# taz.de -- Sterbehilfe in Frankreich: Das Ende des Lebens selbst bestimmen dürfen
> Eine Mehrheit in der Nationalversammlung stimmt für ein Gesetz, das
> aktive und passive Sterbehilfe unter bestimmten Auflagen ermöglicht.
IMG Bild: Protest gegen die Einführung der Sterbehilfe in Frankreich am 15. Juli vor der Nationalversammlung in Paris
Es brauchte vier Anläufe, doch dann war es so weit: [1][Die französische
Nationalversammlung hat am Mittwochabend ein Gesetz zur Sterbehilfe
verabschiedet]. Für die mehrfach modifizierte Gesetzesvorlage stimmten 291
Abgeordneten der Nationalversammlung, 241 votierten mit Nein.
Der Abstimmung war eine intensive politische Debatte vorausgegangen, die 15
Jahre dauerte. Umfragen zufolge unterstützt eine Mehrheit der französischen
Bürger und Bürgerinnen eine Reform, die es unheilbar Erkrankten erlaubt,
ein zum unerträglichen Leiden gewordenes Leben zu beenden.
Der mehrheitlich konservative Senat, dem alle Vorlagen für eine Sterbehilfe
zu weit gingen, hatte sich bis zuletzt geweigert, auf die letzte Version
der Abgeordneten einzugehen. Daher hatten diese das letzte Wort bei der
Gesetzgebung. Sofern nicht der Verfassungsrat ein Veto gegen die
Bestimmungen der Sterbehilfe geltend macht, kann das Gesetz in Kraft
treten. Es wäre dann die wichtigste Reform in den beiden Amtszeiten von
Präsident Emmanuel Macron, der diese Frage als prioritär eingestuft hatte.
Frankreich schließt sich damit den 11 „fortschrittlichen“ Ländern an, in
denen bereits ähnliche legale Mittel existieren, aus freien Stücken ein
unerträgliches Leiden zu beenden. [2][Bisher mussten französische Bürger
und Bürgerinnen dazu nach Belgien oder in die Schweiz reisen]. Jede
Beihilfe zu einem Suizid oder die Verabreichung einer tödlichen Substanz an
Sterbewillige waren strafbar.
Die Debatte drehte sich vor allem um die Kriterien: Wer soll bei den Ärzten
den Antrag auf die (vorzeitige) Beendigung des Lebens stellen können? Wie
genau und in welchen Fristen muss der Antrag beantwortet werden? Wie kann
garantiert werden, dass es bis zuletzt möglich bleibt, auf die „Notbremse“
zu verzichten und stattdessen dank Palliativmedizin später und ohne aktive
Hilfe zu sterben?
## Präzise und praktikable Antworten
Auf diese Fragen versucht das Gesetz möglichst präzise und praktikable
Antworten zu geben. Das Gesetz fordert, dass nur wer volljährig ist und die
französische Staatsbürgerschaft besitzt, Zugang zu dieser Sterbehilfe
bekommen kann. Die Person muss an einer „schweren und unheilbaren Krankheit
mit tödlichem Ausgang in einem fortgeschrittenen und finalen Stadium mit
konstanten physischen oder psychischen Schmerzen“ leiden.
Verzichtet wurde auf eine Formulierung, wonach in der Diagnose Fristen
eines absehbaren Todes enthalten sein müssen. Das gewährt auch Patienten
mit langen, aber nicht immer rasch tödlichen degenerativen Pathologien den
Zugang zur Beendigung des Lebens mit ärztlicher Assistenz.
Im Hintergrund der Diskussionen aber ging es jedoch vor allem um
grundsätzliche moralische und religiöse Standpunkte. Die meisten Religionen
verbieten einen Suizid und jegliche Hilfe dabei. In der Vorlage wird den
Ärzten und den übrigen an dem Prozess der Sterbehilfe beteiligten
Pflegenden eine individuelle Gewissensklausel eingeräumt. Diese erlaubt es
ihnen, an ihrer Stelle eine andere Fachkraft vorzuschlagen.
Die konservativen Gegner der Vorlage hatten sich dafür ausgesprochen, dass
eine solche Gewissensklausel nicht nur den Individuen, sondern auch den
Institutionen – namentlich Kliniken und Altenheimen, die in Frankreich oft
von religiösen Kongregationen geleitet werden – zuerkannt wird.
## Heftig umkämpft
Ebenso umstritten war, dass ein Arzt oder eine Ärztin als Drittperson das
todbringende Medikament verabreichen soll, falls der Patient selber
physisch nicht mehr dazu in der Lage ist, dies aber vorher in einem noch
zurechnungsfähigen Zustand gewünscht hatte. Vor allem diese Form der
aktiven Sterbehilfe war bis zuletzt sehr heftig umkämpft.
Nach der Verabschiedung durch die Nationalversammlung wünscht
Premierminister Sébastien Lecornu, wie vor ihm bereits Senatspräsident
Gérard Larcher, dass die Verfassungsrichter des Conseil constitutionnel
gewisse Bestimmungen des Sterbehilfegesetzes unter die Lupe nehmen. Die
Befürworter der Vorlage fürchten, dass Lecornu, der Bedenken gegen das
Gesetz hatte, auf diesem Weg die Legalisierung der Sterbehilfe aus
juristischen Gründen doch noch verhindern will.
16 Jul 2026
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## AUTOREN
DIR Rudolf Balmer
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