# taz.de -- Besteuerung von Kryptowährungen: Was Klingbeils Bitcoin-Plan für die Steuererklärung bedeutet
> Zum Teil müssen Privatanleger auf Kryptogewinne keine Steuern zahlen. Die
> Regierung will das ab 2027 ändern. Die wichtigsten Fragen und Antworten
> dazu.
IMG Bild: Dezentral und grenzenlos: In Deutschland zählen Kryptowährungen wie der Bitcoin als ein Finanzinstrument
Was gilt bisher beim Verkauf von [1][Kryptowährungen]?
Bisher gilt die [2][sogenannte Haltefrist-Regelung]. Gewinne beim Verkauf
von Bitcoin und Co sind steuerfrei, wenn sie mindestens ein Jahr nicht
verkauft werden. Das gilt für Privatpersonen, die Kryptowährungen halten.
Das liegt daran, dass Verkäufe von Kryptowährungen bisher den sogenannten
privaten Veräußerungsgeschäften zugeordnet werden.
Und was, wenn jemand vor Ablauf der Haltefrist verkauft?
Dann gibt es bisher eine Freigrenze von 1.000 Euro Gesamtgewinn aus allen
privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres. Liegt der Gewinn
darüber, wird der gesamte Gewinn mit dem individuellen Einkommensteuersatz,
also bis zu 45 Prozent, versteuert. Anders als bei vielen Banken oder
Wertpapierdepots wird die Steuer beim Handel mit Kryptowährungen in der
Regel nicht automatisch abgeführt. Anleger müssen ihre steuerpflichtigen
Gewinne grundsätzlich selbst ermitteln und in ihrer
Einkommensteuererklärung angeben.
Was ist nun geplant?
Das Bundeskabinett hat am 6. Juli den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt
2027 beschlossen. Darin kündigt sie auch die Überarbeitung der bisherigen
Besteuerung von Kryptowährungen an. Im Wortlaut steht [3][dort]: „Wer mit
Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso seinen Beitrag zur
Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie derjenige, der seinen
Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert.“ Die Gewinne sollen dafür
künftig „den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden“. Damit wären
sie gleichgestellt mit Aktiengewinnen, für die ein pauschaler Steuersatz
von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
gilt – und das ohne Haltefrist-Regelung.
Wieso will die Regierung die bisherigen Regeln ändern?
Um Einnahmen zu erhöhen. Deshalb bringt die Regierung derzeit zahlreiche
Reformen und Einsparungsmaßnahmen auf den Kurs. Die Rede ist von der
Haushaltskonsolidierung, also davon, Einnahmen zu erhöhen und Ausgaben zu
senken. Die Besteuerung von Kryptowerten ist eine von mehreren Maßnahmen
der Regierung, auch Alkohol- [4][und Tabaksteuern sollen beispielsweise
erhöht] werden.
Ist das beschlossene Sache?
Nein. Der Regierungsentwurf für den Haushalt ist zunächst nur vom Kabinett
abgesegnet und muss nach dem Sommer noch den Bundestag durchlaufen. Und die
darin enthaltene Ankündigung der neuen Kryptobesteuerung ist ohnehin noch
nicht alles: Damit sie in Kraft tritt, ist nach Angaben des
Finanzministeriums eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes nötig. Der
nächste Schritt wäre nun ein ausformulierter Gesetzesvorschlag dafür, der
dann ebenfalls durch Kabinett und Bundestag muss.
Ist innerhalb der Koalition jeder dafür?
Im Kabinett haben Union und SPD dem Haushaltsentwurf gemeinsam zugestimmt.
Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU hat sich in der Vergangenheit aber
mehrmals gegen entsprechende Pläne ausgesprochen. Dem [5][Krypto-Magazin
Blocktrainer] schrieb sie noch im Mai: „Aus Sicht der Bundestagsfraktion
besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Eine solche
Maßnahme ist auch im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.“ Die SPD möchte
die Haltefrist dagegen schon länger abschaffen.
Ist eine Übergangsfrist angedacht?
Bisher ist unklar, ob es Übergangsregelungen oder einen sogenannten
Bestandsschutz geben wird, falls die Haltefrist fällt. Denkbar wäre, dass
Anleger ihre bereits erworbenen Kryptowährungen („Altbestände“) weiterhin
nach den bisherigen Regeln veräußern dürfen – entweder dauerhaft oder
innerhalb einer gesetzlich festgelegten Übergangsfrist.
Wie werden Kryptowährungen in anderen Ländern versteuert?
Portugal ist das einzige andere EU-Land, in dem Kryptogewinne nach Ablauf
einer einjährigen Haltefrist vollständig steuerfrei sind. Österreich hatte
bis zum Jahr 2022 eine Haltefrist-Regelung ähnlich der deutschen Regeln.
Nun werden dort aus Kryptowerten erzielte Gewinne pauschal mit 27,5 Prozent
versteuert. In den meisten anderen EU-Ländern werden Gewinne unabhängig von
der Haltedauer besteuert. Meist gilt ein pauschaler Steuersatz oder die
Einordnung als Kapitalertrag.
Was sagen die Befürworter der neuen deutschen Pläne?
Abgesehen von den zusätzlichen Einnahmen, die sich die Bundesregierung von
einer möglichen Gesetzesänderung erhofft, könnte der bürokratische Aufwand
sinken, wenn Kryptowerte nicht mehr mit dem individuellen
Einkommenssteuersatz des Anlegers, sondern, wie Aktien, pauschal besteuert
würden. Würden Kryptowährungen künftig ähnlich wie Aktien als
Kapitaleinkünfte behandelt, entfiele voraussichtlich die bisherige
Unterscheidung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Verkäufen anhand
der einjährigen Haltefrist. Auch das könnte die steuerliche Behandlung
sowie Dokumentation vereinfachen.
Und die Kritiker?
Einige sagen, dass damit die „Logik“ privater Veräußerungsgeschäfte
durchbrochen würde, wenn Kryptowährungen nicht wie bisher als „anderes
Wirtschaftsgut“, ähnlich wie Gold oder Gemälde, behandelt würden, sondern
steuerlich auf eine Ebene mit Aktien gestellt würden. Kritiker
argumentieren, dass Kryptowährungen keine Beteiligung an einem Unternehmen
vermitteln und – anders als Aktien – weder Dividenden noch Stimmrechte oder
andere Gesellschafterrechte gewähren. Deshalb sollten sie ihrer Ansicht
nach auch künftig eher wie knappe Wirtschaftsgüter, etwa Gold, behandelt
werden.
14 Jul 2026
## LINKS
DIR [1] /Kryptowaehrung/!t5476505
DIR [2] /Kapitalertragssteuer-oder-was/!6178670
DIR [3] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-06-regierungsentwurf-bundeshaushalt-2027.html?utm_source=chatgpt.com
DIR [4] /Tabaksteuer-Erhoehung-um-den-Tankrabatt-zu-finanzieren-Zu-Lasten-der-Aermeren/!6174989
DIR [5] https://www.blocktrainer.de/blog/aenderung-der-krypto-steuer-das-sagt-die-cdu/csu
## AUTOREN
DIR Klaudia Lagozinski
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