URI: 
       # taz.de -- Restitution von NS-Raubkunst: Kehrtwende in Bayern
       
       > Die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim erhalten nun doch
       > die Bronzebüste „Fernande/Beatrice“ von Picasso zurück. Ein Anfang?
       
   IMG Bild: Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) in der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen in München in der Alten Pinakothek
       
       Jahrelang blockierte Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) die Rückgabe
       einer Bronzebüste aus der Hand Pablo Picassos an die Erben des jüdischen
       Kunsthändlers Alfred Flechtheim. Selbst eine Empfehlung seines eigenen
       Museumsdirektors der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen konnte Blume nicht
       umstimmen. Jetzt vollführt der Minister eine 180-Grad-Wende.
       
       Die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim erhalten die
       Bronzebüste „Fernande/Beatrice“ von Picasso zurück, kündigte Blume am
       Dienstag in München an. Noch 2024 sei ein Restitutionsgesuch abgelehnt
       worden. Nun gebe es aber die [1][Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut], die
       seit 1. Dezember angerufen werden kann. Deren neuer Bewertungsrahmen habe
       die Rückgabe ermöglicht, erklärte Blume.
       
       Allerdings war ein Schiedsgericht in der Angelegenheit gar nicht
       involviert, der Bewertungsrahmen ist seit einem halben Jahr in Kraft. Über
       die Gründe der überraschenden Wende Blumes darf also spekuliert werden.
       
       Der Anwalt Markus Stötzel, der den betagten Flechtheim-Erben Michael Hulton
       vertritt, begrüßte den Schritt. „Es ist längst überfällige Gerechtigkeit
       für das jüdische Nazi-Opfer Alfred Flechtheim“, sagte er. Es könne jedoch
       nur ein Anfang sein, denn weitere Kunstwerke Flechtheims warten auf eine
       Restitution. Dabei geht es um zwei Gemälde von Paul Klee.
       
       ## Künftig soll Kommission entscheiden
       
       Die bayerische Restitutionspraxis von Kunstwerken, die Juden von den Nazis
       gestohlen worden waren, galt über Jahre als besonders restriktiv. So
       verweigerte der Freistaat gegenüber den Erben des [2][Picasso-Gemäldes
       „Madame Soler“] eine Rückgabe und war auch nicht bereit, einer Entscheidung
       durch ein unabhängiges staatliches Gremium zuzustimmen. Bis heute ist der
       Fall nicht entschieden.
       
       Die Rückgabe der Picasso-Büste ist offenbar nur ein erster Schritt in einer
       Wende zum Besseren. Künftig soll eine Kommission über die Frage der
       Rückgabe verdächtiger Werke im Besitz des Freistaats entscheiden, die vom
       Präsidenten des Deutschen Historischen Museums in Berlin, Raphael Gross,
       geleitet wird. Das letzte Wort bei einer Restitution bleibt zwar beim
       Minister, aber dieser wird sich kaum gegen eine Empfehlung dieses
       hochkarätig besetzten Expertengremiums stellen können, das er selbst
       einberufen hat.
       
       Zur Erforschung der Herkunft von Kunstwerken wird ein mit sechs
       Wissenschaftlern ausgestattetes „Zentrum für Provenienzforschung und
       Restitutionsfragen“ geschaffen, das, anders als bisher, über ausreichende
       Ressourcen verfügt, um Verdachtsfällen gründlich nachzugehen. Die
       Einrichtung soll beim renommierten Münchner Institut für Zeitgeschichte
       angesiedelt werden.
       
       15 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Rueckgabe-von-Kunst-aus-der-Nazizeit/!6059082
   DIR [2] /Umgang-mit-NS-Raubkunst/!6041996
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Klaus Hillenbrand
       
       ## TAGS
       
   DIR Restitution
   DIR NS-Raubkunst
   DIR Freistaat Bayern
   DIR Kunstbetrieb
   DIR Pablo Picasso
   DIR Reden wir darüber
   DIR Restitution
   DIR Kunstbetrieb
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Plan für Restitutionsgesetz: Steht alles still, wird es schwer mit der Gerechtigkeit
       
       Kulturstaatsminister Weimer will ein Restitutionsgesetz. Damit könnte im
       Fall von NS-Raubgut auch der Privatbesitz angetastet werden. Das ist so
       heikel wie lähmend.
       
   DIR Schiedsgerichte bei NS-Raubkunst-Fällen: Die Anwälte der Opfer zögern
       
       Seit kurzem können Schiedsrichter über die Rückgabe von NS-Raubgut
       entscheiden. Vertreter der einstigen jüdischen Besitzer-Familien sind
       unzufrieden.
       
   DIR Rückgabe von Kunst aus der Nazizeit: Sie warten schon so lange
       
       Strittige Fälle von NS-Raubkunst sollen ab 2025 durch ein Schiedsgericht
       entschieden werden. Doch an dem neuen Gremium entzündet sich harte Kritik.