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       # taz.de -- Besteuerung von Kryptowährungen: Was Klingbeils Bitcoin-Plan für die Steuererklärung bedeutet
       
       > Zum Teil müssen Privatanleger auf Kryptogewinne keine Steuern zahlen. Die
       > Regierung will das ab 2027 ändern. Die wichtigsten Fragen und Antworten
       > dazu.
       
   IMG Bild: Dezentral und grenzenlos: In Deutschland zählen Kryptowährungen wie der Bitcoin als ein Finanzinstrument
       
       Was gilt bisher beim Verkauf von [1][Kryptowährungen]? 
       
       Bisher gilt die [2][sogenannte Haltefrist-Regelung]. Gewinne beim Verkauf
       von Bitcoin und Co sind steuerfrei, wenn sie mindestens ein Jahr nicht
       verkauft werden. Das gilt für Privatpersonen, die Kryptowährungen halten.
       Das liegt daran, dass Verkäufe von Kryptowährungen bisher den sogenannten
       privaten Veräußerungsgeschäften zugeordnet werden.
       
       Und was, wenn jemand vor Ablauf der Haltefrist verkauft? 
       
       Dann gibt es bisher eine Freigrenze von 1.000 Euro Gesamtgewinn aus allen
       privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres. Liegt der Gewinn
       darüber, wird der gesamte Gewinn mit dem individuellen Einkommensteuersatz,
       also bis zu 45 Prozent, versteuert. Anders als bei vielen Banken oder
       Wertpapierdepots wird die Steuer beim Handel mit Kryptowährungen in der
       Regel nicht automatisch abgeführt. Anleger müssen ihre steuerpflichtigen
       Gewinne grundsätzlich selbst ermitteln und in ihrer
       Einkommensteuererklärung angeben.
       
       Was ist nun geplant? 
       
       Das Bundeskabinett hat am 6. Juli den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt
       2027 beschlossen. Darin kündigt sie auch die Überarbeitung der bisherigen
       Besteuerung von Kryptowährungen an. Im Wortlaut steht [3][dort]: „Wer mit
       Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso seinen Beitrag zur
       Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie derjenige, der seinen
       Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert.“ Die Gewinne sollen dafür
       künftig „den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden“. Damit wären
       sie gleichgestellt mit Aktiengewinnen, für die ein pauschaler Steuersatz
       von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
       gilt – und das ohne Haltefrist-Regelung.
       
       Wieso will die Regierung die bisherigen Regeln ändern? 
       
       Um Einnahmen zu erhöhen. Deshalb bringt die Regierung derzeit zahlreiche
       Reformen und Einsparungsmaßnahmen auf den Kurs. Die Rede ist von der
       Haushaltskonsolidierung, also davon, Einnahmen zu erhöhen und Ausgaben zu
       senken. Die Besteuerung von Kryptowerten ist eine von mehreren Maßnahmen
       der Regierung, auch Alkohol- [4][und Tabaksteuern sollen beispielsweise
       erhöht] werden.
       
       Ist das beschlossene Sache? 
       
       Nein. Der Regierungsentwurf für den Haushalt ist zunächst nur vom Kabinett
       abgesegnet und muss nach dem Sommer noch den Bundestag durchlaufen. Und die
       darin enthaltene Ankündigung der neuen Kryptobesteuerung ist ohnehin noch
       nicht alles: Damit sie in Kraft tritt, ist nach Angaben des
       Finanzministeriums eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes nötig. Der
       nächste Schritt wäre nun ein ausformulierter Gesetzesvorschlag dafür, der
       dann ebenfalls durch Kabinett und Bundestag muss.
       
       Ist innerhalb der Koalition jeder dafür? 
       
       Im Kabinett haben Union und SPD dem Haushaltsentwurf gemeinsam zugestimmt.
       Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU hat sich in der Vergangenheit aber
       mehrmals gegen entsprechende Pläne ausgesprochen. Dem [5][Krypto-Magazin
       Blocktrainer] schrieb sie noch im Mai: „Aus Sicht der Bundestagsfraktion
       besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Eine solche
       Maßnahme ist auch im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.“ Die SPD möchte
       die Haltefrist dagegen schon länger abschaffen.
       
       Ist eine Übergangsfrist angedacht? 
       
       Bisher ist unklar, ob es Übergangsregelungen oder einen sogenannten
       Bestandsschutz geben wird, falls die Haltefrist fällt. Denkbar wäre, dass
       Anleger ihre bereits erworbenen Kryptowährungen („Altbestände“) weiterhin
       nach den bisherigen Regeln veräußern dürfen – entweder dauerhaft oder
       innerhalb einer gesetzlich festgelegten Übergangsfrist.
       
       Wie werden Kryptowährungen in anderen Ländern versteuert? 
       
       Portugal ist das einzige andere EU-Land, in dem Kryptogewinne nach Ablauf
       einer einjährigen Haltefrist vollständig steuerfrei sind. Österreich hatte
       bis zum Jahr 2022 eine Haltefrist-Regelung ähnlich der deutschen Regeln.
       Nun werden dort aus Kryptowerten erzielte Gewinne pauschal mit 27,5 Prozent
       versteuert. In den meisten anderen EU-Ländern werden Gewinne unabhängig von
       der Haltedauer besteuert. Meist gilt ein pauschaler Steuersatz oder die
       Einordnung als Kapitalertrag.
       
       Was sagen die Befürworter der neuen deutschen Pläne? 
       
       Abgesehen von den zusätzlichen Einnahmen, die sich die Bundesregierung von
       einer möglichen Gesetzesänderung erhofft, könnte der bürokratische Aufwand
       sinken, wenn Kryptowerte nicht mehr mit dem individuellen
       Einkommenssteuersatz des Anlegers, sondern, wie Aktien, pauschal besteuert
       würden. Würden Kryptowährungen künftig ähnlich wie Aktien als
       Kapitaleinkünfte behandelt, entfiele voraussichtlich die bisherige
       Unterscheidung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Verkäufen anhand
       der einjährigen Haltefrist. Auch das könnte die steuerliche Behandlung
       sowie Dokumentation vereinfachen.
       
       Und die Kritiker? 
       
       Einige sagen, dass damit die „Logik“ privater Veräußerungsgeschäfte
       durchbrochen würde, wenn Kryptowährungen nicht wie bisher als „anderes
       Wirtschaftsgut“, ähnlich wie Gold oder Gemälde, behandelt würden, sondern
       steuerlich auf eine Ebene mit Aktien gestellt würden. Kritiker
       argumentieren, dass Kryptowährungen keine Beteiligung an einem Unternehmen
       vermitteln und – anders als Aktien – weder Dividenden noch Stimmrechte oder
       andere Gesellschafterrechte gewähren. Deshalb sollten sie ihrer Ansicht
       nach auch künftig eher wie knappe Wirtschaftsgüter, etwa Gold, behandelt
       werden.
       
       14 Jul 2026
       
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   DIR [4] /Tabaksteuer-Erhoehung-um-den-Tankrabatt-zu-finanzieren-Zu-Lasten-der-Aermeren/!6174989
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