# taz.de -- „Nius“-Werbung bei der BVG: Hetze auf Berlin-Tour
> Nach Kritik geht die BVG nun juristisch gegen eine Werbung des Portals
> „Nius“ in ihren Fahrzeugen vor. Das späte Handeln wirkt scheinheilig.
IMG Bild: Campact Kampagne gegen die Werbung von Nius auf einem Bus der BVG im Juni 2026
Berliner*innen sind mal wieder sauer. Diesmal über den
Gerichtsbeschluss, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die
Werbekampagne mit dem rechtspopulistischen Portal Nius fortsetzen müssen.
Auch die BVG ist beleidigt und legt Beschwerde gegen das Urteil ein. Zurück
bleibt ein fader Beigeschmack, denn haben sie sich diese Situation nicht
komplett selbst eingebrockt?
Anfang Juni machte eine Nachricht die Runde – und ein Doppeldeckerbus:
Nius, das rechtspopulistische Medium von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt,
fährt eine große Werbekampagne bei der BVG. Das Aufreger-Portal hatte eine
übergroße Werbefläche auf einem zweistöckigen BVG-Bus sowie in einigen
U-Bahnen gebucht.
Der Slogan: „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen
wird.“ Die Kampagnen-Plattform Campact schickte kurzerhand einen eigenen
Truck auf die Straße, der den BVG-Bus verfolgte und versuchte, die Werbung
zu verdecken. Darauf stand: „Morgens um 6 schon Lügen & Hetze verbreiten“.
Auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, wurden außerdem 130.000
Unterschriften gesammelt, die der Forderung „Keine rechte Angstmache in der
BVG!“ zustimmten.
Daraufhin wurde die BVG unruhig und versuchte die Kampagne zu stoppen. Die
Verkehrsbetriebe argumentierten vor Gericht mit Sicherheitsbedenken und dem
Schutz des unternehmerischen Ansehens. Beides reichte allerdings nicht aus,
um den Ausschluss von Nius zu rechtfertigen, [1][urteilte das
Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren am Montag]. Es gebe einen
„Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu Werbeflächen
der BVG“, hieß es in der Begründung.
## Reichelt legt queerfeindlich nach
Außerdem versuchte die BVG auf das frühzeitige Ende der Kampagne aufgrund
eines Posts des Nius-Chefredakteurs Reichelt hinzuwirken. Darauf zu sehen
war ein vermeintlich neues Werbemotiv mit der Aufschrift „Wir werden immer
beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern.“ Aber auch hier urteilte das
Gericht gegen die Verkehrsbetriebe und dafür, dass mit der Aussage nicht
die Meinungsfreiheit überschritten sei.
Die queerfeindliche Aussage gilt es anzufechten. Gleichzeitig aber auch die
Opferrolle, die die BVG nun versucht einzunehmen. Am Ende geht es eben um
wirtschaftliche Interessen, und es ist weder neu noch verwunderlich, dass
dafür ethische Ideale über Bord geworfen werden. Hätte die BVG auch einen
Rückzieher gemacht, wenn der öffentliche Aufschrei nicht so groß gewesen
wäre? Wären die Verkehrsbetriebe wirklich an einem offenen, respektvollen
und demokratischen Miteinander interessiert, so wie sie es behaupten, warum
haben sie dann den Nius-Werbedeal nicht abgewendet, bevor der Bus durch
Berlin fuhr?
14 Jul 2026
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## AUTOREN
DIR Selina Hellfritsch
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