# taz.de -- Völkermordprozess in München: Lange Haftstrafen für IS-Pärchen
> Ein Prozess von historischer Tragweite ist in München zu Ende gegangen.
> Verhandelt wurde der Genozid an den Jesiden.
IMG Bild: Hinter vorgehaltenem Blatt: Angeklagter im Prozess wegen der Versklavung zweier jesidischer Mädchen
Eine große Hoffnung verbindet der [1][Vorsitzende Richter Philipp Stoll]
mit dem Prozess gegen ein irakisches Ehepaar, der am Montag in München sein
Ende findet: Er hoffe, so Stoll in einer Schlussbemerkung, dass das
Verfahren zur historischen Aufarbeitung beigetragen habe und dem Volk der
Jesiden ein Stück ihres Selbstvertrauens zurückgebe. Denn in der Tat waren
es Verbrechen ungeheuerlichen Ausmaßes, derer die beiden Angeklagten
beschuldigt worden waren: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
und Kriegsverbrechen. Von „monströser Gewalt“ hat die Vertreterin der
Generalbundesanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag gesprochen.
Konkret geht es um zwei jesidische Mädchen, die das Paar als Sklavinnen
gehalten und auch sexuell missbraucht hatte. Der Mann wurde wegen der Taten
zu lebenslanger Haft verurteilt, bei seiner Frau wandte das Gericht das
Jugendstrafrecht an, weshalb sie mit einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb
Jahren davonkam. Auf die Spur der Angeklagten hat die Behörden die Aussage
einer deutschen IS-Rückkehrerin gebracht, die das Paar gekannt hatte.
Über ein Jahr lang, an insgesamt 62 Verhandlungstagen, habe sich das
Gericht mit Verbrechen befasst, die sich vor über acht Jahren in einem Haus
aus Lehm am Rande der syrischen Wüste ereignet hätten, sagt der Richter zu
Beginn der Urteilsbegründung. Es sei das Weltrechtsprinzip, das es
ermögliche, ja sogar gebiete, [2][solche Geschehnisse in den deutschen
Gerichtssaal] zu holen. Bei Verbrechen wie Völkermord spiele es demnach
keine Rolle, ob eine Tat in Deutschland begangen worden sei oder ob Täter
oder Opfer Deutsche seien, um es vor einem deutschen Gericht anzuklagen.
Das Völkerrecht habe gerade einen sehr schweren Stand, so Stoll, für dieses
Verfahren allerdings sei es die Leitschnur gewesen.
Die beiden Angeklagten sollen in Irak und Syrien der Terrororganisation
„Islamischer Staat“ angehört haben, die sich unter anderem die Auslöschung
des Volkes der Jesiden vorgenommen hatte. Der Genozid begann 2014 mit
Massakern in Nordirak. Tausende Männer wurden ermordet, Frauen und Kinder
verschleppt, versklavt und systematisch vergewaltigt.
## „Sie wurden versklavt, weil sie Jesidinnen sind“
„Die Angeklagten wurden aber nicht verurteilt stellvertretend für die
Gräuel des IS“, erklärt Stoll, „sondern ausschließlich für ihre eigenen
Taten.“ Nach Überzeugung des Gerichts kaufte sich das Paar im Jahr 2015 auf
dem Basar in Mossul eine Sklavin. Fünf, maximal sechs Jahre alt soll das
Mädchen damals gewesen sein. Die Angeklagte soll sie sich als Brautgabe
gewünscht haben. Zwei Jahre später kauften sie sich noch ein zweites
Mädchen, diesmal eine Zwölfjährige. Beide Kinder seien von dem Mann
mehrfach missbraucht und vergewaltigt worden. Dieser macht sich während der
Urteilsbegründung Notizen, immer wieder schüttelt er den Kopf, murmelt
leise vor sich hin.
In einem Fall habe die Frau eigens mit dem älteren Mädchen das Schlafzimmer
für die Vergewaltigung hergerichtet und sie geschminkt. Der Mann sei dann
in den Raum gekommen, habe das Kind gefesselt und vergewaltigt, während er
vom Band salafistische Gesänge laufen ließ. Nach jesidischer Überzeugung
sind Frauen und Mädchen, die Verkehr mit einem Nichtjesiden hatten, nicht
mehr Teil der jesidischen Gemeinschaft.
Als der Richter die Misshandlungen schildert, wischt sich eine Frau im
Gerichtssaal Tränen aus den Augen. Es ist das Opfer, mittlerweile 20 Jahre
alt. Im Prozess tritt sie als Nebenklägerin auf. Stoll beschreibt auch die
gesundheitlichen Folgen der Verbrechen: Die Nebenklägerin leide unter einer
massiven [3][posttraumatischen Belastungsstörung], die ihr Leben bestimme.
Sie habe Schlafstörungen, Albträume und Panikattacken. Sie meide soziale
Kontakte und habe keine beruflichen Perspektiven. Die Frau lebt derzeit in
Deutschland, wohin sie für den Prozess gebracht worden war. Ihre Familie
hatte sie 2018 freikaufen können.
Unabhängig von dem Leid, das die beiden Kinder erfahren mussten, stand für
das Gericht außer Zweifel, dass der Tatbestand des Völkermords vorliegt. Um
diesen zu erfüllen, müsse kein Tötungsdelikt stattgefunden haben. Es reiche
die Absicht aus, eine ethnische Gruppe zu zerstören, indem man etwa einem
Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden zuführe oder
ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführe. „Beide
Mädchen wurden versklavt, weil sie Jesidinnen sind“, betont Stoll. Sie
hätten nicht mehr in ihrer Sprache reden dürfen, hätten nach islamischen
Regeln leben müssen und neue Namen zugeteilt bekommen.
## Radikalisiert oder radikalisiert worden?
In der Tat, so der Vorsitzende Richter, drohe das Jesidentum bereits zu
erlöschen. Bestes Beispiel sei das jüngere der beiden Mädchen, das, nachdem
es jahrelang ein Dasein als Sklavin gefristet hatte, seit einigen Jahren in
einem Flüchtlingslager lebe und jede Verbindung zu Muttersprache und
Religion verloren habe. Mit ihrer Mutter könne sie nur mithilfe eines
Dolmetschers sprechen.
Eine Frage, die über dem gesamten Prozess hing, konnte aber nicht
beantwortet werden: Wie können sich Menschen dermaßen radikalisieren, dass
sie solche Taten begehen? Denn die Karriere des Angeklagten als IS-Mann war
keineswegs vorgezeichnet. Vor über zwanzig Jahren war er als Asylbewerber
nach Deutschland gekommen, lebte in München, arbeitete als Friseur,
schnupfte Kokain und feierte auf dem Oktoberfest. Erst in den 2010er-Jahren
radikalisierte er sich über den Kontakt zu einer islamistischen und vom
bayerischen Verfassungsschutz beobachteten Moschee.
Hierzu will der Richter am Ende noch etwas loswerden: Die Verteidigung habe
argumentiert, der Angeklagte sei durch Indoktrination dazu gebracht worden,
sein Leben aufzugeben und sich als IS-Krieger in den Irak zu begeben. „Das
kann man so nicht stehenlassen.“ Grundsätzlich sei jeder selbst für seine
Überzeugungen verantwortlich. Der Angeklagte sei nicht radikalisiert
worden, er habe sich radikalisiert. Wenn man über Prävention spreche, sei
es wichtig, den Mechanismus der Überzeugungsfindung noch mehr ins Zentrum
der gesellschaftlichen Debatte zu rücken.
13 Jul 2026
## LINKS
DIR [1] https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2025/90.php
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DIR [3] https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/psychiatrie-psychosomatik-psychotherapie/stoerungen-erkrankungen/posttraumatische-belastungsstoerung-ptbs/
## AUTOREN
DIR Dominik Baur
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