# taz.de -- Marla-Svenja Liebich im Männerknast: Hut ab vor der Justizvollzugsleitung
> Ein Gericht hat die Transidentität, die sich die Rechtsextremistin
> Marla-Svenja Liebich selbst zuschreibt, angezweifelt. Nun muss sie ins
> Männergefängnis.
IMG Bild: Muss in den Männerknast: die verurteilte rechtsextreme Person Marla-Svenja Liebich, hier noch vor Gericht im tschechischen Pilsen
Es ist ein wirklich problematischer Fall: Darf Rechtsextremistin
Marla-Svenja Liebich im Frauengefängnis untergebracht werden, oder nicht?
[1][Nein, sagt jetzt die Anstaltsleitung in Chemnitz]: Nach „Abwägung aller
maßgeblichen Aspekte des Einzelfalls“ gehöre Liebig nicht in den Vollzug
für Frauen.
Schon Ende August 2025 sollte die Rechtsextremistin ihre Haft im
sächsischen Frauengefängnis antreten, entschloss sich aber zur Flucht.
[2][Nach monatelanger Fahndung in Tschechien wurde sie nun gefasst und
ausgeliefert]. Bereits 2023 hatte das örtliche Amtsgericht Liebich, die aus
Halle (Saale) stammt, wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne
Bewährung verurteilt.
Liebig vertrieb unter anderem in ihrem Online-Versandhandel
volksverhetzende Materialien wie einen Baseballschläger mit der Aufschrift
„Abschiebehelfer“. Sie hetzte – Funfact – lange gegen die Queer-Community,
bezeichnete diese als „Parasiten der Gesellschaft“, sprach von
„Transfaschismus“.
## Welle an Strafanzeigen
Nach dem Urteil änderte sie ihren offiziellen Geschlechtseintrag und Namen
– zweifellos eine [3][offene Provokation.] Als 2024 der Bundestag für das
neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) stimmte, warnte nicht nur die CDU vor
„möglichem Missbrauch …, wenn man Vornamen und Geschlechtseintrag
voraussetzungslos ändern kann.“ Auch die AfD beschwor: „Ihr Gesetz wäre im
Grunde unfreiwillig komisch, wenn es nicht so tragisch, aber vor allen
Dingen gefährlich wäre … Jeder soll plötzlich irgendwie alles sein können,
alles sein dürfen, jederzeit, sogar rückwirkend …“
Genau in diese Kerbe schlug Marla-Svenja Liebich – und sorgte sogleich für
eine Welle an Strafanzeigen gegen Medien und Personen, die ihren alten,
männlichen Namen verwenden und sie damit „misgendern“. Inzwischen wirft der
juristisch zuständige Saalekreis Liebich Missbrauch des
Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) vor und prüft die Personenstandänderung.
## Transidentität sieht anders aus
Wie stark die Verurteilte das SBGG instrumentalisiert, zeigt ihr neuster
Antrag: Kürzlich wurde bekannt, dass ihr nächster Geschlechtseintrag
„divers“ sein soll. Als neuen Vornamen beantragte sie absolut perfide „Anne
Frank“. Transidentität sieht anders aus.
Die Diskussion um Rechte der trans* Community wird seit jeher hitzig genug
geführt. Hut ab vor der Justizvollzugsleitung, die hier den Einzelfall
prüfte und zum richtigen Schluss kam.
Es bleibt die Frage: Wie verhindern wir zukünftig solche politisch
motivierten Verdrehungen der Gesetze, ohne die mühsam erkämpften Rechte von
Queers einzuschränken? Die Queer-Community sollte sich darüber nicht
spalten lassen.
16 Jul 2026
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## AUTOREN
DIR Dana Müller
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