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       # taz.de -- Professorin über Vergesellschaftung: „Wir wohnen radikal ungleich“
       
       > Schwarz-Rot will die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen verbieten.
       > Die Stadtplanungsexpertin Barbara Schönig ist darüber „doppelt
       > erschüttert“.
       
   IMG Bild: Demonstration für die Vergesellschaftung von Wohnraum in Berlin 2024
       
       taz: Frau Schönig, die Bundesregierung will verbieten, dass private
       Wohnungskonzerne [1][auf Länderebene vergesellschaftet werden können.] Was
       halten Sie von diesem Beschluss des letzten Koalitionsausschusses?
       
       Barbara Schönig: Ich bin überrascht, dass es möglich sein soll, per
       einfachem Bundesgesetz die verfassungsrechtliche Kompetenz eines
       Bundeslands zu beschneiden – aber das mögen
       Rechtswissenschaftler:innen besprechen. Politisch bin ich doppelt
       erschüttert: Erstens darüber, dass man die Berliner Landesregierung von
       Bundesseite aus daran hindern will, einen [2][erfolgreichen Volksentscheid
       umzusetzen]. Und zweitens darüber, wie undifferenziert über die
       Vergesellschaftung von Wohnraum gesprochen wird.
       
       taz: Was ist Ihnen zu undifferenziert? 
       
       Schönig: Manche Privatakteure besitzen so viele Wohnungen in einer Stadt,
       dass sie letztlich durch ihr Monopol die Marktpreise verzerren. Sie nutzen
       Wohnraum [3][eigentlich zweckentfremdet], um an Finanzmärkten zu
       spekulieren. Diese enge Verflechtung mit dem internationalen Kapitalmarkt
       ist heute stärker als je zuvor. Eine Vergesellschaftung will diese
       renditeorientierte Logik unterbinden.
       
       Mit der aufgebauten Drohkulisse „Sozialismus“ hat das nichts zu tun. Eine
       Genossenschaft oder ein Investor, der einen Block mit Mietwohnungen baut,
       muss nicht verängstigt sein. Die Vergesellschaftung richtet sich allein
       darauf, Wohnraum, der so wie oben erläutert bewirtschaftet wird, im Sinne
       von Artikel 15 im Grundgesetz „in Gemeineigentum oder in andere Formen der
       Gemeinwirtschaft“ zu überführen.
       
       taz: Eins der Argumente gegen Vergesellschaftung lautet: Sie schafft keine
       neuen Wohnungen und ist zu teuer. 
       
       Schönig: Eine Vergesellschaftung soll auch nur dafür sorgen, dass die
       Wohnungen, die sich derzeit im Eigentum finanzmarktorientierter
       Wohnungsunternehmen befinden, nicht noch teurer werden und bezahlbar
       modernisiert werden können. Indem die Wohnungen in eine Anstalt
       öffentlichen Rechts überführt werden, kann ihre gemeinnützige
       Bewirtschaftung gesichert und demokratisch gesteuert werden.
       
       Eine Vergesellschaftung ermöglicht es, Bestände kostengünstiger in
       öffentliches Eigentum zu überführen als eine Enteignung, die sich meist am
       Marktwert orientiert. Würde man zum Marktpreis entschädigen, könnte das
       Land Berlin die Wohnungen kaufen, aber dann nicht zu bezahlbaren Preisen
       vermieten.
       
       taz: Es gibt aber die [4][weit verbreitete Angst], dass dann niemand mehr
       in den Wohnungsbau investiert. 
       
       Schönig: Wenn Investoren abgeschreckt werden, die nur an
       Spekulationsgewinnen interessiert sind, ist das wohl kaum bedauerlich – im
       Gegenteil. Was Berlin braucht, sind Investoren, die sich für Wohnqualität
       und lebendige Stadtquartiere interessieren. Übrigens kann Berlin viel Geld
       sparen, wenn es weniger Wohngeld und Kosten der Unterkunft zahlen muss,
       weil die Mieten in den vergesellschafteten Beständen und insgesamt nicht in
       der derzeitigen Dynamik steigen.
       
       taz: Schwarz-Rot möchte lieber eine neue [5][„Wohnungsbaugesellschaft für
       bezahlbares Wohnen (WBG)“] errichten. 
       
       Schönig: Ich sehe nicht, warum es eine Wohnungsbaugesellschaft des Bundes
       braucht. Stadtentwicklung erfordert präzise Kenntnis der regionalen
       Situation. Es gibt gut aufgestellte, professionelle Genossenschaften und
       öffentliche, vor allem kommunale Wohnungsunternehmen, die seit Jahrzehnten
       für bezahlbares Wohnen sorgen – ihren finanziellen Möglichkeiten
       entsprechend. Anstatt nun langwierig neue Verwaltungsstrukturen aufzubauen,
       sollte man diese Akteure stärken. Zum Beispiel, indem man eine
       wirkungsvolle Wohnungsgemeinnützigkeit schafft, mit der die
       nicht-profitorientierte Bewirtschaftung von Wohnraum steuerlich gefördert
       wird.
       
       taz: Unter der Ampel-Regierung wurde [6][eine solche Wohngemeinnützigkeit
       eingeführt] … 
       
       Schönig: Mit nahezu null Effekt. Ein Passus darin besagt, dass sich
       Organisationen nur um mildtätige Zwecke kümmern dürfen. Damit fallen alle
       kommunalen und genossenschaftlichen Unternehmen, die nicht nur geförderten
       Wohnraum für Bedürftige haben und nicht nur mildtätig vermieten, von
       vornherein raus.
       
       taz: Wohnungsnöte gab es historisch immer wieder. Lässt sich denn etwas aus
       der Vergangenheit lernen? 
       
       Schönig: In der Weimarer Republik wurden große Wohnsiedlungen gebaut, in
       einem Tempo, von dem wir heute nur träumen können. Realisiert wurde das in
       großem Umfang von kommunalen und genossenschaftlichen
       Wohnungsbaugesellschaften. Wenn man die damals entstandenen Wohnungen nicht
       in den letzten Jahrzehnten eifrig verkauft hätte, wären sie vielfach heute
       noch in kommunaler Hand – und bezahlbarer. In Berlin wurden sogar
       Baubetriebe sozialisiert, um unabhängig zu sein von den
       Baupreissteigerungen der privaten Bauwirtschaft. Es ging darum,
       gemeinnützigen Wohnungsneubau zu schaffen. Aber gleichzeitig, das ist das
       Interessante, wurden auch die Mieten im Bestand reguliert.
       
       taz: Wie genau? 
       
       Schönig: In den ersten Jahren der Weimarer Republik war die
       Mieterschutzgesetzgebung so umfassend, dass heute einige abwertend von
       einer Wohnungszwangswirtschaft sprechen. Aber de facto ging es um
       Mieterschutz, also um Kündigungsschutz und um die Regulierung von
       Miethöhen. Auch wenn diese Regulierungen dann schon ab 1924 wieder
       abgeschwächt wurden – es gab ein Gesamtsystem sozialer Wohnungsversorgung,
       das Neubau und die Bezahlbarkeit von bestehendem Wohnraum umfasste. Das ist
       im Hinblick auf die heutige Zeit interessant.
       
       taz: Was würden Sie daraus ableiten? 
       
       Schönig: Erstens müssen die nicht-profitorientierten Bestände ausgebaut
       werden – durch Neubau, Aktivierung von Leerstand oder auch
       Vergesellschaftung. Zweitens muss der Boden- und Wohnungsmarkt wirkungsvoll
       reguliert werden. Bei kommunalem Land könnten zum Beispiel Erbbaurechte
       konsequent genutzt werden oder es wäre hilfreich, wenn der Bund eine
       Öffnungsklausel erlässt, die einen Mietendeckel auf Landesebene zulässt.
       
       taz: Die Bundesregierung investiert heute wieder verstärkt in den sozialen
       Wohnungsbau. Nach dem Zweiten Weltkrieg war das das wichtigste Instrument
       für den Wiederaufbau des Landes. Betrachten Sie das als Erfolgsgeschichte? 
       
       Schönig: Ja und nein. In der Nachkriegszeit wurde mit dem sozialen
       Wohnungsbau schnell viel Wohnraum geschaffen. Damals waren aber die
       Einkommensgrenzen viel großzügiger definiert, im Grunde wurde die gesamte
       Bevölkerung adressiert. Das war auch sinnvoll nach dem Krieg, wo viel
       Wohnraum zerstört war und alle Wohnraum brauchten. Der soziale Wohnungsbau
       war allerdings viel teurer als die unsanierten Altbauwohnungen. Für die
       untersten Einkommensgruppen war er nicht bezahlbar.
       
       taz: Interessant. Heute richtet er sich ja nur an untere Einkommensgruppen. 
       
       Schönig: Ja, das wurde später weiter eingegrenzt, die Einkommensgrenzen
       variieren aber regional. Genau genommen richtet sich heute „sozialer
       Wohnungsbau“ an jene, die sich am Wohnungsmarkt nicht selbst versorgen
       können, das können zum Beispiel auch Menschen mit körperlicher
       Beeinträchtigung oder Alleinerziehende sein.
       
       taz: Was stört Sie dann? 
       
       Schönig: Dass sozialer Wohnungsbau in Deutschland [7][zeitlich befristet
       ist.] Wir fördern den privatwirtschaftlichen Bau neuer Wohnungen mit
       öffentlichen Geldern, die dann 10, 15, 20 Jahre als Sozialwohnungen genutzt
       werden, danach aber zu Marktpreisen mit Gewinn vermietet werden dürfen.
       „Soziale Zwischennutzung“ wird das in der Wohnungsforschung genannt. Diese
       Befristungsregelung sollte abgeschafft werden. Da geht viel staatliches
       Geld verloren. Wenn ich dagegen kommunal oder genossenschaftlich baue,
       bleiben Wohnungen dauerhaft bezahlbar. Das ist ein Machtfaktor in der
       Wohnungsversorgung.
       
       taz: Schon heute sind immer mehr Menschen mit ihren Wohnkosten belastet.
       Nun soll auch das Wohngeld, das Menschen mit kleinem Einkommen entlastet,
       gekürzt werden. Welche gesellschaftlichen Folgen hat das? 
       
       Schönig: Wenn immer mehr Menschen sich nicht mehr angemessen mit Wohnraum
       versorgen können und immer mehr fürs Wohnen bezahlen müssen, dann
       destabilisiert das unsere Gesellschaft. Wir wohnen radikal ungleich. Das
       bezieht sich nicht nur auf die Wohnungen selbst, sondern auch auf das
       Wohnumfeld. Wie belastet ist mein Quartier durch Emissionen oder Verkehr?
       Wie viel Grünraum habe ich um mich herum? Wie weit muss ich aus der Stadt
       rausziehen, damit ich meine Wohnung bezahlen kann?
       
       12 Jul 2026
       
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