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       # taz.de -- Völkermordprozess in München: Lange Haftstrafen für IS-Pärchen
       
       > Ein Prozess von historischer Tragweite ist in München zu Ende gegangen.
       > Verhandelt wurde der Genozid an den Jesiden.
       
   IMG Bild: Hinter vorgehaltenem Blatt: Angeklagter im Prozess wegen der Versklavung zweier jesidischer Mädchen
       
       Eine große Hoffnung verbindet der [1][Vorsitzende Richter Philipp Stoll]
       mit dem Prozess gegen ein irakisches Ehepaar, der am Montag in München sein
       Ende findet: Er hoffe, so Stoll in einer Schlussbemerkung, dass das
       Verfahren zur historischen Aufarbeitung beigetragen habe und dem Volk der
       Jesiden ein Stück ihres Selbstvertrauens zurückgebe. Denn in der Tat waren
       es Verbrechen ungeheuerlichen Ausmaßes, derer die beiden Angeklagten
       beschuldigt worden waren: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
       und Kriegsverbrechen. Von „monströser Gewalt“ hat die Vertreterin der
       Generalbundesanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag gesprochen.
       
       Konkret geht es um zwei jesidische Mädchen, die das Paar als Sklavinnen
       gehalten und auch sexuell missbraucht hatte. Der Mann wurde wegen der Taten
       zu lebenslanger Haft verurteilt, bei seiner Frau wandte das Gericht das
       Jugendstrafrecht an, weshalb sie mit einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb
       Jahren davonkam. Auf die Spur der Angeklagten hat die Behörden die Aussage
       einer deutschen IS-Rückkehrerin gebracht, die das Paar gekannt hatte.
       
       Über ein Jahr lang, an insgesamt 62 Verhandlungstagen, habe sich das
       Gericht mit Verbrechen befasst, die sich vor über acht Jahren in einem Haus
       aus Lehm am Rande der syrischen Wüste ereignet hätten, sagt der Richter zu
       Beginn der Urteilsbegründung. Es sei das Weltrechtsprinzip, das es
       ermögliche, ja sogar gebiete, [2][solche Geschehnisse in den deutschen
       Gerichtssaal] zu holen. Bei Verbrechen wie Völkermord spiele es demnach
       keine Rolle, ob eine Tat in Deutschland begangen worden sei oder ob Täter
       oder Opfer Deutsche seien, um es vor einem deutschen Gericht anzuklagen.
       Das Völkerrecht habe gerade einen sehr schweren Stand, so Stoll, für dieses
       Verfahren allerdings sei es die Leitschnur gewesen.
       
       Die beiden Angeklagten sollen in Irak und Syrien der Terrororganisation
       „Islamischer Staat“ angehört haben, die sich unter anderem die Auslöschung
       des Volkes der Jesiden vorgenommen hatte. Der Genozid begann 2014 mit
       Massakern in Nordirak. Tausende Männer wurden ermordet, Frauen und Kinder
       verschleppt, versklavt und systematisch vergewaltigt.
       
       ## „Sie wurden versklavt, weil sie Jesidinnen sind“
       
       „Die Angeklagten wurden aber nicht verurteilt stellvertretend für die
       Gräuel des IS“, erklärt Stoll, „sondern ausschließlich für ihre eigenen
       Taten.“ Nach Überzeugung des Gerichts kaufte sich das Paar im Jahr 2015 auf
       dem Basar in Mossul eine Sklavin. Fünf, maximal sechs Jahre alt soll das
       Mädchen damals gewesen sein. Die Angeklagte soll sie sich als Brautgabe
       gewünscht haben. Zwei Jahre später kauften sie sich noch ein zweites
       Mädchen, diesmal eine Zwölfjährige. Beide Kinder seien von dem Mann
       mehrfach missbraucht und vergewaltigt worden. Dieser macht sich während der
       Urteilsbegründung Notizen, immer wieder schüttelt er den Kopf, murmelt
       leise vor sich hin.
       
       In einem Fall habe die Frau eigens mit dem älteren Mädchen das Schlafzimmer
       für die Vergewaltigung hergerichtet und sie geschminkt. Der Mann sei dann
       in den Raum gekommen, habe das Kind gefesselt und vergewaltigt, während er
       vom Band salafistische Gesänge laufen ließ. Nach jesidischer Überzeugung
       sind Frauen und Mädchen, die Verkehr mit einem Nichtjesiden hatten, nicht
       mehr Teil der jesidischen Gemeinschaft.
       
       Als der Richter die Misshandlungen schildert, wischt sich eine Frau im
       Gerichtssaal Tränen aus den Augen. Es ist das Opfer, mittlerweile 20 Jahre
       alt. Im Prozess tritt sie als Nebenklägerin auf. Stoll beschreibt auch die
       gesundheitlichen Folgen der Verbrechen: Die Nebenklägerin leide unter einer
       massiven [3][posttraumatischen Belastungsstörung], die ihr Leben bestimme.
       Sie habe Schlafstörungen, Albträume und Panikattacken. Sie meide soziale
       Kontakte und habe keine beruflichen Perspektiven. Die Frau lebt derzeit in
       Deutschland, wohin sie für den Prozess gebracht worden war. Ihre Familie
       hatte sie 2018 freikaufen können.
       
       Unabhängig von dem Leid, das die beiden Kinder erfahren mussten, stand für
       das Gericht außer Zweifel, dass der Tatbestand des Völkermords vorliegt. Um
       diesen zu erfüllen, müsse kein Tötungsdelikt stattgefunden haben. Es reiche
       die Absicht aus, eine ethnische Gruppe zu zerstören, indem man etwa einem
       Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden zuführe oder
       ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführe. „Beide
       Mädchen wurden versklavt, weil sie Jesidinnen sind“, betont Stoll. Sie
       hätten nicht mehr in ihrer Sprache reden dürfen, hätten nach islamischen
       Regeln leben müssen und neue Namen zugeteilt bekommen.
       
       ## Radikalisiert oder radikalisiert worden?
       
       In der Tat, so der Vorsitzende Richter, drohe das Jesidentum bereits zu
       erlöschen. Bestes Beispiel sei das jüngere der beiden Mädchen, das, nachdem
       es jahrelang ein Dasein als Sklavin gefristet hatte, seit einigen Jahren in
       einem Flüchtlingslager lebe und jede Verbindung zu Muttersprache und
       Religion verloren habe. Mit ihrer Mutter könne sie nur mithilfe eines
       Dolmetschers sprechen.
       
       Eine Frage, die über dem gesamten Prozess hing, konnte aber nicht
       beantwortet werden: Wie können sich Menschen dermaßen radikalisieren, dass
       sie solche Taten begehen? Denn die Karriere des Angeklagten als IS-Mann war
       keineswegs vorgezeichnet. Vor über zwanzig Jahren war er als Asylbewerber
       nach Deutschland gekommen, lebte in München, arbeitete als Friseur,
       schnupfte Kokain und feierte auf dem Oktoberfest. Erst in den 2010er-Jahren
       radikalisierte er sich über den Kontakt zu einer islamistischen und vom
       bayerischen Verfassungsschutz beobachteten Moschee.
       
       Hierzu will der Richter am Ende noch etwas loswerden: Die Verteidigung habe
       argumentiert, der Angeklagte sei durch Indoktrination dazu gebracht worden,
       sein Leben aufzugeben und sich als IS-Krieger in den Irak zu begeben. „Das
       kann man so nicht stehenlassen.“ Grundsätzlich sei jeder selbst für seine
       Überzeugungen verantwortlich. Der Angeklagte sei nicht radikalisiert
       worden, er habe sich radikalisiert. Wenn man über Prävention spreche, sei
       es wichtig, den Mechanismus der Überzeugungsfindung noch mehr ins Zentrum
       der gesellschaftlichen Debatte zu rücken.
       
       13 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2025/90.php
   DIR [2] /Aufarbeitung-des-Genozids-an-den-Jesiden/!6104340
   DIR [3] https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/psychiatrie-psychosomatik-psychotherapie/stoerungen-erkrankungen/posttraumatische-belastungsstoerung-ptbs/
       
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   DIR Dominik Baur
       
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