Verteidiger, Walter Wellinghausen, war
in den Jahren nach 2001 Staatsrat der Innenbehörde unter dem
[2][rechtskonservativen Hardliner Roland Schill] gewesen und hatte als
dessen rechte Hand gegolten. Sein Mandant habe mit dem Schlagstock
lediglich auf die Kniekehlen gezielt und wisse nicht mal, ob er getroffen
habe, sagte Wellinghausen. Eine Entschuldigung sei deshalb nicht nötig. In
dem Video sieht man tatsächlich keine Schläge auf die Kniekehlen, wohl aber
auf den restlichen Körper.
Einer der beiden Geständigen behauptete, die Situation, in der er mit der
Faust zugeschlagen hatte, gar nicht richtig gesehen zu haben. Das Visier
seines Helmes sowie seine eigenen Kollegen hätten ihm die Sicht genommen.
So sei er „naiv“, wie er hinterher sagte, davon ausgegangen, dass seine
Kollegen das Opfer hätten festnehmen wollen, was aber nicht gelang. Durch
den Faustschlag habe er das Opfer, das „lost“, also verloren oder
desorientiert gewirkt habe, kurz ins Hier und Jetzt bringen wollen, um es
dann festzunehmen. Zu der Festnahme sei es aber nicht gekommen, weil ein
Hilferuf einer anderen Einheit dazwischen gekommen sei.
Der Staatsanwalt stellt in seinem Plädoyer klar, dass er das nicht glaubt.
„Ich kann verstehen, dass Ihre Sicht eingeschränkt war, aber ganz ehrlich:
Wenn Sie es nicht schaffen zu erkennen, dass Personen hilflos sind, wenn
sie mit erhobenen Händen vor Ihnen stehen oder am Boden liegen, mache ich
mir ernsthaft Sorgen.“ Vielmehr sei er nach Anhörung aller Zeugen zu der
Einschätzung gekommen, dass es bei diesem Einsatz nicht um Festnahmen
gegangen sei.
Unter den Zeugen – ausschließlich Männer – waren mehrere Leiter der
beteiligten Polizeizüge gewesen. Keiner hatte davon gesprochen, dass man
Demonstrant*innen habe festnehmen wollen. Es sei vielmehr darum
gegangen, die „Störer“, wie alle Polizisten die Demonstrant*innen
konsequent nennen, zu zerstreuen. Entsprechend sieht man auf dem Video auch
nichts von Festnahmeversuchen, sondern nur Prügel.
„Es ist gut, dass wir das Verfahren durchgeführt haben“, sagt die Richterin
zum Schluss. Dass die Polizisten sich entschuldigt und Opfer und Täter sich
die Hand geschüttelt haben, sei der eigentliche Erfolg des Verfahrens. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber beide Seiten verneinten die
Absicht, Berufung einzulegen.
8 Jul 2026
## LINKS
DIR [1] https://www.youtube.com/watch?v=8iiPRIbgQOI
DIR [2] /Hamburg-im-Wuergegriff-des-Populisten/!5803890
## AUTOREN
DIR Katharina Schipkowski
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