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       # taz.de -- Keine Sozialleistungen für Geflüchtete: Dublin-Fälle sollen weiter auf der Straße landen
       
       > Geflüchteten alle Leistungen zu streichen, bricht wohl EU-Recht. Die
       > Bundesregierung macht trotzdem weiter – und sieht keine Gefahr der
       > Obdachlosigkeit.
       
   IMG Bild: Bricht Innenminister Dobrindt EU-Recht bei der Versorgung von Geflüchteten in Deutschland?
       
       Die Bundesregierung hält daran fest, Geflüchteten sämtliche
       Sozialleistungen zu streichen, wenn ein anderes EU-Land für ihren Fall
       zuständig ist. Und das, obwohl nach einem Urteil des Europäischen
       Gerichtshofs (EuGH) eigentlich klar ist, dass dies gegen EU-Recht verstößt.
       Man „prüfe“ das Urteil noch, so das Bundesinnenministerium in der Antwort
       auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Timon Dzienus. Der sagt:
       „Bundesinnenminister Alexander Dobrindt tritt die Rechte von geflüchteten
       Menschen mit Füßen.“
       
       Die Regelung, um die es geht, [1][stammt aus dem Herbst 2024], also aus der
       Zeit der Ampelkoalition. Zentrales Prinzip ist es, Geflüchtete ins Elend zu
       stürzen, um sie zur etwaigen Rückkehr zu bewegen. Seit Inkrafttreten können
       Asylbewerbern, für die laut Dublin-System andere EU-Staaten zuständig sind,
       ein Teil oder sogar alle staatlichen Leistungen vorenthalten werden,
       inklusive Unterbringung und Geld für Essen. Lediglich für zwei Wochen
       müssen die Behörden ihnen noch sehr niedrige Überbrückungsleistungen
       zahlen.
       
       Bedingung für die Anwendung ist, dass die Betroffenen auch tatsächlich in
       das zuständige Land ausreisen könnten und dieses sich zur Aufnahme
       bereiterklärt hat. In vielen Fällen droht Geflüchteten dort allerdings
       Elend und Misshandlung. Insbesondere in südosteuropäischen Staaten wie
       Griechenland oder Bulgarien müssen Geflüchtete unfaire Asylverfahren und
       soziales Elend fürchten. So versuchen viele, trotzdem in Deutschland zu
       bleiben.
       
       Im Juni dieses Jahres urteilte der EuGH im Fall eines Afghanen, der in
       Schweinfurt lebte, dass die Leistungskürzung in seinem Fall
       europarechtswidrig war. Für ihn war Rumänien zuständig. Die deutschen
       Behörden hatten ihm deshalb zwar nicht alle Leistungen gestrichen, diese
       aber auf Unterkunft, Essen und Körperpflege reduziert. Die
       EuGH-Richter*innen befanden, bereits diese Absenkung sei nicht mit EU-Recht
       vereinbar. Auch deutsche Gerichte waren zuvor schon in verschiedenen
       anderen Fällen zu dem Schluss gekommen, dass die drastische Absenkung und
       umso mehr der totale Leistungsentzug nicht rechtens sei.
       
       ## BMI stellt sich taub
       
       Wie aus der Antwort auf Dzienus Anfrage hervorgeht, zieht das
       Bundesinnenministerium (BMI) daraus aber bisher keine Konsequenzen. Das
       Ministerium schreibt lediglich: „Die Bundesregierung prüft die Folgen des
       Urteils.“ Ebenfalls fragwürdig: Die Bundesregierung kann nicht erklären,
       wie es für die Betroffenen in der Praxis möglich sein soll, sich gegen die
       Kürzungen juristisch zu wehren. Ein laufendes Eilverfahren hat keine
       aufschiebende Wirkung, sodass die Geflüchteten ihren Fall vertreten müssen,
       während sie gleichzeitig ohne Einkommen sind und womöglich bereits auf der
       Straße leben.
       
       Allerdings behauptet das BMI ohnehin, die Regelung sorge nicht für
       steigende Obdachlosigkeit. Auf eine entsprechende Frage Dzienus', ob dies
       nicht eine erwartbare Folge sei, heißt es ohne weitere Begründung: „Die
       Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht.“
       
       Ansonsten zeigt die Antwort vor allem, wie wenig das BMI selbst über die
       Umsetzung der umstrittenen Regelung weiß. Weil die Umsetzung bei den
       Ländern und Kommunen liege, habe die Bundesregierung keine Kenntnisse über
       die Zahl der Anwendungsfälle oder Orte, an denen die Praxis tatsächlich
       umgesetzt werde. Auch, wie viele Personen mit den Kürzungen tatsächlich zum
       Gehen bewegt wurden, ist dem BMI unbekannt.
       
       Timon Dzienus, der auch Obmann der Grünen im Bundestagsausschuss für Arbeit
       und Soziales ist, sagt: „Jeder Mensch hat das Recht auf Unterkunft,
       Ernährung und eine medizinische Mindestversorgung.“ Dass [2][Innenminister
       Dobrindt] das Urteil des EuGH einfach ignoriert, sei ein Verhalten, dass
       man „sonst nur von Diktatoren und Autokraten wie US-Präsident Donald Trump
       kennt“.
       
       13 Jul 2026
       
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