# taz.de -- EU-Recht auf Reparatur: „Reparaturkosten müssen runter“
> Kaputte Geräte instandsetzen zu lassen, ist nicht allen möglich, sagt
> Katrin Meyer vom Verein Runden Tisch Reparatur – trotz neuem EU-Recht auf
> Reparatur.
IMG Bild: Repaircafé in Bottrop: Der Toaster wurde in wenigen Minuten repariert
taz: Frau Meyer, Verbraucher:innen haben künftig ein Recht auf
Reparatur. Demnach müssen Hersteller ihre Produkte zukünftig so bauen, dass
sie sich reparieren lassen – und zwar zu einem „angemessenen“ Preis. Dafür
haben Sie lange gekämpft – sind Sie zufrieden mit dem Ergebnis?
Katrin Meyer: Es ist besser als vorher, aber ganz am Ziel angekommen sind
wir noch nicht. Es ist ja noch immer nicht so, dass jede Reparatur machbar
wäre, und zwar auch ökonomisch sinnvoll machbar. Reparieren ist auch
künftig noch nicht überall zugänglich und günstig.
taz: Für wen ist es nicht zugänglich und günstig?
Meyer: Für Verbraucher:innen, in deren Umgebung es keine guten
Reparaturstrukturen gibt, also eine gute Mischung aus gewerblichen
Dienstleistungen und ehrenamtlichen Angeboten. Das ist in vielen Gebieten
nicht der Fall. Wenn die Nachfrage nach Reparaturen zunimmt – und das
wünschen wir uns ja alle –, wird das zunehmend zum Problem werden. Zudem
sind viele freie Reparaturwerkstätten Kleinstbetriebe, die häufig nur aus
einer oder wenigen Personen bestehen. Geht der Meister oder die Meisterin
in Rente, macht der Laden zu. Auch hier schlägt der Fachkräftemangel durch.
taz: In meiner Umgebung gibt es zwar jede Menge Fachbetriebe, aber Lust zu
reparieren haben die meiner Erfahrung nach nicht. Selbst die
Miele-Vertragswerkstatt hat mir geraten, lieber was Neues zu kaufen!
Meyer: Es muss sich für die Werkstätten natürlich auch lohnen. Es darf
nicht sein, dass die Geräte so gebaut sind, dass selbst bei teuren
Waschmaschinen oder Kühlschränken eine Reparatur zu aufwendig ist, weil der
Mechaniker nicht an die kaputten Teile herankommt. Da liegt dann ein Fehler
im System. Eigentlich sieht die Ökodesign-Richtlinie vor, dass
[1][Elektrogeräte so entworfen sind], dass Ersatzteile austauschbar sind.
taz: Kann der Gesetzgeber das gegen die Unternehmen durchsetzen, die Geräte
verkaufen – und nicht reparieren wollen?
Meyer: Eigentlich gilt das für Großgeräte schon, die seit 2021 auf den
Markt gekommen sind. Wenn die Anforderungen nicht ordentlich umgesetzt
werden, muss das geprüft werden. Sicherlich ist es ein Problem, dass das
neue Gesetz für ein Recht auf Reparatur keine Sanktionen vorsieht. Wenn
Unternehmen gegen Vorgaben verstoßen, passiert ihnen nichts.
taz: Wie lässt sich das lösen?
Meyer: Mit einem starken, freien Reparaturmarkt. Unabhängige Werkstätten
müssen sich beweisen können, und ihre Arbeit darf nicht behindert werden.
Es ist ein guter Teil des Gesetzes, dass unabhängige Werkstätten nicht
durch Hardware- oder Softwareblockaden ausgeschlossen werden dürfen. Das
ist sehr wichtig, damit solche Werkstätten Geld verdienen können.
taz: Sind Werkstätten, die an Hersteller gebunden sind, ein Problem?
Meyer: Nein, sie spielen auch eine wichtige Rolle im Reparatur-Ökosystem,
etwa in Garantiefällen. Es muss ein gutes Zusammenspiel geben, aus
gebundenen und freien Werkstätten sowie [2][ehrenamtlichen Strukturen, etwa
Repaircafés]. Dort finden die Reparaturen statt, die sich ökonomisch nicht
lohnen. Während die Haushaltsgroßgeräte eher etwas für Fachbetriebe sind,
könnte im Repaircafé zum Beispiel der Pürierstab repariert werden. Im
besten Falle ergänzen sich alle und empfehlen sich gegenseitig.
taz: Gehen Sie davon aus, dass Verbraucher:innen durch das neue Gesetz
mehr reparieren lassen?
Meyer: Das ist unsere Hoffnung, aber der Gesetzgeber muss noch an weiteren
Stellschrauben drehen. Zu hohe Reparaturkosten sind häufig das Problem und
müssen runter, zum Beispiel über eine Mehrwertsteuerreduzierung auf
Reparaturdienstleistungen. Reparieren ist immer noch zu teuer im Verhältnis
zum Neukauf eines Produkts.
taz: Deshalb schreibt das Gesetz ja „angemessene Ersatzteilpreise“ vor. Was
wird denn angemessen sein?
Meyer: Das ist die Frage, was heißt das in der Praxis. Der Gesetzgeber
konnte sich leider nicht entschließen, die Formulierung zu konkretisieren.
‚Angemessen‘ aus Verbrauchersicht bedeutet sicher etwas anderes als aus
Herstellersicht. Am Ende müssen die Gerichte entscheiden. Außerdem erwarten
viele EU-Mitgliedsländer, dass die EU-Kommission die zugrundeliegende
EU-Richtlinie noch etwas genauer fasst.
taz: Könnte die Kommission [3][auch einen Reparaturbonus] fordern?
Meyer: Umgekehrt: Die Richtlinie sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat eine
nationale Fördermaßnahme für mehr Reparaturen umsetzt und diese dann an die
Kommission meldet. Wir fordern, dass Deutschland dafür einen von den
Herstellern finanzierten Reparaturbonus einführt. In Frankreich wird das
schon sehr erfolgreich umgesetzt. Für jedes verkaufte Produkt fließen
Gelder in einen Topf, aus dem dann Reparaturen bezuschusst werden, oder
auch Weiterbildungsmaßnahmen für Werkstätten. Der Vorteil dieses Modells
liegt darin, dass keine Steuergelder genutzt werden müssten und der
Fördertopf damit langfristig gesichert werden könnte.
29 Jul 2026
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## AUTOREN
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