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       # taz.de -- „Nius“-Werbung bei der BVG: Hetze auf Berlin-Tour
       
       > Nach Kritik geht die BVG nun juristisch gegen eine Werbung des Portals
       > „Nius“ in ihren Fahrzeugen vor. Das späte Handeln wirkt scheinheilig.
       
   IMG Bild: Campact Kampagne gegen die Werbung von Nius auf einem Bus der BVG im Juni 2026
       
       Berliner*innen sind mal wieder sauer. Diesmal über den
       Gerichtsbeschluss, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die
       Werbekampagne mit dem rechtspopulistischen Portal Nius fortsetzen müssen.
       Auch die BVG ist beleidigt und legt Beschwerde gegen das Urteil ein. Zurück
       bleibt ein fader Beigeschmack, denn haben sie sich diese Situation nicht
       komplett selbst eingebrockt?
       
       Anfang Juni machte eine Nachricht die Runde – und ein Doppeldeckerbus:
       Nius, das rechtspopulistische Medium von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt,
       fährt eine große Werbekampagne bei der BVG. Das Aufreger-Portal hatte eine
       übergroße Werbefläche auf einem zweistöckigen BVG-Bus sowie in einigen
       U-Bahnen gebucht.
       
       Der Slogan: „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen
       wird.“ Die Kampagnen-Plattform Campact schickte kurzerhand einen eigenen
       Truck auf die Straße, der den BVG-Bus verfolgte und versuchte, die Werbung
       zu verdecken. Darauf stand: „Morgens um 6 schon Lügen & Hetze verbreiten“.
       Auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, wurden außerdem 130.000
       Unterschriften gesammelt, die der Forderung „Keine rechte Angstmache in der
       BVG!“ zustimmten.
       
       Daraufhin wurde die BVG unruhig und versuchte die Kampagne zu stoppen. Die
       Verkehrsbetriebe argumentierten vor Gericht mit Sicherheitsbedenken und dem
       Schutz des unternehmerischen Ansehens. Beides reichte allerdings nicht aus,
       um den Ausschluss von Nius zu rechtfertigen, [1][urteilte das
       Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren am Montag]. Es gebe einen
       „Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu Werbeflächen
       der BVG“, hieß es in der Begründung.
       
       ## Reichelt legt queerfeindlich nach
       
       Außerdem versuchte die BVG auf das frühzeitige Ende der Kampagne aufgrund
       eines Posts des Nius-Chefredakteurs Reichelt hinzuwirken. Darauf zu sehen
       war ein vermeintlich neues Werbemotiv mit der Aufschrift „Wir werden immer
       beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern.“ Aber auch hier urteilte das
       Gericht gegen die Verkehrsbetriebe und dafür, dass mit der Aussage nicht
       die Meinungsfreiheit überschritten sei.
       
       Die queerfeindliche Aussage gilt es anzufechten. Gleichzeitig aber auch die
       Opferrolle, die die BVG nun versucht einzunehmen. Am Ende geht es eben um
       wirtschaftliche Interessen, und es ist weder neu noch verwunderlich, dass
       dafür ethische Ideale über Bord geworfen werden. Hätte die BVG auch einen
       Rückzieher gemacht, wenn der öffentliche Aufschrei nicht so groß gewesen
       wäre? Wären die Verkehrsbetriebe wirklich an einem offenen, respektvollen
       und demokratischen Miteinander interessiert, so wie sie es behaupten, warum
       haben sie dann den Nius-Werbedeal nicht abgewendet, bevor der Bus durch
       Berlin fuhr?
       
       14 Jul 2026
       
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