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       # taz.de -- Sterbehilfe in Frankreich: Das Ende des Lebens selbst bestimmen dürfen
       
       > Eine Mehrheit in der Nationalversammlung stimmt für ein Gesetz, das
       > aktive und passive Sterbehilfe unter bestimmten Auflagen ermöglicht.
       
   IMG Bild: Protest gegen die Einführung der Sterbehilfe in Frankreich am 15. Juli vor der Nationalversammlung in Paris
       
       Es brauchte vier Anläufe, doch dann war es so weit: [1][Die ‌französische
       Nationalversammlung hat am Mittwochabend ein Gesetz zur Sterbehilfe
       verabschiedet]. Für die mehrfach modifizierte Gesetzesvorlage stimmten 291
       Abgeordneten der Nationalversammlung, 241 votierten mit Nein.
       
       Der Abstimmung war eine intensive politische Debatte vorausgegangen, die 15
       Jahre dauerte. Umfragen zufolge unterstützt eine Mehrheit der französischen
       Bürger und Bürgerinnen eine Reform, die es unheilbar Erkrankten erlaubt,
       ein zum unerträglichen Leiden gewordenes Leben zu beenden.
       
       Der mehrheitlich konservative Senat, dem alle Vorlagen für eine Sterbehilfe
       zu weit gingen, hatte sich bis zuletzt geweigert, auf die letzte Version
       der Abgeordneten einzugehen. Daher hatten diese das letzte Wort bei der
       Gesetzgebung. Sofern nicht der Verfassungsrat ein Veto gegen die
       Bestimmungen der Sterbehilfe geltend macht, kann das Gesetz in Kraft
       treten. Es wäre dann die wichtigste Reform in den beiden Amtszeiten von
       Präsident Emmanuel Macron, der diese Frage als prioritär eingestuft hatte.
       
       Frankreich schließt sich damit den 11 „fortschrittlichen“ Ländern an, in
       denen bereits ähnliche legale Mittel existieren, aus freien Stücken ein
       unerträgliches Leiden zu beenden. [2][Bisher mussten französische Bürger
       und Bürgerinnen dazu nach Belgien oder in die Schweiz reisen]. Jede
       Beihilfe zu einem Suizid oder die Verabreichung einer tödlichen Substanz an
       Sterbewillige waren strafbar.
       
       Die Debatte drehte sich vor allem um die Kriterien: Wer soll bei den Ärzten
       den Antrag auf die (vorzeitige) Beendigung des Lebens stellen können? Wie
       genau und in welchen Fristen muss der Antrag beantwortet werden? Wie kann
       garantiert werden, dass es bis zuletzt möglich bleibt, auf die „Notbremse“
       zu verzichten und stattdessen dank Palliativmedizin später und ohne aktive
       Hilfe zu sterben?
       
       ## Präzise und praktikable Antworten
       
       Auf diese Fragen versucht das Gesetz möglichst präzise und praktikable
       Antworten zu geben. Das Gesetz fordert, dass nur wer volljährig ist und die
       französische Staatsbürgerschaft besitzt, Zugang zu dieser Sterbehilfe
       bekommen kann. Die Person muss an einer „schweren und unheilbaren Krankheit
       mit tödlichem Ausgang in einem fortgeschrittenen und finalen Stadium mit
       konstanten physischen oder psychischen Schmerzen“ leiden.
       
       Verzichtet wurde auf eine Formulierung, wonach in der Diagnose Fristen
       eines absehbaren Todes enthalten sein müssen. Das gewährt auch Patienten
       mit langen, aber nicht immer rasch tödlichen degenerativen Pathologien den
       Zugang zur Beendigung des Lebens mit ärztlicher Assistenz.
       
       Im Hintergrund der Diskussionen aber ging es jedoch vor allem um
       grundsätzliche moralische und religiöse Standpunkte. Die meisten Religionen
       verbieten einen Suizid und jegliche Hilfe dabei. In der Vorlage wird den
       Ärzten und den übrigen an dem Prozess der Sterbehilfe beteiligten
       Pflegenden eine individuelle Gewissensklausel eingeräumt. Diese erlaubt es
       ihnen, an ihrer Stelle eine andere Fachkraft vorzuschlagen.
       
       Die konservativen Gegner der Vorlage hatten sich dafür ausgesprochen, dass
       eine solche Gewissensklausel nicht nur den Individuen, sondern auch den
       Institutionen – namentlich Kliniken und Altenheimen, die in Frankreich oft
       von religiösen Kongregationen geleitet werden – zuerkannt wird.
       
       ## Heftig umkämpft
       
       Ebenso umstritten war, dass ein Arzt oder eine Ärztin als Drittperson das
       todbringende Medikament verabreichen soll, falls der Patient selber
       physisch nicht mehr dazu in der Lage ist, dies aber vorher in einem noch
       zurechnungsfähigen Zustand gewünscht hatte. Vor allem diese Form der
       aktiven Sterbehilfe war bis zuletzt sehr heftig umkämpft.
       
       Nach der Verabschiedung durch die Nationalversammlung wünscht
       Premierminister Sébastien Lecornu, wie vor ihm bereits Senatspräsident
       Gérard Larcher, dass die Verfassungsrichter des Conseil constitutionnel
       gewisse Bestimmungen des Sterbehilfegesetzes unter die Lupe nehmen. Die
       Befürworter der Vorlage fürchten, dass Lecornu, der Bedenken gegen das
       Gesetz hatte, auf diesem Weg die Legalisierung der Sterbehilfe aus
       juristischen Gründen doch noch verhindern will.
       
       16 Jul 2026
       
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