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       # taz.de -- Neun Jahre nach G20 in Hamburg: Milde Strafen für Polizeigewalt
       
       > Marvin H. wurde beim G20-Protest in Hamburg von Polizisten verprügelt.
       > Vor Gericht werden die Täter zu Geldstrafen verurteilt, die sie nicht
       > zahlen müssen.
       
   IMG Bild: Am Rande des G20-Gipfels in Hamburg: Ein „Störer“, wie Polizisten die Demonstrant*innen nennen, macht Pause
       
       Obwohl die Angeklagten mit dem Urteil überaus zufrieden sein dürften, wird
       sich der Wunsch, den einer von ihnen in seinen letzten Worten vor Gericht
       äußerte, wohl nicht erfüllen: „Ich wünsche mir, dass die Stadt mit Ende
       dieses Prozesses ihren Frieden mit dem G20-Gipfel machen kann.“ Doch dafür
       dürften die Strafen zu niedrig sein. Die drei Polizisten wurden der
       gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig
       gesprochen, aber nur zu Geldstrafen verurteilt. Einer von ihnen bekam 150
       Tagessätze, ein zweiter 120, ein Dritter 50. Weil die Justiz das Verfahren
       jedoch so lange verschleppt hat, gelten die Tagessätze als komplett
       abgegolten – niemand muss mehr zahlen.
       
       Die drei Verurteilten sind die einzigen Polizisten, die sich überhaupt
       wegen der ausufernden Gewalt gegen Demonstrant*innen bei den
       Gipfelprotesten vor Gericht verantworten mussten. Zuvor waren 157 Anzeigen
       wegen Polizeigewalt beim G20-Gipfel eingestellt worden, während
       Gipfelgegner*innen zahlreich angeklagt und verurteilt worden waren.
       Lediglich in einem Fall entschied sich die Generalstaatsanwaltschaft nach
       einer erneuten Sichtung aller Fälle angezeigter Polizist*innen im Jahr
       2023, diesen einen Fall doch noch zur Anklage zu bringen.
       
       Die Beweislage ist ziemlich eindeutig: [1][Ein im Internet veröffentlichtes
       Video] zeigt, wie mehrere Demonstrant*innen vor der Polizei weglaufen,
       die Treppen zum Bismarckdenkmal hoch. Ihnen hinterher kommt in einigem
       Abstand relativ gelassen eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. Auf
       dem Plateau des Denkmals angekommen stürmen sie auf die
       Demonstrant*innen zu, die weglaufen oder schützend die Hände über den
       Kopf halten.
       
       Darunter ist auch Marvin H. Er hatte am ersten Prozesstag ausgesagt, er
       habe mit seinen beiden Begleitern vor den Krawallen weglaufen wollen. Als
       die Polizisten auf ihn zugestürmt seien, habe er gesagt „Hey, alles gut“,
       defensiv die Hände gehoben, und dann nur noch Schläge kassiert. Auf dem
       Video sieht man, wie er von zwei Polizisten mit Schlagstöcken nach links
       und rechts getrieben wird, ein dritter Polizist kommt hinzu und schlägt ihm
       die Faust ins Gesicht.
       
       ## Richterin sieht mildernde Umstände
       
       Die Richterin hebt in ihrer Urteilsbegründung die Belastung hervor, der die
       Polizisten ausgesetzt gewesen seien, und die auch ihre Verteidiger im
       Prozess unermüdlich vorgetragen hatten. „Schlafentzug, wenig Pausen und
       wenig Essen sowie die dauerhafte Anspannung durch Steinbewurf“ hätten zu
       einer angespannten Lage geführt. Zudem müsse man davon ausgehen, dass
       Marvin H. und seine Begleiter zum Schwarzen Block gehört hätten, weil sie
       schwarz gekleidet gewesen waren. Trotzdem seien die Schläge nicht
       gerechtfertigt gewesen, zumal auf dem Denkmalplateau keine Gefahr für die
       Polizisten bestanden habe.
       
       Mit ihrem Urteil blieb die Richterin leicht hinter den Forderungen der
       Staatsanwaltschaft zurück – und weit hinter dem für solche Taten
       vorgesehenen Strafrahmen. Auf gemeinschaftliche gefährliche
       Körperverletzung stehen sechs Monate bis zehn Jahre Haft. Hier kämen jedoch
       mildernde Umstände zusammen, sagte die Richterin – allen voran die lange
       Verzögerung des Verfahrens bis heute, neun Jahre nach den Taten. Zudem
       wirke sich strafmildernd aus, dass keiner der drei Angeklagten die Schläge
       komplett abgestritten habe.
       
       Zwei der Angeklagten hatten sogar Geständnisse abgelegt und zugegeben, dass
       sie ihr Verhalten im Nachhinein als unangemessen und somit rechtswidrig
       bewerten. Sie seien überfordert und überanstrengt gewesen. Beide boten dem
       Opfer eine Geldzahlung von 500 Euro an, einer von ihnen zückte direkt im
       Gerichtssaal fünf Scheine. Das Opfer nahm Geld und Entschuldigungen dankend
       an.
       
       ## Bloß auf die Kniekehlen gezielt
       
       Der dritte Angeklagte, der zu jedem Termin in Uniform kam, hielt hingegen
       daran fest, unschuldig zu sein. Sein Verteidiger, Walter Wellinghausen, war
       in den Jahren nach 2001 Staatsrat der Innenbehörde unter dem
       [2][rechtskonservativen Hardliner Roland Schill] gewesen und hatte als
       dessen rechte Hand gegolten. Sein Mandant habe mit dem Schlagstock
       lediglich auf die Kniekehlen gezielt und wisse nicht mal, ob er getroffen
       habe, sagte Wellinghausen. Eine Entschuldigung sei deshalb nicht nötig. In
       dem Video sieht man tatsächlich keine Schläge auf die Kniekehlen, wohl aber
       auf den restlichen Körper.
       
       Einer der beiden Geständigen behauptete, die Situation, in der er mit der
       Faust zugeschlagen hatte, gar nicht richtig gesehen zu haben. Das Visier
       seines Helmes sowie seine eigenen Kollegen hätten ihm die Sicht genommen.
       So sei er „naiv“, wie er hinterher sagte, davon ausgegangen, dass seine
       Kollegen das Opfer hätten festnehmen wollen, was aber nicht gelang. Durch
       den Faustschlag habe er das Opfer, das „lost“, also verloren oder
       desorientiert gewirkt habe, kurz ins Hier und Jetzt bringen wollen, um es
       dann festzunehmen. Zu der Festnahme sei es aber nicht gekommen, weil ein
       Hilferuf einer anderen Einheit dazwischen gekommen sei.
       
       Der Staatsanwalt stellt in seinem Plädoyer klar, dass er das nicht glaubt.
       „Ich kann verstehen, dass Ihre Sicht eingeschränkt war, aber ganz ehrlich:
       Wenn Sie es nicht schaffen zu erkennen, dass Personen hilflos sind, wenn
       sie mit erhobenen Händen vor Ihnen stehen oder am Boden liegen, mache ich
       mir ernsthaft Sorgen.“ Vielmehr sei er nach Anhörung aller Zeugen zu der
       Einschätzung gekommen, dass es bei diesem Einsatz nicht um Festnahmen
       gegangen sei.
       
       Unter den Zeugen – ausschließlich Männer – waren mehrere Leiter der
       beteiligten Polizeizüge gewesen. Keiner hatte davon gesprochen, dass man
       Demonstrant*innen habe festnehmen wollen. Es sei vielmehr darum
       gegangen, die „Störer“, wie alle Polizisten die Demonstrant*innen
       konsequent nennen, zu zerstreuen. Entsprechend sieht man auf dem Video auch
       nichts von Festnahmeversuchen, sondern nur Prügel.
       
       „Es ist gut, dass wir das Verfahren durchgeführt haben“, sagt die Richterin
       zum Schluss. Dass die Polizisten sich entschuldigt und Opfer und Täter sich
       die Hand geschüttelt haben, sei der eigentliche Erfolg des Verfahrens. Das
       Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber beide Seiten verneinten die
       Absicht, Berufung einzulegen.
       
       8 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.youtube.com/watch?v=8iiPRIbgQOI
   DIR [2] /Hamburg-im-Wuergegriff-des-Populisten/!5803890
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Katharina Schipkowski
       
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