# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Abstimmung zu Krankenkassen-Reform kann kommen
> Die Oppositionsabgeordneten wollten die Entscheidung über das
> GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz noch stoppen. Dem hat Karlsruhe eine
> Absage erteilt.
IMG Bild: Weitreichende Änderungen bei der gesetzlichen Krankenkasse will die Regierung beschließen lassen
epd/ afp | Der Bundestag kann am Freitag wie von der Koalition gewünscht
die Reform der gesetzlichen Krankenkassen verabschieden. Das
Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag Eilanträge von einem Grünen-
und einem Linken-Abgeordneten zurück, die eine Verschiebung durchsetzen
wollten. Offen ist noch, ob das Vorhaben am Freitag auch im Bundesrat
behandelt wird.
Die beiden Antragsteller hätten einstweilige Anordnungen beantragt mit dem
Ziel, dem Bundestag die abschließende Beratung am 10. Juli zu untersagen,
erläuterte das Bundesverfassungsgericht. Diese Anträge „blieben ohne
Erfolg“. Eine Begründung dafür wurde zunächst nicht bekannt – sie werde den
Beteiligten „aufgrund der Eilbedürftigkeit“ gesondert übermittelt, erklärte
das Gericht.
## Koalition will Abschluss vor Sommerpause
[1][Die Oppositionsabgeordneten] hatten argumentiert, die Regierung wolle
die Reform im Eilverfahren ohne ausreichende Beratungszeit durchs Parlament
bringen. Erst vor wenigen Tagen hatte sich die Koalition auf umfangreiche
Änderungen an den ursprünglichen Plänen geeinigt.
Die Bundestagssitzung am Freitag ist die letzte vor der parlamentarischen
Sommerpause, die bis Anfang September dauert. CDU, CSU und SPD pochten
darauf, das parlamentarische Verfahren zur Krankenkassen-Reform vor der
sitzungsfreien Zeit abzuschließen.
Ob sich am Freitag auch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befasst, blieb
am Donnerstag offen. Nach Angaben von Bundesratspräsident Andreas
Bovenschulte (SPD) sollte es den Tag über weitere Verhandlungen zwischen
Bund und Ländern geben. Die Länderseite wolle mehr Geld für die
Krankenhäuser durchsetzen, sagte der Bremer Bürgermeister am Morgen in
Berlin. Nur wenn eine Einigung gelinge, könne das Thema am Freitag auf die
Tagesordnung gesetzt werden. Eine Entscheidung darüber wird erst kurz vor
Sitzungsbeginn am Freitagmorgen erwartet.
## Kassenverband: Jede Verzögerung kostet Geld
Das Reformgesetz bedarf zwar nicht der Zustimmung des Bundesrats. Die
Länderkammer könnte aber den Vermittlungsausschuss anrufen, um so noch
Änderungen zu erreichen. Der Deutsche Landkreistag hält diesen Schritt für
sinnvoll: „Wir fordern die Länder unmissverständlich auf, Flagge für die
flächendeckende Krankenhausversorgung zu zeigen und deshalb den
Vermittlungsausschuss anzurufen, um dort für eine tragfähige Finanzierung
zu kämpfen“, sagte Verbandspräsident Achim Brötel der Neuen Osnabrücker
Zeitung.
Dagegen warnte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vor
einer Verzögerung. Bestimmte Honorarverhandlungen würden beispielsweise
schon im Sommer geführt, teilte der Verband der Welt mit. Wenn das Gesetz
dann noch nicht gelte, fielen diese Honorarabschlüsse für 2027 entsprechend
höher aus. „Jeder Monat, den das Gesetz später kommt, kostet die
Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Geld“, erklärte der Verband.
Mit der Reform will die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen
Krankenkassen stabilisieren und Beitragserhöhungen vermeiden. Vorgesehen
sind unter anderem höhere Zuzahlungen der Versicherten zu Medikamenten und
Klinikaufenthalten, Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung
und die Einführung einer Teil-Krankschreibung. Außerdem werden höhere
Rabatte von Pharmafirmen und Apotheken auf Arzneimittelpreise
vorgeschrieben. Für Ärztinnen und Ärzte fallen bestimmte Sondervergütungen
weg, auch die Regeln zur Krankenhausvergütung werden geändert.
## Die Reform der Krankenkassenfinanzierung
Die Koalition legte im Bundestag einen Katalog von mehr als 60
Änderungsanträgen vor. Wie in Berlin bekannt wurde, sehen diese unter
anderem eine geringere Absenkung des Bundeszuschusses und Änderungen beim
Herstellerabschlag für Pharmakonzerne vor.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic kritisierte das Vorgehen
scharf.
Vorgesehen ist nun offensichtlich, den Bundeszuschuss für den
Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen statt um 2 Milliarden Euro, wie es
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgesehen hatte, nun 2027 um
1,35 Milliarden Euro und 2028 um 1,55 Milliarden Euro zu verringern.
Finanziert werden soll dies durch Einnahmen aus einer Lenkungssteuer auf
zuckergesüßte Getränke.
Die vom Bund gezahlten GKV-Beiträge für [2][Empfängerinnen und Empfänger
von Grundsicherung] sollen um 750 Millionen Euro höher ausfallen als bisher
geplant. Sie sollen damit 2027 nun 1 Milliarde Euro betragen, 2028 rund
1,25 Milliarden Euro und danach wie vorgesehen weiter ansteigen.
[3][Geplante Belastungen für Versicherte] bei Zuzahlungen und der
Familienversicherung will die Koalition offensichtlich etwas abmildern. Der
bislang vorgesehene dynamische Herstellerabschlag für die Pharmakonzerne
soll daneben durch einen festen, gleichbleibenden Abschlag ersetzt werden.
Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.
9 Jul 2026
## LINKS
DIR [1] /Abstimmung-zur-Gesundheitsreform/!6194405
DIR [2] /Vorschlaege-zur-Reform-der-Krankenkassen/!6164479
DIR [3] /Gesundheitsreform/!6171983
## TAGS
DIR Krankenversicherung
DIR Krankenkassen
DIR GKV
DIR Friedrich Merz
DIR Gesundheit
DIR Gesundheit
DIR Reden wir darüber
DIR Schwarz-Rot
## ARTIKEL ZUM THEMA
DIR Abstimmung zur Gesundheitsreform: Opposition will erst mal in den Urlaub
Grüne, Linke und AfD wollen mit Klagen die Verabschiedung der schwarz-roten
Gesundheitsreform verschieben. Ihre Erfolgsaussichten sind aber gering.
DIR Das Reformpaket und seine Folgen: Ach, das bisschen Pflege
Was so harmlos klingt wie „Reformvorschlag“, ist alles andere als harmlos.
Es belastet vor allem jene, die ohnehin schon am Limit sind.
DIR Gesundheitsreform: Das Sparpaket ist nicht historisch, sondern erkauft nur Zeit
Die „Gesundheitsreform“ müsste Sparpaket heißen. Die Beschlüsse sind zwar
relativ sozialverträglich, doch sie machen das System nicht zukunftssicher.