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       # taz.de -- Rechtsextremistin vor Auslieferung: Liebich muss zurück nach Deutschland
       
       > Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich wehrte sich
       > vehement gegen ihre Auslieferung. Nun hat das Gericht in Prag
       > entschieden.
       
   IMG Bild: Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich (M.) wird am Landgericht in Pilsen vorgeführt
       
       dpa | Tschechien darf die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja
       Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die
       Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine
       Gerichtssprecherin mit. Sie seien nicht begründet gewesen. Das Gericht
       bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.
       
       Die tschechischen Behörden würden sich nun innerhalb einer zehntägigen
       Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden, sagte
       Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der zuständigen Vollstreckungsbehörde,
       der Staatsanwaltschaft in Halle.
       
       Es sei davon auszugehen, dass Liebich in den nächsten zehn Tagen von
       Tschechien in die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz gebracht werde. Für die
       Entscheidung, ob Liebich die Haft dort absitzen oder woanders untergebracht
       werde, sei dann die Anstaltsleitung in Chemnitz zuständig.
       
       ## Volksverhetzung, üble Nachrede, Beleidigung
       
       Das Landgericht im tschechischen Plzeň hatte bereits Anfang Juni
       entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die
       deutschen Behörden übergeben werden soll. Die Rechtsextremistin wurde in
       Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer
       Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung
       verurteilt.
       
       Liebich gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie
       Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Zudem
       stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, die
       mit dem Fall befasst war. Beide Beschwerden wurden nun abgewiesen. Dies
       geschah in einer nichtöffentlichen Sitzung. Die Entscheidung ist
       rechtskräftig.
       
       Liebich bliebe noch, das Verfassungsgericht in Brno anzurufen. Das gilt
       indes als unwahrscheinlich. Die endgültige administrative Entscheidung über
       die Auslieferung liegt beim tschechischen Justizminister Jeroným Tejc. Der
       Jurist und ehemalige Sozialdemokrat wurde von der rechtspopulistischen
       Partei ANO des Regierungschefs und Milliardärs Andrej Babiš für den Posten
       nominiert.
       
       ## Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes
       
       Liebich wurde nach [1][monatelanger europaweiter Fahndung] Anfang April im
       tschechischen Krásná bei Aš nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen.
       Derzeit sitzt die 55-Jährige in Auslieferungshaft im Gefängnis von Plzeň.
       Die Bedingungen dort gelten als hart. Untergebracht sind dort mehr als
       1.200 Häftlinge, darunter auch Schwerverbrecher.
       
       Die Rechtsextremistin wurde im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem
       Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle verurteilt. Nach der Verurteilung
       [2][hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern] lassen.
       Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker
       sprachen von einem [3][Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes].
       
       7 Jul 2026
       
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