# taz.de -- Keine Sozialleistungen für Geflüchtete: Dublin-Fälle sollen weiter auf der Straße landen
> Geflüchteten alle Leistungen zu streichen, bricht wohl EU-Recht. Die
> Bundesregierung macht trotzdem weiter – und sieht keine Gefahr der
> Obdachlosigkeit.
IMG Bild: Bricht Innenminister Dobrindt EU-Recht bei der Versorgung von Geflüchteten in Deutschland?
Die Bundesregierung hält daran fest, Geflüchteten sämtliche
Sozialleistungen zu streichen, wenn ein anderes EU-Land für ihren Fall
zuständig ist. Und das, obwohl nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) eigentlich klar ist, dass dies gegen EU-Recht verstößt.
Man „prüfe“ das Urteil noch, so das Bundesinnenministerium in der Antwort
auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Timon Dzienus. Der sagt:
„Bundesinnenminister Alexander Dobrindt tritt die Rechte von geflüchteten
Menschen mit Füßen.“
Die Regelung, um die es geht, [1][stammt aus dem Herbst 2024], also aus der
Zeit der Ampelkoalition. Zentrales Prinzip ist es, Geflüchtete ins Elend zu
stürzen, um sie zur etwaigen Rückkehr zu bewegen. Seit Inkrafttreten können
Asylbewerbern, für die laut Dublin-System andere EU-Staaten zuständig sind,
ein Teil oder sogar alle staatlichen Leistungen vorenthalten werden,
inklusive Unterbringung und Geld für Essen. Lediglich für zwei Wochen
müssen die Behörden ihnen noch sehr niedrige Überbrückungsleistungen
zahlen.
Bedingung für die Anwendung ist, dass die Betroffenen auch tatsächlich in
das zuständige Land ausreisen könnten und dieses sich zur Aufnahme
bereiterklärt hat. In vielen Fällen droht Geflüchteten dort allerdings
Elend und Misshandlung. Insbesondere in südosteuropäischen Staaten wie
Griechenland oder Bulgarien müssen Geflüchtete unfaire Asylverfahren und
soziales Elend fürchten. So versuchen viele, trotzdem in Deutschland zu
bleiben.
Im Juni dieses Jahres urteilte der EuGH im Fall eines Afghanen, der in
Schweinfurt lebte, dass die Leistungskürzung in seinem Fall
europarechtswidrig war. Für ihn war Rumänien zuständig. Die deutschen
Behörden hatten ihm deshalb zwar nicht alle Leistungen gestrichen, diese
aber auf Unterkunft, Essen und Körperpflege reduziert. Die
EuGH-Richter*innen befanden, bereits diese Absenkung sei nicht mit EU-Recht
vereinbar. Auch deutsche Gerichte waren zuvor schon in verschiedenen
anderen Fällen zu dem Schluss gekommen, dass die drastische Absenkung und
umso mehr der totale Leistungsentzug nicht rechtens sei.
## BMI stellt sich taub
Wie aus der Antwort auf Dzienus Anfrage hervorgeht, zieht das
Bundesinnenministerium (BMI) daraus aber bisher keine Konsequenzen. Das
Ministerium schreibt lediglich: „Die Bundesregierung prüft die Folgen des
Urteils.“ Ebenfalls fragwürdig: Die Bundesregierung kann nicht erklären,
wie es für die Betroffenen in der Praxis möglich sein soll, sich gegen die
Kürzungen juristisch zu wehren. Ein laufendes Eilverfahren hat keine
aufschiebende Wirkung, sodass die Geflüchteten ihren Fall vertreten müssen,
während sie gleichzeitig ohne Einkommen sind und womöglich bereits auf der
Straße leben.
Allerdings behauptet das BMI ohnehin, die Regelung sorge nicht für
steigende Obdachlosigkeit. Auf eine entsprechende Frage Dzienus', ob dies
nicht eine erwartbare Folge sei, heißt es ohne weitere Begründung: „Die
Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht.“
Ansonsten zeigt die Antwort vor allem, wie wenig das BMI selbst über die
Umsetzung der umstrittenen Regelung weiß. Weil die Umsetzung bei den
Ländern und Kommunen liege, habe die Bundesregierung keine Kenntnisse über
die Zahl der Anwendungsfälle oder Orte, an denen die Praxis tatsächlich
umgesetzt werde. Auch, wie viele Personen mit den Kürzungen tatsächlich zum
Gehen bewegt wurden, ist dem BMI unbekannt.
Timon Dzienus, der auch Obmann der Grünen im Bundestagsausschuss für Arbeit
und Soziales ist, sagt: „Jeder Mensch hat das Recht auf Unterkunft,
Ernährung und eine medizinische Mindestversorgung.“ Dass [2][Innenminister
Dobrindt] das Urteil des EuGH einfach ignoriert, sei ein Verhalten, dass
man „sonst nur von Diktatoren und Autokraten wie US-Präsident Donald Trump
kennt“.
13 Jul 2026
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## AUTOREN
DIR Frederik Eikmanns
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