# taz.de -- Professorin über Vergesellschaftung: „Wir wohnen radikal ungleich“
> Schwarz-Rot will die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen verbieten.
> Die Stadtplanungsexpertin Barbara Schönig ist darüber „doppelt
> erschüttert“.
IMG Bild: Demonstration für die Vergesellschaftung von Wohnraum in Berlin 2024
taz: Frau Schönig, die Bundesregierung will verbieten, dass private
Wohnungskonzerne [1][auf Länderebene vergesellschaftet werden können.] Was
halten Sie von diesem Beschluss des letzten Koalitionsausschusses?
Barbara Schönig: Ich bin überrascht, dass es möglich sein soll, per
einfachem Bundesgesetz die verfassungsrechtliche Kompetenz eines
Bundeslands zu beschneiden – aber das mögen
Rechtswissenschaftler:innen besprechen. Politisch bin ich doppelt
erschüttert: Erstens darüber, dass man die Berliner Landesregierung von
Bundesseite aus daran hindern will, einen [2][erfolgreichen Volksentscheid
umzusetzen]. Und zweitens darüber, wie undifferenziert über die
Vergesellschaftung von Wohnraum gesprochen wird.
taz: Was ist Ihnen zu undifferenziert?
Schönig: Manche Privatakteure besitzen so viele Wohnungen in einer Stadt,
dass sie letztlich durch ihr Monopol die Marktpreise verzerren. Sie nutzen
Wohnraum [3][eigentlich zweckentfremdet], um an Finanzmärkten zu
spekulieren. Diese enge Verflechtung mit dem internationalen Kapitalmarkt
ist heute stärker als je zuvor. Eine Vergesellschaftung will diese
renditeorientierte Logik unterbinden.
Mit der aufgebauten Drohkulisse „Sozialismus“ hat das nichts zu tun. Eine
Genossenschaft oder ein Investor, der einen Block mit Mietwohnungen baut,
muss nicht verängstigt sein. Die Vergesellschaftung richtet sich allein
darauf, Wohnraum, der so wie oben erläutert bewirtschaftet wird, im Sinne
von Artikel 15 im Grundgesetz „in Gemeineigentum oder in andere Formen der
Gemeinwirtschaft“ zu überführen.
taz: Eins der Argumente gegen Vergesellschaftung lautet: Sie schafft keine
neuen Wohnungen und ist zu teuer.
Schönig: Eine Vergesellschaftung soll auch nur dafür sorgen, dass die
Wohnungen, die sich derzeit im Eigentum finanzmarktorientierter
Wohnungsunternehmen befinden, nicht noch teurer werden und bezahlbar
modernisiert werden können. Indem die Wohnungen in eine Anstalt
öffentlichen Rechts überführt werden, kann ihre gemeinnützige
Bewirtschaftung gesichert und demokratisch gesteuert werden.
Eine Vergesellschaftung ermöglicht es, Bestände kostengünstiger in
öffentliches Eigentum zu überführen als eine Enteignung, die sich meist am
Marktwert orientiert. Würde man zum Marktpreis entschädigen, könnte das
Land Berlin die Wohnungen kaufen, aber dann nicht zu bezahlbaren Preisen
vermieten.
taz: Es gibt aber die [4][weit verbreitete Angst], dass dann niemand mehr
in den Wohnungsbau investiert.
Schönig: Wenn Investoren abgeschreckt werden, die nur an
Spekulationsgewinnen interessiert sind, ist das wohl kaum bedauerlich – im
Gegenteil. Was Berlin braucht, sind Investoren, die sich für Wohnqualität
und lebendige Stadtquartiere interessieren. Übrigens kann Berlin viel Geld
sparen, wenn es weniger Wohngeld und Kosten der Unterkunft zahlen muss,
weil die Mieten in den vergesellschafteten Beständen und insgesamt nicht in
der derzeitigen Dynamik steigen.
taz: Schwarz-Rot möchte lieber eine neue [5][„Wohnungsbaugesellschaft für
bezahlbares Wohnen (WBG)“] errichten.
Schönig: Ich sehe nicht, warum es eine Wohnungsbaugesellschaft des Bundes
braucht. Stadtentwicklung erfordert präzise Kenntnis der regionalen
Situation. Es gibt gut aufgestellte, professionelle Genossenschaften und
öffentliche, vor allem kommunale Wohnungsunternehmen, die seit Jahrzehnten
für bezahlbares Wohnen sorgen – ihren finanziellen Möglichkeiten
entsprechend. Anstatt nun langwierig neue Verwaltungsstrukturen aufzubauen,
sollte man diese Akteure stärken. Zum Beispiel, indem man eine
wirkungsvolle Wohnungsgemeinnützigkeit schafft, mit der die
nicht-profitorientierte Bewirtschaftung von Wohnraum steuerlich gefördert
wird.
taz: Unter der Ampel-Regierung wurde [6][eine solche Wohngemeinnützigkeit
eingeführt] …
Schönig: Mit nahezu null Effekt. Ein Passus darin besagt, dass sich
Organisationen nur um mildtätige Zwecke kümmern dürfen. Damit fallen alle
kommunalen und genossenschaftlichen Unternehmen, die nicht nur geförderten
Wohnraum für Bedürftige haben und nicht nur mildtätig vermieten, von
vornherein raus.
taz: Wohnungsnöte gab es historisch immer wieder. Lässt sich denn etwas aus
der Vergangenheit lernen?
Schönig: In der Weimarer Republik wurden große Wohnsiedlungen gebaut, in
einem Tempo, von dem wir heute nur träumen können. Realisiert wurde das in
großem Umfang von kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnungsbaugesellschaften. Wenn man die damals entstandenen Wohnungen nicht
in den letzten Jahrzehnten eifrig verkauft hätte, wären sie vielfach heute
noch in kommunaler Hand – und bezahlbarer. In Berlin wurden sogar
Baubetriebe sozialisiert, um unabhängig zu sein von den
Baupreissteigerungen der privaten Bauwirtschaft. Es ging darum,
gemeinnützigen Wohnungsneubau zu schaffen. Aber gleichzeitig, das ist das
Interessante, wurden auch die Mieten im Bestand reguliert.
taz: Wie genau?
Schönig: In den ersten Jahren der Weimarer Republik war die
Mieterschutzgesetzgebung so umfassend, dass heute einige abwertend von
einer Wohnungszwangswirtschaft sprechen. Aber de facto ging es um
Mieterschutz, also um Kündigungsschutz und um die Regulierung von
Miethöhen. Auch wenn diese Regulierungen dann schon ab 1924 wieder
abgeschwächt wurden – es gab ein Gesamtsystem sozialer Wohnungsversorgung,
das Neubau und die Bezahlbarkeit von bestehendem Wohnraum umfasste. Das ist
im Hinblick auf die heutige Zeit interessant.
taz: Was würden Sie daraus ableiten?
Schönig: Erstens müssen die nicht-profitorientierten Bestände ausgebaut
werden – durch Neubau, Aktivierung von Leerstand oder auch
Vergesellschaftung. Zweitens muss der Boden- und Wohnungsmarkt wirkungsvoll
reguliert werden. Bei kommunalem Land könnten zum Beispiel Erbbaurechte
konsequent genutzt werden oder es wäre hilfreich, wenn der Bund eine
Öffnungsklausel erlässt, die einen Mietendeckel auf Landesebene zulässt.
taz: Die Bundesregierung investiert heute wieder verstärkt in den sozialen
Wohnungsbau. Nach dem Zweiten Weltkrieg war das das wichtigste Instrument
für den Wiederaufbau des Landes. Betrachten Sie das als Erfolgsgeschichte?
Schönig: Ja und nein. In der Nachkriegszeit wurde mit dem sozialen
Wohnungsbau schnell viel Wohnraum geschaffen. Damals waren aber die
Einkommensgrenzen viel großzügiger definiert, im Grunde wurde die gesamte
Bevölkerung adressiert. Das war auch sinnvoll nach dem Krieg, wo viel
Wohnraum zerstört war und alle Wohnraum brauchten. Der soziale Wohnungsbau
war allerdings viel teurer als die unsanierten Altbauwohnungen. Für die
untersten Einkommensgruppen war er nicht bezahlbar.
taz: Interessant. Heute richtet er sich ja nur an untere Einkommensgruppen.
Schönig: Ja, das wurde später weiter eingegrenzt, die Einkommensgrenzen
variieren aber regional. Genau genommen richtet sich heute „sozialer
Wohnungsbau“ an jene, die sich am Wohnungsmarkt nicht selbst versorgen
können, das können zum Beispiel auch Menschen mit körperlicher
Beeinträchtigung oder Alleinerziehende sein.
taz: Was stört Sie dann?
Schönig: Dass sozialer Wohnungsbau in Deutschland [7][zeitlich befristet
ist.] Wir fördern den privatwirtschaftlichen Bau neuer Wohnungen mit
öffentlichen Geldern, die dann 10, 15, 20 Jahre als Sozialwohnungen genutzt
werden, danach aber zu Marktpreisen mit Gewinn vermietet werden dürfen.
„Soziale Zwischennutzung“ wird das in der Wohnungsforschung genannt. Diese
Befristungsregelung sollte abgeschafft werden. Da geht viel staatliches
Geld verloren. Wenn ich dagegen kommunal oder genossenschaftlich baue,
bleiben Wohnungen dauerhaft bezahlbar. Das ist ein Machtfaktor in der
Wohnungsversorgung.
taz: Schon heute sind immer mehr Menschen mit ihren Wohnkosten belastet.
Nun soll auch das Wohngeld, das Menschen mit kleinem Einkommen entlastet,
gekürzt werden. Welche gesellschaftlichen Folgen hat das?
Schönig: Wenn immer mehr Menschen sich nicht mehr angemessen mit Wohnraum
versorgen können und immer mehr fürs Wohnen bezahlen müssen, dann
destabilisiert das unsere Gesellschaft. Wir wohnen radikal ungleich. Das
bezieht sich nicht nur auf die Wohnungen selbst, sondern auch auf das
Wohnumfeld. Wie belastet ist mein Quartier durch Emissionen oder Verkehr?
Wie viel Grünraum habe ich um mich herum? Wie weit muss ich aus der Stadt
rausziehen, damit ich meine Wohnung bezahlen kann?
12 Jul 2026
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