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       # taz.de -- Berufungsurteil in Frankreich: Marine Le Pen darf zur Wahl antreten – und will es auch
       
       > Die Rechtspopulistin kann sich 2027 im französischen
       > Präsidentschaftswahlkampf aufstellen lassen. Das Gericht erklärte sie
       > aber der Unterschlagung für schuldig.
       
   IMG Bild: Marine Le Pen verlässt am Dienstag das Berufungsgericht in Paris
       
       Das Berufungsgericht in Paris wollte für die Rechtspopulistin Marine Le Pen
       ein salomonisches Urteil fällen: Marine Le Pen, Fraktionsvorsitzende des
       Rassemblement National (RN), sollte für schuldig erklärt und zu einer
       Haftstrafe verurteilt werden, doch die Verantwortung für alle politischen
       Konsequenzen wollte man im Namen der Justiz nicht übernehmen. Ein strenges
       Urteil mit einem Verlust der Wählbarkeit nämlich hätte Le Pen automatisch
       an einer Kandidatur gehindert. Der Gerichtsbeschluss von Dienstag ist für
       Le Pen weniger zwingend. Und niemand kann sagen, es sei die Justiz gewesen,
       die sie aus dem politischen Rennen genommen hätte. Das Urteil sorgte am
       Dienstagnachmittag in und außerhalb des Gerichts für Konfusion und
       Ratlosigkeit.
       
       Wie schon [1][von der ersten Gerichtsinstanz im März 2025] ist die
       Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen Unterschlagung von EU-Geldern zur
       Finanzierung von Parteiaktivitäten für schuldig erklärt worden. Allerdings
       nur noch zu drei Jahren Haft verurteilt – in der ersten Instanz waren es
       noch vier Jahre –, von denen sie ein Jahr mit einer elektronischen
       Fußfessel verbüßen muss. Außerdem muss Le Pen ein Bußgeld von 100.000 Euro
       zahlen.
       
       Entscheidend aber ist für sie vor allem die Nebenstrafe, die ihre
       bürgerlichen Ehren betrifft. Wollte die erste Instanz einen Verlust des
       passiven Wahlrechts mit sofortiger Wirkung und für eine Dauer von fünf
       Jahren, gibt sich das Berufungsgericht weniger streng. Die Richter ordneten
       eine 45-monatige Ämtersperre an, setzten aber 30 Monate zur Bewährung aus.
       Damit könnte sie am 18. April 2027 bei der Präsidentschaftswahl antreten,
       weil die verbleibenden 15 Monate zu diesem Zeitpunkt bereits abgegolten
       sind.
       
       ## Jede Wahlkampfreise bewilligen?
       
       Le Pen könnte also zum vierten Mal zu den Präsidentschaftswahlen antreten.
       Doch ist das tatsächlich machbar mit einer elektronischen Fußfessel, die
       sie theoretisch auch als gewählte Staatschefin tragen müsste, falls die
       Justiz ihr nicht eine zusätzliche Erleichterung gewährt? In den Wochen vor
       dem Berufungsurteil hatte Marine Le Pen in den Medien betont, es sei nicht
       realistisch, mit einer elektronischen Fessel einen Wahlkampf zu führen,
       sich täglich auf dem Polizeiposten zu melden und sich jede Wahlkampfreise
       in die Provinz vom Gericht bewilligen zu lassen.
       
       Die Entscheidung zur Kandidatur unter diesen Bedingungen wollte das Gericht
       der verurteilten RN-Politikerin und ihren Parteikollegen überlassen. Und
       wie Patrick Maisonneuve, der Anwalt des Europaparlaments, zu dem Urteil
       meinte, ist es an den Wahlberechtigten zu sagen, ob sie eine verurteilte
       Politikerin als Staatspräsidentin haben wollen.
       
       Am Abend gab Le Pen dann bekannt trotz ihrer Verurteilung für die
       Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr kandidieren zu wollen. Sie wolle
       gegen ihre Verurteilung Revision einlegen und als Kandidatin antreten,
       sagte die 57-Jährige im Sender TF1.
       
       ## Schlangen vor dem Gericht
       
       Schon in den ersten Morgenstunden standen vor dem Gericht Dutzende von
       Journalisten und Neugierige Schlange, um die Verkündung des mit größter
       Spannung erwarteten Urteils und dessen Begründung am Nachmittag aus erster
       Hand zu erfahren. Selten hatte in Frankreich ein Gerichtsurteil so direkt
       politische Konsequenzen wie der Prozess wegen der Unterschlagung von
       insgesamt rund 4 Millionen Euro des EU-Parlaments durch die Parteiführung
       des RN.
       
       Diese Mittel sollten der Bezahlung der parlamentarischen Assistenten der
       EU-Abgeordneten dienen, wurden in Wirklichkeit aber zur Finanzierung von
       Mitarbeitern der Partei ohne Bezug zum EU-Parlament verwendet. In dem
       Prozess lagen schriftliche Dokumente vor, die belegen, dass die damalige
       EU-Abgeordnete und Parteichefin von diesem System einer illegalen
       Finanzierung des RN nicht nur informiert war, sondern dabei eine führende
       Rolle spielte.
       
       ## Le Pen betrachtet sich als unschuldig
       
       Vor Gericht hatte Le Pen erklärt, sie verstehe nicht, weshalb man sie
       strafrechtlich zur Verantwortung ziehe. Sie betrachte sich als unschuldig.
       Dies umso mehr, als das Europaparlament nie die Praktiken mit solchen
       Anstellungsverträgen kritisiert hatte. Für die Gerichtspräsidentin war das
       aber offenbar kein überzeugendes Argument.
       
       Zweimal kam Marine Le Pen bereits in eine Stichwahl um das
       Präsidentschaftsamt. Sie hatte 2011 die Partei von ihrem Vater Jean-Marie
       Le Pen geerbt, der sie unter dem Namen Front National (FN) zusammen mit
       Ehemaligen der Waffen-SS gegründet hatte. Ihre Führung war bisher ebenso
       autoritär und unbestritten wie die ihres Vaters. Sollte sie nicht antreten,
       stünde mit dem jungen RN-[2][Parteivorsitzenden Jordan Bardella] ein
       Ersatzkandidat bereit. Bardella ist populär – und könnte damit weit mehr
       sein als ein „Plan B“.
       
       7 Jul 2026
       
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